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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2025 - 4 StR 103/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,11645
BGH, 23.04.2025 - 4 StR 103/25 (https://dejure.org/2025,11645)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2025 - 4 StR 103/25 (https://dejure.org/2025,11645)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2025 - 4 StR 103/25 (https://dejure.org/2025,11645)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB; § 54 StGB; § 63 StGB; § 223 StGB; § 224 StGB; § 267 StPO
    Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch: versuchte Körperverletzung, Rücktrittshorizont, Abgrenzung zum Fehlschlag, Steinwurf ohne Treffer, Tritt gegen den Kopf trifft den Unterarm); mehrfache Gesamtstrafenbildung wegen Zäsurwirkung von ...

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.05.2024 - 4 StR 82/24

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Rücktritt vom Versuch: …

    Auszug aus BGH, 23.04.2025 - 4 StR 103/25
    Dies durfte indes nicht dahinstehen, da im Fall eines hier nicht fernliegenden unbeendeten Versuchs gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB bereits das freiwillige Abstandnehmen von weiteren Ausführungshandlungen als Rücktrittsleistung für eine Strafbefreiung ausreichend gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 4 StR 82/24 Rn. 7;… Beschluss vom 15. Januar 2020 - 4 StR 587/19 Rn. 5 mwN).

    Darlegungen zum Vorstellungsbild drängten sich im Fall II. 7 der Urteilsgründe schon deshalb auf, weil nach den festgestellten Umständen der Zeuge den Angeklagten direkt nach dem Tritt auf sein Verhalten ansprach, ohne dass es daraufhin zu einem weiteren körperlichen Angriff des Angeklagten kam (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 4 StR 82/24 Rn. 7).

    Da der Wille, die Tat nicht zur Vollendung kommen zu lassen, dem Verhalten des Täters in der Regel seine besondere Gefährlichkeit nimmt, kann der Senat nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei der Annahme auch nur eines strafbefreienden Rücktritts insoweit zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 4 StR 82/24 Rn. 6;… Beschluss vom 10. August 2022 - 1 StR 234/22 Rn. 6 mwN; Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 135 mwN).

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …

    Auszug aus BGH, 23.04.2025 - 4 StR 103/25
    Da es insoweit maßgeblich auf das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (sogenannter Rücktrittshorizont) ankommt, hätte sich die Strafkammer dazu ausdrücklich verhalten müssen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227).
  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung von Tat und …

    Auszug aus BGH, 23.04.2025 - 4 StR 103/25
    Im Rahmen der erneuten Prüfung der Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB wird das neue Tatgericht bei der Gefährlichkeitsprognose darzulegen haben, dass es sich am Maßstab einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades, der Täter werde infolge seines fortdauernden psychischen Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24 Rn. 9; Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 Rn. 15), orientiert hat.
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung …

    Auszug aus BGH, 23.04.2025 - 4 StR 103/25
    Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 2 StR 233/20 Rn. 3 mwN; Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313).
  • BGH, 15.01.2020 - 4 StR 587/19

    Rücktritt (Rücktrittshorizont; fehlgeschlagener Versuch; beendeter und …

    Auszug aus BGH, 23.04.2025 - 4 StR 103/25
    Dies durfte indes nicht dahinstehen, da im Fall eines hier nicht fernliegenden unbeendeten Versuchs gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB bereits das freiwillige Abstandnehmen von weiteren Ausführungshandlungen als Rücktrittsleistung für eine Strafbefreiung ausreichend gewesen wäre (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 4 StR 82/24 Rn. 7; Beschluss vom 15. Januar 2020 - 4 StR 587/19 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 472/82

    Freispruch von einer versuchten schweren Brandstiftung und einer Sachbeschädigung …

    Auszug aus BGH, 23.04.2025 - 4 StR 103/25
    Da der Wille, die Tat nicht zur Vollendung kommen zu lassen, dem Verhalten des Täters in der Regel seine besondere Gefährlichkeit nimmt, kann der Senat nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei der Annahme auch nur eines strafbefreienden Rücktritts insoweit zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre (st. Rspr.; BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 4 StR 82/24 Rn. 6;… Beschluss vom 10. August 2022 - 1 StR 234/22 Rn. 6 mwN; Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 135 mwN).
  • BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Auszug aus BGH, 23.04.2025 - 4 StR 103/25
    Da der Wille, die Tat nicht zur Vollendung kommen zu lassen, dem Verhalten des Täters in der Regel seine besondere Gefährlichkeit nimmt, kann der Senat nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei der Annahme auch nur eines strafbefreienden Rücktritts insoweit zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre (st. Rspr.; BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 4 StR 82/24 Rn. 6; Beschluss vom 10. August 2022 - 1 StR 234/22 Rn. 6 mwN; Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 135 mwN).
  • BGH, 13.08.2024 - 4 StR 301/24

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …

    Auszug aus BGH, 23.04.2025 - 4 StR 103/25
    Im Rahmen der erneuten Prüfung der Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB wird das neue Tatgericht bei der Gefährlichkeitsprognose darzulegen haben, dass es sich am Maßstab einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades, der Täter werde infolge seines fortdauernden psychischen Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24 Rn. 9;… Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 Rn. 15), orientiert hat.
  • BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15

    Bildung einer Gesamtstrafe (Zusammentreffen von Geld- und Freiheitsstrafe: …

    Auszug aus BGH, 23.04.2025 - 4 StR 103/25
    Auch liegt es nicht auf der Hand, dass jeweils ein fehlgeschlagener Versuch, der einen Rücktritt ausschließt, anzunehmen wäre, weil der Angeklagte davon ausgegangen ist, die Tat(en) nach dem Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Verfügung stehenden Mitteln objektiv nicht mehr vollenden zu können (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. November 2015 - 2 StR 462/15 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 10.06.2015 - 1 StR 190/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (keine Anordnung …

    Auszug aus BGH, 23.04.2025 - 4 StR 103/25
    Jedoch liegt es nicht völlig fern, dass am Standort des Angeklagten noch weitere Steine vorhanden waren, mit denen er den (unverletzten) Eheleuten hätte nachlaufen und diese treffen können (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 1 StR 190/15 Rn. 9).
  • BGH, 16.02.2021 - 2 StR 233/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (tatgerichtliche Ausführungen zum …

  • BGH, 29.07.2025 - 4 StR 280/25

    Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Tatentschluss: …

    Da der Wille, die Tat nicht zur Vollendung kommen zu lassen, dem Verhalten des Täters in der Regel seine besondere Gefährlichkeit nimmt, kann der Senat - trotz der weiteren für eine Gefährlichkeit der Angeklagten sprechenden Umstände - nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei der Annahme eines Rücktritts zu einer anderen Bewertung der Gefährlichkeitsprognose gelangt wäre (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. April 2025 - 4 StR 103/25, juris Rn. 5;… Beschluss vom 7. Mai 2024 - 4 StR 82/24 Rn. 6; Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 135 mwN).
  • BGH, 09.02.2026 - 4 StR 526/25

    Rücktritt eines Angeklagten vom unbeendeten Versuch der gefährlichen …

    Da der Wille, die Tat nicht zur Vollendung kommen zu lassen, dem Verhalten des Täters in der Regel seine besondere Gefährlichkeit nimmt (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 23. April 2025 - 4 StR 103/25 Rn. 5 mwN;… Beschluss vom 7. Mai 2024 - 4 StR 82/24 Rn. 6), leidet die Gefahrenprognose des Landgerichts insoweit an einem Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten.
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