Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 16.07.2019 - 4 S 672/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Rückdatierung einer im Klageweg erstrittenen dienstlichen Beurteilung zum Schutz des Beurteilten
- landesrecht-bw.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 167 Abs. 1 ; ZPO § 888 Abs. 1
Rückdatierung einer mit deutlichem zeitlichen Abstand zum Ende des Beurteilungszeitraums neu ausgestellten Beurteilung; Schutz des dienstlich beurteilten verbeamteten Lehrers vor Nachteilen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 12.02.2019 - 11 K 8792/18
- VGH Baden-Württemberg, 16.07.2019 - 4 S 672/19
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2020, 174
- DÖV 2019, 839 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- VG Karlsruhe, 12.02.2019 - 11 K 8792/18
Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung einer dienstlichen Beurteilung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2019 - 4 S 672/19
Auf die Beschwerde des Vollstreckungsschuldners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12.02.2019 - 11 K 8792/18 - geändert.Rn. 1 Die Beschwerde des Vollstreckungsschuldners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12.02.2019 - 11 K 8792/18 - ist gemäß §§ 146, 147 VwGO zulässig.
Rn. 6 Mit Beschluss vom 12.02.2019 ( 11 K 8792/18 ) hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe dem Vollstreckungsschuldner zur Erzwingung der im Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19.12.2017 - 11 K 541/15 - erfolgten Verurteilung, die Vollstreckungsgläubigerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu dienstlich zu beurteilen, die Zahlung eines Zwangsgelds in Höhe von 2.500 EUR auferlegt und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dass die vom Vollstreckungsschuldner vorgelegte Beurteilung schon nach dem äußeren Erscheinungsbild nicht die Voraussetzungen für eine neu erstellte Beurteilung erfülle.
- BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 509/91
Zeugnisdatum
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2019 - 4 S 672/19
Stellt aber ein derartiges mehrjähriges zeitliches Auseinanderfallen von Ausstellungsdatum und Ende des Beurteilungszeitraums eine mögliche erhebliche Benachteiligung des Beurteilten in seinem beruflichen Fortkommen dar, spricht dies - ungeachtet der für Dienstzeugnisse unstreitig geltenden Wahrheitspflicht und der im Rechtsverkehr mit gutem Grund geübten Praxis, schriftliche Erklärungen regelmäßig unter demjenigen Datum auszustellen, an dem sie tatsächlich abgegeben wurden - dafür, jedenfalls in Fällen, in denen, wie vorliegend, der Grund für die verspätete Ausstellung der Beurteilung nicht in der Sphäre des Beurteilten liegt, eine Pflicht des Dienstherrn zu statuieren, die neu erstellte Beurteilung mit dem Datum der ursprünglichen Beurteilung auszufertigen (vgl. hierzu grundlegend BAG, Urteil vom 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -, Juris Rn. 18 [zu einem Arbeitszeugnis im Rahmen eines zivilrechtlichen Arbeitsverhältnisses]; ihm folgend etwa LAG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 11.01.2018 - 2 Sa 332/17 -, Juris Rn. 132; Hamb. OVG…, Urteil vom 20.01.2015 - 3 Bf 155/10 -, Juris Rn. 40 f.;… Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 630 Rn. 29;… Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB Bd. 2, 8. Aufl. 2017, § 630 BGB Rn. 19; a.A. für den Fall eines Prüfungszeugnisses, das aufgrund einer neuen Tatsachengrundlage [Wiederholung der mündlichen Prüfung] ergangen ist, Nds. OVG…, Beschluss vom 07.02.2008 - 2 LA 418/07 -, Juris Rn. 10, 15). - LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 2 Sa 332/17
Zeugnis - Ausstellungsdatum - Unterschrift
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2019 - 4 S 672/19
Stellt aber ein derartiges mehrjähriges zeitliches Auseinanderfallen von Ausstellungsdatum und Ende des Beurteilungszeitraums eine mögliche erhebliche Benachteiligung des Beurteilten in seinem beruflichen Fortkommen dar, spricht dies - ungeachtet der für Dienstzeugnisse unstreitig geltenden Wahrheitspflicht und der im Rechtsverkehr mit gutem Grund geübten Praxis, schriftliche Erklärungen regelmäßig unter demjenigen Datum auszustellen, an dem sie tatsächlich abgegeben wurden - dafür, jedenfalls in Fällen, in denen, wie vorliegend, der Grund für die verspätete Ausstellung der Beurteilung nicht in der Sphäre des Beurteilten liegt, eine Pflicht des Dienstherrn zu statuieren, die neu erstellte Beurteilung mit dem Datum der ursprünglichen Beurteilung auszufertigen (vgl. hierzu grundlegend BAG…, Urteil vom 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -, Juris Rn. 18 [zu einem Arbeitszeugnis im Rahmen eines zivilrechtlichen Arbeitsverhältnisses]; ihm folgend etwa LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.01.2018 - 2 Sa 332/17 -, Juris Rn. 132; Hamb. OVG…, Urteil vom 20.01.2015 - 3 Bf 155/10 -, Juris Rn. 40 f.;… Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 630 Rn. 29;… Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB Bd. 2, 8. Aufl. 2017, § 630 BGB Rn. 19; a.A. für den Fall eines Prüfungszeugnisses, das aufgrund einer neuen Tatsachengrundlage [Wiederholung der mündlichen Prüfung] ergangen ist, Nds. OVG…, Beschluss vom 07.02.2008 - 2 LA 418/07 -, Juris Rn. 10, 15). - OVG Hamburg, 20.01.2015 - 3 Bf 155/10
Inhalt und Form des Zeugnisses über das Bestehen der zweiten Staatsprüfung für …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2019 - 4 S 672/19
Stellt aber ein derartiges mehrjähriges zeitliches Auseinanderfallen von Ausstellungsdatum und Ende des Beurteilungszeitraums eine mögliche erhebliche Benachteiligung des Beurteilten in seinem beruflichen Fortkommen dar, spricht dies - ungeachtet der für Dienstzeugnisse unstreitig geltenden Wahrheitspflicht und der im Rechtsverkehr mit gutem Grund geübten Praxis, schriftliche Erklärungen regelmäßig unter demjenigen Datum auszustellen, an dem sie tatsächlich abgegeben wurden - dafür, jedenfalls in Fällen, in denen, wie vorliegend, der Grund für die verspätete Ausstellung der Beurteilung nicht in der Sphäre des Beurteilten liegt, eine Pflicht des Dienstherrn zu statuieren, die neu erstellte Beurteilung mit dem Datum der ursprünglichen Beurteilung auszufertigen (vgl. hierzu grundlegend BAG…, Urteil vom 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -, Juris Rn. 18 [zu einem Arbeitszeugnis im Rahmen eines zivilrechtlichen Arbeitsverhältnisses]; ihm folgend etwa LAG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 11.01.2018 - 2 Sa 332/17 -, Juris Rn. 132; Hamb. OVG, Urteil vom 20.01.2015 - 3 Bf 155/10 -, Juris Rn. 40 f.;… Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 630 Rn. 29;… Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB Bd. 2, 8. Aufl. 2017, § 630 BGB Rn. 19; a.A. für den Fall eines Prüfungszeugnisses, das aufgrund einer neuen Tatsachengrundlage [Wiederholung der mündlichen Prüfung] ergangen ist, Nds. OVG…, Beschluss vom 07.02.2008 - 2 LA 418/07 -, Juris Rn. 10, 15). - OVG Niedersachsen, 07.02.2008 - 2 LA 418/07
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Datierung eines Prüfungszeugnisses auf den …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2019 - 4 S 672/19
Stellt aber ein derartiges mehrjähriges zeitliches Auseinanderfallen von Ausstellungsdatum und Ende des Beurteilungszeitraums eine mögliche erhebliche Benachteiligung des Beurteilten in seinem beruflichen Fortkommen dar, spricht dies - ungeachtet der für Dienstzeugnisse unstreitig geltenden Wahrheitspflicht und der im Rechtsverkehr mit gutem Grund geübten Praxis, schriftliche Erklärungen regelmäßig unter demjenigen Datum auszustellen, an dem sie tatsächlich abgegeben wurden - dafür, jedenfalls in Fällen, in denen, wie vorliegend, der Grund für die verspätete Ausstellung der Beurteilung nicht in der Sphäre des Beurteilten liegt, eine Pflicht des Dienstherrn zu statuieren, die neu erstellte Beurteilung mit dem Datum der ursprünglichen Beurteilung auszufertigen (vgl. hierzu grundlegend BAG…, Urteil vom 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -, Juris Rn. 18 [zu einem Arbeitszeugnis im Rahmen eines zivilrechtlichen Arbeitsverhältnisses]; ihm folgend etwa LAG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 11.01.2018 - 2 Sa 332/17 -, Juris Rn. 132; Hamb. OVG…, Urteil vom 20.01.2015 - 3 Bf 155/10 -, Juris Rn. 40 f.;… Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 630 Rn. 29;… Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB Bd. 2, 8. Aufl. 2017, § 630 BGB Rn. 19; a.A. für den Fall eines Prüfungszeugnisses, das aufgrund einer neuen Tatsachengrundlage [Wiederholung der mündlichen Prüfung] ergangen ist, Nds. OVG, Beschluss vom 07.02.2008 - 2 LA 418/07 -, Juris Rn. 10, 15).
- VG Lüneburg, 12.03.2020 - 6 A 280/18
Examenszeugnis; Rückdatierung; Unterschrift; Vordatierung
Vielmehr verpflichtet es die Prüfungsbehörde auch, durch Ausschöpfung der ihr rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen einen von einem Prüfungsmangel betroffenen Kandidaten gegenüber seinen Mitkandidaten davor zu schützen, Nachteile zu erleiden, denen er ohne den Prüfungsmangel nicht ausgesetzt gewesen wäre (…vgl. Hambg. OVG, Urt. v. 20.1.2015 - 3 Bf 155/10 -, juris, Rn. 39;… Nds. OVG, Beschl. v. 7.2.2008 - 2 LA 418/07 -, juris, Rn. 9;… Jeremias, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 509; ebenso für eine dienstliche Beurteilung: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.7.2019 - 4 S 672/19 -, juris, Rn. 9). - VG Karlsruhe, 25.07.2023 - 12 K 3108/22
Dienstliche Beurteilung eines Sozialrichter; Auslassungen der Widergabe eines …
Rn. 81 Es wird Sache der neu zu erstellenden, rückzudatierenden (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 4 S 672/19 - juris, Rn. 9 ) dienstlichen Regelbeurteilung sein, sich mit den beiden Beurteilungsbeiträgen und, soweit der Beurteilungsbeitrag des ... Richters am Sozialgericht Karlsruhe ... verwaltungsgerichtlicher Kontrolle nicht standhält, eines neuen ergänzenden Beurteilungsbeitrags auseinanderzusetzen und im Rahmen der zusammengefassten Beurteilung darzulegen, ob der Kläger - wie er meint - die Anforderungen an sein Statusamt in herausragendem Maße übertrifft, mithin die Bestnote verdient, oder ob er mit Blick auf sein im Beurteilungszeitraum gezeigtes Verhalten und bezogen auf die maßgebliche Vergleichsgruppe seiner Kolleginnen und Kollegen im Statusamt eines Lebenszeitrichters der Besoldungsgruppe R 1 überhaupt voll den Anforderungen seines Statusamts entspricht. - VG Karlsruhe, 24.02.2026 - 12 K 606/25
Richter; Beurteilung; Anlassbeurteilung; Erprobungsabordnung; Unabhängigkeit; …
Rn. 86 Die Kammer hält daran fest, dass die nunmehr neu zu erstellende Anlassbeurteilung auf den 8. Januar 2018 zurückzudatieren ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juli 2019 - 4 S 672/19 - juris, Rn. 9 ), allerdings durch Unterschrift des gegenwärtigen Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe als zuständigen Beurteiler zu legitimieren ist.
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