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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 220/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3867
VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 220/02 (https://dejure.org/2002,3867)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.10.2002 - 4 S 220/02 (https://dejure.org/2002,3867)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 4 S 220/02 (https://dejure.org/2002,3867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Genehmigung zum Betrieb von Notfallrettung - Bestandsschutz

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs... . 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; RDG 1991 § 19 Abs. 1; ; RDG-ÄndG Art. 2 Satz 1; ; RDG 1998 § 2 Abs. 1; ; RDG 1998 § 2 Abs. 2 Satz 1; ; PBefG § 15 Abs. 1 Satz 5; ; EGV Art. 82; ; EGV Art. 86 Abs. 1; ; EGV Art. 86 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesverfassungsrecht, Verkehrsrecht, Europarecht - Berufsfreiheit, Eigentumsgrundrecht, Genehmigung zum Betrieb von Notfallrettung, Fiktive Genehmigung, Bestandsschutz, Verwaltungsmonopol

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigung zur Betreibung der Notfallrettung mit zwei Rettungswagen Bestandsschutz des privaten Unternehmers nach Art. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes vom 15.07.1998 (RDG-ÄndG) ; Besitz einer Genehmigung für Notfallrettung ; Tatsächliche ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 682 (Ls.)
  • DÖV 2003, 338
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • VG Freiburg, 25.07.2001 - 3 K 1102/00

    Private Anbieter in der Notfallrettung: Rettungswagen von Paramed haben …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 220/02
    Auf die Berufungen des Beklagten und der Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25. Juli 2001 - 3 K 1102/00 - geändert.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die vorliegenden Akten des Verwaltungsgerichts (3 K 1706/99, 3 K 1102/00, 3 K 398/01, 3 K 1009/01 und 3 K 1041/01), des Verwaltungsgerichtshofs (4 S 1140/99, 4 S 2018/01 und 4 S 2019/01), des Beklagten sowie auf die gewechselten Schriftsätze und den sonstigen Inhalt der Akten des Senats im vorliegenden Verfahren verwiesen.

  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 220/02
    Soweit die Klägerin ihre Ansicht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25.10.2001 (DVBl. 2002, 182; "Ambulanz Glöckner") stützt, ist dem entgegenzuhalten, dass es bei dieser Entscheidung um die Rechtmäßigkeit der Versagung einer Genehmigung zum Betrieb des Krankentransports nach § 18 Abs. 3 des Rettungsdienstgesetzes von Rheinland-Pfalz und nicht um das Verwaltungsmonopol hinsichtlich der Notfallrettung ging.
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 220/02
    Die allein in Betracht kommende verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG erfasst mangels eigener Leistung nicht staatliche Genehmigungen als solche, gewährleistet aber bei Änderungen der Rechtslage möglicherweise einen Bestandsschutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs, der sich auf die Erhaltung eines vorhandenen genehmigten Betriebsumfangs erstreckt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 31.10.1984, BVerfGE 68, 193, 222 = NJW 1985, 1385;… Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl., 2000, Art. 14 RdNrn. 13, 19).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 220/02
    Es ist auch geklärt, dass keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung bestehen, die es erlaubt, im Einzelnen benannten Hilfsorganisationen die Notfallrettung ohne Weiteres zu übertragen, sonstigen privaten Einrichtungen aber nur, wenn sie geeignet sind, in besonderen Fällen und soweit ein Bedarf besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1994, BVerwGE 97, 79 = NJW 1995, 3067; Urteil vom 26.10.1995, NJW 1996, 1608; und Urteil vom 17.06.1999, NVwZ-RR 2000, 213 = DVBl. 2000, 124).
  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98

    Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 220/02
    Es ist auch geklärt, dass keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung bestehen, die es erlaubt, im Einzelnen benannten Hilfsorganisationen die Notfallrettung ohne Weiteres zu übertragen, sonstigen privaten Einrichtungen aber nur, wenn sie geeignet sind, in besonderen Fällen und soweit ein Bedarf besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1994, BVerwGE 97, 79 = NJW 1995, 3067; Urteil vom 26.10.1995, NJW 1996, 1608; und Urteil vom 17.06.1999, NVwZ-RR 2000, 213 = DVBl. 2000, 124).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 83/85

    Umfang der Entschädigung eines Gestein abbauenden Betriebes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 220/02
    Geschützt gegenüber Änderungen der Rechtslage ist daher nur das Recht auf Fortsetzung des bereits ausgeübten Betriebs im bisherigen Umfang nach den schon getroffenen betrieblichen Maßnahmen (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.1986, BGHZ 98, 341, 351 = NJW 1987, 1256).
  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 10.94

    Berufsrecht: Berufsfreiheit und Zulassung zum qualifizierten Krankentransport

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 220/02
    Es ist auch geklärt, dass keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung bestehen, die es erlaubt, im Einzelnen benannten Hilfsorganisationen die Notfallrettung ohne Weiteres zu übertragen, sonstigen privaten Einrichtungen aber nur, wenn sie geeignet sind, in besonderen Fällen und soweit ein Bedarf besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1994, BVerwGE 97, 79 = NJW 1995, 3067; Urteil vom 26.10.1995, NJW 1996, 1608; und Urteil vom 17.06.1999, NVwZ-RR 2000, 213 = DVBl. 2000, 124).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 6 S 17/04

    Passivlegitimation und Rechtsweg bei Gleichbehandlungsanspruch nach § 6 Abs 1 S 1 …

    Nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Verwaltungsgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, greift der Bestandsschutz nach Art. 2 Satz 1 RDG-ÄndG nur ein, wenn der private Unternehmer über den Besitz einer Genehmigung für Notfallrettung hinaus diesen Betrieb am Tag der Verkündung des RDG-ÄndG am 31.07.1998 bereits tatsächlich ausgeübt hat (VGH Bad.-Württ, Urt. v. 22.10.2002 - 4 S 220/02 -, DÖV 2003, 338 = VRS 104, 382).

    Der vom Gesetzgeber vorgesehene Bestandsschutz nach Art. 2 RDG-ÄndG bewegt sich im Spannungsfeld zwischen der - verfassungs- und europarechtlich unbedenklichen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.2002, aaO) - Zielsetzung des § 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 RDG, ein Verwaltungsmonopol der Leistungsträger im Bereich der Notfallrettung zu schaffen, und dem Vertrauensschutz und den Grundrechten der Altunternehmer aus Art. 12 Abs. 1 GG (…vgl. dazu OVG NRW, Urt. v. 13.09.1998, VRS 96, 300) und Art. 14 Abs. 1 GG.

    Der Streitwert einer entsprechenden Hauptsache betrüge, nachdem es um die Disposition eines Rettungsfahrzeugs geht, in Anlehnung an Nr. 11.46.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 1996, 563) 10.000 EUR (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.2002, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - 1 S 2256/07

    Normenkontrolle einer Sperrgebietsverordnung

    Der bloße Bestand einer Genehmigung, der noch nicht mit einem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verbunden ist, reicht nicht aus (siehe hierzu etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.10.2002 - 4 S 220/02 -, DÖV 2003, 338 ;… Papier in: Maunz/Dürig, GG, Art. 14 Rn. 100).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2008 - 6 S 2643/06

    Genehmigung für den Betrieb der Notfallrettung

    Genehmigungen, die vor dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 22.10.2002 - 4 S 220/02 - auf der Grundlage des Art. 2 RDG-ÄndG erteilt wurden, entfalten regelmäßig keine Feststellungswirkung dahingehend, dass Bestandsschutz aufgrund eines zum 31.07.1998 bereits tatsächlich ausgeübten Rettungsdienstbetriebs besteht.

    Sie habe nach den vom VGH Baden-Württemberg im Urteil vom 22.10.2002 - 4 S 220/02 - aufgestellten Grundsätzen vor dem 01.08.1998 keinen Betrieb der Notfallrettung ausgeübt.

    Das folgt aus der gesetzlichen Formulierung, wonach der Unternehmer von der Genehmigung "weiterhin" Gebrauch machen darf (vgl. Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 22.10.2002 - 4 S 220/02 -, DÖV 2003, 338; bestätigt mit Senatsbeschluss vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 -, Juris).

  • VG Karlsruhe, 27.05.2014 - 1 K 1747/12

    Gelegenheitsverkehr mit Taxen; Sinn der Genehmigungsfiktion des § 15 Abs 1 S 2 …

    Eine fiktive Genehmigung kann im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den - hier im Rahmen des Anspruchs auf Urkundenaushändigung inzident zu prüfenden - Fiktionseintritt bereits wieder abgelaufen sein (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2002 - 4 S 220/02 -, juris Rn. 20; OVG Lüneburg…, Urteil vom 22.01.2014 - 7 LB 70/10 -, juris Rn. 42).
  • VG Ansbach, 06.08.2003 - AN 16 E 03.00989
    Nach dieser Rechtsprechung ist auch geklärt, dass es weder gegen Art. 12 GG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn im Bayer. Rettungsdienstgesetz eine Regelung getroffen ist, einzeln benannten Hilfsorganisationen ohne weiteres die Notfallrettung zu übertragen, privaten Unternehmern aber nur dann, soweit darüber hinaus ein Bedarf besteht (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, U. v. 22.10.2002, DÖV 2003, 338 [VGH Baden-Württemberg 22.10.2002 - 4 S 220/02] ).

    Ein Verstoß liegt vielmehr nur dann vor, wenn die beherrschende Stellung ohne objektives Bedürfnis erfolgte und deshalb missbräuchlich ist (VGH Baden Württemberg, U. v. 22.10.2002, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 7 A 10382/20

    Kein Anspruch auf die Erteilung einer Fiktionseintrittsbescheinigung für die …

    Im letztgenannten Beschluss bedurfte es einer weiteren Auseinandersetzung hiermit auch deswegen nicht mehr, weil der vom dortigen Kläger in Anspruch genommene Eintritt einer Genehmigungsfiktion ohnehin an der geforderten Vollständigkeit des Antrags scheiterte (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 1 L 174/03 -, juris, Rn. 11 ff.; vgl. zudem: VGH BW, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 4 S 220/02 -, juris, Rn. 27, das im Zusammenhang mit einer inhaltsgleichen Verweisungsnorm eben ausdrücklich offen lässt, ob eine dynamische Verweisung überhaupt wirksam - i.S.v. verfassungsrechtlich unbedenklich - sein kann).
  • VG Karlsruhe, 27.05.2014 - 1 K 1748/12

    Gelegenheitsverkehr mit Taxen; Sinn der Genehmigungsfiktion des § 15 Abs 1 S 2 …

    Eine fiktive Genehmigung kann im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den - hier im Rahmen des Anspruchs auf Urkundenaushändigung inzident zu prüfenden - Fiktionseintritt bereits wieder abgelaufen sein (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2002 - 4 S 220/02 -, juris Rn. 20; OVG Lüneburg…, Urteil vom 22.01.2014 - 7 LB 70/10 -, juris Rn. 42).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 7 OA 186/07

    Maßgeblichkeit des Betriebes für die Streitwertbemessung im einheitlichen …

    Der Senat schließt sich deshalb der Empfehlung des Katalogs in dieser Auslegung an (im Erg. wie hier OVG Hamburg, Beschl. v. 23.05.2007 - 1 BS 92/07 -, juris; wohl auch BayVGH, Beschl. v. 28.08.2006 - 11 ZB 06.2349 -, ebda; a.A. auf der Grundlage des Streitwertkatalogs in der vorhergehenden Fassung OVG Münster, Beschl. v. 28.11.1997 - 13 E 810/97 - JurBüro 1998, 542; für die Berechtigung zum Betrieb von Rettungswagen nach dem Rettungsdienstgesetz VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.10.2002 - 4 S 220/02 -, DVBl. 2003, 682, Streitwertbeschluss nur im Volltext).
  • BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03

    Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Dienstleistungskonzession

    Bei dieser Sachlage muss der Senat nicht über die von der Beschwerdeführerin ebenfalls angegriffene Vorrangklausel (Art. 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BayRDG) befinden, wonach die Durchführung des Rettungsdienstes nur dann an Dritte übertragen werden kann, wenn die vorrangig zu beauftragenden Hilfsorganisationen hierzu nicht bereit oder in der Lage sind (vgl. BVerwGE 97, 79; BVerwG DVBl 2000, 124; VGH Baden- Württemberg DÖV 2003, 338; zur kartellrechtlichen Problematik einer Zugangsbeschränkung im Krankentransport EuGH vom 25.10.2001 Rs. C-475/99 - "Glöckner", WuW 2001, 1237).
  • VG Freiburg, 11.09.2002 - 1 K 647/00

    Notfallrettung; Vereinbarung der Benutzungsentgelte

    Denn auch wenn den Beklagten zuzugeben ist, dass der in Art. 2 RDG-ÄndG festgeschriebene Anspruch eines privaten Unternehmers auf Fortführung seines Betriebes der Notfallrettung nach seinem Wortlaut nur für den - bei der Klägerin nicht gegebenen - Fall besteht, dass der Unternehmer "am Tag der Verkündung des Gesetzes" "Gebrauch" gemacht hat und deshalb der Bestandsschutz der Klägerin mehr als fraglich ist (vgl. insoweit nunmehr auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.2002 - 4 S 220/02 -), so ist doch festzuhalten, dass die Klägerin in der Vergangenheit aufgrund der ihr - über den gerichtlichen Eilrechtsschutz - zugestandenen vorläufigen Genehmigung Leistungen der Notfallrettung erbringen durfte und auch erbracht hat, so dass sich die Frage nach dem Anspruch der Klägerin auf Berücksichtigung ihrer während der Zeit der vorläufigen Genehmigung angefallenen Vorhaltekosten im Rahmen von Entgeltverhandlungen weniger danach beantworten dürfte, ob die vorläufig gewährte Genehmigung letztlich auch endgültig Bestand hat, als vielmehr danach inwieweit dieses Recht von der Reichweite der vorläufig gewährten Rechtsposition mitumfasst war.
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