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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2021 - 4 StR 139/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1172
BGH, 12.01.2021 - 4 StR 139/20 (https://dejure.org/2021,1172)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2021 - 4 StR 139/20 (https://dejure.org/2021,1172)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 4 StR 139/20 (https://dejure.org/2021,1172)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 46a Nr. 1 StGB; § 49 Abs. 1 StGB: § 337 Abs. 1 StPO
    Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer: über Verteidiger vermittelte Kommunikation zwischen Täter und Opfer); besondere gesetzliche Milderungsgründe; Revisionsgründe (Beruhen des Urteils auf einer fehlerbehafteten Ablehnung der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafzumessung: Entschuldigung über Verteidiger bei Täter-Opfer-Ausgleich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46a Nr 1 StGB, § 224 StGB
    Strafzumessung: Entschuldigung über Verteidiger bei Täter-Opfer-Ausgleich

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 46a Nr. 1 StGB, § 49 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vermittlung des Ausgleichs zwischen Täter und Opfer auch durch dritte Personen hinsichtlich Versagung des Strafmilderungsgrundes (hier: Erklärung der Entschuldigung in schriftlicher Form über den Verteidiger)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46a Nr. 1 ; StGB § 49 Abs. 1
    Vermittlung des Ausgleichs zwischen Täter und Opfer auch durch dritte Personen hinsichtlich Versagung des Strafmilderungsgrundes (hier: Erklärung der Entschuldigung in schriftlicher Form über den Verteidiger)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entschuldigung/Wiedergutmachung über Verteidiger - Reicht das für einen Täter-Opfer-Ausgleich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 156
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.2019 - 2 StR 468/18

    Täter-Opfer-Ausgleich (Grundsatz; Entbehrlichkeit eines vollständigen …

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 139/20
    Daher sind regelmäßig tatrichterliche Feststellungen dazu erforderlich, wie sich das Opfer zu den Wiedergutmachungsbemühungen des Täters gestellt hat (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 15. Januar 2020 ? 2 StR 412/19 Rn. 8; vom 9. Oktober 2019 ? 2 StR 468/18, NJW 2020, 486 Rn. 7 f.;… vom 24. August 2017 ? 3 StR 233/17 Rn. 13 ff.; vom 12. Januar 2012 ? 4 StR 290/11, NStZ 2012, 439, 440; vom 7. Dezember 2005 ? 1 StR 287/05, NStZ 2006, 275, 276).

    Zu der Frage, ob die Zahlung von 3.000 EUR bei Anlegung eines objektivierenden Maßstabs (…vgl. BGH, Urteile vom 15. Januar 2020 ? 2 StR 412/19 Rn. 12; vom 9. Oktober 2019 ? 2 StR 468/18, aaO, Rn. 9) der Höhe nach als ausreichende Leistung anzusehen ist, die geeignet erscheint, die Folgen der Tat zumindest zum überwiegenden Teil wiedergutzumachen, verhalten sich die Urteilsgründe nicht.

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 412/19

    Täter-Opfer-Ausgleich (Feststellungen zum Umfang materieller und immaterieller …

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 139/20
    Daher sind regelmäßig tatrichterliche Feststellungen dazu erforderlich, wie sich das Opfer zu den Wiedergutmachungsbemühungen des Täters gestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 15. Januar 2020 ? 2 StR 412/19 Rn. 8;… vom 9. Oktober 2019 ? 2 StR 468/18, NJW 2020, 486 Rn. 7 f.;… vom 24. August 2017 ? 3 StR 233/17 Rn. 13 ff.; vom 12. Januar 2012 ? 4 StR 290/11, NStZ 2012, 439, 440; vom 7. Dezember 2005 ? 1 StR 287/05, NStZ 2006, 275, 276).

    Zu der Frage, ob die Zahlung von 3.000 EUR bei Anlegung eines objektivierenden Maßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 15. Januar 2020 ? 2 StR 412/19 Rn. 12;… vom 9. Oktober 2019 ? 2 StR 468/18, aaO, Rn. 9) der Höhe nach als ausreichende Leistung anzusehen ist, die geeignet erscheint, die Folgen der Tat zumindest zum überwiegenden Teil wiedergutzumachen, verhalten sich die Urteilsgründe nicht.

  • BGH, 24.08.2017 - 3 StR 233/17

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (kommunikativer Prozess zwischen Täter …

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 139/20
    Daher sind regelmäßig tatrichterliche Feststellungen dazu erforderlich, wie sich das Opfer zu den Wiedergutmachungsbemühungen des Täters gestellt hat (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 15. Januar 2020 ? 2 StR 412/19 Rn. 8;… vom 9. Oktober 2019 ? 2 StR 468/18, NJW 2020, 486 Rn. 7 f.; vom 24. August 2017 ? 3 StR 233/17 Rn. 13 ff.; vom 12. Januar 2012 ? 4 StR 290/11, NStZ 2012, 439, 440; vom 7. Dezember 2005 ? 1 StR 287/05, NStZ 2006, 275, 276).
  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 290/11

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; gefährliche Körperverletzung …

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 139/20
    Daher sind regelmäßig tatrichterliche Feststellungen dazu erforderlich, wie sich das Opfer zu den Wiedergutmachungsbemühungen des Täters gestellt hat (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 15. Januar 2020 ? 2 StR 412/19 Rn. 8;… vom 9. Oktober 2019 ? 2 StR 468/18, NJW 2020, 486 Rn. 7 f.;… vom 24. August 2017 ? 3 StR 233/17 Rn. 13 ff.; vom 12. Januar 2012 ? 4 StR 290/11, NStZ 2012, 439, 440; vom 7. Dezember 2005 ? 1 StR 287/05, NStZ 2006, 275, 276).
  • BGH, 07.12.2005 - 1 StR 287/05

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (erforderlicher kommunikativer …

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 139/20
    Daher sind regelmäßig tatrichterliche Feststellungen dazu erforderlich, wie sich das Opfer zu den Wiedergutmachungsbemühungen des Täters gestellt hat (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 15. Januar 2020 ? 2 StR 412/19 Rn. 8;… vom 9. Oktober 2019 ? 2 StR 468/18, NJW 2020, 486 Rn. 7 f.;… vom 24. August 2017 ? 3 StR 233/17 Rn. 13 ff.; vom 12. Januar 2012 ? 4 StR 290/11, NStZ 2012, 439, 440; vom 7. Dezember 2005 ? 1 StR 287/05, NStZ 2006, 275, 276).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Das erfordert indes grundsätzlich einen kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer, hierbei muss das Bemühen des Täters auf einen umfassenden friedensstiftenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen angelegt und Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein; unverzichtbar ist eine von beiden Seiten akzeptierte, ernsthaft mitgetragene Regelung, was neben einem in aller Regel erforderlichen Geständnis des Täters grundsätzlich voraussetzt, dass das Opfer die Leistungen des Täters als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2021 - 4 StR 139/20 - BeckRS 2021, 922).

    Dass es einem Täter-Opfer-Ausgleich nicht entgegensteht, wenn es über einen Verteidiger abgegeben wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2021 - 4 StR 139/20 - BeckRS 2021, 922), hat sie gesehen.

  • BGH, 01.08.2024 - 4 StR 409/23

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Beihilfe: psychische Beihilfe, …

    Für die erforderliche Übernahme von Verantwortung bedarf es zwar nicht stets, aber doch insbesondere bei (wie hier) Gewaltdelikten in aller Regel eines umfassenden Geständnisses (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 139/20 Rn. 8; Urteil vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 405/02, BGHSt 48, 134, 141 f.;… Beschluss vom 20. September 2002 - 2 StR 336/02, juris Rn. 6, jew. mwN).

    Ein solches wird durch die Beschönigung einzelner Tatumstände nicht in Frage gestellt, sofern die Verantwortung des Angeklagten für das Tatgeschehen und dessen Folgen zugestanden und die Opferrolle des Geschädigten anerkannt bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 139/20 Rn. 8;… Urteile vom 13. September 2018 - 5 StR 107/18 Rn. 11;… vom 9. Mai 2017 - 1 StR 576/16 Rn. 10;… vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 307/15 Rn. 20, jew. mwN).

  • BGH, 20.11.2024 - 2 StR 371/24

    Revisionsbeschränkung (Maßregeln; Anordnung des Vorwegvollzugs); Strafzumessung …

    Die Urteilsgründe erläutern auch nicht, warum das Anerkenntnis des Angeklagten bei Anlegung eines objektivierenden Maßstabs (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 139/20, Rn. 8 mwN) hier als ausreichende Leistung anzusehen ist, die geeignet erscheint, die Folgen der Tat zumindest zum überwiegenden Teil wiedergutzumachen.

    Unabhängig davon fehlt es an konkreten tatrichterlichen Feststellungen, wie sich das Opfer zu den "Anstrengungen" des Täters gestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 139/20, Rn. 6 mwN).

  • BGH, 25.07.2024 - 1 StR 471/23

    Täter-Opfer-Ausgleich (erforderlicher kommunikativer Prozess zwischen Täter und …

    Voraussetzung bleibt aber auch in diesem Fall, dass der Täter freiwillig Verantwortung für sein Handeln übernimmt und gegenüber seinem Opfer eine konstruktive Leistung erbringt, die diesem Genugtuung verschafft (…vgl. BGH, Urteile vom 15. Januar 2020 - 2 StR 412/19 Rn. 8;… vom 24. August 2017 - 3 StR 233/17 Rn. 15;… vom 26. August 2003 - 1 StR 174/03 Rn. 8 und vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 405/02, BGHSt 48, 134, 142 f.;… Beschlüsse vom 10. Februar 2022 - 1 StR 403/21 Rn. 5; vom 12. Januar 2021 - 4 StR 139/20 Rn. 6 …und vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 422/18 Rn. 33).
  • BGH, 24.11.2021 - 2 StR 337/21

    Notwehr (Angriff; Erforderlichkeit); Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachung: …

    Welche Bedeutung die Einlassung des Angeklagten in der Hauptverhandlung hat, weil hierin etwa eine unzutreffende Relativierung der Opferrolle des Geschädigten zu sehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 139/20, StV 2022, 156, 157), wird vor dem Hintergrund der bislang festgestellten Aussöhnung zwischen den Halbbrüdern gegebenenfalls zu erörtern sein.
  • BGH, 05.02.2025 - 6 StR 245/24

    Besonders schwere Vergewaltigung (Strafzumessung: einverständliche Intimitäten …

    (1) Für die erforderliche Übernahme von Verantwortung bedarf es zwar nicht stets, aber doch insbesondere bei Gewaltdelikten in aller Regel eines umfassenden Geständnisses (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 405/02, BGHSt 48, 134, 141 f.; Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 4 StR 139/20, Rn. 8; vom 20. September 2002 - 2 StR 336/02, NStZ 2003, 199, 200, jeweils mwN).
  • LG Hamburg, 19.12.2023 - 640 KLs 10/23

    Ausbeuterische und dirigistische Zuhälterei und Zwangsprostitution

    Unverzichtbar ist nach dem Grundgedanken des Täter-Opfer-Ausgleichs aber eine von beiden Seiten akzeptierte, ernsthaft mitgetragene Regelung, was grundsätzlich voraussetzt, dass das Opfer die Leistungen des Täters als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert (vgl.BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 139/20, juris Rn. 6 ff.).

    Darüber hinaus geht die Kammer auch nicht davon aus, dass die angebotene Überlassung der Uhr - also keiner Geldzahlung, sondern einer Sachleistung, an der die Zeugin Z. nicht interessiert war - bei Anlegung eines objektivierenden Maßstabs der Höhe nach als ausreichende Leistung anzusehen wäre, die geeignet erschiene, die Folgen der Tat zumindest zum überwiegenden Teil wiedergutzumachen (vgl.BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 139/20, juris Rn. 8).

  • BGH, 20.07.2021 - 4 StR 116/21

    Täter-Opfer-Ausgleich; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Bei dieser Sachlage wäre das Landgericht aus Gründen sachlichen Rechts gehalten gewesen, die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 46a Nr. 1 StGB näher zu prüfen und insbesondere Feststellungen dazu zu treffen, wie sich das Opfer zu den Wiedergutmachungsbemühungen des Angeklagten gestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 ? 4 StR 139/20 Rn. 6 mwN;… Urteile vom 24. August 2017 ? 3 StR 233/17 Rn. 13 ff.; vom 12. Januar 2012 ? 4 StR 290/11, NStZ 2012, 439, 440; vom 7. Dezember 2005 ? 1 StR 287/05, NStZ 2006, 275, 276).
  • LG Bochum, 11.05.2026 - 9 KLs 17/25
    Hierbei muss das Bemühen des Täters auf einen umfassenden friedensstiftenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen angelegt und Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein; unverzichtbar ist eine von beiden Seiten akzeptierte, ernsthaft mitgetragene Regelung, was neben einem in aller Regel erforderlichen Geständnis des Täters grundsätzlich voraussetzt, dass das Opfer die Leistungen des Täters als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2021 - 4 StR 139/20 - BeckRS 2021, 922).
  • LG Hagen, 22.01.2024 - 49 KLs 15/22

    Strafzumessung - Täter-Opfer-Ausgleich bei nicht vollständigem Schadensausgleich

    Hierbei steht es dem kommunikativen Prozess nicht entgegen, wenn der Verteidiger gegenüber dem Opfer die Entschuldigung sowie die geständige Einlassung formuliert (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2021 - 4 StR 139/20, Rn. 8, juris).
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