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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,3949
BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24 (https://dejure.org/2024,3949)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2024 - 4 StR 17/24 (https://dejure.org/2024,3949)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2024 - 4 StR 17/24 (https://dejure.org/2024,3949)
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  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; 55 StGB
    Bildung der Gesamtstrafe (eigenständiger Zumessungsakt); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Tatzeitpunkt; Vollstreckungsstand der rechtskräftigen Vorverurteilungen: Zäsurwirkung)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Einbeziehung einer …

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24
    Auch im Fall einer von der Ausgangsentscheidung abweichenden Gesamtstrafenbildung ist zudem das Augenmerk auf das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu richten; es hat im Falle einer fehlerhaften nachträglichen Gesamtstrafenbildung zur Folge, dass der Angeklagten ein hierdurch erlangter Vorteil auf ihr Rechtsmittel hin nicht mehr genommen werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 13.02.2018 - 4 StR 585/17

    Bildung einer Gesamtstrafe (erforderliche Strafzumessungsüberlegungen: …

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24
    Damit beruht die Gesamtstrafe rechtsfehlerhaft nicht auf einem eigenständigen Zumessungsakt des Tatgerichts nach Maßgabe von § 54 Abs. 1 bis 3 StGB (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 6. Juni 2023 - 4 StR 144/23 Rn. 9; Beschluss vom 13. Februar 2018 - 4 StR 585/17 Rn. 4).
  • BGH, 21.11.2023 - 5 StR 330/23

    Möglichkeit der Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe bei Vorliegen …

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24
    Beide Umstände sind - soweit relevant - jeweils auch in den Urteilsgründen mitzuteilen, um dem Revisionsgericht die sachlich-rechtliche Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. November 2023 - 5 StR 330/23 Rn. 5;… Beschluss vom 5. Oktober 2017 - 3 StR 386/17 Rn. 5).
  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 518/19

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Ausschluss des Nachtragsverfahrens)

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24
    Auf diesem Hintergrund wird das neue Tatgericht auch zu prüfen haben, ob dem Strafbefehl vom 22. Oktober 2019 - der nach den bisherigen Feststellungen bei noch nicht erfolgter Vollstreckung seit dem 9. November 2019 rechtskräftig ist - eine Zäsurwirkung zukommt (vgl. näher BGH…, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 StR 321/22 Rn. 3; Beschluss vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 144/23

    Strafzumessung (Strafrahmenwahl: Gesamtabwägung, unzulässige Mathematisierung, …

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24
    Damit beruht die Gesamtstrafe rechtsfehlerhaft nicht auf einem eigenständigen Zumessungsakt des Tatgerichts nach Maßgabe von § 54 Abs. 1 bis 3 StGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6. Juni 2023 - 4 StR 144/23 Rn. 9;… Beschluss vom 13. Februar 2018 - 4 StR 585/17 Rn. 4).
  • BGH, 27.09.2022 - 4 StR 321/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: neu abzuurteilende Tat …

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24
    Auf diesem Hintergrund wird das neue Tatgericht auch zu prüfen haben, ob dem Strafbefehl vom 22. Oktober 2019 - der nach den bisherigen Feststellungen bei noch nicht erfolgter Vollstreckung seit dem 9. November 2019 rechtskräftig ist - eine Zäsurwirkung zukommt (vgl. näher BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 StR 321/22 Rn. 3;… Beschluss vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 530/17

    Darstellungsmangel bei der Gesamtstrafenbildung wegen fehlender Mitteilung des …

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24
    Wären nunmehr etwa infolge der in dem angefochtenen Urteil festgestellten Vorverurteilungen mehrere Gesamtfreiheitsstrafen zu bilden, dürfte daher deren Summe - unter Beibehaltung einer Strafaussetzung zur Bewährung - die Höhe der im ersten Rechtsgang verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren nicht übersteigen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 530/17 Rn. 6;… Beschluss vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91 Rn. 3).
  • BGH, 17.06.2021 - 3 StR 83/21

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene nachträgliche Einziehung einer früheren …

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24
    Für die neue Gesamtstrafenbildung ist der Vollstreckungsstand der rechtskräftigen Strafen zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (12. Juni 2023) maßgebend (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Juni 2021 - 3 StR 83/21 Rn. 4).
  • BGH, 14.01.1998 - 2 StR 606/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen - …

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24
    Die Festsetzung der Einzelstrafen, der das Verschlechterungsverbot nicht entgegensteht (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. November 2014 - 4 StR 265/14 Rn. 2; Beschluss vom 14. Januar 1998 - 2 StR 606/97 Rn. 4), hat wie die erneute Bemessung der Gesamtstrafe sowie einer Kompensation durch das neue Tatgericht zu erfolgen.
  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 156/91
    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24
    Wären nunmehr etwa infolge der in dem angefochtenen Urteil festgestellten Vorverurteilungen mehrere Gesamtfreiheitsstrafen zu bilden, dürfte daher deren Summe - unter Beibehaltung einer Strafaussetzung zur Bewährung - die Höhe der im ersten Rechtsgang verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren nicht übersteigen (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 530/17 Rn. 6; Beschluss vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91 Rn. 3).
  • BGH, 18.11.2014 - 4 StR 265/14

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen mangelnder Festsetzung von Einzelstrafen

  • BGH, 05.10.2017 - 3 StR 386/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang trotz länger …

  • BGH, 18.06.2026 - 4 StR 126/26

    Aufhebung des Straufausspruchs mitsamt Feststellungen zum Maß des …

    Damit fehlt es jeweils an den erforderlichen eigenständigen Zumessungsakten durch das Tatgericht (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Februar 2024 - 4 StR 17/24 Rn. 4;… Beschluss vom 6. Juni 2023 - 4 StR 144/23 Rn. 9;… Beschluss vom 13. Februar 2018 - 4 StR 585/17 Rn. 4).
  • BGH, 23.04.2026 - 2 StR 102/26

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe als grundsätzlich Sache des Tatrichters

    Allerdings wird zu beachten sein, dass § 358 Abs. 2 StPO auch im Verfahren nach §§ 460, 462 StPO Geltung beansprucht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2024 - 4 StR 17/24, Rn. 9;… vom 30. Juli 2025 - 4 StR 211/25, Rn. 5, …und vom 24. März 2026 - 5 StR 605/25, Rn. 13).
  • BGH, 03.03.2026 - 1 StR 543/25

    Aufhebung der Gesamtstrafe auf Revision des Angeklagten; Datum der letzten …

    Rn. 13 Das neu zuständige Tatgericht wird zu berücksichtigen haben, dass die neuen Gesamtstrafen wegen des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO nur so hoch bemessen werden dürfen, dass sie zusammen die im angefochtenen Urteilverhängte Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten nicht übersteigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2024 - 4 StR 17/24 Rn. 9 …und vom 6. März 2018 - 3 StR 530/17 Rn. 6).
  • BGH, 21.05.2024 - 4 StR 170/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    b) Die lückenhaften Feststellungen gestatten dem Senat keine Überprüfung, ob eine der rechtskräftigen Geldstrafen nach § 55 Abs. 1 StGB in die verhängte Freiheitsstrafe von zehn Jahren hätte einbezogen werden können (vgl. zur notwendigen Darlegung von Vollstreckungsstand und Tatzeit nur BGH, Beschluss vom 14. Februar 2024 - 4 StR 17/24 Rn. 8 mwN;… Beschluss vom 21. November 2023 - 5 StR 330/23 Rn. 5).
  • BGH, 30.07.2025 - 4 StR 211/25

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung einer Verurteilung; Verweisung …

    Dabei wird der zuständige Richter auch das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO in den Blick zu nehmen und zu beachten haben, dass der Angeklagten auch im Fall einer fehlerhaften nachträglichen Gesamtstrafenbildung ein hierdurch erlangter Vorteil auf ihr Rechtsmittel nicht mehr genommen werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2024 - 4 StR 17/24 Rn. 9).
  • BGH, 25.02.2025 - 4 StR 331/24

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Geldstrafe; Zäsurwirkung eines Urteils)

    Rn. 3 2. Eine sachlich-rechtliche Nachprüfung des Gesamtstrafenausspruchs ist dem Senat auf dieser Grundlage verwehrt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Februar 2024 - 4 StR 17/24 Rn. 8;… Beschluss vom 21. Mai 2024 - 4 StR 170/24 Rn. 5).
  • BGH, 09.09.2024 - 2 StR 251/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Das neue Tatgericht wird jedoch ergänzende Feststellungen treffen müssen und zu beachten haben, dass für die neue Gesamtstrafenbildung der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (5. Januar 2024) maßgebend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2024 - 4 StR 17/24, Rn. 9 mwN).
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