Rechtsprechung
| BGH, 29.07.2008 - 4 StR 210/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK; Art. 103 Abs. 3 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 154 StPO; § 358 StPO
Unklare Urteilsfeststellungen zu eingestellten und abgeurteilten Taten (Begriff der Tat im prozessualen Sinne; unklarer Einstellungsbeschluss; Sperrwirkung); Geltung des Verschlechterungsverbotes und Berücksichtigung einer zwischenzeitlichen unwirksamen Einstellung im ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Pflicht eines Gerichts zur mildernden Berücksichtigung des durch eine unwirksame Einstellung begründeten Vertrauens i.R.d. erneuten Verhandlung nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154 Abs. 2
Genaue Bezeichnung der eingestellten Taten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 161
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus BGH, 29.07.2008 - 4 StR 210/08
Rn. 12 Im Hinblick auf die in dem angefochtenen Urteil festgestellte, der Justiz anzulastende Verfahrensverzögerung, die das Landgericht durch Verhängung niedrigerer Einzelstrafen berücksichtigt hat, weist der Senat auf die zur Kompensation derartiger Verzögerungen geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin (vgl. BGH NStZ 2008, 234). - BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88
Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei …
Auszug aus BGH, 29.07.2008 - 4 StR 210/08
Das durch die - unwirksame - teilweise Einstellung des Verfahrens möglicherweise begründete Vertrauen des Angeklagten, dass weitere angeklagte Taten nicht verfolgt werden, wird aber bei der Strafzumessung mildernd zu berücksichtigen sein (vgl. BGHSt 37, 10, 14). - BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95
Inhaltliche Anforderungen an die Begründung einer Zustimmung zum Einsatz eines …
Auszug aus BGH, 29.07.2008 - 4 StR 210/08
Dies ist aber aus dem Einstellungsbeschluss, der die Taten, hinsichtlich derer das Verfahren eingestellt werden soll, konkret bezeichnen muss (vgl. BGH NStZ 1997, 249, 250;… Beulke in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 154 Rdn. 43), auch in Verbindung mit der Anklageschrift und dem Einstellungsantrag der Staatsanwaltschaft, nicht zu ersehen. - BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00
Aufklärungsrüge; Verfahrenshindernis ne bis in idem; Faires Verfahren; …
Auszug aus BGH, 29.07.2008 - 4 StR 210/08
Falls in der neuen Hauptverhandlung - möglicherweise aus Gründen der Fairness (vgl. BGH NStZ 2001, 656, 657) - (wiederum) die teilweise Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen sollte, müssen die eingestellten Taten eindeutig bezeichnet werden. - BGH, 16.07.1980 - 3 StR 232/80
Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit zu außerehelichen sexuellen Handlungen oder …
Auszug aus BGH, 29.07.2008 - 4 StR 210/08
Er entfaltete daher keine Sperrwirkung (vgl. BGH NStZ 1981, 23;… Beulke aaO § 154 Rdn. 52).
- BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14
Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele …
Dabei können bei der Prüfung, ob der Einstellungsbeschluss die gebotene Umgrenzung des verbleibenden Verfahrensstoffs leistet, auch die zugelassene Anklage, der Einstellungsantrag der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2011 - 1 StR 539/11), auf die Einstellungsentscheidung bezogene Hinweise und Anregungen des Gerichts, Hinweise des Gerichts nach § 265 StPO sowie im Rahmen einer auf die Erledigung des gesamten Verfahrens bezogenen Betrachtung jedenfalls dann, wenn der Einstellungsbeschluss zeitnah zur Urteilsverkündung gefasst wurde, auch die Schlussanträge der Verfahrensbeteiligten und das Urteil (anders zur Heranziehung der Urteilsfeststellungen noch Senatsbeschluss vom 29. Juli 2008 - 4 StR 210/08) berücksichtigt werden.Soweit den Senatsentscheidungen vom 29. Juli 2008 - 4 StR 210/08 - und vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 461/13 - eine andere Rechtsauffassung zu entnehmen ist, hält der Senat daran nicht fest.
- BGH, 13.03.2019 - 2 StR 380/18
Inhalt der Anklageschrift (Tatkonkretisierung); Inhalt des Strafbefehls …
Ein in der Strafbemessung etwa zu berücksichtigendes schutzwürdiges Vertrauen des Angeklagten darauf, dass Fall II.1 der Urteilsgründe wegen vermeintlicher anderweitiger Rechtshängigkeit nicht verfolgt würde, bestand hier erkennbar nicht (vgl. UA S. 24; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2008 - 4 StR 210/08, BeckRS 2008, 20932). - BGH, 03.12.2013 - 4 StR 461/13
Unbestimmte Teileinstellung
Dies hat den - vorläufigen - Erfolg des Rechtsmittels zur Folge (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung: BGH, Beschluss vom 29. Juli 2008 - 4 StR 210/08 mwN).Daher sind sowohl bei der Beschränkung nach § 154 Abs. 1 bzw. § 154a Abs. 1 StPO durch die Staatsanwaltschaft, als auch bei solchen Einstellungen durch das Gericht die ausgeschiedenen Taten, Tatteile oder Strafbestimmungen konkret ("positiv") zu bezeichnen (vgl. zur Einstellung durch die Staatsanwaltschaft: BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2011 - 1 StR 321/11, NStZ-RR 2012, 50, 51; vom 16. Juli 1980 - 3 StR 232/80, NStZ 1981, 23; zur Einstellung durch das Gericht: BGH, Beschlüsse vom 23. März 1996 - 1 StR 685/95, NStZ 1997, 249, 250; vom 29. Juli 2008 - 4 StR 210/08 mwN).
- BGH, 13.08.2014 - 2 StR 128/14
Begriff der prozessualen Tat (Strafklageverbrauch; Unterscheidbarkeit von …
Ausweislich des Beschlusses des 4. Strafsenats vom 29. Juli 2008 (4 StR 210/08) hatte das landgerichtliche Urteil keinen Bestand, weil sich die ursprünglich angeklagten sechs Betäubungsmitteltaten bereits hinsichtlich der Art und Menge der unerlaubt eingeführten Betäubungsmittel unterschieden und der landgerichtliche Beschluss gemäß § 154 Abs. 2 StPO - nicht näher konkretisierte - vier Taten umfasste.
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