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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2025 - 4 StR 211/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,24255
BGH, 30.07.2025 - 4 StR 211/25 (https://dejure.org/2025,24255)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2025 - 4 StR 211/25 (https://dejure.org/2025,24255)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2025 - 4 StR 211/25 (https://dejure.org/2025,24255)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 55 Abs. 1 StGB; § 460 StPO; § 462 StPO
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung einer Verurteilung; Verweisung in das Nachverfahren)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …

    Auszug aus BGH, 30.07.2025 - 4 StR 211/25
    Rn. 4 b) Die Gesamtstrafenaussprüche sind jedenfalls insoweit rechtsfehlerhaft, als neben der hier abgeurteilten Tat auch sämtliche Taten, die im Jahr 2022 zur Verhängung bislang noch nicht vollstreckter Geldstrafen geführt haben, vor dem insoweit zäsurbildenden Urteil des Amtsgerichts Delmenhorst vom 7. Juli 2022 begangen wurden, weshalb gemäß § 55 Abs. 1 StGB nachträglich aus sämtlichen vier Strafen gemäß § 54 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden war (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2001 - 4 StR 212/01, NStZ-RR 2001, 368, 369; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193).
  • BGH, 17.07.2007 - 4 StR 266/07

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; Erledigung)

    Auszug aus BGH, 30.07.2025 - 4 StR 211/25
    Allein der Umstand, dass die Gesamtgeldstrafe vollstreckt ist, schließt eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung hier nicht aus (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. November 2023 - 5 StR 330/23 Rn. 3, 5 mwN; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369, 370).
  • BGH, 21.11.2023 - 5 StR 330/23

    Möglichkeit der Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe bei Vorliegen …

    Auszug aus BGH, 30.07.2025 - 4 StR 211/25
    Allein der Umstand, dass die Gesamtgeldstrafe vollstreckt ist, schließt eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung hier nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2023 - 5 StR 330/23 Rn. 3, 5 mwN; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369, 370).
  • BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24

    Bildung der Gesamtstrafe (eigenständiger Zumessungsakt); nachträgliche Bildung …

    Auszug aus BGH, 30.07.2025 - 4 StR 211/25
    Dabei wird der zuständige Richter auch das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO in den Blick zu nehmen und zu beachten haben, dass der Angeklagten auch im Fall einer fehlerhaften nachträglichen Gesamtstrafenbildung ein hierdurch erlangter Vorteil auf ihr Rechtsmittel nicht mehr genommen werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2024 - 4 StR 17/24 Rn. 9).
  • BGH, 17.07.2001 - 4 StR 212/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; …

    Auszug aus BGH, 30.07.2025 - 4 StR 211/25
    Rn. 4 b) Die Gesamtstrafenaussprüche sind jedenfalls insoweit rechtsfehlerhaft, als neben der hier abgeurteilten Tat auch sämtliche Taten, die im Jahr 2022 zur Verhängung bislang noch nicht vollstreckter Geldstrafen geführt haben, vor dem insoweit zäsurbildenden Urteil des Amtsgerichts Delmenhorst vom 7. Juli 2022 begangen wurden, weshalb gemäß § 55 Abs. 1 StGB nachträglich aus sämtlichen vier Strafen gemäß § 54 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden war (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2001 - 4 StR 212/01, NStZ-RR 2001, 368, 369; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193).
  • BGH, 21.05.2024 - 4 StR 170/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 30.07.2025 - 4 StR 211/25
    In Ansehung der persönlichen Verhältnisse der Angeklagten, denen zufolge eine Vollstreckung der Geldstrafen im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht kommt, kann eine Beschwer durch die fehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung auch nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 4 StR 170/24 Rn. 6).
  • BGH, 23.04.2026 - 2 StR 102/26

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe als grundsätzlich Sache des Tatrichters

    Allerdings wird zu beachten sein, dass § 358 Abs. 2 StPO auch im Verfahren nach §§ 460, 462 StPO Geltung beansprucht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2024 - 4 StR 17/24, Rn. 9; vom 30. Juli 2025 - 4 StR 211/25, Rn. 5, …und vom 24. März 2026 - 5 StR 605/25, Rn. 13).
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