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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2022 - 4 S 53.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,10916
OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2022 - 4 S 53.21 (https://dejure.org/2022,10916)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.05.2022 - 4 S 53.21 (https://dejure.org/2022,10916)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Mai 2022 - 4 S 53.21 (https://dejure.org/2022,10916)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2022 - 4 S 53.21
    Es hat vielmehr auf der Grundlage insbesondere des eingereichten Verwaltungsvorgangs, in welchem die Abbruchentscheidung enthalten ist, im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes alsbald entscheiden dürfen und müssen, um die gebotene zeitnahe Klärung (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - juris Rn. 22 f.) zu bewirken.

    Zudem muss der für den Abbruch maßgebliche Grund, sofern er sich nicht evident aus dem Vorgang selbst ergibt, schriftlich dokumentiert werden, damit die Bewerber in die Lage versetzt werden, mittels Akteneinsicht sachgerecht darüber befinden zu können, ob die Entscheidung des Dienstherrn ihren Bewerbungsverfahrensanspruch berührt und ob sie Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollen (BVerfG…, Beschluss vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - juris Rn. 20 und 34; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. Juni 2020 - OVG 4 S 24/20 - juris Rn. 11 …und Beschluss vom 12. Dezember 2021 - OVG 4 S 48/21 - juris Rn. 5).

    Geboten ist grundsätzlich nur die schriftliche Fixierung der wesentlichen Erwägungen, nicht die Dokumentation der Grundlagen, auf denen die den Abbruch tragenden Erwägungen aufbauen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - juris Rn. 34).

    Er darf das Auswahlverfahren unter anderem dann abbrechen, wenn eine erneute Ausschreibung erforderlich wird, um eine hinreichende Anzahl leistungsstarker Bewerberinnen und Bewerber zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - juris Rn. 19;… Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - juris Rn. 18), er den Ausgang des ersten Auswahlverfahrens als unbefriedigend empfindet (BVerwG…, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4.18 - juris Rn. 18).

    Eine Neuausschreibung darf dann nicht erfolgen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - juris Rn. 19).".

  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2022 - 4 S 53.21
    Zudem muss der für den Abbruch maßgebliche Grund, sofern er sich nicht evident aus dem Vorgang selbst ergibt, schriftlich dokumentiert werden, damit die Bewerber in die Lage versetzt werden, mittels Akteneinsicht sachgerecht darüber befinden zu können, ob die Entscheidung des Dienstherrn ihren Bewerbungsverfahrensanspruch berührt und ob sie Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollen (BVerfG, Beschluss vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 23; BVerwG…, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - juris Rn. 20 und 34; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. Juni 2020 - OVG 4 S 24/20 - juris Rn. 11 …und Beschluss vom 12. Dezember 2021 - OVG 4 S 48/21 - juris Rn. 5).

    Der Dienstherr wird nicht mehr mit einer Begründung gehört, die sich erst aus dem gerichtlichen Verfahren ergibt (BVerfG, Beschluss vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 25).

    Ausnahmsweise kann sogar der für sich selbst sprechende Verwaltungsvorgang ohne jede Begründung ausreichen (BVerfG, Beschluss vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 29.07.2020 - 2 VR 3.20

    Anforderungen an Abbruch eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2022 - 4 S 53.21
    Rn. 6 Der Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens ist kein Verwaltungsakt (§ 1 Abs. 1 VwVfGBbg i.V.m. § 35 VwVfG), sondern eine verwaltungsinterne Organisationsentscheidung, über die die Bewerber von der Behörde zu informieren sind (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 - juris Rn. 12, 15).

    Danach ist ein sachlicher Grund für den Abbruch eines Auswahlverfahrens unter anderem gegeben, wenn der Dienstherr den unverändert bleibenden Dienstposten weiterhin vergeben will, aber den Ausgang des ersten Auswahlverfahrens als unbefriedigend empfindet oder das bisherige Verfahren nach seiner Einschätzung an nicht behebbaren Mängeln mit der Folge leidet, dass eine den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG gerecht werdende Auswahlentscheidung allein in einem weiteren Auswahlverfahren denkbar erscheint (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 - juris Rn. 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 4 S 24.20

    Beförderung; Vorsitzender Richter am Landgericht; negative Stellungnahme des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2022 - 4 S 53.21
    Zudem muss der für den Abbruch maßgebliche Grund, sofern er sich nicht evident aus dem Vorgang selbst ergibt, schriftlich dokumentiert werden, damit die Bewerber in die Lage versetzt werden, mittels Akteneinsicht sachgerecht darüber befinden zu können, ob die Entscheidung des Dienstherrn ihren Bewerbungsverfahrensanspruch berührt und ob sie Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollen (BVerfG…, Beschluss vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 23; BVerwG…, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - juris Rn. 20 und 34; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juni 2020 - OVG 4 S 24/20 - juris Rn. 11 …und Beschluss vom 12. Dezember 2021 - OVG 4 S 48/21 - juris Rn. 5).

    Im Beschluss vom 17. Juni 2020 - OVG 4 S 24/20 - (…darauf Bezug nehmend: Beschluss vom 15. Dezember 2021 - OVG 4 S 48/21 - juris Rn. 8) heißt es (…juris Rn. 12):.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2021 - 4 S 48.21

    Abbruch des Auswahlverfahrens; sachlicher Grund; ablehnende Haltung des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2022 - 4 S 53.21
    Zudem muss der für den Abbruch maßgebliche Grund, sofern er sich nicht evident aus dem Vorgang selbst ergibt, schriftlich dokumentiert werden, damit die Bewerber in die Lage versetzt werden, mittels Akteneinsicht sachgerecht darüber befinden zu können, ob die Entscheidung des Dienstherrn ihren Bewerbungsverfahrensanspruch berührt und ob sie Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollen (BVerfG…, Beschluss vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 23; BVerwG…, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - juris Rn. 20 und 34; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. Juni 2020 - OVG 4 S 24/20 - juris Rn. 11 und Beschluss vom 12. Dezember 2021 - OVG 4 S 48/21 - juris Rn. 5).

    Im Beschluss vom 17. Juni 2020 - OVG 4 S 24/20 - (darauf Bezug nehmend: Beschluss vom 15. Dezember 2021 - OVG 4 S 48/21 - juris Rn. 8) heißt es (…juris Rn. 12):.

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2022 - 4 S 53.21
    Denn Art. 33 Abs. 2 GG dient, was das Bundesverfassungsgericht voranstellt, zum einen dem öffentlichen Interesse der bestmöglichen Besetzung des öffentlichen Dienstes und trägt zum anderen dem berechtigten Interesse der Richter und Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen Rechnung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2022 - 4 S 53.21
    Daraus hat das Bundesverwaltungsgericht gefolgert, dass auch die Rechte von in der Zwischenzeit möglicherweise hinzugekommenen weiteren Bewerbern beachtet werden müssen, die in eine Beförderungsauswahl einbezogen werden wollen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 5.18 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2022 - 4 S 53.21
    Rn. 22 Schließlich ist es nicht zu erwarten, dass der Antragsgegner die erneute Ausschreibung der Stelle eines/einer weiteren aufsichtführenden Richter(in) am Sozialgericht mit einem speziellen dienstpostenbezogenen Anforderungsprofil versieht, das der Antragsteller nicht erfüllt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2022 - 4 S 53.21
    Er darf seine Erwägungen nachträglich allenfalls ergänzen, hingegen nicht nachholen oder austauschen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2022 - 4 S 53.21
    Der weitere Verweis des Antragstellers auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 27 gibt für seine Rechtsauffassung, die Ministerin hätte handeln müssen, ebenso wenig her, weil in der von ihm zitierten Randnummer lediglich von der Abbruchzuständigkeit des Dienstherrn, also der juristischen Person, und noch nicht einmal von einer zuständigen Behörde die Rede ist.
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

  • BVerwG, 10.12.2018 - 2 VR 4.18

    Abbruch; Abbruchgrund; Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; …

  • VGH Bayern, 11.08.2015 - 6 CE 15.1379

    Zuständig für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens ist, wer bei dessen …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2020 - 4 S 17.20

    Bewerberauswahl bei der Vergabe eines richterlichen Beförderungsamtes (hier: …

  • BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17

    Einstellung des Verfahrens; Qualifizierung zum Notfallsanitäter

  • OVG Thüringen, 22.05.2024 - 2 EO 603/23

    Zustellung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis; Abbruch eines …

    Rn. 55 Die Antragstellerin legt indes auch im Rahmen der Beschwerde nicht dar, welcher Fall einer persönlich erforderlichen Zeichnung durch die Ministerin entgegen der Annahme der Vorinstanz vorliegen sollte, wonach offensichtlich keiner der unter den Ziffern 1 bis 11 des § 5 Abs. 1 Satz 1 ThürGGO genannten Fälle gegeben ist (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Mai 2022 - OVG 4 S 53/21 - juris Rn. 7 f.).
  • VG Kassel, 03.05.2023 - 1 L 1750/22

    Abbruch eines Auswahlverfahrens - Frist für Eilantrag

    In formeller Hinsicht ist zu beachten, dass, ebenso wie die Gründe für eine Auswahlentscheidung schriftlich darzulegen sind, auch die Gründe für einen Abbruch schriftlich niedergelegt werden müssen, um den betroffenen Beamten die Möglichkeit zu geben, zu prüfen, ob sie dagegen vorgehen wollen (std. Rspr., vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 - BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3/13 - Hess. VGH, Beschluss vom 31. März 2021 - 1 B 3020/19 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Mai 2022 - OVG 4 S 53/21 -, alle zit. nach juris).
  • VG Berlin, 28.02.2025 - 5 L 606.24

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens nach Nichtzustimmung des …

    Unsachlich wäre der Abbruch hingegen, wenn er in der Zielrichtung erfolgt, einen unerwünschten Kandidaten oder eine unerwünschte Kandidatin aus leistungsfremden Erwägungen auszuschließen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 9. Mai 2022 - 4 S 53/21 -, juris Rn. 17;… vom 17. Juni 2020 - 4 S 24/20 -, juris Rn. 12).
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