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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 4 S 2235/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3184
VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 4 S 2235/07 (https://dejure.org/2009,3184)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.03.2009 - 4 S 2235/07 (https://dejure.org/2009,3184)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. März 2009 - 4 S 2235/07 (https://dejure.org/2009,3184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bestandskraft der Versetzung verringert Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung nicht; das Begehren der amtsangemessenen Beschäftigung genügt dem Bestimmheitserfordernis; amtsangemessene Beschäftigung nur bei Übertragung eines konkret- und abstrakt-funktionellen ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 143b Abs. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; VwGO § 82 Abs. 1; ; VwVfG § 48 Abs. 1; ; VwVfG § 51 Abs. 5; ; BBesG § 18; ; PostPersRG § 8; ; PostPersRG § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abordnung; Versetzung; Umsetzung; sonstige Funktionsänderung: Vivento; Versetzung; Wiederaufgreifen; Amtsangemessene Beschäftigung; Statusamt; Abstrakt-funktionelles Amt; Konkret-funktionelles Amt; Klageantrag; Bestimmtheit; Rechtskraft; Bescheidungsurteil; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    VGH zugunsten unterwertig beschäftigtem Beamten - Wieder Stärkung des Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Folgen der bestandskräftigen Versetzung eines Beamten auf dessen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Klageantrags auf amtsangemessene Beschäftigung; Voraussetzungen einer amtsangemessenen Beschäftigung; Anhaltender ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 542 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 4 S 2235/07
    Vielmehr hat die Telekom AG den Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung stets und zeitnah zu erfüllen, wenn der Beamte ihn geltend gemacht hat (…BVerwG, Urteile vom 18.09.2008 - 2 C 126.07 -, a.a.O., und vom 22.06.2006 - 2 C 26.05 -, BVerwGE 126, 182, m.w.N.).

    Das bedeutet, dass auch im Bereich der Postnachfolgeunternehmen der Grundsatz der funktionsgerechten Ämterbewertung gilt, dessen Anwendung für die Erfüllung der Ansprüche auf amtsangemessene Beschäftigung erforderlich ist (BVerwG, Urteil vom 22.06.2006, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in jüngster Zeit mehrfach festgestellt, dass der auf Dauer angelegte vollständige Entzug oder die dauerhafte Vorenthaltung eines Funktionsamts unzulässig ist (BVerwG, Urteile vom 18.09.2008 - 2 C 126.07 -, vom 18.09.2008 - 2 C 8.07 - und vom 22.06.2006 - 2 C 26.05 -, jeweils a.a.O.).

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass ein Beamter stets einen Anspruch auf Übertragung von statusgemäßen Funktionsämtern hat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat auch insoweit anschließt, allenfalls in Not- oder Katastrophenfällen denkbar (BVerwG, Urteile vom 22.06.2006 - 2 C 26.05 -, a.a.O., vom 01.06.1995 - 2 C 20.94 -, BVerwGE 98, 334, und vom 27.02.1992 - 2 C 45.89 -, DVBl 1992, 912).

    Dass sich die Beklagte in einer derartigen Lage befindet, ist weder dargetan noch ersichtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.2006 - 2 C 26.05 -, a.a.O.).

    Dieser Schutz gilt nicht nur für Veränderungen des Statusamts, sondern erstreckt sich auch auf die Funktionsämter (BVerfG, Beschluss vom 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96 -, ZBR 2002, 353; BVerwG, Urteile vom 22.06.2006 - 2 C 26.05 -, a.a.O., und vom 20.08.1996 - 1 D 80.95 -, BVerwGE 103, 375).

    Sinn und Zweck der Vorschrift gebieten es, auch für die Nachfolgeunternehmen keinen über die Vorgaben des Art. 33 Abs. 5 GG hinausgehender Gestaltungsspielraum anzunehmen; vielmehr stellt Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG lediglich klar, dass die Beamten auch bei den privaten Nachfolgeunternehmen beschäftigt werden dürfen, wobei aber die gemäß Art. 33 Abs. 5 GG anerkannten Strukturprinzipien des Beamtenrechts auch bei der Weiterbeschäftigung in den privaten Nachfolgeunternehmen grundsätzlich uneingeschränkt Anwendung finden sollen (BVerwG, Urteil vom 22.06.2006, a.a.O.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19.06.2008 - 1 UZ 2699/07 -).

    Keine der Vorschriften lässt sich danach im Sinne einer Öffnung für weitergehende Gestaltungselemente des Personaleinsatzes von Lebenszeitbeamten verstehen (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 22.06.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 4 S 2235/07
    Hierbei handelt es sich um einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, der besagt, dass Beamte, die Inhaber eines Amts im statusrechtlichen Sinn sind, vom Dienstherrn verlangen können, dass ihnen Funktionsämter, nämlich ein abstrakt-funktionelles Amt und ein konkret-funktionelles Amt, übertragen werden, deren Wertigkeit ihrem Amt im statusrechtlichen Sinn entspricht (BVerwG, Urteil vom 18.09.2008 - 2 C 126.07 -, NVwZ 2009, 187).

    Vielmehr hat die Telekom AG den Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung stets und zeitnah zu erfüllen, wenn der Beamte ihn geltend gemacht hat (BVerwG, Urteile vom 18.09.2008 - 2 C 126.07 -, a.a.O., und vom 22.06.2006 - 2 C 26.05 -, BVerwGE 126, 182, m.w.N.).

    Gemäß Art. 143b Abs. 3 Satz 1 und 2 GG müssen diese Unternehmen bei Ausübung der Dienstherrenbefugnisse die Rechtsstellung der Beamten, d.h. die sich aus ihrem Status ergebenden Rechte, wahren (BVerwG, Urteil vom 18.09.2008 - 2 C 126.07 - a.a.O., m.w.N.).

    Demnach umfasst der Beschäftigungsanspruch die auf Dauer angelegte Übertragung einer gleichwertigen Tätigkeit im Sinne von § 8 PostPersRG bei einer Organisationseinheit der Telekom AG oder - unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 PostPersRG - bei einem Tochter- oder Enkelunternehmen oder einer Beteiligungsgesellschaft (BVerwG, Urteil vom 18.09.2008 - 2 C 126.07 - a.a.O., m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in jüngster Zeit mehrfach festgestellt, dass der auf Dauer angelegte vollständige Entzug oder die dauerhafte Vorenthaltung eines Funktionsamts unzulässig ist (BVerwG, Urteile vom 18.09.2008 - 2 C 126.07 -, vom 18.09.2008 - 2 C 8.07 - …und vom 22.06.2006 - 2 C 26.05 -, jeweils a.a.O.).

    Der Sache nach ist er damit wie ein Leiharbeitnehmer beschäftigt (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.09.2008 - 2 C 8.07 - und vom 18.09.2008 - 2 C 126.07 -, jeweils a.a.O.).

    Abgeordnet werden kann nur ein Beamter, der bei einer bestimmten Dienstbehörde - seiner Stammbehörde - ein abstrakt-funktionelles Amt innehat (BVerwG, Urteile vom 18.09.2008 - 2 C 8.07 -, vom 18.09.2008 - 2 C 126.07 - …und vom 22.06.2006, jeweils a.a.O).

    Der Beschäftigungsanspruch kann auch durch eine Zuweisung gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 PostPersRG erfüllt werden, wenn die strengen Voraussetzungen dieser Regelungen erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 18.09.2008 - 2 C 126.07 - a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07

    Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 4 S 2235/07
    In abstrakter Weise wird dadurch seine Wertigkeit in Relation zu anderen Ämtern zum Ausdruck gebracht (BVerwG, Urteile vom 18.09.2008 - 2 C 8.07 -, ArbuR 2008, 357, und vom 03.03.2005 - 2 C 11.04 -, BVerwGE 123, 107 m.w.N., stRspr).

    Gemeint ist der dem statusrechtlichen Amt entsprechende Aufgabenkreis, der einem Inhaber dieses Statusamts bei einer bestimmten Behörde - durch gesonderte Verfügung - auf Dauer zugewiesen ist (BVerfG, Beschluss vom 03.07.1985 - 2 BvL 16/82 -, BVerfGE 70, 251; BVerwG, Urteil vom 18.09.2008 - 2 C 8.07 -, a.a.O., m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in jüngster Zeit mehrfach festgestellt, dass der auf Dauer angelegte vollständige Entzug oder die dauerhafte Vorenthaltung eines Funktionsamts unzulässig ist (BVerwG, Urteile vom 18.09.2008 - 2 C 126.07 -, vom 18.09.2008 - 2 C 8.07 - …und vom 22.06.2006 - 2 C 26.05 -, jeweils a.a.O.).

    Auf die Einweisung des Beamten in ein abstrakt-funktionelles Amt kann daher nicht dauerhaft verzichtet werden, wobei eine Maßnahme dauerhaft in diesem Sinn nicht erst dann ist, wenn sie endgültig sein soll, sondern schon dann, wenn der Zeitraum, für den sie gelten soll, nicht von vornherein zeitlich begrenzt oder begrenzbar, bestimmt oder bestimmbar ist, insbesondere dann, wenn offen ist, ob er überhaupt endet (BVerwG, Urteil vom 18.09.2008 - 2 C 8.07 -, a.a.O.).

    Der Sache nach ist er damit wie ein Leiharbeitnehmer beschäftigt (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.09.2008 - 2 C 8.07 - …und vom 18.09.2008 - 2 C 126.07 -, jeweils a.a.O.).

    Abgeordnet werden kann nur ein Beamter, der bei einer bestimmten Dienstbehörde - seiner Stammbehörde - ein abstrakt-funktionelles Amt innehat (BVerwG, Urteile vom 18.09.2008 - 2 C 8.07 -, vom 18.09.2008 - 2 C 126.07 - …und vom 22.06.2006, jeweils a.a.O).

  • VGH Hessen, 19.06.2008 - 1 UZ 2699/07
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 4 S 2235/07
    Aus ihrer Rechtsstellung als juristische Person des Privatrechts kann die Telekom AG nicht die Befugnis herleiten, die durch Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 143b Abs. 3 GG garantierten Rechte der bei ihr beschäftigten Beamten zu schmälern (wie Hessischer VGH, Beschluss vom 19.06.2008 - 1 UZ 2699/07 -).

    Sinn und Zweck der Vorschrift gebieten es, auch für die Nachfolgeunternehmen keinen über die Vorgaben des Art. 33 Abs. 5 GG hinausgehender Gestaltungsspielraum anzunehmen; vielmehr stellt Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG lediglich klar, dass die Beamten auch bei den privaten Nachfolgeunternehmen beschäftigt werden dürfen, wobei aber die gemäß Art. 33 Abs. 5 GG anerkannten Strukturprinzipien des Beamtenrechts auch bei der Weiterbeschäftigung in den privaten Nachfolgeunternehmen grundsätzlich uneingeschränkt Anwendung finden sollen (BVerwG…, Urteil vom 22.06.2006, a.a.O.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19.06.2008 - 1 UZ 2699/07 -).

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94

    Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 4 S 2235/07
    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass ein Beamter stets einen Anspruch auf Übertragung von statusgemäßen Funktionsämtern hat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat auch insoweit anschließt, allenfalls in Not- oder Katastrophenfällen denkbar (BVerwG, Urteile vom 22.06.2006 - 2 C 26.05 -, a.a.O., vom 01.06.1995 - 2 C 20.94 -, BVerwGE 98, 334, und vom 27.02.1992 - 2 C 45.89 -, DVBl 1992, 912).
  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 4 S 2235/07
    Dieser Schutz gilt nicht nur für Veränderungen des Statusamts, sondern erstreckt sich auch auf die Funktionsämter (BVerfG, Beschluss vom 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96 -, ZBR 2002, 353;… BVerwG, Urteile vom 22.06.2006 - 2 C 26.05 -, a.a.O., und vom 20.08.1996 - 1 D 80.95 -, BVerwGE 103, 375).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 45.89

    Beamtenrecht - Sinnbeschäftigung - Dienstunfähigkeit - Ruhestand

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 4 S 2235/07
    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass ein Beamter stets einen Anspruch auf Übertragung von statusgemäßen Funktionsämtern hat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat auch insoweit anschließt, allenfalls in Not- oder Katastrophenfällen denkbar (…BVerwG, Urteile vom 22.06.2006 - 2 C 26.05 -, a.a.O., vom 01.06.1995 - 2 C 20.94 -, BVerwGE 98, 334, und vom 27.02.1992 - 2 C 45.89 -, DVBl 1992, 912).
  • BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96

    Disziplinierung eines Beamten wegen wiederholter Verurteilten wegen - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 4 S 2235/07
    Dieser Schutz gilt nicht nur für Veränderungen des Statusamts, sondern erstreckt sich auch auf die Funktionsämter (BVerfG, Beschluss vom 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96 -, ZBR 2002, 353;… BVerwG, Urteile vom 22.06.2006 - 2 C 26.05 -, a.a.O., und vom 20.08.1996 - 1 D 80.95 -, BVerwGE 103, 375).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 4 S 2235/07
    Daran gemessen ist ein Klageantrag grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der richterlichen Entscheidungsbefugnis (§ 88 VwGO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 121 VwGO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH, Urteil vom 14.12.1998 - II ZR 330/97 -, NJW 1999, 954; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2006 - 10 N 44/06 -, Juris;… Eyermann/Geiger, VwGO, 12. Auflage, § 82 RdNr. 10).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 4 S 2235/07
    Gemeint ist der dem statusrechtlichen Amt entsprechende Aufgabenkreis, der einem Inhaber dieses Statusamts bei einer bestimmten Behörde - durch gesonderte Verfügung - auf Dauer zugewiesen ist (BVerfG, Beschluss vom 03.07.1985 - 2 BvL 16/82 -, BVerfGE 70, 251; BVerwG…, Urteil vom 18.09.2008 - 2 C 8.07 -, a.a.O., m.w.N.).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04

    Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne; …

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu …

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; …

  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - …

  • BVerwG, 22.01.2004 - 1 WB 38.03

    Materielle Rechtskraft; Bescheidungsbeschluss; Rechtskraftwirkung; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - 10 N 44.06

    Verletzung oder Nichtverletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; …

  • VG Würzburg, 16.11.2010 - W 1 K 10.368

    Amtsangemessene Beschäftigung bei Postnachfolgeunternehmen; Erfüllung des …

    Ein solches ist dem Beamten durch gesonderte Verfügung, d.h. in Form eines Verwaltungsakts zu übertragen (BVerwG v. 23.09.2004, 2 C 27.03, BVerwGE 122, 53; VGH BW v. 16.03.2009, 4 S 2235/07, juris).

    Insoweit besteht kein Ermessen der Beklagten, das die Annahme fehlender Spruchreife rechtfertigen könnte (vgl. VGH BW v. 16.03.2009, 4 S 2235/07, juris).

    Der sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ableitende Anspruch ist - jedenfalls bei Heranziehung der bereits erwähnten Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts und der Entscheidungsgründe dieses Urteils - ohne weiteres hinreichend konkret bezeichnet (vgl. zur Vollstreckung etwa BayVGH v. 10.11.2008, 15 C 08.2472, juris; VGH BW v. 16.03.2009, 4 S 2235/07, juris).

  • VG München, 02.02.2010 - M 21 K 09.715

    Anspruch eines Beamten der Deutschen Telekom AG auf amtsangemessene Beschäftigung

    Auch die Bestandskraft einer Versetzung zu … hat danach nicht zur Folge, dass dem versetzten Beamten anstelle seines verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Rücknahmeermessens gemäß § 51 Abs. 5, § 48 Abs. 1 VwVfG zustünde (ebenso VGH Mannheim vom 16.03.2009 - 4 S 2235/07 - juris).

    Rn. 19 Die weitere - prozessuale - Konsequenz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 2008 (…a.a.O.) besteht darin, dass der Beamte, will er gegen die Beklagte ein Verpflichtungsurteil im Sinne des § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO erwirken, seinen Anspruch darauf beschränken muss, ihm eine amtsangemessene Beschäftigung zu verschaffen (vgl. VGH Mannheim vom 16.03.2009, a.a.O.).

    Das ergibt sich für den erstgenannten Fall aus dem Umstand, dass dem Kläger entweder neben einem amtsangemessenen Dienstposten, also einem konkret-funktionellen Amt, auch ein seinem Amt im statusrechtlichen Sinn entsprechender Aufgabenbereich, also ein Amt im abstrakt-funktionellen Sinn dauerhaft zu übertragen ist, was eine Wegversetzung von … und eine Hinversetzung zu einer anderen Organisationseinheit im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 BBG voraussetzt (…BVerwG vom 18.09.2008, a.a.O.; vom 23.09.2004 - 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53 = IÖD 2005, 57 = NVwZ 2005, 458 = DokBer B 2005, 122 = ZTR 2005, 384 = Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 13 = Buchholz 239.1 § 36 BeamtVG Nr. 2; BayVGH vom 10.11.2008 - 15 C 08.2474 - IÖD 2009, 26; VGH Mannheim vom 16.03.2009, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 03.03.2010 - 10 K 7161/08

    Pflicht der Telekom zur Übertragung eines abstrakt-funktionellen Amtes

    Beamtenrechts auch bei der Weiterbeschäftigung in den privaten Nachfolgeunternehmen * grundsätzlich uneingeschränkt Anwendung finden sollen, u so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. März 2009 - 4 S 2235/07-, juris, unter Hinweis auf Insoweit einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, N.

    so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. "März 2009 - 4 S 2235/07-, a.a.0.

  • VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.923

    Erweiterung einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler; Bedürfnis; Sammlung; …

    Denn unabdingbare Voraussetzung eines Klageantrags ist, dass dieser so formuliert ist, dass auf einen entsprechenden gerichtlichen Ausspruch hin eine Zwangsvollstreckung stattfinden kann (VGH Baden-Württemberg, U.v. 16.03.2009, Az.: 4 S 2235/07; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 18.10.2006, Az.: 10 N 44.06; VG München, U.v. 16.03.2004, Az.: M 1 K 99.3229).
  • VGH Bayern, 27.01.2020 - 6 B 19.1776

    Amtsangemessene Beschäftigung, hier: Postnachfolgeunternehmen

    Rn. 15 Die vom Kläger im Berufungsverfahren weiterverfolgte Klage auf amtsangemessene Beschäftigung ist als Verpflichtungsklage statthaft (vgl. VGH BW, U.v. 16.3.2009 - 4 S 2235/07 - juris Rn. 18) und auch im Übrigen zulässig.
  • VG Bremen, 16.01.2024 - 6 K 1818/22

    Recht der Landesbeamten, Urteil vom 16.01.2024, 6 K 1818/22 - …

    {ABSCHNITT:Entscheidungsgründe} Die als Verpflichtungsklage zulässige (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.03.2009 - 4 S 2235/07 - juris Rn. 18) Klage ist begründet.
  • VG Minden, 04.05.2012 - 10 K 823/11

    Verwaltungsamtfrau hat Anspruch auf eine dem Statusamt entsprechende Verwendung …

    Rn. 26 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 27/03 - Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 16. März 2009 - 4 S 2235/07 - und Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 14. August 2008 - AN 11 S 08.01147 - m.w.H., jeweils veröffentlicht in der juris-Datenbank.
  • VG Stuttgart, 22.02.2016 - 12 K 121/14

    Amtsangemessene Beschäftigung eines Landwirtschaftsamtmanns

    Rn. 22 Die Klage ist als Verpflichtungsklage mit dem gestellten Antrag zulässig; das Klagebegehren genügt dem Bestimmtheitserfordernis (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 16.03.2009 - 4 S 2235/07 - juris).
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