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Rechtsprechung
   BGH, 05.06.2024 - 4 StR 157/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,15014
BGH, 05.06.2024 - 4 StR 157/24 (https://dejure.org/2024,15014)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2024 - 4 StR 157/24 (https://dejure.org/2024,15014)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2024 - 4 StR 157/24 (https://dejure.org/2024,15014)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 32d StPO; § 32a StPO; § 44 StPO
    Revision (Zulässigkeit: Revisionsbegründung, Form, Pflicht zur elektronischen Übermittlung, einfach signierter Schriftsatz, sicherer Übermittlungsweg, sicherer Rückschluss auf die Identität des Absenders, elektronisches Anwaltspostfach, vertrauenswürdiger ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Erfordernis der Übermittlung der Revision und ihrer Begründung auf sicherem Übermittlungsweg zwischen besonderem elektronischen Anwaltspostfach und elektronischer Poststelle des Gerichts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32a Abs 3 StPO, § 32a Abs 4 S 1 Nr 2 StPO, § 32d S 2 StPO, § 45 Abs 2 S 2 StPO, § 341 Abs 1 StPO
    Erfordernis der Übermittlung der Revision und ihrer Begründung auf sicherem Übermittlungsweg zwischen besonderem elektronischen Anwaltspostfach und elektronischer Poststelle des Gerichts

  • IWW

    § 346 Abs. 2 Satz 1 StPO, § ... 32d Satz 2 StPO, § 32a Abs. 3, 4 StPO, § 32a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO, § 32a Abs. 4 StPO, 4, § 32d Satz 2, § 45 Abs. 2 Satz 2, § 341 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 32a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ; StPO § 32d S. 2
    Einreichen der einfach signierten Schriftsätze eines Verteidigers auf dem sicheren Übermittlungsweg zwischen dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach und der elektronischen Poststelle des Landgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Erfordernis der Übermittlung der Revision und ihrer Begründung auf sicherem Übermittlungsweg zwischen besonderem elektronischen Anwaltspostfach und elektronischer Poststelle des Gerichts

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BeA/elektronisches Dokument - sicherer Übrmittlungsweg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 254
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 25.10.2023 - 4 StR 313/23

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Form; Glaubhaftmachung …

    Auszug aus BGH, 05.06.2024 - 4 StR 157/24
    Fehlt er, kann nicht von einem Eingang auf einem sicheren Übermittlungsweg im Sinne von § 32a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO ausgegangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 4 StR 313/23 Rn. 2, 5;… Beschluss vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22 Rn. 6;… s. auch BVerwG, NVwZ 2022, 649 Rn. 6 ff.;… BAGE 171, 28 Rn. 25 ff.).

    Dies führt zur Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsgesuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 4 StR 313/23 Rn. 5 mwN); im Hinblick auf die Revisionsbegründung gilt dies auch wegen der insoweit schon nicht versäumten Frist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 1982 - 2 StR 751/80, BGHSt 30, 335, 338).

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 4 StR 313/23).

  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

    Auszug aus BGH, 05.06.2024 - 4 StR 157/24
    Dieser wird nur an einer Nachricht angebracht, wenn das Postfach in einem sicheren Verzeichnisdienst geführt wird und der Postfachinhaber zu dem Zeitpunkt, zu dem die Nachricht erstellt wird, sicher an dem Postfach angemeldet ist (vgl. BAGE 171, 28 Rn. 27; Müller, NZS 2018, 207, 209; Biallaß, NJW 2021, 789).

    Fehlt er, kann nicht von einem Eingang auf einem sicheren Übermittlungsweg im Sinne von § 32a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO ausgegangen werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 4 StR 313/23 Rn. 2, 5;… Beschluss vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22 Rn. 6;… s. auch BVerwG, NVwZ 2022, 649 Rn. 6 ff.; BAGE 171, 28 Rn. 25 ff.).

  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 89/22

    Revisionsbegründung durch beA versandt: Keine handschriftliche Unterzeichnung …

    Auszug aus BGH, 05.06.2024 - 4 StR 157/24
    Ein von der verantwortenden Person lediglich einfach signierter Schriftsatz muss dabei von ihr persönlich (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22 Rn. 11 mwN) auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden (§ 32a Abs. 3 und 4 StPO).

    Der Antrag ist nach dem zuvor Ausgeführten damit nicht in der Form gestellt, die für die versäumte Handlung der Revisionseinlegung gemäß § 32a Abs. 3 und 4, § 32d Satz 2, § 45 Abs. 2 Satz 2, § 341 Abs. 1 StPO vorgeschrieben ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. August 2022 - 6 StR 268/22 Rn. 3; Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22 Rn. 7 ff.).

  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 68/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung: …

    Auszug aus BGH, 05.06.2024 - 4 StR 157/24
    Ihre Nichteinhaltung bewirkt die Unwirksamkeit der Erklärung (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2022 ? 2 StR 110/22 Rn. 3; Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22 Rn. 3 mwN).

    Zudem ist mangelndes Verschulden des Angeklagten mit Blick auf den Hinweis und den Verwerfungsbeschluss des Landgerichts sowie die ihm übersandte Antragsschrift des Generalbundesanwalts auch nicht offenkundig (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 30. August 2022 - 4 StR 104/22 Rn. 5; Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22 Rn. 7; Beschluss vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72, BGHSt 25, 89, 90 ff.).

  • BVerwG, 12.10.2021 - 8 C 4.21

    Anforderungen an sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente aus dem beA …

    Auszug aus BGH, 05.06.2024 - 4 StR 157/24
    Fehlt er, kann nicht von einem Eingang auf einem sicheren Übermittlungsweg im Sinne von § 32a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO ausgegangen werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 4 StR 313/23 Rn. 2, 5;… Beschluss vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22 Rn. 6; s. auch BVerwG, NVwZ 2022, 649 Rn. 6 ff.;… BAGE 171, 28 Rn. 25 ff.).
  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 268/22

    Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Auszug aus BGH, 05.06.2024 - 4 StR 157/24
    Der Antrag ist nach dem zuvor Ausgeführten damit nicht in der Form gestellt, die für die versäumte Handlung der Revisionseinlegung gemäß § 32a Abs. 3 und 4, § 32d Satz 2, § 45 Abs. 2 Satz 2, § 341 Abs. 1 StPO vorgeschrieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2022 - 6 StR 268/22 Rn. 3;… Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 110/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der …

    Auszug aus BGH, 05.06.2024 - 4 StR 157/24
    Ihre Nichteinhaltung bewirkt die Unwirksamkeit der Erklärung (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 ? 2 StR 110/22 Rn. 3;… Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80

    Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung - …

    Auszug aus BGH, 05.06.2024 - 4 StR 157/24
    Dies führt zur Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsgesuchs (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 4 StR 313/23 Rn. 5 mwN); im Hinblick auf die Revisionsbegründung gilt dies auch wegen der insoweit schon nicht versäumten Frist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 1982 - 2 StR 751/80, BGHSt 30, 335, 338).
  • BGH, 12.10.2022 - 4 StR 319/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen: Frist, …

    Auszug aus BGH, 05.06.2024 - 4 StR 157/24
    bb) Darüber hinaus enthält das Wiedereinsetzungsgesuch nicht die erforderlichen Angaben dazu, wann der Angeklagte selbst Kenntnis vom Wegfall des Hindernisses erlangte (vgl. zu den Darlegungserfordernissen BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 4 StR 319/22 Rn. 2 mwN;… Beschluss vom 7. Februar 2019 - 3 StR 560/18 Rn. 3).
  • BGH, 07.12.2022 - 2 StR 140/22

    Verwerfung der Revision als unzulässig (Revisionsbegründungsfrist: Übermittlung …

    Auszug aus BGH, 05.06.2024 - 4 StR 157/24
    Vielmehr zeigen auch ihre Ausführungen, wonach zehn stichprobenartig ausgewählte Sendeprotokolle von ihr wie von ihrem Kollegen diesen "inhaltlich unrichtigen Hinweis" enthielten, dass die Verteidigerin im Fall eigenhändig vorgenommener Versendungen ihrer Schriftsätze eine hierfür unzureichende technische Infrastruktur vorhält (vgl. zur auch ausgeschlossenen Ersatzeinreichung in einem solchen Fall BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2022 - 2 StR 140/22 Rn. 6;… Beschluss vom 27. September 2022 - 5 StR 328/22 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revisionseinlegung: elektronisches …

  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 104/22

    Revisionsbegründungsfrist (Pflicht zur elektronischen Übermittlung; …

  • BGH, 25.05.2023 - 4 StR 479/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Gesamtschau); Gegenstand des Urteils …

  • BGH, 27.09.2022 - 5 StR 328/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 08.09.2022 - 3 StR 251/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revision und …

  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …

  • OLG München, 10.07.2020 - 6 Sch 44/18

    Gesamtvertragliche Regelung als Inidz für Angemessenheit

  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 54/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Grundsatz der …

  • BGH, 07.02.2019 - 3 StR 560/18

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (keine Mitteilung …

  • BGH, 25.10.2022 - 4 StR 297/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet (Pflicht zur elektronischen Übermittlung)

  • BGH, 09.08.2023 - 6 StR 210/23

    Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Pflicht zur …

  • BGH, 15.04.2026 - 1 StR 24/26
    Nach alledem bleibt es dabei, dass - anders als bei der Revisionsbegründung - der vertrauenswürdige Herkunftsnachweis in Gestalt einer elektronischen Signatur am äußeren Umschlag der EGVP-Nachricht dem landgerichtlichen Prüfvermerk zufolge fehlt (konkret: "Sicherer Übermittlungsweg aus einem besonderen Anwaltspostfach.";… vgl. dazu und zur persönlichen Anmeldung des Postfachinhabers beim Verzeichnisdienst mittels seiner Kennung BGH, Beschlüsse vom 9. September 2025 - 1 StR 322/25 Rn. 3; vom 5. Juni 2024 - 4 StR 157/24 Rn. 6 …und vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22 Rn. 6).
  • BGH, 25.03.2025 - 4 StR 357/23

    Form der Revisionsbegründung (Einreichung durch Kanzleiangestellte; qualifizierte …

    Dass die Einreichung des elektronischen Dokuments hier durch eine Kanzleiangestellte vorgenommen worden sein könnte, ist angesichts der qualifizierten elektronischen Signatur des Verteidigers unschädlich (vgl. aber zur Übermittlung einfach signierter Dokumente per beA: BGH, Beschluss vom 5. Juni 2024 - 4 StR 157/24; Beschluss vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 292/23, jeweils mwN).
  • BayObLG, 07.08.2024 - 206 StRR 258/24

    Verwerfung einer unzulässigen Berufung durch das Revisionsgericht

    Wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausführt, muss die Berufungseinlegung durch einen Rechtsanwalt jedoch entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 32a Abs. 3 Alt. 1 StPO) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg (§ 32 a Abs. 4 S. 1 StPO) erfolgen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 07.02.2023, 2 StR 162/22, und vom 05.06.2024, 4 StR 157/24, jeweils zitiert nach juris).

    Die Einreichung per EGVP-Nachricht ist kein solcher sicherer Übermittlungsweg (BGH vom 05.06.2024 aaO Rdn. 5ff.).

    Die Einhaltung der Form des § 32d StPO ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die Erklärung (vgl. BGH vom 05.06.2024 aaO Rdn. 4).

  • BVerwG, 06.11.2024 - 4 BN 3.24
    Rn. 5 Die ordnungsgemäße Einreichung auf diesem sicheren Übermittlungsweg setzt voraus, dass die das Dokument signierende und damit verantwortende Person, d. h. der Rechtsanwalt, dieses selbst versendet; die Versendung durch einen Dritten genügt nicht (BVerwG…, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 8 C 4.21 - Buchholz 310 § 55a VwGO Nr. 5 Rn. 4; BAG…, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - BAGE 171, 28 Rn. 14 ff.; BSG…, Beschluss vom 27. September 2023 - B 2 U 1/23 R - juris Rn. 17 sowie BGH, Beschluss vom 5. Juni 2024 - 4 StR 157/24 - NStZ-RR 2044, 254).
  • BGH, 05.12.2024 - 5 StR 589/24

    Unzulässigkeit der Revision bei Übermittlung der Revisionsbegründung per Fax

    Seine hiergegen gerichtete Revision ist unzulässig, weil die Revisionsbegründung lediglich per Fax, nicht aber auf dem nach § 32d Satz 2 StPO gebotenen Weg als elektronisches Dokument übermittelt wurde; dies führt zur Unwirksamkeit der Prozesshandlung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2024 - 4 StR 157/24, NStZ-RR 2024, 254 mwN) und damit zur Unzulässigkeit der Revision (§ 349 Abs. 1 StPO).
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