Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Art 33 Abs 2 GG, Art 5 Abs 3 GG
Konkurrentenstreitverfahren um das Amt des Vizepräsidenten an einer Hochschule - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erneute Entscheidung über eine Bewerbung eines abgelehnten Bewerbers um das Amt des Vizepräsidenten an einer Hochschule wegen Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch eine Auswahlentscheidung des Dienstherrn; Würdigung von wertenden den Bewerber betreffenden ...
- rechtsportal.de
Erneute Entscheidung über eine Bewerbung eines abgelehnten Bewerbers um das Amt des Vizepräsidenten an einer Hochschule wegen Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch eine Auswahlentscheidung des Dienstherrn; Würdigung von wertenden den Bewerber betreffenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Ernennung des DHBW-Vizepräsidenten: Konkurrentenanträge zweier Mitbewerber in zweiter Instanz erfolglos
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 14.03.2018 - 10 K 16379/17
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 - 9 S 764/18
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 - 9 S. 764/18
- VG Stuttgart, 12.12.2018 - 15 K 16022/17
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S. 177/19
- BVerfG, 19.09.2019 - 1 BvR 2059/18
Papierfundstellen
- ESVGH 69, 250 (Ls.)
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (19)
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 - 9 S 764/18
Unbeachtlichkeit von Besetzungsmängeln nach HSchulG BW § 10 Abs 5 S 2 und 3
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
Rn. 9 b) Unabhängig hiervon hat bereits der 9. Senat festgestellt, dass das hier streitgegenständliche Verfahren mit Art. 5 Abs. 3 GG im Einklang steht (Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 764/18 - Juris).Rn. 14 aa) Ebenso wie dem 9. Senat ist auch dem erkennenden Senat nichts dafür ersichtlich, dass die Wissenschaftsministerin rechtlich gehindert gewesen wäre, zu Beginn der Tätigkeit des Personalberatungsunternehmens mit diesem über den Ablauf des Verfahrens zu sprechen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 764/18 - Juris Rn. 44 ).
Rn. 23 Dass die Wissenschaftsministerin nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 LVwVfG - seine Anwendbarkeit unterstellt - vom Vorsitz und von der Mitwirkung in der Findungskommission ausgeschlossen war, hat bereits der 9. Senat überzeugend ausgeführt (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 764/18 -, Juris).
Rn. 26 Soweit die Antragsteller aus § 67 LHG einen Ausschlussgrund herleiten wollen, vermag auch der erkennende Senat dem nicht zu folgen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 764/18 -, Juris).
Die hier allein maßgeblichen Bewerbungsverfahrensansprüche werden aber durch die von den Antragstellern geltend gemachten Verstöße der (Gruppen-)Zusammensetzung des Aufsichtsrats und der Findungskommission gegen hochschulrechtliche Vorgaben bzw. unmittelbar gegen Art. 5 Abs. 3 GG nicht berührt, die im Übrigen gemäß § 10 Abs. 5 LHG unbeachtlich sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 764/18 -, Juris).
Dies begegnet auch nach Ansicht des Senats keinen Bedenken (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 764/18 -, Juris).
Rn. 35 cc) Die gerügte Einbindung des Präsidenten in die Arbeit der Findungskommission, ist ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 764/18 -, Juris).
Dies impliziert, dass die Höchstzahl von drei Vorschlägen schon dann nicht auszuschöpfen ist, wenn sich ein oder zwei Kandidaten aus dem Bewerberfeld deutlich hervorheben, während die übrigen im Wesentlichen gleich qualifiziert erscheinen (vgl. dazu im Folgenden; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 764/18 -, Juris).
Die verfahrensrechtlichen Vorgaben für die Findungskommission ergeben sich hier im Übrigen auch aus der Verfahrensordnung der DHBW für den Senat und andere Gremien vom 06.11.2013 (Amtl. Bekanntmachung der DHBW Nr. 26/2013 - GremVfO -, inzwischen ersetzt durch die Rahmengeschäftsordnung vom 12.06.2017), die für alle Hochschulgremien gilt, zu denen die Findungskommission gehört (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 764/18 -, Juris).
Rn. 77 Soweit die Antragsteller meinen, es hätte die Tatsache berücksichtigt werden müssen, dass der Beigeladene zu 1 seine Bewerbung an der Hochschule K. "trotz gesicherter Wahl" einen Tag vor dem Wahltermin zurückgezogen habe, vermag der Senat eine Relevanz nicht zu erkennen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07 2018 - 9 S 764/18 -, Juris).
- OVG Sachsen, 02.08.2010 - 2 B 181/10
Rechtmäßigkeit einer Rektorenwahl trotz eines nur einen Kandidaten enthaltenen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
Damit ist nach der hier vorliegenden gesetzlichen Ausgestaltung des Verfahrens, entgegen der Ansicht der Antragsteller, die sich auf Rechtsprechung zum sächsischen Recht berufen (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 02.08.2010 - 2 B 181/10 -, Juris), die Entscheidung, welches der Leistungsmerkmale oder Abwägungskriterien bei der Abwägung ausschlaggebend gewichtet werden soll oder aber, ob die von den Bewerbern im unterschiedlichen Maß verwirklichten Leistungs- oder Beurteilungsmerkmale kompensatorisch - mit dem Ergebnis annähernd gleicher Qualifikation - zu werten sind, nicht allein den Wahlgremien, sondern zunächst auch der Findungskommission zugewiesen.Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Antragsteller auch nicht daraus, dass ein Wahlvorschlag im Rahmen eines gestuften Auswahlverfahrens grundsätzlich dann beanstandet werden kann, wenn weitere Kandidaten wegen einer gesetzlichen Beschränkung des Vorschlags auf höchstens drei Kandidaten nicht aufgenommen wurden, obwohl sie über eine vergleichbare Qualifikation und vergleichbare Referenzen verfügen (Sächs.OVG, Beschluss vom 02.08.2010 - 2 B 181/10 -, Juris).
Im Ergebnis bedeutet dies hier, dass die Findungskommission, die ein nicht vorgesehenes Ranking vorgenommen hat, stattdessen eine Einer-Liste hätten beschließen müssen, weil die Wahl der Zweitplatzierten auf der Grundlage ihrer eigenen Einschätzung gegen Art. 33 Abs. 2 GG verstoßen würde (a.A. zur sächsischen Rechtslage vgl. SächsOVG, Beschluss vom 02.08.2010 - 2 B 181/10 -, Juris).
- BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15
Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
Anders als bei dem Ergebnis einer verfassungsrechtlich geforderten Wahl (vgl. zur Bundesrichterwahl BVerfG, Beschluss vom 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15 -, Juris Rn. 32) gibt es bezogen auf den Wahlvorschlag im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG auch keine Rechtfertigung für eine lediglich eingeschränkte Prüfungspflicht des Ministeriums (vgl. hierzu oben A. II. 1. a; ein Vergleich mit der Kommunalen Selbstverwaltung ist schon im Hinblick auf die fehlende Dienstherrneigenschaft der Hochschulen nur bedingt möglich).Rn. 56 Der faktische Einigungszwang der verantwortlichen Akteure wird hierdurch - wiederum im Unterschied zur Bundesrichterwahl (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15 -, Juris Rn. 30) - vorverlagert und besteht bereits zwischen der Findungskommission und dem Ministerium bei der Aufstellung des Wahlvorschlags.
- BVerfG, 24.04.2018 - 2 BvL 10/16
Regelungen zum Hochschulkanzler auf Zeit verfassungswidrig
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
Richtig ist zwar, dass je mehr, je grundlegender und je substantieller wissenschaftsrelevante personelle und sachliche Entscheidungsbefugnisse dem kollegialen Selbstverwaltungsorgan entzogen und einem Leitungsorgan zugewiesen werden, desto stärker im Gegenzug die Mitwirkung des Selbstverwaltungsorgans an der Bestellung und Abberufung dieses Leitungsorgans und an dessen Entscheidungen ausgestaltet sein muss (zum Kompensationszusammenhang VerfGH für das Land Bad.-Württ., Urteil vom 14.11.2016 - 1 VB 16/15 - BVerfG, Beschluss vom 24.04.2018 - 2 BvL 10/16 -, m.w.N., jeweils Juris).Die Kompensationsmöglichkeit ist insoweit beschränkt (zur Begrenzung durch das Lebenszeitprinzip vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.04.2018 - 2 BvL 10/16 -, Juris).
- VerfGH Baden-Württemberg, 14.11.2016 - 1 VB 16/15
Regelungen des Landeshochschulgesetzes über die Wahl und Abwahl der haupt- und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
Richtig ist zwar, dass je mehr, je grundlegender und je substantieller wissenschaftsrelevante personelle und sachliche Entscheidungsbefugnisse dem kollegialen Selbstverwaltungsorgan entzogen und einem Leitungsorgan zugewiesen werden, desto stärker im Gegenzug die Mitwirkung des Selbstverwaltungsorgans an der Bestellung und Abberufung dieses Leitungsorgans und an dessen Entscheidungen ausgestaltet sein muss (zum Kompensationszusammenhang VerfGH für das Land Bad.-Württ., Urteil vom 14.11.2016 - 1 VB 16/15 - BVerfG, Beschluss vom 24.04.2018 - 2 BvL 10/16 -, m.w.N., jeweils Juris).Der Findungskommission gehören gemäß den Vorgaben des zum maßgeblichen Zeitpunkt 2016/2017 in der Fassung vom 01.04.2014 geltenden § 18 Abs. 1 Satz 2 LHG a.F. (vgl. VerfGH für das Land Bad.-Württ., Urteil vom 14.11.2016 - 1 VB 16/15 -, Juris) und des § 7 Abs. 2 GrO neben der oder dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats als Vorsitzende oder Vorsitzender der Findungskommission zwei weitere Mitglieder des Aufsichtsrats, drei Mitglieder des Senats sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Wissenschaftsministeriums als beratendes Mitglied an.
- BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12
Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
Eine verwaltungsinterne Maßnahme wird durch den Widerspruchsbescheid nicht zum Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 -, Juris m.w.N.).Die Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens in diesen Fällen stellt eine der gesetzlich nicht ausdrücklich geregelten Ausnahmen dar, die sich aus Sinn und Zweck der § 126 Abs. 2 BRRG, § 54 Abs. 2 BeamtStG, §§ 68 f. VwGO ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 -, Juris m.w.N.).
- BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11
Abschluss des Konkurrentenstreitverfahrens nach § 123 VwGO vor dem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
Letztere soll unterlegenen Bewerbern Gelegenheit geben, vorbeugend gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.12.2011 - 2 B 106.11 -, Juris m.w.N.).Ein Bewerber, der davon Gebrauch macht, verfolgt einen aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf vorbeugende Unterlassung der Ernennung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.12.2011 - 2 B 106.11 -, Juris m.w.N.).
- BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16
Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
im Rahmen eines Auswahlverfahrens regelmäßig - anders als die nicht nachholbare Schriftlichkeit notwendiger Begründungen - nicht die Rechtmäßigkeit der abschließenden Entscheidung an sich, sondern die Möglichkeit deren Begründung im Falle eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens hinreichend zu plausibilisieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, Juris). - BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14
Abstrakter Feststellungsantrag; Zulässigkeit; Erledigung; Zeitpunkt; letzte …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
Diese Prinzipien sind wegen ihres allgemeinen Charakters nicht von vorneherein auf Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens im Sinne von § 13 LVwVfG beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.10.2015 - 5 P 11.14 -, Juris zum personalvertretungsrechtlichen Verfahren). - VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 5 S 1375/14
Nachfragen nach ausliegenden Planunterlagen ist dem Bürger zumutbar
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
Dies ist hinsichtlich der Regelungen des § 20 und § 21 LVwVfG dann der Fall, wenn die Ausschluss- und Befangenheitsgründe in einem besonderen Verfahren abschließend geregelt sind (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteile vom 29.07.2015 - 3 S 2492/13 -, vom 18.11.2015 - 8 S 2322/12 - und vom 15.06.2016 - 5 S 1375/14 -, jeweils Juris zu § 18 GemO ). - VGH Baden-Württemberg, 29.07.2015 - 3 S 2492/13
Anlagenbezogene Festsetzungen im Bebauungsplan - Beschränkung der Freisetzung von …
- VGH Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 9 S 2445/15
Hochschulrecht- hier: vorzeitige Beendigung des Amts eines hauptamtlichen …
- BVerwG, 13.09.2007 - 4 A 1007.07
Nachbarschaftsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des …
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2015 - 8 S 2322/12
Bindungsumfang des Normenkontrollgerichts bei Ablauf der Frist aus BauGB § 215 …
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
- BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02
Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …
- BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12
Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …
- BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17
Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen
- BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17
Entlassung der früheren Vizepräsidentin der Hochschule Hannover rechtswidrig
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 2 S 2103/20
Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale in Baden Württemberg: …
Rn. 150 Allerdings kann ein Widerspruchsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus Gründen der Prozessökonomie entbehrlich sein, wenn sich der auch für die Widerspruchsentscheidung zuständige Beklagte auf die Klage einlässt und deren Abweisung beantragt oder wenn der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21.02.2019 - 2 C 50.16 - juris Rn. 30;… Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217, juris Rn. 34 ff.;… Urteil vom 15.09.2010 - 8 C 21.09 - BVerwGE 138, 1, juris Rn. 24 ff.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 28.01.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 99 ; Beschluss vom 26.03.2019 - 4 S 177/19 - juris Rn. 4 ; OVG Saarland…, Beschluss vom 06.02.2017 - 1 A 59/16 - juris Rn. 41). - VG Schleswig, 12.06.2025 - 12 B 80/24
Besetzung der neuen Präsidentin der CAU Kiel untersagt
Bewerben sich Personen um das Amt der Hochschulleitung können auch sie - unbeschadet ihrer Rechte aus Art. 5 Abs. 3 GG - im mehrpoligen Konkurrentenstreitverfahren die zugunsten des ausgewählten Bewerbers getroffene Entscheidung mit Rücksicht auf dessen Rechtsposition nur mit Erfolg angreifen, wenn ihre Rechte aus Art. 33 Abs. 2 GG und bzw. oder dessen Grundsätze ausformende Verfahrensvorschriften in einer Weise verletzt worden sind, die den Erfolg der eigenen Bewerbung bei deren Beachtung als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, Rn. 13; BVerwG…, Urteil vom 26. Januar 2011 - 6 C 2.10 -, Rn. 33;… Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, Rn. 16;… Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, Rn. 24; OVG Münster…, Urteil vom 16. September 2009 - 13 A 161/08 -, Rn. 67 m. w. N.; OVG Schleswig…, Beschluss vom 28. März 2025 - 4 MB 4/25 -, Rn. 10 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 26. März 2019 - 4 S 177/19 -, Rn. 8; alle juris).Insoweit entspricht der Vorschlag einer sog. Einer-Liste dem Grundsatz der Bestenauslese jedenfalls dann, wenn die Ernennung aller anderen Bewerber mit den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG unvereinbar ist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 26. März 2019 - 4 S 177/19 -, juris Rn. 51).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2019 - 6 A 1133/17
Anfechtungsklage Ämterstabilität Ausschreibung Rechtsschutzverhinderung …
Rn. 193 Vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. März 2019 - 4 S 177/19 -, juris Rn. 2; Sächs. OVG, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 B 34/11 -, DÖD 2011, 267 = juris Rn. 9; Hartung, RiA 2017, 49 (50); Schönrock, ZBR 2013, 26 (28).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 6 B 714/19
Rechtliche Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung; Verwirkung des Rechts zur …
Rn. 38 Vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. März 2019 - 4 S 177/19 -, juris Rn. 8. - VG Karlsruhe, 13.11.2024 - 6 K 4527/22
Abwahl des Rektors einer Hochschule
Rn. 93 bb) Unbeschadet dessen geht die Kammer für den Fall, dass § 18 Abs. 4 Satz 5 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 2 LHG im Rahmen des § 18a LHG nicht analog anzuwenden und dementsprechende keine spezielle Verfahrensregelung gegeben wäre (vgl. insoweit VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.03.2019 - 4 S 177/19 -, juris Rn. 22 ), davon aus, dass der Ausschluss des Klägers von der nichtöffentlichen Senatssitzung am 14.12.2022 in analoger Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 2 LVwVfG hätte erfolgen müssen (…zur Beschränkung des originären Anwendungsbereichs dieser Norm auf Verfahren im Sinne des § 9 LVwVfG vgl. nur Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 10. Auflage 2023, § 20 VwVfG, Rn. 21).Diese Prinzipien sind wegen ihres allgemeinen Charakters nicht von vornherein auf Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 9 LVwVfG beschränkt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.03.2019 - 4 S 177/19 -, juris Rn. 22 ), zumal der Senat der Beklagten zu 1 seine am 14.12.2022 gültige Geschäftsordnung mittlerweile überarbeitet und in seiner Geschäftsordnung vom 26.06.2024 (GO Senat) nunmehr explizit geregelt hat, dass im Befangenheitsfall ein Senatsmitglied im Senat und seinen Ausschüssen weder entscheidend noch beratend mitwirken darf (§ 13 Abs. 1 GO Senat).
- VG Magdeburg, 21.01.2025 - 5 B 417/24
Besetzung der Stelle des Kanzlers einer Hochschule
Der hier allein maßgebliche Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin wird aber durch die von ihr geltend gemachten Verfahrensverstöße gegen hochschulrechtliche Vorschriften nicht berührt (vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 26. März 2019 - 4 S 177/19 -, juris, Rn. 30).Es besteht keine Begründungspflicht für einzelne Verfahrensabschnitte in einem gestuften Verfahren abschließende Zwischenentscheidungen, wenn diese keine selbständig angreifbaren, sondern lediglich vorbereitende Entscheidungen darstellen (VGH BW, Beschluss vom 26. März 2019, a.a.O., Rn. 62).
- VG Freiburg, 11.01.2024 - 3 K 2508/23
Beförderungsauswahlentscheidung nur anhand aktueller Beurteilungen
Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 9 BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2019 - 4 S 177/19 -, juris Rn. 7 ; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 16.02.2023 - 1 B 1065/22 -, juris Rn. 14).Dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, BVerfGE 141, 58 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2019, a. a. O.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 17.01.2019 - 6 CE 18.2236 -, juris Rn. 10).
- VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21
Berücksichtigung von Mutterschutz und Elternzeit im Rahmen einer Beförderung
Ist sein Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, kann er eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn deren Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also ernsthaft möglich erscheint (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.03.2020 - 4 S 54/20 -, juris Rn. 3 m.w.N., vom 26.03.2019 - 4 S 177/19 -, juris Rn. 7 , vom 26.04.2016 - 4 S 64/16 -, juris Rn. 8 , …und vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 -, juris Rn. 2 ). - VGH Bayern, 11.11.2020 - 3 BV 19.1619
Dienstpostenbesetzung im Polizeidienst, hier: zeitlicher Zusammenhang zwischen …
- VG Göttingen, 22.07.2024 - 3 B 210/24
Bewerberkonkurrenz; Schwerbehinderung; Vertretungsprofessur; …
Die Kammer ist mit dem VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 26.3.2019 - 4 S 177/19 -, juris Rn. 43) der Auffassung, dass die Berufungskommission berechtigt ist, unter mehreren, im Wesentlichen gleichwertigen Bewerbern eine Auswahl im Hinblick auf einzelne - von ihr für wesentlich erachtete - Leistungsmerkmale oder Beurteilungselemente zu treffen. - OVG Niedersachsen, 19.08.2025 - 5 ME 28/25
Änderungsantrag; Bewerbungsverfahrensanspruch; Konkurrentenmitteilung; …
- VG Arnsberg, 17.02.2021 - 2 K 5352/18
- VG Göttingen, 18.11.2019 - 3 B 152/19
Berufungsvorschlag: Abweichungsbefugnis; Berufungsvorschlag: Berufungskommission …
- VG Frankfurt/Oder, 12.06.2023 - 2 L 384/22
- ArbG Köln, 03.07.2019 - 18 Ga 47/19
- VG Hannover, 10.02.2025 - 6 B 4861/24
Abbruch Auswahlverfahren; Auswahlverfahren; Wissenschaftsfreiheit; Verpflichtung …
- VG Hannover, 04.02.2025 - 2 B 5359/24
Abbruch des Auswahlverfahrens; Fachministierum (noch) nicht zuständig; …
- VG Berlin, 08.09.2020 - 5 L 664.19
Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung
- VG Karlsruhe, 11.12.2023 - 12 K 4252/23
Lebenszeitrichterstellen; Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie …
- VG Karlsruhe, 24.10.2024 - 12 K 2039/24
Bemessung von Bewerbungsfristen in Stellenausschreibungen
- VG Magdeburg, 03.11.2021 - 5 B 164/21
Eine ohne abschließendes Gesamturteil erstellte Beurteilung ist keine …
- VG Greifswald, 05.11.2025 - 6 B 2788/25
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2024 - 6 B 126/24
Beschwerde eines Studienrats in einem Stellenbesetzungsverfahren
- VG Magdeburg, 18.01.2022 - 5 A 277/20
Rechtsschutz gegen den Abbruch eines Auswahlverfahrens - Unstatthaftigkeit der …
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