Rechtsprechung
| BGH, 22.10.2019 - 4 StR 227/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 25 Abs. 2 StGB; § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB
Mittäterschaft (Maßstab); Anrechnung (Unterbleiben der Anrechnung der Untersuchungshaft) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Versagung der Anrechnung von Untersuchungshaft bei Verdunkelungshandlungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 51 Abs 1 S 2 StGB
Versagung der Anrechnung von Untersuchungshaft bei Verdunkelungshandlungen - IWW
§ 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 StGB, §§ 253, 255, 249 Abs. 1 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB
- Wolters Kluwer
Revision gegen die Verurteilung wegen räuberischer Erpressung in Mittäterschaft; Voraussetzungen der Mittäterschaft; Ziegelstein als mögliches Tatwerkzeug einer gefährlichen Körperverletzung; Gerechtfertigte Versagung der Anrechnung der Untersuchungshaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revision gegen die Verurteilung wegen räuberischer Erpressung in Mittäterschaft; Voraussetzungen der Mittäterschaft; Ziegelstein als mögliches Tatwerkzeug einer gefährlichen Körperverletzung; Gerechtfertigte Versagung der Anrechnung der Untersuchungshaft
- datenbank.nwb.de
Versagung der Anrechnung von Untersuchungshaft bei Verdunkelungshandlungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Versagung der Anrechnung von U-Haft: Verfahren verschleppt?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Voraussetzungen einer Mittäterschaft
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 135
- StV 2021, 95
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung
Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 227/19
Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291; Beschlüsse vom 7. März 2018 - 2 StR 559/17 und vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17). - BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst …
Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 227/19
Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291; Beschlüsse vom 7. März 2018 - 2 StR 559/17 und vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17). - BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …
Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 227/19
Folgerichtig erwartete er auch für sein Tun eine Gegenleistung.' Diese Beweiserwägungen halten auch unter Zugrundelegung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20 f. mwN) rechtlicher Überprüfung nicht stand; sie sind lückenhaft.
- BGH, 07.03.2018 - 2 StR 559/17
Täterschaft (Mittäterschaft: Maßstab); Anrechnung (Anrechnungsmaßstab für eine in …
Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 227/19
Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291; Beschlüsse vom 7. März 2018 - 2 StR 559/17 und vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17). - BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70
Revisionsgrund der verletzten Aufklärungspflicht - Rüge einer fehlerhaften …
Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 227/19
Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB kann das Tatgericht - ausnahmsweise (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70, BGHSt 23, 307) - anordnen, dass die Anrechnung der Untersuchungshaft auf die verhängte Strafe ganz oder teilweise unterbleibt, wenn sie im Hinblick auf das Verhalten des Verurteilten nach der Tat nicht gerechtfertigt ist. - BGH, 23.02.1999 - 4 StR 49/99
Untersuchungshaft; Anrechnung; Wiederholungsgefahr
Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 227/19
Nur wenn das Verhalten des Verurteilten zu einer Verschleppung des Verfahrens geführt hat, soll dem Täter die dadurch veranlasste oder verlängerte Untersuchungshaft nicht im Wege der Anrechnung zugutekommen (…BGH, aaO; Beschluss vom 23. Februar 1999 - 4 StR 49/99, NStZ 1999, 347, 348).
- LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19
Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren
Auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungshandlung beschränkt, kann die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 StGB erfüllen, wenn sich diese Mitwirkung nach der Willensrichtung des Tatbeteiligten als Teil der Tätigkeit aller darstellt und nach den bereits dargelegten Kriterien als täterschaftlich zu bewerten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.2019 - 4 StR 227/19, juris Rn. 7). - LG Bonn, 01.06.2021 - 62 KLs 1/20
Cum/ex:Haftstrafe für Ex-Banker der Warburg-Bank
Auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungshandlung beschränkt, kann eine täterschaftliche Stellung vermitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.2019 - 4 StR 227/19, juris Rn. 7). - LG Bonn, 13.12.2022 - 62 KLs 2/20
Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger muss 8 Jahre ins Gefängnis
Auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag außerhalb des tatbestandlichen Kerngeschehens kann die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 StGB erfüllen, wenn sich diese Mitwirkung nach der Willensrichtung des Tatbeteiligten als Teil der Tätigkeit aller darstellt und nach den bereits dargelegten Kriterien als täterschaftlich zu bewerten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.2019 - 4 StR 227/19, juris Rn. 7; konkret für § 370 AO: BGH…, Beschluss vom 25.09.2012 - 1 StR 407/12, juris Rn. 37;… Urteil vom 09.04.2013 - 1 StR 586/12, juris Rn. 43 ff., Jäger, in: Klein, AO, 16. Aufl., § 370 Rn. 212).
- LG Bonn, 09.02.2022 - 62 KLs 3/20
Drittes Strafurteil zu Cum-Ex: Angeklagter muss wegen Steuerhinterziehung in Haft
Auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungshandlung beschränkt, kann die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 StGB erfüllen, wenn sich diese Mitwirkung nach der Willensrichtung des Tatbeteiligten als Teil der Tätigkeit aller darstellt und nach den bereits dargelegten Kriterien als täterschaftlich zu bewerten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.2019 - 4 StR 227/19, juris Rn. 7). - BGH, 17.03.2026 - 6 StR 359/25
Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen Untreue rechtskräftig
Rn. 14 e) In Betracht kommt daher jedes Verhalten des Täters, das nicht seiner Verteidigung dient und das entweder gerade auf die Verlängerung der Untersuchungshaft abzielt oder - wie hier - den Zweck verfolgt, das Verfahren aus anderen Gründen böswillig oder absichtlich zu verschleppen (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juni 1990 - 4 StR 122/90, NJW 1990, 2698, 2699; vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79; vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78; vom 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70, BGHSt 23, 307 f.; Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 227/19, NStZ-RR 2020, 135; vom 23. Februar 1999 - 4 StR 49/99, NStZ 1999, 347 f.; vom 14. Februar 1979 - 4 StR 34/79; vom 10. Januar 1979 - 4 StR 662/78; vom 17. Januar 1978 - 5 StR 801/77). - LG Bonn, 30.04.2024 - 65 KLs 1/23
Varengold Bank
Auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag außerhalb des tatbestandlichen Kerngeschehens kann die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 StGB erfüllen, wenn sich diese Mitwirkung nach der Willensrichtung des Tatbeteiligten als Teil der Tätigkeit aller darstellt und nach den bereits dargelegten Kriterien als täterschaftlich zu bewerten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.2019 - 4 StR 227/19, juris Rn. 7; konkret für § 370 AO: BGH…, Beschluss vom 25.09.2012 - 1 StR 407/12, juris Rn. 37;… Urteil vom 09.04.2013 - 1 StR 586/12, juris Rn. 43 ff., Jäger, in: Klein, AO, 16. Aufl., § 370 Rn. 212). - LG Bonn, 12.12.2023 - 62 KLs 1/21 Denn auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag außerhalb des tatbestandlichen Kerngeschehens kann die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 StGB erfüllen, wenn sich diese Mitwirkung nach der Willensrichtung des Tatbeteiligten als Teil der Tätigkeit aller darstellt und nach den bereits dargelegten Kriterien als täterschaftlich zu bewerten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.2019 - 4 StR 227/19, juris Rn. 7; konkret für § 370 AO: BGH…, Beschluss vom 25.09.2012 - 1 StR 407/12, juris Rn. 37;… Urteil vom 09.04.2013 - 1 StR 586/12, juris Rn. 43 ff., Jäger, in: Klein, AO, 16. Aufl., § 370 Rn. 212).
- BGH, 05.11.2020 - 4 StR 427/20
Wertung der Vorstrafen unter Berücksichtigung der Geldstrafen als strafschärfend …
Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat das Urteil mit Beschluss vom 22. Oktober 2019 (4 StR 227/19) auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.
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