Rechtsprechung
| BGH, 03.03.2022 - 4 StR 156/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 73b StGB; § 316h EGStGB
Einziehung von Taterträgen bei anderen (Vorschriftszweck des Abs. 2: Unterwerfen der Weiterreichung des Wertes des ursprünglich Erlangten der Vermögensabschöpfung bei dem Drittbegünstigten; Voraussetzungen Abs. 2: Bereicherungszusammenhang, Verschleierungsmotivation, ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafrechtliche Vermögensabschöpfung: Bereicherungszusammenhang als Voraussetzung für Wertersatzeinziehung beim Drittbegünstigten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73b Abs 2 StGB
Strafrechtliche Vermögensabschöpfung: Bereicherungszusammenhang als Voraussetzung für Wertersatzeinziehung beim Drittbegünstigten - Wolters Kluwer
Rechtliche Voraussetzungen einer Einziehungsanordnung gegen einen Einziehungsbeteiligten als Drittbegünstigter i.R.e. Verurteilung wegen Betrugs
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
StGB § 73b Abs. 2
Bereicherungszusammenhang bei Wertersatzeinziehung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtliche Voraussetzungen einer Einziehungsanordnung gegen einen Einziehungsbeteiligten als Drittbegünstigter i.R.e. Verurteilung wegen Betrugs
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Einziehung von Taterträgen beim Dritten
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 06.03.2019 - 2 KLs 18/15
- LG Bielefeld, 06.03.2019 - 6 Js 130/15
- BGH, 29.07.2021 - 4 StR 156/20
- BGH, 03.03.2022 - 4 StR 156/20
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19
Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten …
Auszug aus BGH, 03.03.2022 - 4 StR 156/20
Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur bislang umstrittene Frage, ob die Wertersatzeinziehung beim Drittbegünstigten nach § 73b Abs. 2 StGB in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Verschiebungsfällen nach altem Recht in subjektiver Hinsicht eine Entziehungs- oder Verschleierungsmotivation des Handelnden bei der Übertragung der Vermögensgegenstände erfordert (vgl. OLG Celle, StraFo 2018, 206; OLG Düsseldorf, StraFo 2020, 336;… vgl. Heine in Satzger/Schluckebier/ Widmaier, StGB, 5. Aufl., § 73b Rn. 7 ff. mwN), hat der Bundesgerichtshof nunmehr dahin entschieden, dass die Einziehung nach § 73b Abs. 2 StGB über den Wortlaut der Norm hinaus einen Bereicherungszusammenhang in dem Sinne voraussetzt, dass die Übertragung des Vermögensgegenstands mit der Zielrichtung vorgenommen wurde, den Wertersatz dem Zugriff des Gläubigers zu entziehen oder die Tat zu verschleiern (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 ? 3 StR 518/19 Rn. 140, 162 ff., zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - OLG Celle, 02.03.2018 - 1 Ws 19/18
Voraussetzungen der Einziehung von Taterträgen bei einem Drittbegünstigen nach …
Auszug aus BGH, 03.03.2022 - 4 StR 156/20
Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur bislang umstrittene Frage, ob die Wertersatzeinziehung beim Drittbegünstigten nach § 73b Abs. 2 StGB in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Verschiebungsfällen nach altem Recht in subjektiver Hinsicht eine Entziehungs- oder Verschleierungsmotivation des Handelnden bei der Übertragung der Vermögensgegenstände erfordert (vgl. OLG Celle, StraFo 2018, 206; OLG Düsseldorf, StraFo 2020, 336;… vgl. Heine in Satzger/Schluckebier/ Widmaier, StGB, 5. Aufl., § 73b Rn. 7 ff. mwN), hat der Bundesgerichtshof nunmehr dahin entschieden, dass die Einziehung nach § 73b Abs. 2 StGB über den Wortlaut der Norm hinaus einen Bereicherungszusammenhang in dem Sinne voraussetzt, dass die Übertragung des Vermögensgegenstands mit der Zielrichtung vorgenommen wurde, den Wertersatz dem Zugriff des Gläubigers zu entziehen oder die Tat zu verschleiern (vgl. BGH…, Urteil vom 1. Juli 2021 ? 3 StR 518/19 Rn. 140, 162 ff., zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 09.10.2019 - 1 StR 170/19
Einziehung (Begriff des durch die Tat Erlangten: Erlangung faktischer …
Auszug aus BGH, 03.03.2022 - 4 StR 156/20
Diese Beschränkung auf Teile der Einziehungsentscheidung ist wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 ? 1 StR 170/19 Rn. 8). - BGH, 07.06.2018 - 4 StR 639/17
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
Auszug aus BGH, 03.03.2022 - 4 StR 156/20
Durch die Überweisung von 50.000 EUR an die Einziehungsbeteiligte am 6. Januar 2015 übertrug der Angeklagte einen Teil des Wertes der ursprünglich betrügerisch erlangten Kontogutschrift auf die Einziehungsbeteiligte, die sich die Kenntnis des Angeklagten als ihres Geschäftsführers über die Herkunft der überwiesenen Gelder zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2018 ? 4 StR 639/17 Rn. 3) und daher bösgläubig war.
- BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangen: tatsächliche Verfügungsgewalt, …
Die Rechtsmittelbeschränkung auf die unterbliebene Einziehungsanordnung von Taterträgen ist zulässig (vgl. Senat…, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 Rn. 5, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2019, 221; BGH, Urteil vom 3. März 2022 - 4 StR 156/20, wistra 2022, 293). - OLG Hamburg, 26.06.2023 - 1 Ws 14/23
Verdacht einer Steuerhinterziehung durch einen Bordellbetreiber: Voraussetzungen …
Rn. 137 Dem steht es nicht entgegen, dass eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, die das durch die Verschiebung des Wertersatzes Erlangte der Einziehung unterstellt, nicht im Hinblick auf Tatbeteiligte, sondern in Gestalt des § 73b Abs. 2 StGB (hierzu BGH, Urteil vom 3. März 2022 - 4 StR 156/20 -, juris, Rn. 8; BGH…, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147, Rn. 140;… Eser/Schuster in: Schönke/Schröder, a.a.O., § 73b Rn. 11; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 3 Ws 506/21 -, juris Rn. 13) lediglich in Bezug auf Dritte existiert (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19 -, juris, Rn. 17).Diese werden insbesondere dann - aber nicht nur - vorliegen, wenn die Übertragung des Vermögensgegenstands (auch) mit der Zielrichtung vorgenommen wurde, den Wertersatz dem Zugriff des durch die Tat Geschädigten (im Falle einer Steuerhinterziehung des Staates) zu entziehen oder die Tat zu verschleiern (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2022 - 4 StR 156/20, juris, Rn. 8 zu den - dort zwingenden - Anforderungen des § 73b Abs. 2 StGB).
- BGH, 25.04.2024 - 4 StR 456/22
Betrug (Vermögensverfügung: Unmittelbarkeit, Blankovollmacht, Hingabe …
Die Revision der Staatsanwaltschaft Das wirksam auf die unterbliebene Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen (vgl. nur BGH…, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 102/22 Rn. 6; Urteil vom 3. März 2022 ? 4 StR 156/20 Rn. 5;… Urteil vom 27. September 2018 ? 4 StR 78/18 Rn. 5) beschränkte Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft hat Erfolg und führt insoweit zur Aufhebung des Urteils mit den zugehörigen Feststellungen.
- BGH, 16.11.2023 - 3 StR 72/23
Einziehung von Taterträgen bei anderen (Bereicherungszusammenhang)
Die Einziehung nach § 73b Abs. 2 StGB findet danach ihre Grenzen, wenn ein Zusammenhang mit den ursprünglichen Tatvorteilen nicht mehr erkennbar ist und mit der Transaktion weder das Ziel verfolgt wird, das durch die Tat unmittelbar begünstigte Vermögen des Täters oder des Dritten dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen, noch die Tat zu verschleiern (…vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 140, 162 ff.; vom 3. März 2022 - 4 StR 156/20, wistra 2022, 293 Rn. 8). - BGH, 31.05.2023 - 6 StR 57/23
Einziehung von Taterträgen bei anderen (Erbe; Erbschaft)
b) Die Einziehung des Wertersatzes bei der Einziehungsbeteiligten setzt - anders als in den Verschiebungsfällen nach § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b StGB (…vgl. hierzu BGH, Urteile vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 166, vom 3. März 2022 - 4 StR 156/20 Rn. 8) - nicht voraus, dass die Übertragung des Vermögensgegenstands mit dem Ziel erfolgt war, ihn dem Gläubigerzugriff zu entziehen oder die Tat zu verschleiern. - BGH, 16.11.2023 - 6 StR 408/23
Einziehung von Taterträgen bei anderen (Erbe; Erbschaft)
Die Einziehung des Wertersatzes beim Erben setzt - anders als in den Verschiebungsfällen nach § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b StGB (…vgl. hierzu BGH, Urteile vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 166; vom 3. März 2022 - 4 StR 156/20 Rn. 8) - nicht voraus, dass der Vermögensgegenstand mit dem Ziel übertragen wurde, ihn dem Gläubigerzugriff zu entziehen oder die Tat zu verschleiern.
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Rechtsprechung
| BGH, 29.07.2021 - 4 StR 156/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 StGB; §§ 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b), 73c Satz 1 StGB; § 73e Abs. 2 StGB
Betrug (mangelnder Abschluss eines Kaufvertrages; Bereicherungsabsicht: bloßer bedingter Vorsatz); Einziehung (Kenntniszurechnung; gesamtschuldnerische Haftung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betrug: Anforderungen an die Bereicherungsabsicht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 263 Abs 1 StGB
Betrug: Anforderungen an die Bereicherungsabsicht - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 55 StPO, § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO, § 263 Abs. 1 StGB, § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b), § 73c Satz 1 StGB, § 73e Abs. 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Annahme eines Betruges durch bewusste Verschleierung tatsächlich gegebener vertraglicher Ansprüche einer Firma bei Abschluss eines mündlich vereinbarten wirksamen Kaufvertrags über das Fahrzeug
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Annahme eines Betruges durch bewusste Verschleierung tatsächlich gegebener vertraglicher Ansprüche einer Firma bei Abschluss eines mündlich vereinbarten wirksamen Kaufvertrags über das Fahrzeug
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 06.03.2019 - 2 KLs 18/15
- LG Bielefeld, 06.03.2019 - 6 Js 130/15
- BGH, 29.07.2021 - 4 StR 156/20
- BGH, 03.03.2022 - 4 StR 156/20
Papierfundstellen
- NStZ 2022, 46
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.06.2018 - 4 StR 639/17
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
Auszug aus BGH, 29.07.2021 - 4 StR 156/20
Da sich die S. die Kenntnis ihres Geschäftsführers über die Herkunft der überwiesenen Gelder zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2018 ? 4 StR 639/17 Rn. 3), liegen gegenüber der drittbegünstigten Einziehungsbeteiligten die Voraussetzungen für eine Einziehung nach § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b), § 73c Satz 1 StGB auch hinsichtlich der weiteren Überweisung von 50.000 EUR vor, ohne dass es auf die Frage einer Entreicherung der Drittbegünstigten ankommt (§ 73e Abs. 2 StGB).Dies hat zur Folge, dass der Angeklagte in Höhe eines Einziehungsbetrages von insgesamt 67.200 EUR neben der Einziehungsbeteiligten S. als Gesamtschuldner haftet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2018 ? 4 StR 639/17 Rn. 3;… vom 24. Juni 2020 ? 3 StR 100/20 Rn. 2).
- BGH, 24.06.2020 - 3 StR 100/20
Einziehungsentscheidung (ergänzende Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung)
Auszug aus BGH, 29.07.2021 - 4 StR 156/20
Dies hat zur Folge, dass der Angeklagte in Höhe eines Einziehungsbetrages von insgesamt 67.200 EUR neben der Einziehungsbeteiligten S. als Gesamtschuldner haftet (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2018 ? 4 StR 639/17 Rn. 3; vom 24. Juni 2020 ? 3 StR 100/20 Rn. 2).
- BGH, 08.07.2025 - 1 StR 58/24
Einziehung des für die Tat Erlangten (Voraussetzungen des Erlangens für die Tat: …
Eine "Verschiebung" des Erlangten oder von dessen Wert unmittelbar durch den Täter oder Teilnehmer der Erwerbstat setzt die Regelung des § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB nicht voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 4 StR 156/20 Rn. 14).Die Einziehung nach § 73b Abs. 2 StGB findet danach ihre Grenzen, wenn ein Zusammenhang mit den ursprünglichen Tatvorteilen nicht mehr erkennbar ist und mit der Transaktion weder das Ziel verfolgt wird, das durch die Tat unmittelbar begünstigte Vermögen des Täters oder des Dritten dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen, noch die Tat zu verschleiern (…vgl. BGH, Urteile vom 16. November 2023 - 3 StR 72/23 Rn. 7; vom 3. März 2022 - 4 StR 156/20 Rn. 8 …und vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19 Rn. 140, 162 ff.).
Ausgleichszahlungen auf den "quasibereicherungsrechtlichen" Anspruch des Fiskus auf Rückgewähr des "durch" die Tat Erlangten oder auf Ersatz von dessen Wert führen danach nicht zum Ausschluss der Einziehung des Tatlohns gegen andere Tatbeteiligte gemäß § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 20;… vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 27;… vom 20. September 2022 - 1 StR 14/22 Rn. 39 …und vom 28. Juli 2021 - 1 StR 519/20 Rn. 141; Beschlüsse vom 6. April 2022 - 1 StR 466/21 unter 1. c); vom 29. Juli 2021 - 4 StR 156/20 Rn. 14; vom 24. Juni 2020 - 3 StR 100/20 Rn. 2; vom 28. Mai 2020 - 3 StR 364/19, BGHSt 65, 28 Rn. 17 und vom 7. Juni 2018 - 4 StR 639/17 Rn. 3).
- LG Lübeck, 03.02.2022 - 6 Qs 40/21
Einziehung von marktüblichem Geschäftsführergehalt
Der Beschwerdeführer haftet für den Arrestbetrag in Höhe von 106.530,40 EUR allein, weil es sich um einen anderen als den von der ….GmbH erlangten Arrestbetrag handelt (BGH, Beschluss vom 29.7.2021 - 4 StR 156/20).
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