Rechtsprechung
| BGH, 04.07.2023 - 4 StR 171/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 341 StPO; § 302 StPO
Zurücknahme der Revision (Formerfordernis: Pflicht zur elektronischen Übermittlung, Auslegung, Wortlaut, Intention des Gesetzgebers, Telos; Person des Abgebenden: Ermächtigung der Verteidigerin, kein Widerruf; prozessuale Handlungsfähigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Feststellende Entscheidung des Revisionsgerichts bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme; Formerfordernisse für die Rücknahmeerklärung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 302 Abs 2 StPO, § 341 Abs 1 StPO, § 346 Abs 1 StPO
Strafverfahren: Feststellende Entscheidung des Revisionsgerichts bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme; Formerfordernisse für die Rücknahmeerklärung - IWW
§ 473 Abs. 1 StPO, § 346 Abs. 2 StPO, § 346 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 341 Abs. 1 StPO, § 32d Satz 2 StPO, § 32d Satz 1 StPO, § 302 StPO, § 302 Abs. 2 StPO, § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO
- Wolters Kluwer
Erklärung der Zurücknahme der Revision durch Schreiben eines Verteidigers i.R.d. Form
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Erklärung der Zurücknahme der Revision durch Schreiben eines Verteidigers i.R.d. Form
- datenbank.nwb.de
Strafverfahren: Feststellende Entscheidung des Revisionsgerichts bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme; Formerfordernisse für die Rücknahmeerklärung
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
BeA: Wirksamkeit der Revisionsrücknahme - Rücknahme des Rechtsmittels geht auch ohne beA
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.12.2022 - 506 KLs 22/22
- BGH, 04.07.2023 - 4 StR 171/23
Papierfundstellen
- StV 2023, 797
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 20.02.2017 - 1 StR 552/16
Rechtsmittelrücknahme in Strafsachen: Rücknahmeerklärung durch schuldunfähigen …
Auszug aus BGH, 04.07.2023 - 4 StR 171/23
c) Schließlich bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigte nicht in der Lage gewesen sein könnte, die Bedeutung der von ihr abgegebenen Erklärung zu erfassen (vgl. zur maßgeblichen prozessualen Handlungsfähigkeit BGH…, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 488 mwN).Die Beschuldigte war ausweislich des im Freibeweisverfahren verwertbaren Akteninhalts (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 488 mwN) zudem bereits während des laufenden landgerichtlichen Verfahrens in der Lage, sich mit schriftlichen Eingaben unter Angabe der Aktenzeichen an die Staatsanwaltschaft und "den zuständigen Richter" zu wenden und auf in sich schlüssige Weise ihre Interessen wahrzunehmen, insbesondere ihre "Entlassung auf Bewährung aus dem Maßregelvollzug" unter Äußerung des Bedauerns über die Anlasstaten und dem Versprechen, sich an etwaige Bewährungsauflagen halten zu wollen, anzuregen.
- BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines …
Auszug aus BGH, 04.07.2023 - 4 StR 171/23
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen für die Rücknahmeerklärung wie auch für die Erklärung eines Rechtsmittelverzichts trotz Fehlens einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung grundsätzlich dieselben Formerfordernisse wie für die Einlegung des Rechtsmittels (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, wistra 2011, 314 Rn. 7; Urteil vom 12. Februar 1963 - 1 StR 561/62, BGHSt 18, 257, 260 mwN).Denn dieser besteht maßgeblich in dem Gedanken des Übereilungsschutzes; der Formzwang soll den zu der Erklärung Berechtigten zu einer gründlichen Prüfung des Für und Wider seines Schrittes veranlassen und ihn vor einer unüberlegten Entscheidung bewahren (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1963 - 1 StR 561/62, BGHSt 18, 257, 260).
- BGH, 08.10.2019 - 1 StR 327/19
Rücknahme der Revision (Geschäfts- und Schuldunfähigkeit des Angeklagten)
Auszug aus BGH, 04.07.2023 - 4 StR 171/23
Für ihren Nachweis genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19 Rn. 5).c) Schließlich bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigte nicht in der Lage gewesen sein könnte, die Bedeutung der von ihr abgegebenen Erklärung zu erfassen (vgl. zur maßgeblichen prozessualen Handlungsfähigkeit BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 488 mwN).
- BGH, 18.02.2021 - 4 StR 447/20
Revision (Zurücknahme und Verzicht: Entscheidung des Revisionsgerichts bei Streit …
Auszug aus BGH, 04.07.2023 - 4 StR 171/23
Dies gilt auch in Fällen, in denen der Streit über die Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung - wie hier - nach einer feststellenden Entscheidung des iudex a quo fortbesteht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 447/20 Rn. 2 mwN).Ein Widerruf oder eine Anfechtung der Rücknahmeerklärung selbst kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 447/20 Rn. 4 mwN).
- GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98
Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit …
Auszug aus BGH, 04.07.2023 - 4 StR 171/23
Den somit zu beachtenden Anforderungen des § 341 Abs. 1 StPO genügt die Rücknahmeerklärung, denn sie ist schriftlich erfolgt (vgl. zur Wahrung der Schriftform durch Telefax GmS-OGB, Beschluss vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98, BGHZ 144, 160, 164). - BGH, 06.12.2016 - 4 StR 558/16
Revision (Rechtsmittelrücknahme; Ermächtigung des Verteidigers; Widerruf der …
Auszug aus BGH, 04.07.2023 - 4 StR 171/23
Ein Widerruf der Ermächtigung zur Revisionsrücknahme ist nur zulässig, solange die Rücknahmeerklärung noch nicht bei Gericht eingegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185, 186). - OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Wirksamkeit der Berufungsrücknahme per …
Auszug aus BGH, 04.07.2023 - 4 StR 171/23
Auf die für Verteidiger geltende Pflicht zur elektronischen Übermittlung einer Revision aus § 32d Satz 2 StPO erstreckt sich die Übertragung der für die Einlegung eines Rechtsmittels geltenden Formerfordernisse auf dessen Zurücknahme nicht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. November 2022 - 1 Ws 312/22, NStZ-RR 2023, 81;… BeckOK-StPO/Cirener, 47. Ed., § 302 Rn. 4;… Valerius, ebd., § 32d Rn. 3;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 302 Rn. 7). - BGH, 17.02.2011 - 4 StR 691/10
Wirksame Rücknahme der Revision durch einen Analphabeten (Entscheidung des …
Auszug aus BGH, 04.07.2023 - 4 StR 171/23
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen für die Rücknahmeerklärung wie auch für die Erklärung eines Rechtsmittelverzichts trotz Fehlens einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung grundsätzlich dieselben Formerfordernisse wie für die Einlegung des Rechtsmittels (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, wistra 2011, 314 Rn. 7; Urteil vom 12. Februar 1963 - 1 StR 561/62, BGHSt 18, 257, 260 mwN). - BGH, 20.04.2022 - 3 StR 86/22
Revision in Strafsachen: Formanforderungen an die Revisionseinlegung
Auszug aus BGH, 04.07.2023 - 4 StR 171/23
§ 32d Satz 2 StPO zählt diejenigen Prozesserklärungen, für die die Übermittlung als elektronisches Dokument zwingend vorgeschrieben und infolgedessen eine Wirksamkeitsvoraussetzung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - 3 StR 86/22, wistra 2022, 388 mwN), enumerativ auf. - BGH, 07.07.1995 - 3 StR 205/95
Rechtsmittel - Rechtsmitteleinlegung - Rechtsmittelrücknahme - …
Auszug aus BGH, 04.07.2023 - 4 StR 171/23
b) Der Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung steht auch nicht entgegen, dass sie nicht von demjenigen Pflichtverteidiger abgegeben worden ist, der auch die Revision eingelegt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1995 - 3 StR 205/95).
- BVerfG, 15.07.2026 - 2 BvR 1351/23
Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der …
Rn. 53 aa) Der Verteidiger bedarf für die Rücknahme eines Rechtsmittels nach § 302 Abs. 2 StPO, der auch für den Einspruch gegen den Strafbefehl gilt (§ 410 StPO), einer ausdrücklichen Ermächtigung, für die eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2023 - 4 StR 171/23 -, juris, Rn. 7). - BayObLG, 05.02.2025 - 203 StObWs 2/25
Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, Bayerisches Oberstes Landesgericht, …
Nach allgemeiner Ansicht richtet sich die Form zum Schutz vor übereilten Erklärungen nach der Form der Einlegung des Rechtsmittels, auf das sich die Rücknahme bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2023 - 4 StR 171/23 -, juris Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10-, juris Rn. 7;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 302 Rn. 7).Der Formzwang soll den zu der Erklärung Berechtigten zu einer gründlichen Prüfung des Für und Wider seines Schrittes veranlassen und ihn vor einer unüberlegten Entscheidung bewahren (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2023 - 4 StR 171/23 -, juris Rn. 6).
Denn in diesem Fall kommt weder dem Aspekt des Übereilungsschutzes (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2023 - 4 StR 171/23 -, juris Rn. 6) noch dem Schutz vor Formfehlern und sonstigen Mängeln (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris Rn. 8 m.w.N.;… Euler in BeckOK Strafvollzug Bund, 15. Ed. 01.02.2019, StVollzG § 118 Rn. 4) eine maßgebliche Bedeutung zu.
- BGH, 11.10.2023 - 4 StR 226/23
Revisionsrücknahme (Entscheidung über die Frage der Wirksamkeit des …
Danach hat in Fällen, in denen die Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten ernsthaft in Zweifel gezogen wird, das Revisionsgericht hierüber eine feststellende Entscheidung zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2023 ? 4 StR 171/23 Rn. 3). - BGH, 12.06.2025 - 5 StR 206/25
Wirksame Ermächtigung des Verteidigers zur Erklärung der Rechtsmittelrücknahme
Für ihren Nachweis genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16 Rn. 9, NStZ 2017, 487; vom 4. Juli 2023 - 4 StR 171/23 Rn. 7). - BGH, 14.08.2025 - 4 StR 91/24
Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag (fristgerechte Revisionseinlegung); …
Für den Nachweis einer Ermächtigung genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Juni 2025 - 5 StR 206/25 Rn. 8; Beschluss vom 4. Juli 2023 - 4 StR 171/23 Rn. 7;… Beschluss vom 19. Februar 2019 - 3 StR 6/19 Rn. 2).
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