Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 03.07.2013 - 4 Sa 98/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10
Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung
Auszug aus LAG Nürnberg, 03.07.2013 - 4 Sa 98/13
Liegt eine Pflichtverletzung nach § 626 Abs. 1 BGB vor, ist weiterhin zu prüfen, ob nicht eine ordentliche Kündigung oder eine noch weniger einschneidende Maßnahme des Arbeitgebers genügt hätten, zukünftige Vertragsstörungen seitens des Arbeitnehmers zu vermeiden (…vgl. BAG vom 10.06.2010, a.a.O.; BAG vom 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 - AP Nr. 64 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 4 Sa 98/13 -9i.V.m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren einmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (so BAG vom 10.06.2010 und 09.06.2011, a.a.O.).
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Nürnberg, 03.07.2013 - 4 Sa 98/13
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP Nr. 229 zu § 626 BGB; vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 - AP Nr. 236 zu § 626 BGB).Liegt eine Pflichtverletzung nach § 626 Abs. 1 BGB vor, ist weiterhin zu prüfen, ob nicht eine ordentliche Kündigung oder eine noch weniger einschneidende Maßnahme des Arbeitgebers genügt hätten, zukünftige Vertragsstörungen seitens des Arbeitnehmers zu vermeiden (vgl. BAG vom 10.06.2010, a.a.O.; BAG vom 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 - AP Nr. 64 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
- LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2011 - 5 Sa 459/10
Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, Urlaubsantrag, …
Auszug aus LAG Nürnberg, 03.07.2013 - 4 Sa 98/13
Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG zuzulassen, da im Hinblick auf das Abmahnungserfordernis bei eigenmächtiger Urlaubsnahme aufgrund der von der Berufungsführerin zitierten Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Hamm (Urteil vom 18.07.2007 - 18 Sa 1945/06) und Schleswig-Holstein (Urteil vom 06.01.2011 - 5 Sa 459/10) Klärungsbedarf gesehen wird.
- LAG Hamm, 18.07.2007 - 18 Sa 1945/06
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung, Ausschlussfrist des § 626 …
Auszug aus LAG Nürnberg, 03.07.2013 - 4 Sa 98/13
Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG zuzulassen, da im Hinblick auf das Abmahnungserfordernis bei eigenmächtiger Urlaubsnahme aufgrund der von der Berufungsführerin zitierten Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Hamm (Urteil vom 18.07.2007 - 18 Sa 1945/06) und Schleswig-Holstein (Urteil vom 06.01.2011 - 5 Sa 459/10) Klärungsbedarf gesehen wird. - BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung - …
Auszug aus LAG Nürnberg, 03.07.2013 - 4 Sa 98/13
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP Nr. 229 zu § 626 BGB; vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 - AP Nr. 236 zu § 626 BGB). - BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für …
Auszug aus LAG Nürnberg, 03.07.2013 - 4 Sa 98/13
In diesem Fall läge nämlich eine eigenmächtige Urlaubsnahme der Klägerin vor, die an sich geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu begründen (vgl. BAG vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - AP Nr. 114 zu § 102 BetrVG 1972;… KR-Fischermeier, a.a.O., Rz. 452, 454). - LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1020/11
Außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens der Arbeitsunfähigkeit - …
Auszug aus LAG Nürnberg, 03.07.2013 - 4 Sa 98/13
Der Arbeitgeber hat den Nachweis zu führen, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber vorsätzlich über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit getäuscht hat (vgl. hierzu Hessisches LAG vom 20.03.2012 - 19 Sa 1020/11 - zitiert in juris).
- LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20
Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung
Rn. 89 (1) Grundsätzlich gilt: Eine eigenmächtige Urlaubsnahme ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB zu bilden (vgl. BAG 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - zu II 1 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114 = EzA BGB § 626 nF Nr. 179;… LAG Köln 28. Juni 2013 - 4 Sa 8/13 - Rn. 26, NZA-RR 2014, 13;… LAG Rheinland-Pfalz 28. November 2019 - 2 Sa 121/19 - Rn. 36, juris; LAG Nürnberg 3. Juli 2013 - 4 Sa 98/13 - Rn. 38, juris; LAG Baden-Württemberg 22. September 2003 - 15 Sa 49/03 - zu II 1 der Gründe, juris). - LAG Nürnberg, 07.10.2014 - 2 Ta 118/14
Kostenfestsetzung - LAG-Urteil
Mit Beschluss vom 02.12.2013, der Beklagten zugestellt am 10.12.2013, setzte das Arbeitsgericht auf Antrag der Klagepartei die nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 03.07.2013, Az. 4 Sa 98/13, zu zahlenden Kosten auf 1.776,43 EUR fest.Urteile der Landesarbeitsgerichte und damit auch das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 03.07.2013 (4 Sa 98/13) sind grundsätzlich vorläufig vollstreckbar (§§ 64 Abs. 7, 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG).
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