Rechtsprechung
| BGH, 16.03.2021 - 4 StR 22/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 73 Abs. 1 StGB
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine Hinderung der Einziehung bei Verzicht des Angeklagten auf die Rückgabe der unmittelbar aus Betäubungsmittelgeschäften stammenden Gelder) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Unbegründetheit der Revision gegen die Entscheidung des LG Landau wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Unbegründetheit der Revision gegen die Entscheidung des LG Landau wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 22.10.2020 - 1 KLs 7115 Js 3124/20
- BGH, 16.03.2021 - 4 StR 22/21
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.05.2020 - 4 StR 539/19
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Verhältnis zwischen …
Auszug aus BGH, 16.03.2021 - 4 StR 22/21
Die Strafkammer hat bei ihrer Einziehungsentscheidung außer Acht gelassen, dass sichergestellte Bargelderlöse aus Betäubungsmittelverkäufen als unmittelbar aus den Taten erlangtes Etwas der Einziehung gemäß § 73 Abs. 1 StGB unterliegen, weshalb insoweit eine Wertersatzeinziehung gemäß § 73c StGB tatbestandlich ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19).Der Verzicht des Angeklagten auf die Rückgabe der unmittelbar aus den Betäubungsmittelgeschäften stammenden Gelder hindert eine Einziehung gemäß § 73 Abs. 1 StGB nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2020 ? 4 StR 539/19; vom 20. März 2019 - 3 StR 67/19 und vom 12. September 2019 - 5 ARs 21/19).
- BGH, 20.03.2019 - 3 StR 67/19
Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz …
Auszug aus BGH, 16.03.2021 - 4 StR 22/21
Der Verzicht des Angeklagten auf die Rückgabe der unmittelbar aus den Betäubungsmittelgeschäften stammenden Gelder hindert eine Einziehung gemäß § 73 Abs. 1 StGB nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2020 ? 4 StR 539/19; vom 20. März 2019 - 3 StR 67/19 und vom 12. September 2019 - 5 ARs 21/19). - BGH, 12.09.2019 - 5 ARs 21/19
Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz …
Auszug aus BGH, 16.03.2021 - 4 StR 22/21
Der Verzicht des Angeklagten auf die Rückgabe der unmittelbar aus den Betäubungsmittelgeschäften stammenden Gelder hindert eine Einziehung gemäß § 73 Abs. 1 StGB nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2020 ? 4 StR 539/19; vom 20. März 2019 - 3 StR 67/19 und vom 12. September 2019 - 5 ARs 21/19).
- BGH, 17.06.2026 - 4 StR 100/26
Änderung des Einziehungsausspruchs gegen den Angeklagten durch Anordnung der …
b) An Stelle der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 2.000 Euro wird der Senat gemäß § 73 Abs. 1 StGB und entsprechend § 354 Abs. 1 StPO die Einziehung des bei dem Angeklagten sichergestellten iPhone 14 Pro mit der IMEI anordnen können (vgl. zum Austausch der Einziehung des Wertes von Taterträgen durch die Einziehung der Taterträge selbst im Revisionsverfahren Senat, Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21 Rn. 3 f.). - BGH, 24.11.2021 - 4 StR 358/21
Einziehung des Wertes von Taterträgen (außergerichtliche Einziehung); erweiterte …
c) Soweit es sich um Geldbeträge handelte, die aus den abgeurteilten Taten erlangt wurden, unterlägen diese der Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB mit der Folge, dass insoweit eine Wertersatzeinziehung tatbestandlich ausscheidet (Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19) und sich der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in entsprechender Höhe verringert (Senat, Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21).Der erklärte Verzicht hindert die Einziehungsanordnung nach § 73 Abs. 1 StGB zwar nicht (Senat, Beschlüsse vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21; vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19; jew. mwN), es bedarf einer solchen indes nicht (BGH, Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17, BGHSt 63, 116;… Beschluss vom 10. Februar 2021 - 3 StR 486/20, juris Rn. 12 mwN).
- BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Deliktstypus; Vollendung); …
Bei der Einziehung des Wertes von Taterträgen (§§ 73, 73c StGB) hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass das bei dem Angeklagten sichergestellte und aus Betäubungsmittelverkäufen herrührende Bargeld in Höhe von 1.100 Euro, sofern es noch gegenständlich vorhanden sein sollte, von dem als Wert der Erträge aus den verfahrensgegenständlichen Taten eingezogenen Betrag von 11.477,50 Euro in Abzug zu bringen und nach § 73 Abs. 1 StGB einzuziehen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21).
- BGH, 24.07.2025 - 3 StR 586/24
Strafvorschriften nach dem Konsumcannabisgesetz (Grenzwert der nicht geringen …
Denn ein staatlicher Zahlungsanspruch ist durch ihren wirksamen Verzicht auf den sichergestellten Bargeldbetrag in Höhe von 3.060 EUR erloschen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2024 - 4 StR 333/23, juris Rn. 3 f.; vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21, juris Rn. 4;… vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20, juris Rn. 8). - BGH, 30.01.2024 - 4 StR 333/23
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Verzicht des Angeklagten; Geldbeträge aus …
Handelt es sich dagegen um Geldbeträge, die aus den abgeurteilten Taten erlangt wurden, unterlägen diese der Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB mit der Folge, dass insoweit eine Wertersatzeinziehung tatbestandlich ausscheidet (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19, juris Rn. 2) und sich der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in entsprechender Höhe verringert (BGH, Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21, juris Rn. 4). - BGH, 03.07.2024 - 4 StR 93/24
Handeltreiben mit Cannabis; Einziehung des Wertes von Taterträgen (wirksamer …
In beiden Konstellationen würde sich mit Blick auf die Verzichtserklärung die vorliegend angeordnete Vermögensabschöpfung nach § 73c StGB in entsprechender Höhe verringern (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21 Rn. 4). - BGH, 07.09.2021 - 3 StR 128/21
Rechtsfehlerhafte Sicherungseinziehung eines zur Begehung oder Vorbereitung der …
Die Strafkammer hätte allerdings den konkreten Gegenstand, mithin das sichergestellte Bargeld, und nicht einen entsprechenden Wertersatz einziehen müssen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21, juris Rn. 3 mwN). - BGH, 25.01.2023 - 1 StR 406/22
Einziehung (Wertersatzeinziehung nach Vermischung deliktisch erlangtem mit …
Soweit das Geld - was das Urteil offen lässt - zum Teil aus den Taten des Angeklagten stammen könnte, würde der Verzicht die Einziehung gemäß § 73 Abs. 1 StGB zwar grundsätzlich nicht hindern (BGH…, Beschluss vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21 -, Rn. 4; Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21 -, Rn. 4;… Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19 -, Rn. 2 f.; Beschluss vom 12. September 2019 - 5 ARs 21/19 - Beschluss vom 20. März 2019 - 3 StR 67/19 -). - BGH, 21.10.2025 - 2 StR 511/25
Beschränkung der Verfolgung (strafschärfende Berücksichtigung der ausgenommenen …
Damit unterläge das Bargeld in dieser Höhe der Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB mit der Folge, dass insoweit eine Wertersatzeinziehung tatbestandlich ausscheidet (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19, juris Rn. 2) und sich der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in entsprechender Höhe verringert (BGH, Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21, juris Rn. 4). - BGH, 05.10.2021 - 3 StR 294/21
Erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen
bb) Zum anderen setzt eine Wertersatzeinziehung nach § 73c Satz 1 StGB voraus, dass die Einziehung eines Gegenstandes wegen der Beschaffenheit des Erlangten oder aus einem anderen Grund nicht möglich ist oder von der Einziehung eines Ersatzgegenstandes nach § 73 Abs. 3 oder § 73b Abs. 3 StGB abgesehen wird (…s. auch BGH, Beschlüsse vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20, juris Rn. 7; vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21, juris Rn. 3). - BGH, 25.11.2025 - 3 StR 395/25
- BGH, 05.06.2025 - 5 StR 105/25
Einziehungsentscheidung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit …
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