Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 09.06.2004 - 4 Sa 50/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
TzBfG § 8; ; TzBfG § ... 8 Abs. 2 Satz 1; ; TzBfG § 8 Abs. 4 Satz 1; ; TzBfG § 8 Abs. 6; ; ZPO § 313 Abs. 2 Satz 2; ; ArbGG § 64 Abs. 2b; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; BGB § 147 Abs. 2; ; BGB § 150 Abs. 2
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit bei unverhältnismäßigen Kosten durch Anstellung einer Ersatzkraft für Pharmareferenten im Außendienst
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Teilzeitarbeit - Kein Anspruch auf Teilzeitarbeit im Außendienst
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Pharmareferenten im Außendienst auf Verringerung und Neuverteilung seiner Arbeitszeit; Einvernehmliche Vertragsänderung; Formelle Voraussetzungen für einen Antrag auf Teilzeitarbeit; Verzicht des Arbeitgebers auf die Einhaltung der Sperrfrist; Verursachung ...
Verfahrensgang
- ArbG Ulm, 29.08.2003 - 4 Ca 136/03
- LAG Baden-Württemberg, 09.06.2004 - 4 Sa 50/03
- BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.06.2004 - 4 Sa 50/03
Da es dem Kläger entscheidend darauf ankommt, zumindest an einem Arbeitstag der Woche keine Arbeitsleistung für die Beklagte erbringen zu müssen, handelt es sich um einen einheitlichen Antrag auf Zustimmung zur Änderung des Arbeitsvertrags (vgl. BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2).Dieser Eingriff ist durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt (BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2 unter B III. 4 b der Gründe).
So ist nach dem dreistufigen Prüfungsschema des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 18.02.2003, a.a.O. unter B III. 3 der Gründe) in der zweiten Stufe zu prüfen, ob durch eine dem Arbeitgeber zumutbare Änderung von betrieblichen Abläufen oder des Personaleinsatzes der betrieblich als erforderlich angesehene Arbeitszeitbedarf unter Wahrung des Organisationskonzepts mit dem individuellen Arbeitszeitwunsch des Arbeitnehmers zur Deckung gebracht werden kann (…vgl. ferner Meinel/Heyn/Herms, TzBfG, § 8 Rz. 74 m. w. N.; ArbG Stuttgart, 05.07.2001 - 21 Ca 2762/01 - NZA 2001, 968).
- LAG Düsseldorf, 19.04.2002 - 9 (12) Sa 11/02
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.06.2004 - 4 Sa 50/03
Nach Auffassung der Kammer steht ein Fortbildungsaufwand, der sich auf 2/5 der Jahresarbeitszeit beläuft, außer Verhältnis zur "produktiven" Arbeitszeit (vgl. LAG Düsseldorf, 19.04.2002 - 9 (12) Sa 11/02 - zitiert nach Juris betreffend einen Fortbildungsaufwand von 50 % der Arbeitszeit; Hunold, NZA-RR 2004, 225, 229) und verursacht damit unverhältnismäßige Kosten. - BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02
Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.06.2004 - 4 Sa 50/03
Nach Auffassung der Kammer gelten hierzu dieselben Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht (Urteil v. 14.10.2003 -9 AZR 636/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen) zum Verzicht auf die dreimonatige Ankündigungsfrist des § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG entwickelt hat.
- BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 16/03
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.06.2004 - 4 Sa 50/03
Der Arbeitgeber kann aber nicht darauf verwiesen werden, das fehlende Arbeitszeitvolumen durch dauernde Mehrarbeit anderer Mitarbeiter auszugleichen (BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 16/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen;… Meinel/Heyn/Herms, a. a. O., Rz. 74). - BGH, 12.11.1997 - XII ZR 39/97
Ausdehnung der Berufung nach Stellung beschränkter Rechtsmittelanträge
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.06.2004 - 4 Sa 50/03
Aus der Stellung dieses beschränkten Rechtsmittelantrags kann jedoch im Zweifel kein Verzicht auf die Anfechtung des arbeitsgerichtlichen Urteils im Übrigen entnommen werden (vgl. nur BGH, 12.11.1997 - XII ZR 39/97 - NJW-RR 1998, 572; Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 24. Auflage, § 520 Rz. 31. Dies gilt jedenfalls dann, sofern sich der Berufungskläger wie im vorliegenden Fall im Rahmen der ursprünglichen Berufungsbegründung hält. - ArbG Stuttgart, 05.07.2001 - 21 Ca 2762/01
Teilzeitbegehren - Entgegenstehende betriebliche Gründe
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.06.2004 - 4 Sa 50/03
So ist nach dem dreistufigen Prüfungsschema des Bundesarbeitsgerichts (…BAG, 18.02.2003, a.a.O. unter B III. 3 der Gründe) in der zweiten Stufe zu prüfen, ob durch eine dem Arbeitgeber zumutbare Änderung von betrieblichen Abläufen oder des Personaleinsatzes der betrieblich als erforderlich angesehene Arbeitszeitbedarf unter Wahrung des Organisationskonzepts mit dem individuellen Arbeitszeitwunsch des Arbeitnehmers zur Deckung gebracht werden kann (…vgl. ferner Meinel/Heyn/Herms, TzBfG, § 8 Rz. 74 m. w. N.; ArbG Stuttgart, 05.07.2001 - 21 Ca 2762/01 - NZA 2001, 968).
- BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04
Teilzeitanspruch
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 9. Juni 2004 - 4 Sa 50/03 - wird zurückgewiesen. - LAG Hamm, 31.07.2009 - 19 Sa 433/09
§ 8 TzBfG - Diätassistentin
Denn der Arbeitgeber kann auf die Einhaltung der Frist des § 8 Abs. 6 TzBfG verzichten (LAG Baden-Württemberg vom 09.06.2004 - 4 Sa 50/03 Rdnr. 35f, offengelassen vom BAG in seiner Entscheidung vom 21.06.2005 - 9 AZR 409/04).
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