Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO
Begrenzung des Bewerberfeldes aufgrund von besonderen Anforderungen eines bestimmten Dienstpostens in sog. "Vorwirkungsfällen" - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vereinbarkeit der Begrenzung des Bewerberfeldes aufgrund von besonderen Anforderungen eines bestimmten Dienstpostens in sog. "Vorwirkungsfällen" mit Art. 33 Abs. 2 GG
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 30.09.2013 - 8 K 2597/13
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13
Papierfundstellen
- VBlBW 2914, 272
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13
Die Begrenzung des Bewerberfeldes aufgrund von besonderen Anforderungen eines bestimmten Dienstpostens ist in sog. "Vorwirkungsfällen" - hier: Bewerberauswahl hinsichtlich eines Beförderungsdienstpostens - mit Art. 33 Abs. 2 GG grundsätzlich nicht vereinbar (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, IÖD 2013, 194).Rn. 2 Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerbungsverfahrensanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633, vom 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07 -, ZBR 2008, 167 und vom 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. -, BVerfGK 12, 284; BVerwG, Beschlüsse vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23 und vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, IÖD 2013, 1942; Senatsbeschlüsse vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 - und vom 04.07.2008 - 4 S 2834/07 -).
Durch die seitens des Antragsgegners alsbald beabsichtigte Übertragung des - sowohl für den Antragsteller als auch den Beigeladenen - höherwertigen Dienstpostens (Beförderungsdienstposten) kann sich der ausgewählte Bewerber im Rahmen der praktischen Tätigkeit bewähren, was gegebenenfalls zu Unrecht einen bleibenden Vorsprung hinsichtlich der späteren Bewerbung um das Statusamt zulasten des Antragsstellers und zugleich einen Anordnungsgrund begründet (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013, a.a.O. und vom 11.05.2009 - 2 VR 1.09 -, ZBR 2009, 411; Senatsbeschlüsse vom 07.12.2010 - 4 S 2057/10 -, VBlBW 2011, 193 und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, VBlBW 2006, 280).
Art. 33 Abs. 2 GG gilt insoweit nicht nur für die unmittelbare Vergabe eines Amtes im statusrechtlichen Sinne, sondern auch für vorgelagerte Auswahlentscheidungen, durch die die Auswahl für die Ämtervergabe vorweggenommen oder vorbestimmt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, a.a.O.; Urteile vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58, vom 16.10.2008 - 2 A 9.07 -, BVerwGE 132, 110 und vom 26.09.2012 - 2 C 74.10 -, BVerwGE 144, 186).
Die Bindung bereits der Auswahlentscheidung für die Dienstpostenvergabe an die Auswahlgrundsätze des Art. 33 Abs. 2 GG kann ein Dienstherr nur vermeiden, wenn er die Dienstpostenvergabe von der Auswahlentscheidung für die Vergabe des Statusamts entkoppelt (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, a.a.O.).
Die Einhaltung der der Organisationsgewalt des Dienstherrn gezogenen Schranken unterliegt dabei der gerichtlichen Kontrolle, wobei Fehler im Anforderungsprofil grundsätzlich zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens führen, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten beruhen (BVerfG, Beschlüsse vom 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 -, BVerfGK 12, 265 und vom 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 -, NVwZ 2011, 746; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, a.a.O.).
Denn es muss sich bereits aus der Stellenausschreibung (Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber entsprechend § 133 BGB) ergeben, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahrens sind, bei im Wesentlichen gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, a.a.O.; vgl. zur erforderlichen Dokumentation auch BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16.10 -, BVerwGE 139, 135).
Eine Einengung des Bewerberfelds anhand der Anforderungen eines bestimmten Dienstpostens ist hiermit und mit dem Laufbahnprinzip, nach dem erwartet werden kann, dass der Beamte imstande ist, sich in die Aufgaben derjenigen Dienstposten, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind, einzuarbeiten, grundsätzlich nicht vereinbar (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, a.a.O.; sich anschließend OVG Saarland, Beschluss vom 05.09.2013 - 1 B 343/13 -, IÖD 2013, 254).
Diese Voraussetzungen, die der Dienstherr darzulegen hat und die voller gerichtlicher Kontrolle unterliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, a.a.O.), liegen hier nicht vor.
- BVerwG, 11.05.2009 - 2 VR 1.09
Ausschreibung; Beförderung; Besetzung des Dienstpostens; Besetzungsverfahren; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13
Durch die seitens des Antragsgegners alsbald beabsichtigte Übertragung des - sowohl für den Antragsteller als auch den Beigeladenen - höherwertigen Dienstpostens (Beförderungsdienstposten) kann sich der ausgewählte Bewerber im Rahmen der praktischen Tätigkeit bewähren, was gegebenenfalls zu Unrecht einen bleibenden Vorsprung hinsichtlich der späteren Bewerbung um das Statusamt zulasten des Antragsstellers und zugleich einen Anordnungsgrund begründet (…vgl. hierzu auch BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013, a.a.O. und vom 11.05.2009 - 2 VR 1.09 -, ZBR 2009, 411; Senatsbeschlüsse vom 07.12.2010 - 4 S 2057/10 -, VBlBW 2011, 193 und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, VBlBW 2006, 280).Die Auswahl unter den Bewerbern um den Beförderungsdienstposten entfaltet insoweit eine Vorwirkung hinsichtlich der späteren Auswahl für das Beförderungsamt (vgl. zum bleibenden Erfahrungsvorsprung, der auch im Rahmen von dienstlichen Beurteilungen Berücksichtigung finden muss, BVerwG, Beschluss vom 11.05.2009, a.a.O.).
- BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13
Art. 33 Abs. 2 GG gilt insoweit nicht nur für die unmittelbare Vergabe eines Amtes im statusrechtlichen Sinne, sondern auch für vorgelagerte Auswahlentscheidungen, durch die die Auswahl für die Ämtervergabe vorweggenommen oder vorbestimmt wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20.06.2013, a.a.O.; Urteile vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58, vom 16.10.2008 - 2 A 9.07 -, BVerwGE 132, 110 und vom 26.09.2012 - 2 C 74.10 -, BVerwGE 144, 186).
- BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09
Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13
Ein Anforderungsprofil zur Konkretisierung der Auswahlkriterien darf nur solche Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsmerkmale enthalten, die für den Dienstposten ohne Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG gefordert werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 26.01.2012 - 2 A 7.09 -, BVerwGE 141, 361; Beschluss vom 25.10.2011 - 2 VR 4.11 -, NVwZ-RR 2012, 241). - BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10
Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13
Denn es muss sich bereits aus der Stellenausschreibung (Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber entsprechend § 133 BGB) ergeben, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahrens sind, bei im Wesentlichen gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (BVerwG…, Beschluss vom 20.06.2013, a.a.O.; vgl. zur erforderlichen Dokumentation auch BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16.10 -, BVerwGE 139, 135). - BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13
Rn. 2 Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerbungsverfahrensanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633, vom 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07 -, ZBR 2008, 167 und vom 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. -, BVerfGK 12, 284; BVerwG, Beschlüsse vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23 und vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, IÖD 2013, 1942; Senatsbeschlüsse vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 - und vom 04.07.2008 - 4 S 2834/07 -). - BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13
Diese Grundsätze sind allgemeiner Natur und entgegen der Rechtsauffassung des Antragsgegners nicht auf den höheren Dienst und etwaige Leitungsfunktionen beschränkt, sondern gelten u.a. auch für den hier betroffenen gehobenen Dienst (vgl. auch die allgemeingültigen Aussagen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, IÖD 2013, 98). - BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03
Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13
Vorliegend geht es weder um die Abwendung einer unmittelbar drohenden Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung, noch gibt es eine - insoweit erforderliche - gesetzliche Grundlage zur Einschränkung des Leistungsgrundsatzes zum Zwecke der Vorbeugung ernsthafter Gefährdungen der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urteil vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147). - BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89
Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13
Eine Ausrichtung an den Anforderungen des konkreten Dienstpostens lässt überdies außer Acht, dass die Betrauung des Beamten mit einem bestimmten Dienstposten nicht von Dauer sein muss, denn der Dienstherr kann den Aufgabenbereich des Beamten nach seinen organisatorischen Vorstellungen und Bedürfnissen jederzeit ändern, sofern ein sachlicher Grund hierfür vorliegt (BVerwG, Urteil vom 28.11.1991 - 2 C 41.89 -, BVerwGE 89, 199). - BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07
Approbation als psychologischer Psychotherapeut als Voraussetzung für die Stelle …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13
Rn. 2 Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerbungsverfahrensanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633, vom 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07 -, ZBR 2008, 167 und vom 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. -, BVerfGK 12, 284; BVerwG, Beschlüsse vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23 und vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, IÖD 2013, 1942; Senatsbeschlüsse vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 - und vom 04.07.2008 - 4 S 2834/07 -). - BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07
Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst; …
- BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10
Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter; …
- BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11
Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft …
- BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04
Verfassungsmäßigkeit der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens
- BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07
Maßstäbe und gerichtliche Kontrolle der Bestimmung des Anforderungsprofils für …
- BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10
Nichtannahmebeschluss: Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der …
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10
Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten …
- BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03
Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer …
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05
Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines …
- OVG Saarland, 05.09.2013 - 1 B 343/13
Ausschreibung eines Dienstpostens an Status- und Beförderungsbewerber - Geltung …
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05
Anordnungsgrund bei Antrag eines erfolglos gebliebenen Mitbewerbers auf …
- VGH Hessen, 13.06.1988 - 1 TG 2054/88
Bewerbungsverfahren: Besetzung einer Schulleiterstelle; Bewerber aus dem …
- VGH Bayern, 08.02.2001 - 3 CE 00.3186
Untersagung der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle eines Zweiten Konrektors an …
- VG Karlsruhe, 08.08.2014 - 1 K 1548/14
Information der Bewerber bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens
Rn. 2 Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerbungsverfahrensanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, IÖD 2014, 62 = juris Rn 2, m.w.N.).Die Auswahl unter den Bewerbern um den Beförderungsdienstposten entfaltet insoweit eine Vorwirkung hinsichtlich der späteren Auswahl für das Beförderungsamt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, IÖD 2014, 62 = juris Rn 2 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 11.05.2009 - 2 VR 1.09 -, ZBR 2009, 411, zum bleibenden Erfahrungsvorsprung, der auch im Rahmen von dienstlichen Beurteilungen Berücksichtigung finden muss; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.06.2014 - 2 B 10430/14 -, juris Rn 2).
Aus der Stellenausschreibung muss sich dabei hinreichend bestimmt ergeben, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei im Wesentlichen gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, a.a.O. Rn 25, m.w.N; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, a.a.O. = juris Rn 5 ).
Rn. 22 Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1 und 2, GKG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16
Kein Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren, wenn der Dienstherr den …
Dem lag die Annahme zugrunde, dass ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen Erfahrungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 VR 3.11 -, Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 1; Senatsbeschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, VBlBW 2914, 272; einschränkend Senatsbeschluss vom 16.11.2015 - 4 S 1939/15 -, Juris; jeweils m.w.N.).Rn. 31 Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 und 2 GKG (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.10.2015 - 4 S 1733/15 -, Juris, und vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, VBlBW 2014, 272 ).
- VG München, 16.01.2015 - M 21 E 14.5455
Inhaltliche Reichweite und Geltung Leistungsgrundsatz bei bloßer Umsetzungs- bzw. …
OVG v. 19.03.2014, Az. 2 EO 252/13, Rn.5 bei juris; OVG Hamburg v. 11.04.2014, Az. 1 B 1913/13, Rn. 3 bei juris; VGH Mannheim v. 12.12.2013, Az. 4 S 2153/13, Rn. 2 ff. bei juris; OVG Saarl.Die Verbindlichkeit des in Art. 33 Abs. 2 GG verfassungsunmittelbar angeordneten Maßstabs gilt m.a.W. nicht nur für die unmittelbare Vergabe eines Amtes im statusrechtlichen Sinne, sondern auch für vorgelagerte Auswahlentscheidungen, durch die eine zwingende Voraussetzung für die nachfolgende Ämtervergabe vermittelt und die Auswahl für die Ämtervergabe damit vorweggenommen oder vorbestimmt wird (…BVerwG v. 20.06.2013, Az. 2 VR 1.13, Rn. 14 bei juris; VGH Mannheim v. 12.12.2013, Az. 4 S 2153/13, Rn. 2 bei juris - jeweils m.w.N.).
Der Dienstherr kann nach dem ausdrücklichen Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts die Bindungen und Einschränkungen des Art. 33 Abs. 2 GG hinsichtlich konstitutiver Anforderungsmerkmale für eine Stellenbesetzung vermeiden, wenn er die Dienstpostenvergabe von der Auswahlentscheidung für die Vergabe des Statusamts entkoppelt (…BVerwG v. 20.06.2013 a.a.O., Rn. 26; ebenso VGH Mannheim v. 12.12.2013, Az. 4 S 2153/13, Rn. 2 bei juris).
- VGH Baden-Württemberg, 16.11.2015 - 4 S 1939/15
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes für einen nicht zum Zuge gekommenen Bewerber …
Denn Art. 33 Abs. 2 GG gewährt jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und dieser Maßstab ist nicht nur für die unmittelbare Vergabe eines Amts im statusrechtlichen Sinne verbindlich, sondern auch für vorgelagerte Auswahlentscheidungen, durch die eine zwingende Voraussetzung für die nachfolgende Ämtervergabe vermittelt und die Auswahl für die Ämtervergabe damit vorweggenommen oder vorbestimmt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20; Senatsbeschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, VBlBW 2014, 272 ; jeweils m.w.N.).Dies begründet - bei einer rechtsfehlerhaften Auswahl zu Unrecht - einen bleibenden Vorsprung hinsichtlich der späteren Bewerbung um das Statusamt zulasten eines nicht ausgewählten Beförderungsbewerbers und für diesen zugleich einen Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013, a.a.O., und vom 11.05.2009 - 2 VR 1.09 -, ZBR 2009, 411; Senatsbeschlüsse vom 12.12.2013, a.a.O., vom 07.12.2010 - 4 S 2057/10 -, VBlBW 2011, 193, und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, VBlBW 2006, 280).
Es entspricht der ständigen Praxis des Senats, in Verfahren der vorliegenden Art, in denen die einstweilige Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs erstrebt wird, auf den Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen und ihn wegen der besonderen Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Verfahren ungekürzt zu lassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.12.2013, a.a.O., …und vom 13.12.2005, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2017 - 2 B 10279/17
Beamtenrechtlicher Beförderungstreit; Abänderungsantrag; Bestehen eines …
Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass in Konkurrentenstreitigkeiten um die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens ein Anordnungsgrund gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO für den Erlass einer einstweiligen Anordnung besteht, weil ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen Erfahrungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre ( OVG RP…, Beschluss vom 11. Juni 2014 - 2 B 10430/14 -, IÖD 2014, 175 und juris Rn. 3 ff. m.w.N.; auch im Übrigen bislang ganz überwiegende Ansicht, vgl. nur BVerwG…, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 -, NVwZ-RR 2012, 71 und juris Rn. 17;… Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 VR 1.09 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 43 und juris Rn. 2 ff.; VGH BW, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 4 S 2153/13 -, VBlBW 2014, 272 und juris Rn. 2; OVG NRW…, Beschluss vom 28. September 2015 - 1 B 628/15 -, DÖD 2016, 20 und juris Rn. 26). - VG München, 25.03.2014 - M 21 E 13.5890
Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; konstitutives und deskriptives …
v. 25.11.2013, Az. 1 B 414/13; VGH Baden-Württemberg v. 12.12.2013, Az. 4 S 2153/13; OVG Rheinland-Pfalz v. 15.10.2002, Az. 10 B 11229/02; OVG Rheinland-Pfalz v. 23.05.2007, Az. 10 B 10318/07; OVG Rheinland-Pfalz v. 06.02.2012, Az. 10 B 11334/11; VG München v. 28.01.2014, Az. M 5 E 13.5500; VG Saarl.v. 25.11.2013, Az. 1 B 414/13, Rn. 7 bei juris; VGH Baden-Württemberg v. 12.12.2013, Az. 4 S 2153/13, Rn. 6 ff. bei juris; VG Gießen v. 21.10.2013, Az. 5L 1729/13.GI, Rn. 10 ff. bei juris).
- VG Karlsruhe, 14.01.2014 - 2 K 3565/13
Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Differenzierung zwischen Dienstort im …
Rn. 36 Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerbungsverfahrensanspruch sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 - m.w.N.).Mit der Übertragung der - sowohl für den Antragsteller als auch für die Beigeladenen - höherwertigen Dienstposten (Beförderungsdienstposten) können sich die ausgewählten Konkurrenten im Rahmen der praktischen Tätigkeit bewähren, was gegebenenfalls zu Unrecht einen bleibenden Vorsprung hinsichtlich der Verleihung des Statusamtes zulasten des Antragstellers und zugleich einen Anordnungsgrund begründet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 - m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.2016 - 4 S 64/16
Postulationsfähigkeit des Arbeitgeberverbandes für Telekommunikation und IT e.V; …
Es entspricht zwar der ständigen Praxis des Senats, in Verfahren, in denen die einstweilige Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs erstrebt wird, grundsätzlich für jede der in Streit befindlichen Stellen auf den Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen und ihn wegen der besonderen Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Verfahren jeweils ungekürzt zu lassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.10.2015 - 4 S 1733/15 -, Juris, und vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, VBlBW 2014, 272 ). - VG Karlsruhe, 12.05.2015 - 1 K 56/15
Beamtenrechtlicher Eilantrag; vorläufige Rückgängigmachung einer Maßnahme; …
Dies gilt grundsätzlich auch in den sogenannten Vorwirkungsfällen, obwohl mit der beabsichtigten Übertragung des Dienstpostens (noch) keine unmittelbare Beförderung verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, BVerwGE 147, 20; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, juris, m.w.N.).Aus der Stellenausschreibung muss sich dabei hinreichend bestimmt ergeben, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei im Wesentlichen gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, a.a.O. Rn 25, m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, juris Rn 5 ).
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2016 - 4 S 142/16
Zulässigkeit der zusammenfassenden Bewertung in Bezug auf das angestrebte Amt bei …
Es entspricht der ständigen Praxis des Senats, in Verfahren, in denen die einstweilige Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs erstrebt wird, grundsätzlich für jede der in Streit befindlichen Stellen auf den Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen und ihn wegen der besonderen Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Verfahren jeweils ungekürzt zu lassen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.10.2015, a.a.O., und vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, VBlBW 2014, 272 ). - VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16
Bewerbung; Beamter; Bewerbungsverfahrensanspruch; Vertraulichkeit; Hinzuziehung …
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2016 - 4 S 2060/15
Rechtmäßigkeit der Beurteilungsrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft …
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 - 4 S 1978/23
Lebenszeitrichterstellen; Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie …
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2016 - 4 S 141/16
Zulässigkeit der zusammenfassenden Bewertung in Bezug auf das angestrebte Amt bei …
- VG Kassel, 02.10.2014 - 1 L 481/14
Zwingende Merkmale im Anforderungsprofil bei Personalauswahl
- VG München, 04.08.2015 - M 21 E 15.2666
Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher …
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.2016 - 4 S 356/16
Telekom: Beförderungsrunde 2016 - gehobener Dienst
- VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15
Konkurrentenstreitverfahren um Beförderungsstelle - Erfordernis einer …
- VG Arnsberg, 27.03.2014 - 2 L 240/14
Ausschreibung und Besetzung des Dienstpostens eines Sachbearbeiters zur …
- VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 1 K 1791/14
Fehlendes Rechtsschutzinteresse eines Bezirksnotars für vorläufige Untersagung …
- VG Würzburg, 15.12.2015 - W 1 K 14.1288
Anspruch auf erneute Verbescheidung der Bewerbung eines Beamten
- VG Stuttgart, 13.01.2014 - 8 K 3207/13
Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Hochschulrektors; …
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