Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.03.2020 - 4 S 54/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO
Eine Begründung für die Gesamtnotenbildung ist im Rahmen einer dienstlichen Beurteilung nur dann entbehrlich, wenn sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 2 ; VwGO § 123
Telekom; Beförderung; Konkurrentenstreit; Beurteilung; Begründungspflicht; Leistungssprung - rechtsportal.de
GG Art. 33 Abs. 2
Begründungspflicht i.R.e. dienstlichen Beurteilung bei der Gesamtnotenbildung eines bei der Telekom beschäftigten Beamten bei Beurteilung der Einzelleistungen sämtlich mit "Sehr gut" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 12.12.2019 - 15 K 11583/18
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2020 - 4 S 54/20
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16
Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2020 - 4 S 54/20
Es bedarf daher notwendig einer dem Gesamturteil der individuellen Beurteilung beigefügten substanzhaltigen Begründung, die den angesprochenen Übertragungsvorgang, ausgehend von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles, nachvollziehbar erläutert (…OVG B.-B., Beschluss vom 27.03.2018 - 10 S 29.17 -, Juris Rn. 15; Saarländ. OVG…, Beschluss vom 31.01.2020 - 1 B 206/19, Juris Rn. 17; OVG NRW…, Beschluss vom 03.08.2017 - 1 B 434/17 -, Juris Rn. 15), wobei sich die Plausibilisierung bereits in der Beurteilung selbst finden muss und nach deren Eröffnung nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, Juris Rn. 41; Saarländ. OVG…, Beschluss vom 31.01.2020 - 1 B 206/19, Juris Rn. 30; OVG NRW…, Beschluss vom 17.07.2019 - 1 B 1259/18 -, Juris Rn. 30).Regelmäßig kommt der in einer vorangegangenen Regelbeurteilung enthaltenen Aussage zum seinerzeit bestehenden Leistungs- und Befähigungsstand eine längere Aktualität in dem Sinne zu, dass - insbesondere bei gleichbleibendem Dienstposten und Statusamt - ein deutlicher Leistungssprung oder Leistungsabfall die Ausnahme ist und einer umso mehr in die Tiefe gehenden Begründung sowie gegebenenfalls Plausibilisierung bedarf, je kürzer der Beurteilungszeitraum und je größer der Notensprung ist (…Senatsbeschluss vom 29.03.2016 - 4 S 142/16 -, Juris Rn. 28 ; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, Juris Rn. 33 [wesentlicher Bewertungsunterschied zwischen zwei Regelbeurteilungen], Urteil vom 09.05.2019 - 2 C 1.18 -, Juris Rn. 41, …und Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, Juris Rn. 30 f. [jew. zu Bewertungsunterschieden zwischen Regel- und Anlassbeurteilung]).
- BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12
Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2020 - 4 S 54/20
Rn. 3 Ein abgelehnter Bewerber, dessen Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn deren Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also ernsthaft möglich erscheint (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, Juris Rn. 22 m.w.N.;… Senatsbeschlüsse vom 26.03.2019 - 4 S 177/29 -, Juris Rn. 7…, vom 26.04.2016 - 4 S 64/16 -, Juris Rn. 8 , …und vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 -, Juris Rn. 2 ).Regelmäßig kommt der in einer vorangegangenen Regelbeurteilung enthaltenen Aussage zum seinerzeit bestehenden Leistungs- und Befähigungsstand eine längere Aktualität in dem Sinne zu, dass - insbesondere bei gleichbleibendem Dienstposten und Statusamt - ein deutlicher Leistungssprung oder Leistungsabfall die Ausnahme ist und einer umso mehr in die Tiefe gehenden Begründung sowie gegebenenfalls Plausibilisierung bedarf, je kürzer der Beurteilungszeitraum und je größer der Notensprung ist (…Senatsbeschluss vom 29.03.2016 - 4 S 142/16 -, Juris Rn. 28 ; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, Juris Rn. 33 [wesentlicher Bewertungsunterschied zwischen zwei Regelbeurteilungen], Urteil vom 09.05.2019 - 2 C 1.18 -, Juris Rn. 41, und Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, Juris Rn. 30 f. [jew. zu Bewertungsunterschieden zwischen Regel- und Anlassbeurteilung]).
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.2016 - 4 S 64/16
Postulationsfähigkeit des Arbeitgeberverbandes für Telekommunikation und IT e.V; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2020 - 4 S 54/20
Insbesondere konnte der "Arbeitgeberverband für Telekommunikation und IT e.V." (agv: comunity e.V) die Antragsgegnerin bei der Einlegung der Beschwerde wirksam gemäß § 67 Abs. 4 Satz 7 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 VwGO vertreten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 26.04.2016 - 4 S 64/16 -, Juris Rn. 2 ff.).Rn. 3 Ein abgelehnter Bewerber, dessen Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn deren Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also ernsthaft möglich erscheint (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung BVerwG…, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, Juris Rn. 22 m.w.N.;… Senatsbeschlüsse vom 26.03.2019 - 4 S 177/29 -, Juris Rn. 7, vom 26.04.2016 - 4 S 64/16 -, Juris Rn. 8 , …und vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 -, Juris Rn. 2 ).
- OVG Saarland, 31.01.2020 - 1 B 206/19
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Konkurrentenstreit zweier Bewerber in der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2020 - 4 S 54/20
Es bedarf daher notwendig einer dem Gesamturteil der individuellen Beurteilung beigefügten substanzhaltigen Begründung, die den angesprochenen Übertragungsvorgang, ausgehend von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles, nachvollziehbar erläutert (…OVG B.-B., Beschluss vom 27.03.2018 - 10 S 29.17 -, Juris Rn. 15; Saarländ. OVG, Beschluss vom 31.01.2020 - 1 B 206/19, Juris Rn. 17; OVG NRW…, Beschluss vom 03.08.2017 - 1 B 434/17 -, Juris Rn. 15), wobei sich die Plausibilisierung bereits in der Beurteilung selbst finden muss und nach deren Eröffnung nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden kann (BVerwG…, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, Juris Rn. 41; Saarländ. OVG, Beschluss vom 31.01.2020 - 1 B 206/19, Juris Rn. 30; OVG NRW…, Beschluss vom 17.07.2019 - 1 B 1259/18 -, Juris Rn. 30).Da eine Beschränkung der Höchstnote für höherwertig Beschäftigte nicht den Richtlinien zu entnehmen ist und die Telekom verschiedentlich in Verfahren deutlich gemacht hat, dass auch amtsangemessen Beschäftigte im Einzelfall mit der Höchstnote "Hervorragend" bewertet wurden und werden (vgl. die entsprechenden Ausführungen etwa bei Saarländ. OVG, Beschluss vom 31.01.2020 - 1 B 206/19, Juris Rn. 28; OVG NRW…, Beschluss vom 14.08.2019 - 1 B 612/19, Juris Rn. 39; Bay. VGH…, Beschluss vom 23.04.2019 - 6 CE 19.76 -, Juris Rn. 22; jew. für die Beförderungsrunde 2017/2018), lässt sich die Aussage, der Antragsteller habe nicht die Bestnote erhalten können, nicht dahin deuten, dass diese Notenstufe von vornherein für höherwertig beschäftigte Mitarbeiter reserviert sei; auf die Frage, inwieweit ein solches Vorgehen rechtlich zulässig wäre, kommt es mithin nicht an.
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.2019 - 4 S 2000/19
Einstweiliger Rechtsschutz im einaktigen Auswahlverfahren; Beurteilungsvorsprung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2020 - 4 S 54/20
Da das Eilverfahren hier die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt, ist eine Halbierung des Streitwerts nicht angezeigt (Senatsbeschluss vom 09.09.2019 - 4 S 2000/19 -, Juris Rn. 23 ). - OVG Niedersachsen, 29.04.2015 - 1 ME 43/15
Berechtigung des Rechtsmittelgerichts zur Selbstvornahme einer in einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2020 - 4 S 54/20
Rn. 30 Die Streitwertfestsetzung, die mangels Streitwertfestsetzung durch das Verwaltungsgericht Stuttgart für beide Rechtszüge erfolgt (vgl. OVG Nds. Beschluss vom 29.04.2015 - 1 ME 43/15 -, Juris Rn. 10), beruht auf den § 63 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 4, § 47 Abs. 1 und 2, § 40 GKG (6 ruhegehaltsfähige Monatsgehälter A 12, Stufe 7, Zeitpunkt Dezember 2018 nach Auskunft des Antragstellers: 4.571,22 EUR). - BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2020 - 4 S 54/20
Regelmäßig kommt der in einer vorangegangenen Regelbeurteilung enthaltenen Aussage zum seinerzeit bestehenden Leistungs- und Befähigungsstand eine längere Aktualität in dem Sinne zu, dass - insbesondere bei gleichbleibendem Dienstposten und Statusamt - ein deutlicher Leistungssprung oder Leistungsabfall die Ausnahme ist und einer umso mehr in die Tiefe gehenden Begründung sowie gegebenenfalls Plausibilisierung bedarf, je kürzer der Beurteilungszeitraum und je größer der Notensprung ist (…Senatsbeschluss vom 29.03.2016 - 4 S 142/16 -, Juris Rn. 28 ; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, Juris Rn. 33 [wesentlicher Bewertungsunterschied zwischen zwei Regelbeurteilungen], Urteil vom 09.05.2019 - 2 C 1.18 -, Juris Rn. 41, …und Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, Juris Rn. 30 f. [jew. zu Bewertungsunterschieden zwischen Regel- und Anlassbeurteilung]). - BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2020 - 4 S 54/20
Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, Juris Rn. 12 ff., …und vom 01.03.2018 - 2 A 10.17 -, Juris Rn. 42 f.;… Senatsbeschluss vom 25.02.2016 - 4 S 2060/15 -, Juris Rn. 40 , m.w.N.). - BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17
BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2020 - 4 S 54/20
Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, Juris Rn. 12 ff., und vom 01.03.2018 - 2 A 10.17 -, Juris Rn. 42 f.;… Senatsbeschluss vom 25.02.2016 - 4 S 2060/15 -, Juris Rn. 40 , m.w.N.). - BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13
Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2020 - 4 S 54/20
Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 2 A 10.13 -, Juris Rn. 14;… Senatsurteil vom 15.06.3026 - 4 S 126/15 -, Juris Rn. 47 ; jew. m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15
Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am …
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 4 S 126/15
Zu den Beurteilungsrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und …
- VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16
Kein Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren, wenn der Dienstherr den …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2018 - 10 S 29.17
Beschwerde; Beförderung; Telekom; dienstliche Beurteilung; Einzelbewertung; …
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2016 - 4 S 142/16
Zulässigkeit der zusammenfassenden Bewertung in Bezug auf das angestrebte Amt bei …
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2016 - 4 S 2060/15
Rechtmäßigkeit der Beurteilungsrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2019 - 1 B 612/19
Anforderungen an die Begründung dienstlicher Beurteilungen auf der Grundlage der …
- VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76
Konkurrentenstreitverfahren Deutsche Telekom AG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2019 - 1 B 1259/18
Gesamturteil einer im sog. Ankreuzverfahren erstellten dienstlichen Beurteilung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 1 B 434/17
Vorläufige Untersagung der Besetzung von Beförderungsplanstellen mit …
- VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21
Berücksichtigung von Mutterschutz und Elternzeit im Rahmen einer Beförderung
Ist sein Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, kann er eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn deren Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also ernsthaft möglich erscheint (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.03.2020 - 4 S 54/20 -, juris Rn. 3 m.w.N., vom 26.03.2019 - 4 S 177/19 -, juris Rn. 7 , vom 26.04.2016 - 4 S 64/16 -, juris Rn. 8 , …und vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 -, juris Rn. 2 ).Die Beurteilungen müssen in sich widerspruchsfrei und nachvollziehbar sein und dürfen keine rechtlichen Mängel aufweisen, die zur Rechtswidrigkeit der auf sie gestützten Auswahlentscheidung führen können und bei der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden müssten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.03.2020 - 4 S 54/20 -, vom 27.07.2016 - 4 S 1083/16 - und vom 26.04.2016 - 4 S 64.16 -, jeweils juris und m.w.N.).Die für eine Auswahlentscheidung herangezogenen dienstlichen Beurteilungen können von den Verwaltungsgerichten allerdings nur eingeschränkt auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.
Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 2 A 10.13 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.06.2016 - 4 S 126/15 - und Beschlüsse vom 17.03.2020 - 4 S 54/20 - und vom 29.03.2016 - 4 S 141/16 -, jeweils juris und m.w.N.).Nach diesen Maßstäben kann die Antragstellerin eine erneute Entscheidung lediglich über die Besetzung einer der sechs streitgegenständlichen Beförderungsstellen beanspruchen.
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 4 S 720/21
Ermittlung des Gesamtergebnisses einer dienstlichen Beurteilung; Anforderungen an …
Regelmäßig bedarf in erster Linie das Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung einer gesonderten Begründung, um seine Herleitung aus den Einzelbegründungen durch Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkte nachvollziehen und einer gerichtlichen Überprüfung zuführen zu können (st. Rspr. des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur Senatsbeschluss vom 17.03.2020 - 4 S 54/20 -, Juris Rn. 10-11). - VG Freiburg, 21.07.2025 - 3 K 1791/25
Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Richterstelle; Gegenvorschlag …
Maßgebend für den Leistungsvergleich ist dabei in erster Linie das abschließende Gesamturteil der jeweiligen Beurteilung, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist ( VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.03.2020 - 4 S 54/20 -, juris Rn. 4 …und vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 -, juris Rn. 11 ).
- VG München, 20.03.2025 - M 5 E 25.529
Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Anlassbeurteilung, Wesentliche …
Regelmäßig kommt der in einer vorangegangenen Regelbeurteilung enthaltenen Aussage zum seinerzeit bestehenden Leistungs- und Befähigungsstand eine längere Aktualität in dem Sinne zu, dass - insbesondere bei gleichbleibendem Dienstposten und Statusamt - ein deutlicher Leistungssprung oder Leistungsabfall die Ausnahme ist und einer umso mehr in die Tiefe gehenden Begründung sowie gegebenenfalls Plausibilisierung bedarf, je kürzer der Beurteilungszeitraum und je größer der Notensprung ist (…BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305, juris Rn. 41;… B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - BVerwGE 145, 112, juris Rn. 30 [jew. zu Bewertungsunterschieden zwischen Regel- und Anlassbeurteilung]; VGH BW, B.v. 17.3.2020 - 4 S 54/20 - juris Rn. 21).Rn. 39 Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass regelmäßig der in der vorangegangenen Regelbeurteilung enthaltenen Aussage zum seinerzeit bestehenden Leistungs- und Befähigungsstand eine längere Aktualität in dem Sinne zukommt, dass - insbesondere bei gleichbleibendem Dienstposten und Statusamt - ein deutlicher Leistungssprung oder Leistungsabfall die Ausnahme ist und einer umso mehr in die Tiefe gehenden Begründung sowie gegebenenfalls Plausibilisierung bedarf, je kürzer der Beurteilungszeitraum und je größer der Notensprung ist (…BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305, juris Rn. 41;… B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - BVerwGE 145, 112, juris Rn. 30; VGH BW, B.v. 17.3.2020 - 4 S 54/20 - juris Rn. 21).
- VG München, 20.03.2025 - M 5 E 25.520
Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Anlassbeurteilung, Wesentliche …
Regelmäßig kommt der in einer vorangegangenen Regelbeurteilung enthaltenen Aussage zum seinerzeit bestehenden Leistungs- und Befähigungsstand eine längere Aktualität in dem Sinne zu, dass - insbesondere bei gleichbleibendem Dienstposten und Statusamt - ein deutlicher Leistungssprung oder Leistungsabfall die Ausnahme ist und einer umso mehr in die Tiefe gehenden Begründung sowie gegebenenfalls Plausibilisierung bedarf, je kürzer der Beurteilungszeitraum und je größer der Notensprung ist (…BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305, juris Rn. 41;… B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - BVerwGE 145, 112, juris Rn. 30 [jew. zu Bewertungsunterschieden zwischen Regel- und Anlassbeurteilung]; VGH BW, B.v. 17.3.2020 - 4 S 54/20 - juris Rn. 21).Rn. 39 Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass regelmäßig der in der vorangegangenen Regelbeurteilung enthaltenen Aussage zum seinerzeit bestehenden Leistungs- und Befähigungsstand eine längere Aktualität in dem Sinne zukommt, dass - insbesondere bei gleichbleibendem Dienstposten und Statusamt - ein deutlicher Leistungssprung oder Leistungsabfall die Ausnahme ist und einer umso mehr in die Tiefe gehenden Begründung sowie gegebenenfalls Plausibilisierung bedarf, je kürzer der Beurteilungszeitraum und je größer der Notensprung ist (…BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305, juris Rn. 41;… B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - BVerwGE 145, 112, juris Rn. 30; VGH BW, B.v. 17.3.2020 - 4 S 54/20 - juris Rn. 21).
- VG München, 20.03.2025 - M 5 E 25.533
Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Anlassbeurteilung, Wesentliche …
Regelmäßig kommt der in einer vorangegangenen Regelbeurteilung enthaltenen Aussage zum seinerzeit bestehenden Leistungs- und Befähigungsstand eine längere Aktualität in dem Sinne zu, dass - insbesondere bei gleichbleibendem Dienstposten und Statusamt - ein deutlicher Leistungssprung oder Leistungsabfall die Ausnahme ist und einer umso mehr in die Tiefe gehenden Begründung sowie gegebenenfalls Plausibilisierung bedarf, je kürzer der Beurteilungszeitraum und je größer der Notensprung ist (…BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305, juris Rn. 41;… B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - BVerwGE 145, 112, juris Rn. 30 [jew. zu Bewertungsunterschieden zwischen Regel- und Anlassbeurteilung]; VGH BW, B.v. 17.3.2020 - 4 S 54/20 - juris Rn. 21).Rn. 39 Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass regelmäßig der in der vorangegangenen Regelbeurteilung enthaltenen Aussage zum seinerzeit bestehenden Leistungs- und Befähigungsstand eine längere Aktualität in dem Sinne zukommt, dass - insbesondere bei gleichbleibendem Dienstposten und Statusamt - ein deutlicher Leistungssprung oder Leistungsabfall die Ausnahme ist und einer umso mehr in die Tiefe gehenden Begründung sowie gegebenenfalls Plausibilisierung bedarf, je kürzer der Beurteilungszeitraum und je größer der Notensprung ist (…BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305, juris Rn. 41;… B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - BVerwGE 145, 112, juris Rn. 30; VGH BW, B.v. 17.3.2020 - 4 S 54/20 - juris Rn. 21).
- VG München, 20.03.2025 - M 5 E 25.531
Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Anlassbeurteilung, Wesentliche …
Regelmäßig kommt der in einer vorangegangenen Regelbeurteilung enthaltenen Aussage zum seinerzeit bestehenden Leistungs- und Befähigungsstand eine längere Aktualität in dem Sinne zu, dass - insbesondere bei gleichbleibendem Dienstposten und Statusamt - ein deutlicher Leistungssprung oder Leistungsabfall die Ausnahme ist und einer umso mehr in die Tiefe gehenden Begründung sowie gegebenenfalls Plausibilisierung bedarf, je kürzer der Beurteilungszeitraum und je größer der Notensprung ist (…BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305, juris Rn. 41;… B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - BVerwGE 145, 112, juris Rn. 30 [jew. zu Bewertungsunterschieden zwischen Regel- und Anlassbeurteilung]; VGH BW, B.v. 17.3.2020 - 4 S 54/20 - juris Rn. 21).Rn. 39 Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass regelmäßig der in der vorangegangenen Regelbeurteilung enthaltenen Aussage zum seinerzeit bestehenden Leistungs- und Befähigungsstand eine längere Aktualität in dem Sinne zukommt, dass - insbesondere bei gleichbleibendem Dienstposten und Statusamt - ein deutlicher Leistungssprung oder Leistungsabfall die Ausnahme ist und einer umso mehr in die Tiefe gehenden Begründung sowie gegebenenfalls Plausibilisierung bedarf, je kürzer der Beurteilungszeitraum und je größer der Notensprung ist (…BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305, juris Rn. 41;… B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - BVerwGE 145, 112, juris Rn. 30; VGH BW, B.v. 17.3.2020 - 4 S 54/20 - juris Rn. 21).
- VG München, 20.03.2025 - M 5 E 25.527
Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Anlassbeurteilung, Wesentliche …
Regelmäßig kommt der in einer vorangegangenen Regelbeurteilung enthaltenen Aussage zum seinerzeit bestehenden Leistungs- und Befähigungsstand eine längere Aktualität in dem Sinne zu, dass - insbesondere bei gleichbleibendem Dienstposten und Statusamt - ein deutlicher Leistungssprung oder Leistungsabfall die Ausnahme ist und einer umso mehr in die Tiefe gehenden Begründung sowie gegebenenfalls Plausibilisierung bedarf, je kürzer der Beurteilungszeitraum und je größer der Notensprung ist (…BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305, juris Rn. 41;… B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - BVerwGE 145, 112, juris Rn. 30 [jew. zu Bewertungsunterschieden zwischen Regel- und Anlassbeurteilung]; VGH BW, B.v. 17.3.2020 - 4 S 54/20 - juris Rn. 21).Rn. 39 Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass regelmäßig der in der vorangegangenen Regelbeurteilung enthaltenen Aussage zum seinerzeit bestehenden Leistungs- und Befähigungsstand eine längere Aktualität in dem Sinne zukommt, dass - insbesondere bei gleichbleibendem Dienstposten und Statusamt - ein deutlicher Leistungssprung oder Leistungsabfall die Ausnahme ist und einer umso mehr in die Tiefe gehenden Begründung sowie gegebenenfalls Plausibilisierung bedarf, je kürzer der Beurteilungszeitraum und je größer der Notensprung ist (…BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305, juris Rn. 41;… B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - BVerwGE 145, 112, juris Rn. 30; VGH BW, B.v. 17.3.2020 - 4 S 54/20 - juris Rn. 21).
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.2021 - 4 S 4256/20
Stellenbesetzungsverfahren (Besetzungsvorschlag einer/s …
Rn. 34 Dies zugrunde gelegt, hätte die Auswahlentscheidung aufgrund des - rechtlich nicht zu beanstandenden - eindeutigen Gefälles der für die Auswahlentscheidung grundsätzlich maßgebenden Gesamtergebnisse (vgl. Senatsbeschluss vom 17.03.2020 - 4 S 54/20 -, Juris Rn. 4 ) der Anlassbeurteilungen nicht zu Gunsten des Antragstellers getroffen werden können. - VGH Baden-Württemberg, 15.06.2020 - 4 S 940/20
Konkurrentenstreit -Verschärfung des Beurteilungsmaßstabs
Dies würde dem Gebot nicht gerecht, einheitliche Bewertungsmaßstäbe bei dienstlichen Beurteilungen einzuhalten, weil sie nur dann als Vergleichsgrundlage geeignet sind (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 17.03.2020 - 4 S 54/20 -, Juris Rn. 4 ).Der Senat teilt die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass sich Probleme, die aus der Verschärfung des Beurteilungsmaßstabs resultieren, im streitgegenständlichen Auswahlverfahren nicht ausgewirkt haben können, so dass die Erfolgsaussichten der Antragstellerin bei einer erneuten Auswahl nicht offen sind, ihre Auswahl also nicht ernsthaft möglich erscheint (vgl. zu diesem Maßstab: Senatsbeschluss vom 17.03.2020 - 4 S 54/20 -, Juris Rn. 3 ).
- VG Karlsruhe, 24.10.2024 - 12 K 2039/24
Bemessung von Bewerbungsfristen in Stellenausschreibungen
- VG Greifswald, 13.06.2024 - 6 B 485/24
Einstweiliger Rechtsschutz bei Dienstpostenbesetzung; reine …
- VG Karlsruhe, 14.04.2021 - 1 K 3106/20
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für eine Prozessvertretung durch eine …
- VG Freiburg, 20.09.2024 - 3 K 3619/24
Besetzungskonkurrenz um die Stelle eines Direktors eines Amtsgerichts; …
- VG Freiburg, 16.04.2026 - 3 K 578/26
Vorgaben zur dienstlichen Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten; fehlende …
- VG Koblenz, 20.03.2023 - 2 L 1060/22
Sicherung des Anspruchs auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung …
- VG Freiburg, 16.04.2025 - 3 K 578/26
- VG Kassel, 25.01.2021 - 1 L 2087/20
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".