Rechtsprechung
| BGH, 01.07.2004 - 4 StR 226/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 46 StGB; § 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 73 StGB; § 73a StGB
Strafzumessung (fehlende Feststellungen für Strafschärfungsgründe); erweiterter Ersatzverfall (erforderliche tatrichterliche Überzeugung von der deliktischen Herkunft der Gegenstände) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Anordnung des erweiterten Ersatzverfalls durch den Tatrichter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 33 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 73a § 73d
Deliktische Herkunft bei erweitertem Ersatzverfall - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 4 StR 226/04
Die Anordnung des erweiterten Verfalls setzt die uneingeschränkte tatrichterliche Überzeugung von der deliktischen Herkunft der Gegenstände voraus, hinsichtlich deren der erweiterte Verfall angeordnet wird (BGHSt 40, 371; bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95). - BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94
Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme …
Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 4 StR 226/04
Die Anordnung des erweiterten Verfalls setzt die uneingeschränkte tatrichterliche Überzeugung von der deliktischen Herkunft der Gegenstände voraus, hinsichtlich deren der erweiterte Verfall angeordnet wird (BGHSt 40, 371; bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95). - BGH, 07.01.2003 - 3 StR 421/02
Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Beruhen; Kronzeugenregelung …
Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 4 StR 226/04
Dies könnte die Anordnung des erweiterten (Ersatz)Verfalls jedoch nur rechtfertigen, wenn ein entsprechender Vermögenswert bei Begehung der Anknüpfungstat (hier: 24. Juni 2003) beim Angeklagten noch vorhanden war (BGH NStZ 2003, 422, 423;… BGHR StGB § 73 d Gegenstände 4;… Tröndle/ Fischer StGB 52. Aufl. § 73 d Rdn. 11, 17). - BGH, 09.05.2001 - 3 StR 541/00
Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Verfassungskonforme Auslegung
Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 4 StR 226/04
Dies könnte die Anordnung des erweiterten (Ersatz)Verfalls jedoch nur rechtfertigen, wenn ein entsprechender Vermögenswert bei Begehung der Anknüpfungstat (hier: 24. Juni 2003) beim Angeklagten noch vorhanden war (BGH NStZ 2003, 422, 423; BGHR StGB § 73 d Gegenstände 4;… Tröndle/ Fischer StGB 52. Aufl. § 73 d Rdn. 11, 17).
- BGH, 01.06.2026 - GSSt 1/25
Großer Senat zu erweiterter Einziehung - Entscheidend ist, was noch da ist
Rn. 29 (1) Zwar fordert die Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs für die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen, dass das zur Überzeugung des Tatgerichts durch eine andere, nicht näher aufklärbare Tat Erlangte zum Zeitpunkt der Begehung der Anlasstat entweder gegenständlich oder in Form eines hierfür erlangten Surrogats noch im Vermögen des Verurteilten vorhanden war (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21 Rn. 12;… Beschlüsse vom 4. Dezember 2025 - 2 StR 199/25 Rn. 9;… vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23 Rn. 13, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Einziehung 3;… vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22 Rn. 18;… vom 18. November 2025 - 5 StR 320/25 Rn. 8;… vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20 Rn. 7; vgl. auch zu § 73d Abs. 2, § 73a Satz 1 StGB aF BGH…, Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4;… Beschlüsse vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, BGHR StGB § 73 Anwendungsbereich 1; vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04, StraFo 2004, 394; vom 23. Mai 2012 - 4 StR 76/12, NStZ-RR 2012, 312 f.; vom 15. März 2016 - 1 StR 662/15). - BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
Anfrageverfahren zur erweiterten Einziehung (Vorhandensein des …
Sie verwiesen hierfür auf einen den erweiterten Wertersatzverfall betreffenden Teil der Gesetzesbegründung der Bundesregierung für ein Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterter Verfall (…BT-Drucks. 11/6623, S. 8; vgl. hierzu aber oben 2.a.bb.(2)) sowie auf drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04, StraFo 2004, 394; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422;… Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4), die ebenfalls nur den erweiterten Wertersatzverfall nach § 73d Abs. 2 StGB aF betrafen.Der von diesen beiden Einzelentscheidungen zur Begründung herangezogene Beschluss vom 1. Juli 2004 (4 StR 226/04, StraFo 2004, 394), der den erweiterten Verfall von Wertersatz zum Gegenstand hatte, verwies indes nur auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum erweiterten Wertersatzverfall nach § 73d Abs. 2 StGB aF (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422;… Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4).
Soweit das Urteil des 6. Strafsenats vom 24. Februar 2021 (6 StR 214/20) auf den Beschluss des 4. Strafsenats vom 1. Juli 2004 (4 StR 226/04, vgl. dazu oben II.2.c) verweist, betraf die zitierte Entscheidung die Voraussetzungen der erweiterten Wertersatzeinziehung.
- BGH, 23.05.2012 - 4 StR 76/12
Feststellungsvoraussetzungen für die Anordnung des Verfalls, des …
Als Verfallsgegenstände erfasst werden alle im Sinne des § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB aus rechtswidrigen Taten herrührenden Gegenstände oder deren Surrogate gemäß § 73d Abs. 1 Satz 3, § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB, die bei Begehung der den erweiterten Verfall eröffnenden Anknüpfungstat im Vermögen des Angeklagten vorhanden waren (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterter Verfall -, BT-Drucks. 11/6623 S. 8; BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04, StraFo 2004, 394; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422, 423;… Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4).
- BGH, 05.08.2004 - 4 StR 186/04
Erweiterter Verfall (Voraussetzung der uneingeschränkten tatrichterlichen …
Denn diese Maßnahme setzt die uneingeschränkte tatrichterliche Überzeugung von der deliktischen Herkunft der Gegenstände voraus, hinsichtlich deren der erweiterte Verfall angeordnet wird (BGHSt 40, 371; bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95; ferner Senatsbeschluß vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04). - BGH, 15.03.2016 - 1 StR 662/15
Erweiterter Verfall (Subsidiarität zum regulären Verfall)
Als Verfallsgegenstände erfasst werden alle im Sinne des § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB aus rechtswidrigen Taten herrührenden Gegenstände oder deren Surrogate gemäß § 73d Abs. 1 Satz 3, § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB, die bei Begehung der den erweiterten Verfall eröffnenden Anknüpfungstat im Vermögen des Angeklagten vorhanden waren (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterter Verfall -, BT-Drucks. 11/6623 S. 8; BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04, StraFo 2004, 394; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422, 423;… Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4). - BGH, 24.02.2021 - 6 StR 214/20
Erweiterte Einziehung (Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes)
Auskünften aus dem zentralen Fahrzeugregister und verschrifteten WhatsApp-Chatverläufen lässt sich entnehmen, dass der Angeklagte im April 2017 einen Porsche Panamera zum Preis von mindestens 40.000 Euro erwarb und diesen zu dem für die erweiterte Einziehung maßgeblichen Zeitpunkt der Anknüpfungstaten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04 Rn. 4 mwN) auch noch besaß.
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