Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 33 Abs 2 GG, § 10 Abs 1 DRiG, § 12 Abs 1 DRiG
Einstellung eines Proberichters aus einem anderen Bundesland; Bedeutung des Auswahlgesprächs für die Beurteilung der Eignung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 33 Abs 2 GG, § 15 Abs 3 S 1 BeamtStG, § 10 Abs 1 DRiG, § 12 Abs 1 DRiG, BeurtAV
Einstellung; Richter auf Probe; Eignung; persönliche und charakterliche Mängel; Beurteilung; Auswahlgespräch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.02.2018 - 28 L 787.17
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 282
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (24)
- BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13
Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18
Aufgrund der Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn hat sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 56; BVerwG…, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1.02 - juris Rn. 11).Rn. 6 Zwar ist mit dem Antragsteller davon auszugehen, dass Auskunft über die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung regelmäßig in erster Linie dienstliche Beurteilungen geben (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015, a.a.O., juris Rn. 58).
Die Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Vergleichsgrundlage setzt dabei insbesondere voraus, dass sie inhaltlich aussagekräftig sind und eine tragfähige, dem Gebot der Bestenauslese entsprechende Grundlage für die Auswahlentscheidung darstellen (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015, a.a.O., juris Rn. 58;… Beschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - juris Rn. 21; BVerwG…, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 30).
- BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18
Die Erprobung bezieht sich auf sämtliche Merkmale, die für den Zugang zu öffentlichen Ämtern gemäß Art. 33 Abs. 2 GG maßgeblich sind, also Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - juris Rn. 23); nichts wesentlich anderes gilt für das Amt eines Richters auf Probe.Die Zeit, die dem Dienstherrn dabei verbleibt, um die Bewährung festzustellen, ist die Gesamtdauer der nach den gesetzlichen Vorgaben festgesetzten Probezeit (BVerwG, Urteil vom 19. März 1998, a.a.O., juris Rn. 26).
Eine abschließende - auch den Antragsgegner möglicherweise bindende - Feststellung über die Eignung des Antragstellers ermöglicht die in Rede stehende Beurteilung daher nicht, denn Ausgangspunkt einer solchen Betrachtung wäre die Gesamtdauer der nach den gesetzlichen Vorgaben festgesetzten Probezeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1998, a.a.O., juris Rn. 26), die nicht Gegenstand der dem Antragsteller erteilten Beurteilung war und auch nicht sein konnte.
- BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17
BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18
Die Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Vergleichsgrundlage setzt dabei insbesondere voraus, dass sie inhaltlich aussagekräftig sind und eine tragfähige, dem Gebot der Bestenauslese entsprechende Grundlage für die Auswahlentscheidung darstellen (BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015, a.a.O., juris Rn. 58;… Beschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - juris Rn. 21; BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 30).Rn. 12 Mangelt es der im Bewerbungsverfahren bei dem Antragsgegner vorgelegten Beurteilung vom 2017 daher an einer hinreichenden inhaltlichen Aussagekraft dahingehend, dass der Antragsteller für das Amt eines Richters bereits als geeignet anzusehen sei, brauchte der Antragsgegner die Beurteilung des Präsidenten des V... dem allein ihm als künftigen Dienstherrn obliegenden Werturteil, ob und inwieweit der Ernennungsbewerber den - ebenfalls vom Dienstherrn zu bestimmenden - persönlichen und charakterlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht, schon deshalb nicht als primäre Erkenntnisquelle zugrunde legen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2013, a.a.O., juris Rn. 21; BVerwG, Urteil vom 1. März 2018, a.a.O., juris Rn. 30).
- BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18
Die Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Vergleichsgrundlage setzt dabei insbesondere voraus, dass sie inhaltlich aussagekräftig sind und eine tragfähige, dem Gebot der Bestenauslese entsprechende Grundlage für die Auswahlentscheidung darstellen (BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015, a.a.O., juris Rn. 58; Beschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - juris Rn. 21; BVerwG…, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 30).Rn. 12 Mangelt es der im Bewerbungsverfahren bei dem Antragsgegner vorgelegten Beurteilung vom 2017 daher an einer hinreichenden inhaltlichen Aussagekraft dahingehend, dass der Antragsteller für das Amt eines Richters bereits als geeignet anzusehen sei, brauchte der Antragsgegner die Beurteilung des Präsidenten des V... dem allein ihm als künftigen Dienstherrn obliegenden Werturteil, ob und inwieweit der Ernennungsbewerber den - ebenfalls vom Dienstherrn zu bestimmenden - persönlichen und charakterlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht, schon deshalb nicht als primäre Erkenntnisquelle zugrunde legen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2013, a.a.O., juris Rn. 21; BVerwG…, Urteil vom 1. März 2018, a.a.O., juris Rn. 30).
- BVerfG, 27.05.2013 - 2 BvR 462/13
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 33 Abs 2 GG an Auswahlentscheidung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18
Rn. 4 Eignung im engeren Sinne erfasst insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind (BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 2 BvR 462/13 - juris Rn. 14).Der Dienstherr kann sich gerade dort mittels eines Vorstellungsgesprächs ein Bild über die persönliche Eignung machen, wo er nicht auf dienstliche Beurteilungen oder sonstige eigene Einschätzungen zurückgreifen kann (BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2013, a.a.O., juris Rn. 14, 16;… Beschluss vom 12. Juli 2005 - 1 BvR 972/04 - juris Rn. 33).
- DGH Nordrhein-Westfalen, 02.06.2017 - 1 DGH 2/17
Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung (richterlicher Dienst); summarische …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18
Rn. 13 Hinzu kommt, dass der Dienstherr, in dessen Dienst ein Beamter bzw. Richter auf Probe steht, für die Bewährungsbeurteilung auch einzelne Tatsachen oder Vorkommnisse aufgreifen und aus ihnen wertende Schlussfolgerungen ziehen kann, wenn er sie etwa zur Charakterisierung des Betroffenen für besonders typisch hält oder für eine überzeugende Aussage zu einzelnen Beurteilungsmerkmalen für wesentlich erachtet (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4. September 1990 - 2 B 46.90 - juris Rn. 19; Dienstgerichtshof für Richter beim OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 1 DGH 2/17 - juris Rn. 49). - BGH, 07.05.2009 - RiZ(R) 1/08
Entlassung einer schwerbehinderten Richterin aus dem Richterverhältnis auf Probe
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18
Der Dienstherr kann mithin auch einzelne Vorkommnisse zum Anlass nehmen, die Bewährung, die sich auch bei einem Richter auf Probe kumulativ auf die Befähigung, fachliche Leistung und Eignung bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - RiZ (R) 1/08 - juris Rn. 36), in Zweifel zu ziehen oder gar zu verneinen und ihn mangels Bewährung innerhalb der Probezeit entlassen. - BVerwG, 04.09.1990 - 2 B 46.90
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18
Rn. 13 Hinzu kommt, dass der Dienstherr, in dessen Dienst ein Beamter bzw. Richter auf Probe steht, für die Bewährungsbeurteilung auch einzelne Tatsachen oder Vorkommnisse aufgreifen und aus ihnen wertende Schlussfolgerungen ziehen kann, wenn er sie etwa zur Charakterisierung des Betroffenen für besonders typisch hält oder für eine überzeugende Aussage zu einzelnen Beurteilungsmerkmalen für wesentlich erachtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 1990 - 2 B 46.90 - juris Rn. 19; Dienstgerichtshof für Richter beim OLG Hamm…, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 1 DGH 2/17 - juris Rn. 49). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.1995 - 3 M 22/94
Zulässigkeit der Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18
Eine insoweit positive Einschätzung in einer früheren Beurteilung des Proberichters schließt es nämlich nicht aus, dass im Bewerbungsverfahren und namentlich im Vorstellungsgespräch bei dem künftigen Dienstherrn Schwächen zu Tage treten, für die es bisher keine Hinweise gab (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Februar 1995 - 3 M 22/94 - juris Rn. 11). - BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03
Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18
Dies trägt bereits deshalb nicht, weil eine etwaige Bindung des Dienstherrn, den Leistungsgrundsatz auch für Versetzungsbewerber zu beachten, die sich unmittelbar nicht auf Art. 33 Abs. 2 GG berufen können (BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 - juris Rn. 15), sich nicht aus der Form der öffentlichen Bekanntmachung einer Stellenausschreibung sondern aus ihrem Inhalt ergäbe. - BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11
Nichtannahmebeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische …
- BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06
Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Beschränkung des Bewerberkreises bei der …
- BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz; …
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03
Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der …
- BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09
Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger; …
- BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82
Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland
- BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99
- BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 972/04
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde eines Notarbewerbers gegen die …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.2018 - 2 B 10272/18
Eilantrag gegen Besetzung der Stelle des LMK-Direktors auch in zweiter Instanz …
- BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02
Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der …
- BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84
Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland - …
- OVG Bremen, 18.03.2013 - 2 B 294/12
Zumessung einer ausschlaggebenden Bedeutung für die Beurteilung der persönlichen …
- VGH Bayern, 23.12.2016 - 3 CE 16.1658
Ablehnung der Versetzung auf eine Beförderungsstelle wegen Überschreitens der …
- OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 177/03
Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung; Anspruch auf Freihaltung mehrerer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - 10 S 45.17
Konkurrentenstreitigkeit
Lässt sich - orientiert an diesen Anforderungen - keine verlässliche Grundlage für einen Leistungsvergleich bilden, etwa weil für einen oder mehrere Bewerber keine Leistungseinschätzungen herangezogen werden können, so kommen auch andere geeignete Erkenntnismittel wie insbesondere strukturierte Auswahlgespräche in Betracht, auf die der Dienstherr dann seine Auswahlentscheidung maßgeblich stützen darf, wenn sie denn gleichmäßig und nach einheitlichen Maßstäben auf alle Bewerber (unter Umständen nach einer anhand des Anforderungsprofils durchgeführten Vorauswahl) angewendet worden sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn. 39;… s. ferner OVG NW, Beschlüsse vom 29. Mai 2018, a.a.O., Rn. 8…, vom 9. Januar 2017 - 6 B 1223/16 -, juris Rn. 7 ff.;… vom 13. Mai 2004 - 1 B 300/04 -, juris Rn. 9 ff.; im Anschluss an diese Rechtsprechung VG Berlin…, Beschluss vom 17. April 2018 - 28 L 768.17 -, juris Rn. 16 ; s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - OVG 4 S 16.18 -, juris Rn. 8). - VG Berlin, 10.01.2020 - 28 L 46.19
Bewerbungsverfahrensanspruch - Verhinderung des Bewerbers wegen gebuchter Reise
Auf diese darf der Dienstherr dann seine Auswahlentscheidung maßgeblich stützen, wenn sie denn gleichmäßig und nach einheitlichen Maßstäben auf alle Bewerber (unter Umständen nach einer anhand des Anforderungsprofils durchgeführten Vorauswahl) angewendet worden sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn. 39;… s. ferner OVG NW, Beschlüsse vom 29. Mai 2018 - 6 B 229/18 -, juris Rn. 8…, vom 9. Januar 2017 - 6 B 1223/16 -, juris Rn. 7 ff.;… vom 13. Mai 2004 - 1 B 300/04 -, juris Rn. 9 ff.; im Anschluss an diese Rechtsprechung VG Berlin…, Beschluss vom 17. April 2018 - VG 28 L 768.17 -, juris Rn. 16; s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Oktober 2018 - OVG 4 S 16.18 -, juris Rn. 8, …und vom 18. Januar 2019 - OVG 10 S 45.17 -, juris Rn. 13). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2020 - 4 S 28.20
Chancengleichheit bei der Wahl des Amtsdirektors - Bekanntgabe der Kandidaten
Ein Vorstellungsgespräch bietet sich im Wesentlichen dann an, wenn mangels dienstlicher Beurteilungen keine anderen aussagekräftigen Erkenntnisquellen vorhanden sind (Beschluss des Senats vom 19. Oktober 2018 - OVG 4 S 16.18 - juris Rn. 7). - VG Augsburg, 19.06.2019 - Au 2 E 19.284
Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs - Nichtberücksichtigung einer …
Das Einvernehmen kann aus allen Gründen unterbleiben, die die Ablehnung einer Einstellung im Rahmen der erstmaligen Begründung eines Beamtenverhältnisses rechtfertigen würden (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.10.2018 - OVG 4 S 16.18 - juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2024 - 10 S 19.24
Auswahlverfahren für Qualifizierungsmaßnahme für den gehobenen Auswärtigen Dienst …
Rn. 13 Ließe sich demnach anhand der verfügbaren dienstlichen Beurteilungen keine verlässliche Grundlage für einen Leistungsvergleich bilden, so kommen auch andere geeignete Erkenntnismittel wie insbesondere strukturierte Auswahlgespräche in Betracht, auf die der Dienstherr seine Auswahlentscheidung maßgeblich stützen darf, wenn sie gleichmäßig und nach einheitlichen Maßstäben auf alle Bewerber (unter Umständen nach einer anhand des Anforderungsprofils durchgeführten Vorauswahl) angewendet worden sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 18. Januar 2019 - OVG 10 S 45.17 -, juris Rn. 13 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - OVG 4 S 16.18 -, juris Rn. 8).
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