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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022

Rechtsprechung
   LG Bremen, 29.07.2022 - 4 S 20/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,36496
LG Bremen, 29.07.2022 - 4 S 20/22 (https://dejure.org/2022,36496)
LG Bremen, Entscheidung vom 29.07.2022 - 4 S 20/22 (https://dejure.org/2022,36496)
LG Bremen, Entscheidung vom 29. Juli 2022 - 4 S 20/22 (https://dejure.org/2022,36496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Heizkostenabrechnung - Position Endbestand Öl gehört nicht in Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Position "Endbestand Öl" gehört nicht in eine Jahresabrechnung

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • AG Bremen, 13.12.2013 - 29 C 88/13

    Heizkosten: Aufteilung der Differenz zwischen Gesamtverbrauch und Gesamtausgaben

    Auszug aus LG Bremen, 29.07.2022 - 4 S 20/22
    Demnach hat die Gesamtabrechnung sämtliche Kosten zu enthalten, die der Gemeinschaft im jeweiligen Abrechnungszeitraum im Zusammenhang mit der Beschaffung von Brennstoffen entstanden sind (vgl. AG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2013 - 29 C 88/13).

    Der Ölbestand ist für die Wohnungseigentümer aus der Heizkostenabrechnung im Vergleich mit dem in der Gesamtabrechnung dargestellten Aufwand für den Einkauf von Brennstoffen erkennbar und damit nachvollziehbar (vgl. AG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2013 - 29 C 88/13).

    Wird also im abgerechneten Zeitraum Heizöl erworben, dann muss dies nicht nur im Rahmen der Gesamtabrechnung Niederschlag finden, sondern führt auch zu einer Belastung, resultierend aus dem Zu- und Abflussprinzip, in der Einzelabrechnung (vgl. AG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2013 - 29 C 88/13).

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die …

    Auszug aus LG Bremen, 29.07.2022 - 4 S 20/22
    Die Klägerin ist der Ansicht, die Beschlüsse zu TOP 3 und TOP 4 der Eigentümerversammlung vom 17.12.2020 widersprechen ordnungsgemäßer Verwaltung, weil sie gegen die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 17.02.2012 (BGH NJW 2012, 1434) aufgestellten Vorgaben für die Darstellung von Heizkosten in der Einzel- und Gesamtabrechnung, welche gleichermaßen für die Darstellung im Wirtschaftsplan gelten, verstoßen würden.

    Diesen Anforderungen genügt eine Abrechnung, wenn alle in dem betreffenden Wirtschaftsjahr tatsächlich erzielten Einnahmen und erfolgten Ausgaben eingestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10 -, Rn. 16).

    Der Umstand, dass sich insoweit ausnahmsweise die Einzelabrechnung nicht unmittelbar auf der Gesamtabrechnung herleitet, ist hinzunehmen, sofern die in der Einzelabrechnung enthaltene Abweichung deutlich ersichtlich und mit einer verständlichen Erläuterung versehen ist (BGH, Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10 -, Rn. 16).

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf …

    Auszug aus LG Bremen, 29.07.2022 - 4 S 20/22
    Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und Einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09 -, Rn. 12).
  • BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15

    Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft: Umlage der Kosten des …

    Auszug aus LG Bremen, 29.07.2022 - 4 S 20/22
    Das verstößt gegen den Auslegungsgrundsatz, wonach eine Partei mit ihrer Prozesshandlung im Zweifel das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Oktober 2012 - V ZR 233/11 -, Rn. 11; BGH, NZM 2017, 77 Rn. 9, beck-online;… BeckOK WEG/Elzer, 49. Ed. 1.7.2022, WEG § 44 Rn. 15;… Bärmann/Pick/Emmerich, 20. Aufl. 2020, WEG § 28 Rn. 177).
  • BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkung der Anfechtungsklage auf einen …

    Auszug aus LG Bremen, 29.07.2022 - 4 S 20/22
    Das verstößt gegen den Auslegungsgrundsatz, wonach eine Partei mit ihrer Prozesshandlung im Zweifel das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2012 - V ZR 233/11 -, Rn. 11;… BGH, NZM 2017, 77 Rn. 9, beck-online;… BeckOK WEG/Elzer, 49. Ed. 1.7.2022, WEG § 44 Rn. 15;… Bärmann/Pick/Emmerich, 20. Aufl. 2020, WEG § 28 Rn. 177).
  • LG Köln, 27.10.2016 - 29 S 91/16

    Brennstoffvorrat ist nicht in die Jahresabrechnung aufzunehmen!

    Auszug aus LG Bremen, 29.07.2022 - 4 S 20/22
    Der Einkauf von Brennstoffen kann in der Zukunft unter Berücksichtigung der Bevorratung an den zu erwartenden Verbrauch angepasst werden, sodass die noch vorhandene Bevorratung reduziert wird und die einzelnen Wohnungseigentümer nach der Maßgabe der Heizkostenverordnung belastet werden (vgl. LG Köln, Urteil vom 27. Oktober 2016 - 29 S 91/16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2024 - 4 RS 1.23

    Anhörungsrüge - Zulässigkeit - Bekanntgabe - Kenntnisnahme - Darlegung - …

    Der Antragsteller setzt sich auch im Übrigen lediglich mit der ihm nicht gefallenden Bewertung der Sach- und Rechtslage durch den Senat auseinander, rügt die ihm bekannte vorhergehende Rechtsprechung des Senats (OVG 4 S 20/22) als willkürlich und hält auch sonst die bemühte Einkleidung in einen angeblichen Gehörsverstoß nicht durch ("materiell-rechtlich unzutreffend").
  • LG Frankfurt/Main, 18.03.2025 - 9 T 271/24

    Beschlussanfechtungsklage

    Hiermit geht nach h.M. einher, dass eine Teilanfechtung der Abrechnung nicht mehr möglich ist (LG Frankfurt, Urteil vom 07.12.2023, Az.: 2-13 S 27/23, ZWE 2024, 139; LG Bremen, Urt. v. 29.7.2022 - 4 S 20/22, ZWE 2023, 92 Rn. 28;… Dötsch/Schultzky/Zschieschack WEG-Recht, 1. Aufl. 2021, Kap. 10 Rn. 100;… a.A.: BeckOK WEG/Elzer, 59. Ed. 2.1.2025, WEG § 44 Rn. 158; zum Meinungsstand: Mediger, NZM 2024, 121ff.; Zschieschack, NZM 2024, 710ff.).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,35148
OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22 (https://dejure.org/2022,35148)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.2022 - 4 S 20.22 (https://dejure.org/2022,35148)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 2022 - 4 S 20.22 (https://dejure.org/2022,35148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Bedeutung einer richterlichen Eignungsbewertung; Notwendigkeit einer Plausibilisierung bei ausführlich begründeten Untermerkmalen; spätester Zeitpunkt der Plausibilisierung einer richterlichen Beurteilung; Unterlagenauswahlrecht des Richterwahlausschusses; einstweilige ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 9 RiG BE, § 7 BeurtAV, § 123 Abs 1 VwGO, § 130 Abs 2 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (38)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22
    Auf diesen Zweck deutet die Begründungspflicht hin (siehe § 7 Abs. 5 Satz 2 BeurtAV), die schon galt, als das Bundesverwaltungsgericht die Pflicht zur Begründung des Gesamtergebnisses einer dienstlichen Beurteilung noch nicht in seine Rechtsprechung aufgenommen hatte (grundlegend war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris Leitsatz 2).

    Die Verfasser der Orientierungshilfe reagierten mit ihrer Handreichung auf die Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts, es sei Sache des Dienstherrn festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen beimessen wolle, verbunden mit der Forderung nach Gewährleistung eines gleichen Maßstabs in allen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 32).

    Das gilt entgegen der Ansicht des Antragstellers nicht nur in dem Fall, in dem bereits eine Erläuterung in einem persönlichen Gespräch stattgefunden hat, bei dem der Beurteilte keine konkreten Einwände machte (siehe BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 21).

    Denn eine Plausibilisierung kann dadurch erfolgen, dass zu einem pauschalen Werturteil entweder tatsächliche Vorgänge benannt oder aber Teilwerturteile dargelegt werden, mit denen das pauschale Werturteil unterfüttert wird (BVerwG…, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - juris Rn. 25; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 20).

    Insoweit wird erneut auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 21 verwiesen.

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22
    Die dienstlichen Beurteilungen wiederum sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58) und dem Selbstverständnis des Richterwahlausschusses (vgl. 1 Abs. 1 GO) die vornehmliche Entscheidungsgrundlage der Bestenauslese.

    In diesem weiten Sinne verwendet auch das Bundesverfassungsgericht den Begriff (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 56) und unterscheidet insofern zwischen Eignung im weiten und im engen Sinn (…vgl. Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - juris Rn. 59).

    Steht nicht eine Verwendungsentscheidung bei gleichbleibendem Statusamt, sondern eine Beförderung in ein höheres Statusamt an, kommt es im Anschluss an das Bundesverfassungsgericht demgegenüber entscheidend auf die Prognose an, ob und wie sehr sich Bewerber für das höhere Amt eignen; in der zukunftsgerichteten Entscheidung muss die künftige Amtstätigkeit in den Blick genommen werden (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 56).

    Wegen der hervorragenden Bedeutung der dienstlichen Beurteilungen und deren abschließender Gesamturteile für die Bestenauslese (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58) sind die vorausschauenden Eignungsbewertungen nicht mehr als ein Baustein für die alle Bewerber würdigende und vergleichende Prognoseentscheidung.

    Die dienstliche Beurteilung ist für Beförderungsentscheidungen im öffentlichen Dienst von derart hervorragender Bedeutung (siehe BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58), dass an diesem Instrument auch in Bereichen festzuhalten ist, in denen die Messung und Bewertung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf strukturelle Schwierigkeiten stößt.

  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22
    Rn. 31 Wenn die Beurteilerin die Nebenbeschäftigungen des Antragstellers, der sich auch auf Tätigkeiten außerhalb des Beurteilungszeitraums beruft, nicht bzw. nicht umfassend beurteilte (Fachveröffentlichungen wurden gewürdigt), steht das im Einklang mit dem vom Verwaltungsgericht angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 - (juris Leitsatz).

    Denn die dienstliche Beurteilung ist auf das Statusamt bezogen und gegebenenfalls mit Blick auf das angestrebte Statusamt auszuwerten (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 - juris Rn. 28).

    Der Antragsteller behauptet in der Beschwerdebegründung nicht, vom Dienstherrn zu den Nebentätigkeiten aufgefordert worden zu sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 - juris Rn. 40 f.).

    Es kommt hinzu, dass die Tatsache von Nebenbeschäftigungen ohne Weiteres nichts über die dort gezeigten Leistungen besagt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 - juris Rn. 39).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22
    Sollte die Berliner Gesetzeslage im Sinn der höchstgerichtlichen Rechtsprechung defizitär (gewesen) sein (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 2 B 63.20 - juris Rn. 24 zur brandenburgischen Gesetzeslage), so hielte das den Antragsgegner für einen Übergangszeitraum nicht von Bestenausleseentscheidungen ab (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - juris Rn. 40; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 29. Juli 2021 - OVG 4 B 9/21 - juris Rn. 22 …und Beschlüsse vom 19. Mai 2021 - OVG 4 S 15/21 - juris Rn. 11 …und vom 21. Dezember 2021 - OVG 4 S 28/21 - juris Rn. 4 ).

    Rn. 5 Zur Bestimmung des Übergangszeitraums ist an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - anzuknüpfen (so BVerwG…, Beschluss vom 20. Juni 2022 - 2 B 45.21 - juris Rn. 16).

    Rn. 11 3. Der Antragsteller ist der Auffassung, das Verwaltungsgericht hätte das Fehlen eines Gesamturteils im Sinn des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - als Rechtsfehler erkennen müssen.

    Das steht im Einklang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - (juris).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22
    Rn. 3 Das Bundesverfassungsgericht hat in dem vom Antragsteller angeführten Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - (…juris Rn. 92 f.) der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht etwa die Anerkennung eines Übergangszeitraums verboten, sondern ihr im Gegenteil unter Absage an ein eigenes Verwerfungsmonopol bei Normen unterhalb eines Parlamentsgesetzes eine Prüfungs- und Verwerfungskompetenz eingeräumt.

    Die Ansicht des Antragstellers, der Übergangszeitraum habe mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - begonnen, überzeugt nicht.

    Das Bundesverfassungsgericht verlangte in dem genannten Beschluss eine gesetzliche Regelung für Höchstaltersgrenzen der Verbeamtung, weil diese einen schwerwiegenden Eingriff in das grundrechtsgleiche Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG bedeuteten (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - juris Rn. 68).

    In diesem weiten Sinne verwendet auch das Bundesverfassungsgericht den Begriff (…vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 56) und unterscheidet insofern zwischen Eignung im weiten und im engen Sinn (vgl. Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - juris Rn. 59).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 4 S 15.21

    Zum Parlamentsvorbehalt bei dienstlichen Beurteilungen von Beamten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22
    Sollte die Berliner Gesetzeslage im Sinn der höchstgerichtlichen Rechtsprechung defizitär (gewesen) sein (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 2 B 63.20 - juris Rn. 24 zur brandenburgischen Gesetzeslage), so hielte das den Antragsgegner für einen Übergangszeitraum nicht von Bestenausleseentscheidungen ab (BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - juris Rn. 40; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 29. Juli 2021 - OVG 4 B 9/21 - juris Rn. 22 und Beschlüsse vom 19. Mai 2021 - OVG 4 S 15/21 - juris Rn. 11 …und vom 21. Dezember 2021 - OVG 4 S 28/21 - juris Rn. 4 ).

    Bei der vom Bundesverwaltungsgericht vorgenommenen Rechtsfortbildung im Beurteilungswesen aufgrund eines Wandels der Anschauung ( OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Mai 2021 - OVG 4 S 15/21 - juris Rn. 11 ) ist ein Übergangszeitraum geboten, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden (BVerwG…, Beschluss vom 20. Juni 2022 - 2 B 45.21 - juris Rn. 15).

    Demgegenüber dienen dienstliche Beurteilungen als Messinstrument der Verwirklichung des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsgrundsatzes (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Mai 2021 - OVG 4 S 15/21 - juris Rn. 6 f.).

    Denn in diesen Entscheidungen zum nordrhein-westfälischen und brandenburgischen Landesrecht fehlen Angaben zu den nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts mindestens gebotenen gesetzlichen Regelungen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Mai 2021 - OVG 4 S 15/21 - juris Rn. 4, 19).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22
    Das Verwaltungsgericht weist richtig darauf hin, dass im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dienstliche Beurteilungen auf der Grundlage der auf dem jeweiligen Dienstposten erbrachten Leistung bezogen auf das innegehabte Statusamt zu erstellen sind (BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 47).

    Sie ist nach der Aufweichung dieser Rechtsprechung durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - (…juris Rn. 64 bis 66) vielleicht nicht mehr geboten, jedoch immer noch rechtmäßig.

    Eine durch konkrete Einwände herausgeforderte Plausibilisierung ist vor allem dann geboten, wenn die dienstliche Beurteilung selbst außer den pauschalen Werturteilen keine oder kaum weiterführende Angaben enthält, wie es insbesondere bei einer Ankreuzbeurteilung anzunehmen ist (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 65).

  • BVerwG, 07.11.2017 - 2 B 19.17

    Dienstliche Beurteilung eines Richters; Voreingenommenheit eines Beurteilers

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22
    Unter Voreingenommenheit ist eine Einstellung und Haltung des Beurteilers gegenüber dem zu Beurteilenden zu verstehen (BVerwG, Beschluss vom 7. November 2017 - 2 B 19.17 - juris Rn. 11), bei der sich der Beurteiler nicht von seiner selbstverständlichen Pflicht leiten lässt, den zu Beurteilenden gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv zu beurteilen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 - juris Rn. 32).

    Richtig ist die Erwartung, der zuständige Beurteiler wolle und könne seine Pflichten einschließlich derjenigen zur sachlichen und gerechten dienstlichen Beurteilung erfüllen (BVerwG, Beschluss vom 7. November 2017 - 2 B 19.17 - juris Rn. 13).

    Es ist vielmehr an die Erwartung zu erinnern, der zuständige Beurteiler wolle und könne seine Pflichten einschließlich derjenigen zur sachlichen und gerechten dienstlichen Beurteilung erfüllen (BVerwG, Beschluss vom 7. November 2017 - 2 B 19.17 - juris Rn. 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2021 - 4 S 27.21

    Beamte; Erfordernis von normativen Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22
    Rn. 4 Entgegen der Auffassung des Antragstellers hat sich der Senat im Beschluss vom 8. Dezember 2021 - OVG 4 S 27/21 - nicht gegen einen Übergangszeitraum ausgesprochen.

    Denn der Senat schloss es in dieser Entscheidung lediglich aus, eine aktuelle Beurteilung, in deren Gesamturteil nicht die Befähigungsbewertung eingeflossen ist, noch zu verwerten; der Dienstherr dürfe allerdings für einen Übergangszeitraum eine entgegenstehende Beurteilungsrichtlinie ändern und so dienstliche Beurteilungen mit vollständigem Gesamturteil ermöglichen ( OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - OVG 4 S 27/21 - juris Rn. 12 f.).

    Rn. 12 Der vom Antragsteller angeführte Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2021 - OVG 4 S 27/21 - (juris) gibt für dessen Auffassung nichts her.

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22
    Angesichts der umfangreichen Pflichten, die der Gerichtsleitung zur Gewährleistung einer funktionstüchtigen Judikative auferlegt sind, darf von ihr nicht erwartet werden, dass sie den Großteil ihrer Tätigkeit auf die Beobachtung der Richter zwecks Ansammlung möglichst umfassender Beurteilungsgrundlagen ausrichtet (grundlegend BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - juris Rn. 24).

    Denn eine Plausibilisierung kann dadurch erfolgen, dass zu einem pauschalen Werturteil entweder tatsächliche Vorgänge benannt oder aber Teilwerturteile dargelegt werden, mit denen das pauschale Werturteil unterfüttert wird (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - juris Rn. 25; bestätigt durch BVerwG…, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 20.06.2022 - 2 B 45.21

    Dienstliche Beurteilung eines abgeordneten Richters

  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 CN 1.03

    Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten; Bekanntgabe von …

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines …

  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nichtberücksichtigung von Vorbringen …

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17

    Besorgnis der Befangenheit; Beurteilung für Reservedienst Leistende; Dienstliche …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - 4 S 34.21

    Dienstliche Beurteilung

  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15

    Dienstliche Beurteilung; Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; actus …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 4 S 17.17

    Wahl Sabine Schudomas zur Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg …

  • BVerwG, 21.12.2020 - 2 B 63.20

    Gehörsverstoß durch vorzeitige Entscheidung vor Ablauf der Äußerungsfrist; …

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung; …

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie; …

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen einer Konkurrentenklage; Beurteilung zur …

  • BVerwG, 07.01.2021 - 2 VR 4.20

    Herabsetzung bzw. Steigerung von Noten einer dienstlichen Beurteilung

  • BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 120/16

    Nichtannahmebeschluss: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Versagung …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - 11 S 11.18

    Abfallrechtliche Ordnungsverfügung; Beauftragung eines Dritten mit der …

  • BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 1556/20

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen …

  • OVG Hamburg, 11.01.2012 - 5 Bs 213/11

    Einstweilige Anordnung betreffend die Besetzung einer Beförderungsstelle; kein …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2020 - 4 S 12.20

    Richterrecht: Befugnis zur Herauf- und Herabsetzung einer dienstlichen …

  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale …

  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Nichtannahmebeschluss: Keine schematische Anwendung des Grundsatzes vom höheren …

  • VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20

    Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht

  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richter - Zuweisung - Tätigkeit - Richterausschuss …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2021 - 4 B 9.21

    Beurteilung eines brandenburgischen Richters während seiner Abordnung zu einem …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 4 S 24.20

    Beförderung; Vorsitzender Richter am Landgericht; negative Stellungnahme des …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2021 - 4 S 28.21

    Keine Beförderung einzelner Beförderungskandidaten während des …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 4 S 37.23

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eine Vorsitzendenstelle am Kammergericht

    Sollte die Vorschrift gleichwohl im vorläufigen Rechtsschutz entsprechend anwendbar sein (…dagegen: Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser u.a., VwGO, 8. Aufl. 2021, § 130 Rn. 1; offengelassen vom Senat im Beschluss vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - juris Rn. 42), dann allenfalls nur in besonderen Ausnahmefällen (…Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 130 Rn. 4).

    Rn. 10 Der Antragsteller moniert wie schon im Verfahren OVG 4 S 20/22 das Fehlen einer parlamentarischen Ermächtigungsgrundlage und hält die Fortgeltung der bisherigen Regelungen in einem Übergangszeitraum für ausgeschlossen.

    Der Senat hält in Ansehung der vom Antragsteller nunmehr vorgebrachten Erwägungen an seiner Rechtsauffassung fest (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - juris Rn. 3-5):.

    Der Senat hat dazu im Beschluss vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - (…juris Rn. 12) ausgeführt und hält in Ansehung des neuerlichen Vorbringens des Antragstellers daran fest:.

    Der Senat hat dazu im Beschluss vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - (…juris Rn. 13-16) ausgeführt und hält in Ansehung des neuerlichen Vorbringens des Antragstellers daran fest:.

    Der Senat hat in seinem dem Antragsteller bekannten Beschluss vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - (…juris Rn. 6 ff.) ausgeführt und hält in Ansehung des neuerlichen Vorbringens daran fest, dass es dem Richterwahlausschuss überlassen bleibt, ob er für die anstehende Entscheidung weitere Unterlagen benötigt.

    Er hält sie, wie schon im Verfahren OVG 4 S 20/22, für weder willens noch in der Lage, ihn sachlich und gerecht zu beurteilen, und verweist insoweit auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - (…juris Rn. 31).

    Das hat der Senat bereits im Beschluss vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - (…juris Rn. 22) ausgeführt.

    Rn. 41 Soweit der Antragsteller erneut eine Bewertung seiner "auf Bundes- und Landesebene ausgeübte(n) Ausbildungs- und Sachverständigentätigkeit" vermisst, hingegen Entsprechendes bei dem Beigeladenen im Verfahren OVG 4 S 39/23 festgestellt haben will, verweist der Senat auf die Ausführungen im Beschluss vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - (…juris Rn. 31):.

    Der Senat hat dazu im Beschluss vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - (…juris Rn. 28, 30) ausgeführt und hält in Ansehung der Kritik des Antragstellers daran fest:.

    Der Senat hat dazu im Beschluss vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - (…juris Rn. 34) ausgeführt und hält in Ansehung der Einwände des Antragstellers daran fest:.

    Der Senat hat dazu im Beschluss vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - (…juris Rn. 32) ausgeführt:.

    Der Hilfsantrag bleibt aus den oben im Zusammenhang mit der Besetzungsrüge genannten Gründen ohne Erfolg (so schon der Beschluss des Senats vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - juris Rn. 42).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2022 - 4 S 33.22

    Konkurrentenstreit; Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht; dienstliche …

    Nach diesen Grundsätzen ist bei der vom Bundesverwaltungsgericht vorgenommenen Rechtsfortbildung im Beurteilungswesen aufgrund eines gewandelten verfassungsrechtlichen Blickwinkels (vgl. BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - juris Rn. 33) die Einräumung eines Übergangszeitraum geboten, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20. Juni 2022 - 2 B 45.21 - juris Rn. 15; Beschluss des Senats vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - juris Rn. 3).

    Diese Festlegung hat das Bundesverwaltungsgericht erst in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2021 getroffen (vgl. auch Beschluss des Senats vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - juris Rn. 5).

    Verlangt hingegen ein Richter zu einzelnen, mehreren oder allen Untermerkmalen gemäß § 7 Abs. 2 BeurtAV, zu denen jeweils ausführliche Textpassagen in die dienstliche Beurteilung aufgenommen sind, eine Plausibilisierung, ohne auf Besonderheiten einzugehen, ist der dem Dienstherrn abverlangte Aufwand geringer als bei einer Ankreuzbeurteilung (vgl. Beschluss des Senats vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - juris Rn. 32).

    Der Dienstherr ist dann nicht verpflichtet, die ausführliche Begründung zu erklären oder die ohnehin schon feingliedrige Argumentation mit Teilwerturteilen noch mehr zu verfeinern (vgl. Beschluss des Senats vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - juris Rn. 32).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Vergleich zweier Beurteilungen von …

    Zudem wird das auch vom Senat und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für zwingend erforderlich gehaltene abschließende, die drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zusammenfassende Gesamturteil einer Beurteilung (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. Dezember 2021 - 4 S 27/21 -, juris Rn. 3 ff., vom 22. Dezember 2022 - 4 S 33/22 -, juris Rn. 2 ff. …und vom 13. September 2023 - 4 S 22/23 -, juris Rn. 4 ff., jeweils zu Brandenburg, vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 -, juris Rn. 2 ff. …und vom 16. November 2023 - OVG 4 S 37/23 -, juris Rn. 18 f., jeweils zu Berlin;… VGH Kassel, Beschlüsse vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 48 …und vom 13. September 2022 - 1 B 808/22 -, juris Rn. 103;… OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Juli 2022 - 5 ME 128/21 -, juris Rn. 34…, vom 8. August 2022 - 5 ME 62/22 -, juris Ls 1 und Rn. 19 …sowie vom 11. Juni 2025 - 5 ME 39/25 -, juris Rn. 18; OVG Münster…, Beschluss vom 15. November 2021 - 6 B 1356/21 -, juris Rn. 8 ff. …und Urteil vom 24. November 2021 - 6 A 2717/19 -, juris Rn. 39 ff. …sowie Beschlüsse vom 30. November 2021 - 1 B 1341/21 -, juris Rn. 47 ff., vom 5. Dezember 2022 - 6 B 838/22 -, juris Rn. 10 ff.;… vom 3. März 2023 - 1 B 726/22 -, juris Rn. 61 …und vom 6. Juni 2025 - 6 B 854/24 -, juris Rn. 10 ff.;… OVG Saarlouis, Urteile vom 13. Januar 2022 - 1 A 58/20 -, juris Ls 2 und 3 und Rn. 39, 79 f., - 1 A 75/21 -, juris Ls und Rn. 50, 90 f. und - 1 A 74/21 -, juris Ls und Rn. 40, 80 f.;… OVG Bautzen, Beschlüsse vom 5. Dezember 2022 - 2 B 274/22 -, juris Rn. 18…, vom 13. Oktober 2021 - 2 B 286/21 -, juris Rn. 17 …und vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris Rn. 12;… OVG Magdeburg, Urteile vom 24. November 2021 - 1 L 61/21 -, juris Ls 2 und Rn. 45 ff. sowie - 1 L 57/21 -, juris Rn. 34 ff., Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 -, juris Rn. 8 und 11;… siehe auch Senatsbeschluss vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 9 ) - soweit ersichtlich - bislang lediglich vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juli 2022 - 2 A 10078/22 - (…juris Rn. 33 ff.) sowie im Schrifttum (…vgl. Bodanowitz in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 83. Lieferung, 4/2025, Rn. 257) abgelehnt.
  • OVG Bremen, 30.04.2026 - 1 B 286/25

    Erfolgreiche Beschwerde der erstinstanzlich unterlegenen Antragsgegnerin - …

    Begründungsfrist zwar keine qualitativ neuen Gründe in das Beschwerdeverfahren eingeführt, fristgerecht geltend gemachte Gründe aber erläutert, vertieft oder klargestellt werden können (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 23.12.2020 - 19 B 1756/19, juris Rn. 26 f. m.w.N.;… HessVGH, Beschl. v. 10.01.2024 - 4 B 868/23, juris Rn. 12; OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 28.11.2022 - 4 S 20/22, juris Rn. 1;… VGH BW, Beschl. v. 06.08.2020 - 10 S 2941/19, juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 4 S 1.23

    Beschwerde - Konkurrentenrechtsschutzverfahren - Hochschullehrerin - rechtliches …

    Ein erstinstanzlich unterlaufener Gehörsverstoß würde durch die hier erfolgte Berücksichtigung des Vorbringens der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren geheilt (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14. November 2019 - OVG 11 S 11.18 - juris Rn. 10; Beschluss vom 28. September 2023 - OVG 4 S 41/23 - EA S. 3; Beschluss vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - juris Rn. 41).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2023 - 4 S 22.23

    Anwendung von Beurteilungsvorschriften für einen Übergangszeitraum (Brandenburg)

    Hier sind seit dem als Anknüpfungspunkt zur Bestimmung des Übergangszeitraums maßgeblichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20. Juni 2022 - 2 B 45.21 - juris Rn. 16; Beschluss des Senats vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - juris Rn. 5) erst gut zwei Jahre vergangen.
  • VG Berlin, 28.02.2025 - 5 L 606.24

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens nach Nichtzustimmung des …

    Die Normgeber versprechen sich anscheinend durch die von den Beurteilern zu erstellenden sogenannten vorausschauenden Eignungsbewertungen wegen ihrer regelmäßig unmittelbaren Kenntnis der Person eine tragfähigere Grundlage für die anstehende Prognose darüber, wer die beste Eignung für das künftige Richteramt aufweist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2022 - 4 S 20/22 -, juris Rn. 16).
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