Rechtsprechung
| LAG Köln, 27.01.2006 - 4 Sa 942/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vereinigung von Betriebskrankenkassen, Fortgeltung kollektiver Regelungen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 150, 144 SGB V, §§ 3, 4 TVG
Vereinigung von Betriebskrankenkassen, Fortgeltung kollektiver Regelungen - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 150 § 144; TVG § 3 § 4
Fortgeltung des Haustarifvertrages bei Vereinigung von Betriebskrankenkassen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auswirkungen der Vereinigung von Betriebskrankenkassen auf einen Haustarifvertrag; Fortgeltung des Anerkennungstarifvertrages durch Gesamtrechtsnachfolge; Gesetzliche Anordnung der Gesamtrechtsnachfolge bei der Verschmelzung von Krankenkassen; Vorrang des ...
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 23.05.2005 - 1 Ca 50/05
- LAG Köln, 27.01.2006 - 4 Sa 942/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97
Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung
Auszug aus LAG Köln, 27.01.2006 - 4 Sa 942/05
Für die Auffangregelung des § 613 a Abs. 1 S. 2 BGB ist in diesem Falle kein Raum (vgl. BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97 - AP Nr. 1 zu § 20 UmwG).Zu der Verschmelzung im Wege der Neugründung hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 24.06.1998 (a. a. O.) entschieden, dass bei der Verschmelzung ein Firmentarifvertrag wegen der vom Gesetz angeordneten Gesamtrechtsnachfolge uneingeschränkt auf den neu gegründeten Rechtsträger übergeht.
- BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03
Sperrwirkung eines Tarifvertrags
Auszug aus LAG Köln, 27.01.2006 - 4 Sa 942/05
Die Sperrwirkung ergibt sich darüber hinaus aus dem Firmentarifvertrag, der gerade für die übernommenen Betriebe der Beklagten gilt (vgl. BAG 22.03.2005 - 1 ABR 64/03 - ). - BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04
Tarifkonkurrenz
Auszug aus LAG Köln, 27.01.2006 - 4 Sa 942/05
Firmentarifverträge stellen gegenüber Verbandstarifverträgen stets die speziellere Regelung dar (BAG 23.03..2005 - 4 AZR 203/04 - ). - BAG, 11.06.1975 - 5 AZR 206/74
Arbeitsverhältnis: Inbezugnahme einer tarifvertraglichen Regelung - …
Auszug aus LAG Köln, 27.01.2006 - 4 Sa 942/05
Die Beklagte kann sich auch auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. 11.06.1975 - 5 AZR 206/74 - ) nicht berufen, nach der dann, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer über eine längere Zeit insgesamt nach einem Tarifvertrag behandelt und die Arbeitnehmer die tariflichen Leistungen unwidersprochen entgegen nehmen, dieses als Vereinbarung des Tarifvertrages ausgelegt werden kann.
- LAG Köln, 02.08.2016 - 12 Sa 78/16
Rechtsfolgen der Fusion gesetzlicher Krankenkassen
Es gibt bei einer derartigen Fusion nach § 144 SGB V - anders als bei einem Betriebsübergang nach § 613 a BGB - keinen externen "Erwerber", sondern lediglich eine Änderung der Rechtspersönlichkeit auf Arbeitgeberseite, mit einer gesetzlich angeordneten Rechtsfolge, welche als Gesamtrechtsnachfolge noch weitergehender ist, als die in § 613 a BGB vorgesehenen Rechtsfolgen (BAG, Urteil vom 29.09.2010, 10 AZR 588/09; BAG, Urteil vom 24.06.1998, 4 AZR 208/97; LAG Köln, Urteil vom 27.01.2006, 4 Sa 942/05; Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 14.02.2013, 3 Ca 1043/12; Bergmann, PersR 2011, Seite 511 - 515).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".