Rechtsprechung
| BGH, 14.09.2022 - 4 StR 150/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1, § 206a Abs. 1 StPO, § 52 StGB, § 30a Abs. 1 BtMG, § 264 StPO, § 357 StPO, § 354 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Einstellung des Verfahrens wegen bestehender Verfahrenshindernisse (hier: fehlende Anklage und Eröffnungsbeschluss)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Einstellung des Verfahrens wegen bestehender Verfahrenshindernisse (hier: fehlende Anklage und Eröffnungsbeschluss)
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Münster, 18.11.2021 - 3 KLs 22/21
- BGH, 14.09.2022 - 4 StR 150/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.06.2020 - 4 StR 503/19
Urteil im sogenannten "Apotheker"-Verfahren wegen Verstoßes u.a. gegen das …
Auszug aus BGH, 14.09.2022 - 4 StR 150/22
Der Senat berichtigt den Einziehungsausspruch in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 ? 4 StR 503/19). - BGH, 21.04.2021 - 6 StR 102/21
Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage …
Auszug aus BGH, 14.09.2022 - 4 StR 150/22
Einer Aufhebung des Urteils im Umfang der Verfahrenseinstellung bedarf es nicht, weil es insoweit mit der Einstellung gegenstandslos wird (BGH, Beschluss vom 21. April 2021 ? 6 StR 102/21 mwN). - BGH, 19.12.2017 - 1 StR 542/17
Kognitionspflicht des Gerichts (nachträglich bekannt gewordene Teile der Tat: nur …
Auszug aus BGH, 14.09.2022 - 4 StR 150/22
Die insoweit festgestellten Betäubungsmittelgeschäfte, die das Landgericht ? ohne den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler ? als Teilakte einer insgesamt einheitlichen Tat (§ 52 StGB) nach § 30a Abs. 1 BtMG bewertet hat, weisen, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, mit keiner der angeklagten und dem Eröffnungsbeschluss der Strafkammer zugrundeliegenden Taten die erforderliche Identität im Sinne des § 264 StPO auf (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2017 ? 1 StR 542/17 mwN). - BGH, 29.03.2017 - 4 StR 516/16
Gerichtliche Kognitionspflicht (Umgrenzung durch die Anklageschrift)
Auszug aus BGH, 14.09.2022 - 4 StR 150/22
Das Verfahren ist gemäß § 354 Abs. 1, § 206a Abs. 1 StPO teilweise einzustellen, denn hinsichtlich der Fälle II.14, 21, 23, 27 und 29 der Urteilsgründe bestehen die Verfahrenshindernisse der fehlenden Anklage und ? demzufolge ? des fehlenden Eröffnungsbeschlusses (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2017 ? 4 StR 516/16 mwN).
- BGH, 28.11.2024 - 1 StR 376/24
Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen (erforderlicher Zusammenhang zwischen dem …
a) Soweit das Landgericht den Angeklagten im Fall II. 9. der Urteilsgründe (Umsatzsteuerhinterziehung 2012) verurteilt hat, ist das Verfahren gemäß § 206a StPO einzustellen, weil diese Tat nicht Gegenstand der unverändert zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage der Staatsanwaltschaft vom 1. Juli 2021 ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2022 - 4 StR 150/22 Rn. 2 …und vom 16. August 2018 - 4 StR 200/18 Rn. 2).
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