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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - 4 S 83/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16133
VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - 4 S 83/13 (https://dejure.org/2013,16133)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.06.2013 - 4 S 83/13 (https://dejure.org/2013,16133)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - 4 S 83/13 (https://dejure.org/2013,16133)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 4 BeamtStG, § 23 Abs 1 S 1 Nr 5 BeamtStG, Art 62 § 3 Abs 1 DienstRRefG BW
    Dienstliche Beurteilung und Eintritt des Beamten in den gesetzlichen Ruhestand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit des Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nach dem Eintritt des Beamten in den gesetzlichen Ruhestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit des Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nach dem Eintritt des Beamten in den gesetzlichen Ruhestand

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 33.79

    Dienstliche Beurteilung - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Eintritt in …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - 4 S 83/13
    Rn. 20 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 11.02.1982 - 2 C 33.79 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21, und vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1), die auch der Senat zugrunde legt (vgl. nur Urteil vom 25.09.2012 - 4 S 660/11 -, Juris), erledigt sich das Begehren auf Änderung bzw. Neuerteilung einer dienstlichen Beurteilung mit dem Eintritt des Beamten in den Ruhestand (ebenso etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.04.2004 - 1 A 3629/02 -, Juris, m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368 -, Juris).

    Maßgebend ist vielmehr, ob bei objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwG…, Urteil vom 21.03.2013, a.a.O., m.w.N.), bzw. ob die Maßnahme - hier: die dienstliche Beurteilung - den Kläger unabhängig von seinem Berufsleben als Beamter in seinen Rechten verletzt hat, etwa durch Ehrverletzung oder Verletzung der Menschenwürde (BVerwG, Urteil vom 11.02.1982, a.a.O.).

    Sie erkennt dem Kläger sogar die Note 6, 5 ("übertrifft die Leistungserwartungen") zu (vgl. zu einem fehlenden Rehabilitierungsinteresse bei einer auf die Durchschnittsnote lautenden Beurteilung wiederum BVerwG, Urteil vom 11.02.1982, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2009 - 6 A 3996/06 -, Juris;… Beschluss vom 14.04.2004, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2004 - 1 A 3629/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines beamtenrechtlichen Anspruchs auf Beseitigung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - 4 S 83/13
    Rn. 20 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 11.02.1982 - 2 C 33.79 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21, und vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1), die auch der Senat zugrunde legt (vgl. nur Urteil vom 25.09.2012 - 4 S 660/11 -, Juris), erledigt sich das Begehren auf Änderung bzw. Neuerteilung einer dienstlichen Beurteilung mit dem Eintritt des Beamten in den Ruhestand (ebenso etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.04.2004 - 1 A 3629/02 -, Juris, m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368 -, Juris).

    Sie erkennt dem Kläger sogar die Note 6, 5 ("übertrifft die Leistungserwartungen") zu (vgl. zu einem fehlenden Rehabilitierungsinteresse bei einer auf die Durchschnittsnote lautenden Beurteilung wiederum BVerwG…, Urteil vom 11.02.1982, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2009 - 6 A 3996/06 -, Juris; Beschluss vom 14.04.2004, a.a.O.).

    Denn auch darin lägen für sich genommen noch keine herabsetzenden oder diskriminierenden Äußerung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.04.2004, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 6 A 3996/06

    Klage eines Polizeiobermeisters auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - 4 S 83/13
    Sie erkennt dem Kläger sogar die Note 6, 5 ("übertrifft die Leistungserwartungen") zu (vgl. zu einem fehlenden Rehabilitierungsinteresse bei einer auf die Durchschnittsnote lautenden Beurteilung wiederum BVerwG…, Urteil vom 11.02.1982, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2009 - 6 A 3996/06 -, Juris;… Beschluss vom 14.04.2004, a.a.O.).

    Rn. 35 Unabhängig von alledem weist der Senat darauf hin, dass der Kläger - anders als er offenbar meint - im vorliegenden Zusammenhang nicht die Feststellung eines bestimmten Rechtswidrigkeitsgrundes und erst recht nicht die Klärung bestimmter Ereignisse beanspruchen kann, sondern allenfalls die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beurteilung als solcher (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - 4 S 83/13
    Sowohl vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. nur Urteil vom 21.03.2013 - 3 C 6.12 -, Juris; Beschluss vom 11.09.2008 - 2 B 69.07 -, Juris; Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99; Urteil vom 03.06.2003 - 5 C 50.02 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 17; Urteil vom 22.01.1998 - 2 C 4.97 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113) als auch von den für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28.11.2002 - III ZR 122/02 - NVwZ-RR 2003, 166) wird als Regel angenommen, dass einen Beamten kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat.

    Maßgebend ist vielmehr, ob bei objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwG, Urteil vom 21.03.2013, a.a.O., m.w.N.), bzw. ob die Maßnahme - hier: die dienstliche Beurteilung - den Kläger unabhängig von seinem Berufsleben als Beamter in seinen Rechten verletzt hat, etwa durch Ehrverletzung oder Verletzung der Menschenwürde (BVerwG…, Urteil vom 11.02.1982, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 4 S 660/11

    Pflicht des Dienstherrn zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - 4 S 83/13
    Rn. 20 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 11.02.1982 - 2 C 33.79 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21, und vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1), die auch der Senat zugrunde legt (vgl. nur Urteil vom 25.09.2012 - 4 S 660/11 -, Juris), erledigt sich das Begehren auf Änderung bzw. Neuerteilung einer dienstlichen Beurteilung mit dem Eintritt des Beamten in den Ruhestand (ebenso etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.04.2004 - 1 A 3629/02 -, Juris, m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368 -, Juris).

    Die - wenn auch nicht ausdrücklich erwähnt - diese Zweifel begründende Rechtsprechung des Senats zur Erforderlichkeit bzw. zum Umfang einer verbalen Begründung der einzelnen Leistungsmerkmale sowie des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung (vgl. dazu die Senatsurteile vom 25.09.2012 - 4 S 660/11 - und vom 31.07.2012 - 4 S 575/12 -, jeweils Juris, sowie den Senatsbeschluss vom 29.11.2010 - 4 S 2416/10 -, VBlBW 2011, 278) hat das Verwaltungsgericht - bis dahin gab es nur den letztgenannten in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Senatsbeschluss - nicht etwa nicht zur Kenntnis genommen, sondern im konkreten Einzelfall des Klägers unter Begründung für nicht einschlägig erachtet.

  • VGH Bayern, 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368

    Klage eines - bereits in Altersteilzeit befindlichen - Richters auf …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - 4 S 83/13
    Rn. 20 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 11.02.1982 - 2 C 33.79 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21, und vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1), die auch der Senat zugrunde legt (vgl. nur Urteil vom 25.09.2012 - 4 S 660/11 -, Juris), erledigt sich das Begehren auf Änderung bzw. Neuerteilung einer dienstlichen Beurteilung mit dem Eintritt des Beamten in den Ruhestand (ebenso etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.04.2004 - 1 A 3629/02 -, Juris, m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368 -, Juris).

    Ein - gewissermaßen isolierter - auf finanziellen Ausgleich gerichteter Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beurteilung scheidet aus, weil eine rechtswidrige Beurteilung für sich noch keinen derartigen Schaden darstellt (Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.12.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11

    Allgemeine Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem aktiven Beamtenverhältnis; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - 4 S 83/13
    Nach dem Eintritt des Beamten in den gesetzlichen Ruhestand ist dessen Hinausschieben nicht mehr möglich (wie BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94.11 -, Juris; Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 28.03.2013 - 4 S 648/13 -, Juris und Urteil vom 08.11.1994 4 s 2641/94 -, Juris).

    Denn nach dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze mit Ablauf des 30.04.2013, den der Kläger nicht durch Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO - mit dem Ziel der vorläufigen Hinausschiebung - verhindert hat, kommt ein Hinausschieben schon aus Rechtsgründen nicht mehr in Betracht; bereits begrifflich ist ein Hinausschieben nur möglich, solange der Ruhestand noch nicht begonnen hat (BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94.11 -, Juris; Senatsbeschluss vom 28.03.2013 - 4 S 648/13 -, Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, IÖD 2012, 244; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.03.2008 - 1 M 17/08 -, Juris, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2013 - 4 S 648/13

    Zur Dokumentationspflicht entgegenstehender dienstlicher Interessen bei Anspruch …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - 4 S 83/13
    Nach dem Eintritt des Beamten in den gesetzlichen Ruhestand ist dessen Hinausschieben nicht mehr möglich (wie BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94.11 -, Juris; Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 28.03.2013 - 4 S 648/13 -, Juris und Urteil vom 08.11.1994 4 s 2641/94 -, Juris).

    Denn nach dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze mit Ablauf des 30.04.2013, den der Kläger nicht durch Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO - mit dem Ziel der vorläufigen Hinausschiebung - verhindert hat, kommt ein Hinausschieben schon aus Rechtsgründen nicht mehr in Betracht; bereits begrifflich ist ein Hinausschieben nur möglich, solange der Ruhestand noch nicht begonnen hat (BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94.11 -, Juris; Senatsbeschluss vom 28.03.2013 - 4 S 648/13 -, Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, IÖD 2012, 244; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.03.2008 - 1 M 17/08 -, Juris, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2012 - 4 S 575/12

    Pflicht zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Erwägungen einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - 4 S 83/13
    Die - wenn auch nicht ausdrücklich erwähnt - diese Zweifel begründende Rechtsprechung des Senats zur Erforderlichkeit bzw. zum Umfang einer verbalen Begründung der einzelnen Leistungsmerkmale sowie des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung (vgl. dazu die Senatsurteile vom 25.09.2012 - 4 S 660/11 - und vom 31.07.2012 - 4 S 575/12 -, jeweils Juris, sowie den Senatsbeschluss vom 29.11.2010 - 4 S 2416/10 -, VBlBW 2011, 278) hat das Verwaltungsgericht - bis dahin gab es nur den letztgenannten in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Senatsbeschluss - nicht etwa nicht zur Kenntnis genommen, sondern im konkreten Einzelfall des Klägers unter Begründung für nicht einschlägig erachtet.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 4 S 2416/10

    Dienstliche Beurteilung; Leistungsbeurteilung nur durch Punktzahl; fehlende …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - 4 S 83/13
    Die - wenn auch nicht ausdrücklich erwähnt - diese Zweifel begründende Rechtsprechung des Senats zur Erforderlichkeit bzw. zum Umfang einer verbalen Begründung der einzelnen Leistungsmerkmale sowie des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung (vgl. dazu die Senatsurteile vom 25.09.2012 - 4 S 660/11 - und vom 31.07.2012 - 4 S 575/12 -, jeweils Juris, sowie den Senatsbeschluss vom 29.11.2010 - 4 S 2416/10 -, VBlBW 2011, 278) hat das Verwaltungsgericht - bis dahin gab es nur den letztgenannten in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Senatsbeschluss - nicht etwa nicht zur Kenntnis genommen, sondern im konkreten Einzelfall des Klägers unter Begründung für nicht einschlägig erachtet.
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler; …

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 122/02

    Steinschlag durch Rasenmäher - Gemeinde muß zahlen

  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02

    Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier: …

  • BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 69.07

    Auslegung einer Erklärung nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB i.R.d. …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2008 - 1 M 17/08

    Hinausschieben des Eintrittes in den Ruhestand gemäß § 41 Abs. 2 BG LSA

  • OVG Hamburg, 05.06.2012 - 1 Bs 98/12

    Zu den Voraussetzungen für das Hinausschieben des Ruhestandes einer …

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1994 - 4 S 2641/94

    Hinausschieben der Pensionierung eines Beamten - Interessen des Beamten auf …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 1042/12

    Rechtsfolgen einer Zurruhesetzung mit Zustimmung des Beamten

    Anders als etwa im dreipoligen Konkurrentenstreit zwingt der Grundsatz der Ämterstabilität im hier allein betroffenen Verhältnis zwischen Beamtem und Dienstherrn nicht, (bereits) den Zeitpunkt der Bekanntgabe der statusändernden Verfügung für maßgeblich zu erachten (gleichwohl auf diesen Zeitpunkt abstellend VG Minden, Urteil vom 25.10.2011 - 10 K 2634/09 -, Juris; ähnlich - wenn auch explizit nur zur Rücknahme eines Antrags oder einer Zustimmungserklärung - BVerwG…, Beschluss vom 17.09.1996, a.a.O.; vgl. demgegenüber zur Bedeutung der Statusrelevanz im Zusammenhang mit dem Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand und zum dabei maßgeblichen Zeitpunkt Senatsurteil vom 11.06.2013 - 4 S 83/13 -, Juris, m.w.N.; ebenso tendenziell für diesen Zeitpunkt: BVerwG…, Urteil vom 25.10.2007, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - 6 A 2720/17

    Hinausschieben des Eintritts eines Beamten in den Ruhestand vor Erreichen der …

    Rn. 12 - 4 S 83/13 -, juris Rn. 21; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 1 Bs 98/12 -, IÖD 2012, 244 = juris Rn. 6.

    Rn. 14 Vgl. auch VGH BW, Urteil vom 11. Juni 2013 - 4 S 83/13 -, a. a. O. Rn. 21.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2017 - 2 B 11273/17

    Zum Anspruch eines Beamten auf Hinausschieben seines Ruhestandes um ein Jahr

    Rn. 5 Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass sowohl die Ablehnung der begehrten Anordnung als auch eine Stattgabe eine rechtliche bzw. tatsächliche Vorwegnahme der Hauptsache darstellten, weil einerseits nach dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze (hier zum 31. Juli 2017, vgl. § 25 Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - i.V.m. § 37 Abs. 1 Satz 3 Landesbeamtengesetz - LBG) ein Hinausschieben nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 2 B 94.11 -, juris Rn. 14; HambOVG…, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn. 6; VGH BW, Urteil vom 11. Juni 2013 - 4 S 83/13 -, juris Rn. 21; OVG RP, Beschlüsse vom 18. Oktober 2005 - 2 B 11242/08.OVG - und vom 2. November 2009 - 2 B 10868/09.OVG -) und andererseits aufgrund der in § 38 Abs. 1 Satz 1 LBG maximal vorgesehenen Einzelverlängerung um ein Jahr eine abschließende Entscheidung in der Hauptsache in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist und die Folgen einer erlassenen Anordnung bei späterer Abweisung der Hauptsache nicht rückgängig gemacht werden könnten.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2018 - 4 S 484/18

    (Wieder-)Berufung in das Beamtenverhältnis nach Eintritt in den Ruhestand

    Rn. 8 a) § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BeamtStG steht zwar einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis mit Wirkung ex nunc grundsätzlich entgegen (vgl. Senatsurteile vom 08.11.1994 - 4 S 2641/94 - und vom 11.06.2013 - 4 S 83/13 -, jeweils Juris), weil die durch § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BeamtStG angesprochene Altersgrenze durch ihre Ausgestaltung als Entlassungsgrund zu einem zwingenden Einstellungshindernis wird.

    Denn der Senat hat - worauf der Antragsteller zutreffend hingewiesen hat - bereits in einer früheren Entscheidung anklingen lassen, dass aber jedenfalls für Fälle einer evidenten Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG etwa durch Rechtsschutzversagung oder -erschwerung Ausnahmen von diesem Einstellungshindernis nicht gänzlich ausgeschlossen sind (Senatsurteil vom 11.06.2013 - 4 S 83/13 -, Juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2023 - 2 M 438/22

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand - kein dienstliches Interesse bei …

    Das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand setzt aber notwendig voraus, dass der Beamte nicht bereits in den Ruhestand getreten ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94/11 -, juris Rn. 12; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 30.08.2007 - 3 CE 07.2028 -, juris Rn. 14; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 13.03.2008 - 5 ME 8/08 -, juris Rn. 7; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 14.03.2008 - 1 M 17/08 -, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Urteil vom 11.06.2013 - 4 S 83/13 -, juris Rn. 21; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 03.12.2013 - 1 B 452/13 -, juris Rn. 10 ff.).

    Einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis mit Wirkung ex nunc steht § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 BeamtStG entgegen, der verlangt, dass ein Beamter, der nach Erreichen der Altersgrenze berufen worden ist, zu entlassen ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 11.06.2013 - 4 S 83/13 -, juris Rn. 21).

  • VGH Hessen, 24.02.2016 - 1 A 929/14

    Dienstliche Beurteilung

    {RN: 25} Ein - gewissermaßen isolierter - auf finanziellen Ausgleich gerichteter Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beurteilung scheidet von vornherein aus, weil eine rechtswidrige Beurteilung für sich noch keinen derartigen Schaden darstellt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2013 - 4 S 83/13 -, juris Rdnr. 29 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2243

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis nach Ruhestandsversetzung für eine Klage gegen …

    Ein - gewissermaßen isolierter - auf finanziellen Ausgleich gerichteter Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beurteilung scheidet allerdings aus' weil eine fehlerhafte Beurteilung für sich gesehen noch keinen derartigen Schaden darstellt (…vgl. BayVGH' B. v. 23.12.2010 - 3 ZB 08.33689 - juris Rn. 8; VGH BW' U. v. 11.6.2013 - 4 S 83/13 - juris Rn. 29).
  • VG Osnabrück, 11.11.2014 - 3 B 7/14

    Anlassbeurteilung; Beförderungsrunde 2014; zuständiger Beurteiler; …

    Für die Richtigkeit des Urteils über seine tatsächlichen Leistungen ist hingegen das Fehlen eines derartigen Gesprächs ohne Bedeutung (BVerwG…, Urteil vom 24.11.2005 - 2 C 34.04 -, BVerwGE 124, 356 ff., juris, Rn. 10, m.w.N.; s.a. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.06.2013 - 4 S 83/13 -, juris, Rn. 34).
  • VG Bayreuth, 06.12.2022 - B 5 K 21.1011

    Keine rückwirkende Auswechslung des Zurruhesetzungsgrundes bei Beamten

    Anders als etwa im dreipoligen Konkurrentenstreit zwingt der Grundsatz der Ämterstabilität im hier allein betroffenen Verhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn nicht, (bereits) den Zeitpunkt der Bekanntgabe der statusändernden Verfügung für maßgeblich zu erachten (…VGH BW, U.v. 10.9.2013 - 4 S 1042/12 - juris Rn. 28; gleichwohl auf diesen Zeitpunkt abstellend VG Minden, U.v. 25.10.2011 - 10 K 2634/09 - juris; ähnlich - wenn auch explizit nur zur Rücknahme eines Antrags oder einer Zustimmungserklärung - BVerwG, B.v. 17.9.1996 - 2 B 98/96 - juris; vgl. demgegenüber zur Bedeutung der Statusrelevanz im Zusammenhang mit dem Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand und zum dabei maßgeblichen Zeitpunkt VGH BW, U.v. 11.6.2013 - 4 S 83/13 - juris m.w.N.;… ebenso tendenziell für diesen Zeitpunkt: BVerwG, U.v. 25.10.2007, a.a.O.).
  • VG Karlsruhe, 23.09.2020 - 11 K 3767/20

    Antrag auf vorläufige Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand aufgrund …

    Ein nachträgliches Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand - das bereits begrifflich schwierig erscheint - würde einer rückwirkenden Wiederbegründung des aktiven Beamtenverhältnisses gleichkommen, die im Hinblick auf § 8 Abs. 4 BeamtStG unzulässig wäre (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2016 - 2 C 27.15 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.06.2013 - 4 S 83/13 - juris).
  • VG München, 17.04.2014 - M 5 E 14.1292

    Kein Anspruch auf Hinausschieben des Zeitpunktes des Eintritts in den Ruhestand; …

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