Rechtsprechung
| BGH, 04.02.1999 - 4 StR 16/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 17 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F.;
Schuldfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Verbotsirrtum; Einsichtsfähigkeit; - Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 20; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 n.F.; ; StGB § 23; ; StGB § 50
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94
Verantwortlichkeit des Angeklagten bei Erkrankung an einem Anfallsleiden …
Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 16/99
Beide Alternativen des § 21 StGB können nicht gleichzeitig gegeben sein (BGHSt 40, 341, 349; BGH NStZ 1995, 226 jew.m.w.N.).Die Vorschrift des § 21 StGB, die insoweit nur einen Fall des Verbotsirrtums regelt, kann in den Fällen der verminderten Einsichtsfähigkeit nur dann angewendet werden, wenn die Einsicht gefehlt hat, dies aber dem Täter vorzuwerfen ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 21, 27, 28; 40, 341, 349; BGH NStZ 1995, 226;… BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 6).
- BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94
Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 16/99
Beide Alternativen des § 21 StGB können nicht gleichzeitig gegeben sein (BGHSt 40, 341, 349; BGH NStZ 1995, 226 jew.m.w.N.).Die Vorschrift des § 21 StGB, die insoweit nur einen Fall des Verbotsirrtums regelt, kann in den Fällen der verminderten Einsichtsfähigkeit nur dann angewendet werden, wenn die Einsicht gefehlt hat, dies aber dem Täter vorzuwerfen ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 21, 27, 28; 40, 341, 349; BGH NStZ 1995, 226; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 6).
- BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65
Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …
Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 16/99
Die Vorschrift des § 21 StGB, die insoweit nur einen Fall des Verbotsirrtums regelt, kann in den Fällen der verminderten Einsichtsfähigkeit nur dann angewendet werden, wenn die Einsicht gefehlt hat, dies aber dem Täter vorzuwerfen ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 21, 27, 28; 40, 341, 349; BGH NStZ 1995, 226;… BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 6).
- BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 16/99
Sie sind mit ihrem verbleibenden Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 bis 5). - BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87
Berücksichtigung von Umständen, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt …
Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 16/99
Sie sind mit ihrem verbleibenden Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 bis 5). - BGH, 12.01.1988 - 1 StR 679/87
Anforderungen an eine Verminderung der Einsichtsfähigkeit als Strafmilderung
Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 16/99
Die Vorschrift des § 21 StGB, die insoweit nur einen Fall des Verbotsirrtums regelt, kann in den Fällen der verminderten Einsichtsfähigkeit nur dann angewendet werden, wenn die Einsicht gefehlt hat, dies aber dem Täter vorzuwerfen ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 21, 27, 28; 40, 341, 349; BGH NStZ 1995, 226; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 6).
- BGH, 03.12.2002 - 4 StR 442/02
Schwerer Raub (minder schwerer Fall; Pfefferspray; Doppelverwertungsverbot bei …
Sie verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn die Merkmale des Tatbestandes - hier: des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB - die der Gesetzgeber bereits bei der Bestimmung des Strafrahmens als maßgeblich verwertet hat, dürfen nicht nochmals bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 228 (zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.); BGH, Beschluß vom 4. Februar 1999 - 4 StR 16/99 (zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F.)).
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