Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 17.21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Anspruch auf Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens nach dessen Abbruch
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 18.03.2021 - 28 L 379.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 17.21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.07.2020 - 2 VR 3.20
Anforderungen an Abbruch eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 17.21
Rn. 3 Die Kritik des Antragstellers, das Verwaltungsgericht könne sich zur Begründung seiner Rechtsansicht nicht auf den hierfür angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2020 - 2 VR 3.20 - (juris) berufen, trifft nicht zu.Diese Voraussetzungen habe der Dienstherr darzulegen; sie unterlägen voller gerichtlicher Kontrolle (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 - juris Rn. 18).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 6 B 1753/18
Notwendige Neuingangsetzung eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 17.21
Wenn das Auswahlverfahren wegen eines Fehlers bei der Ausschreibung abgebrochen werden muss, ist die begehrte Verpflichtung des Dienstherrn, das (rechtswidrige) Stellenbesetzungsverfahren fortzusetzen, von vornherein ausgeschlossen (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 13. Mai 2019 - 6 B 1753/18 - juris Rn. 21 f. m.w.N.).Rn. 7 Der Beschwerde verhilft es nicht zum Erfolg, dass der Antragsgegner das Auswahlverfahren aus einem anderen Grund abgebrochen und nur diesen dem Antragsteller mit E-Mail vom 16. November 2020 mitgeteilt hat (so auch OVG Münster, Beschluss 13. Mai 2019 - 6 B 1753/18 - juris Rn.16).
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 17.21
Das Verwaltungsgericht hat sich insoweit auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - (…juris Rn. 24 ff.) bezogen und angenommen, ein Auswahlverfahren sei, ohne dass insoweit ein Ermessensspielraum des Dienstherrn verbliebe, abzubrechen, wenn das Anforderungsprofil fehlerhaft in dem Sinne sei, dass es keine nach Art. 33 Abs. 2 GG zulässige Auswahlentscheidung zulasse. - BVerwG, 10.12.2018 - 2 VR 4.18
Abbruch; Abbruchgrund; Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 4 S 63.19
Zur Dokumentationspflicht der wesentlichen Erwägungen in einem Auswahlverfahren
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 17.21
Denn er hat die Abbruchmitteilung zum Anlass genommen, die ihm offenstehenden Rechtschutzmöglichkeiten umfassend zu nutzen, und verfolgt sein Begehren auch im Anschluss an die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts weiter (vgl. auch Beschluss des Senats vom 24. April 2020 - OVG 4 S 63.19 - juris Rn. 16 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2025 - 4 S 5.25
Beamter; Abbruch eines Auswahlverfahrens nach der Auswahlentscheidung; sachlicher …
Der Auffangwert ist angemessen, weil der Antrag lediglich auf die Fortsetzung des Auswahlverfahrens und nicht bereits auf die Vergabe des Dienstpostens gerichtet ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 - juris Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2021 - OVG 4 S 48/21 - juris Rn. 14; Beschluss vom 30. Juni 2021 - OVG 4 S 17/21 - juris Rn. 8; OVG Hamburg…, Beschluss vom 18. November 2022 - 5 Bs 149/22 - juris Rn. 32). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2025 - 4 S 23.25
Anspruch auf Fortführung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens an einer …
Danach ist - mit Blick auf die vorliegend maßgeblichen Umstände (vgl. zu weiteren Fallgruppen Krebühl, DVBl 2015, 950 ) - ein Abbruch insbesondere bei Fehlern im Auswahlverfahren, die zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung führen, zulässig, sofern der Fehler ohne einen Abbruch nicht behoben werden kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 - juris Rn. 18), was insbesondere für die fehlerhafte Besetzung der Berufungskommission (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - OVG 4 S 1/23 - juris Rn. 14 ff.) oder einen Fehler bei der Ausschreibung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juni 2021 - OVG 4 S 17/21 - juris Rn. 3) gelten kann.
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