Rechtsprechung
| BGH, 16.06.2020 - 4 StR 228/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 31 Abs. 2 Satz 1 JGG
Mehrere Straftaten eines Jugendlichen (Bestimmung der Einheitsjugendstrafe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Jugendstrafsache: Bildung einer Einheitsjugendstrafe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 Abs 2 S 1 JGG
Jugendstrafsache: Bildung einer Einheitsjugendstrafe - IWW
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Einheitsjugendstrafe des Tatrichters durch Vornahme einer neuen selbständigen von der früheren Beurteilung unabhängigen einheitlichen Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 31 Abs. 2 S. 1
Bestimmung der Einheitsjugendstrafe des Tatrichters durch Vornahme einer neuen selbständigen von der früheren Beurteilung unabhängigen einheitlichen Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten - datenbank.nwb.de
Jugendstrafsache: Bildung einer Einheitsjugendstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einheitsjugendstrafe - und die Einbeziehung eines früheren Urteils
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.05.2008 - 2 StR 162/08
Urteilsformel (sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; angewendete Vorschriften); …
Auszug aus BGH, 16.06.2020 - 4 StR 228/20
Ist in der einzubeziehenden Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen worden, sind sämtliche Entscheidungen unter Neubewertung zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539;… Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 2 StR 274/15 Rn. 5; Beschluss vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43;… Schatz in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl., § 31 Rn. 22, 39, 49 f. mwN). - BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16
Bildung einer Einheitsjugendstrafe (erforderliche von der früheren Beurteilung …
Auszug aus BGH, 16.06.2020 - 4 StR 228/20
Ist in der einzubeziehenden Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen worden, sind sämtliche Entscheidungen unter Neubewertung zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539;… Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 2 StR 274/15 Rn. 5; Beschluss vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43;… Schatz in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl., § 31 Rn. 22, 39, 49 f. mwN). - BGH, 15.10.2015 - 2 StR 274/15
Einbeziehung einer vorherigen jugendstrafrechtlichen Verurteilung (neue …
Auszug aus BGH, 16.06.2020 - 4 StR 228/20
Ist in der einzubeziehenden Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen worden, sind sämtliche Entscheidungen unter Neubewertung zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539; Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 2 StR 274/15 Rn. 5; Beschluss vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43;… Schatz in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl., § 31 Rn. 22, 39, 49 f. mwN). - BGH, 11.01.2018 - 5 StR 445/17
Revision in Jugendstrafsachen: Bildung der Einheitsjugendstrafe durch das …
Auszug aus BGH, 16.06.2020 - 4 StR 228/20
Der Senat hat daher lediglich den Urteilstenor entsprechend den Anforderungen des § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG berichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 5 StR 445/17).
- BGH, 15.12.2022 - 1 StR 295/22
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Blanketttatbestand: erforderliche …
Die Strafkammer hat im Urteilstenor nicht zum Ausdruck gebracht, dass nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG nicht lediglich die Strafe aus dem früheren noch nicht erledigten Urteil, sondern das Urteil als solches in die Bildung der Einheitsjugendstrafe übernommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20 Rn. 4). - BGH, 22.02.2024 - 3 StR 385/23
Verhängung einer Jugendstrafe (Einbeziehung von Vorverurteilungen: Mitteilung des …
Ist in einer einzubeziehenden Entscheidung - wie hier - bereits eine frühere Entscheidung einbezogen worden, sind sämtliche Entscheidungen in den Blick zu nehmen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2023 - 2 StR 427/23, juris Rn. 3;… vom 9. Mai 2023 - 2 StR 57/23, juris Rn. 4;… vom 13. April 2023 - 4 StR 499/22, juris Rn. 10;… vom 27. Oktober 2022 - 4 StR 184/22, juris Rn. 3; vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683 Rn. 4; vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539; vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43; vom 3. März 2004 - 1 StR 71/04, BGHSt 49, 90, 91 f.;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Aufl., § 31 Rn. 40 f., 63b mwN).Derart beschränkte Strafzumessungserwägungen, die sich allein auf die neu abzuurteilende Tat beziehen, werden den rechtlichen Anforderungen nicht gerecht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - 2 StR 57/23, juris Rn. 4 f.; vom 11. Januar 2022 - 6 StR 591/21, juris; vom 30. Juli 2020 - 6 StR 191/20, juris; vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683 Rn. 4; vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Aufl., § 31 Rn. 40 f., 63b).
- BGH, 13.04.2023 - 4 StR 499/22
Körperverletzung (Verfahrenshindernis: kein Strafantrag, konkludente Erklärung …
c) Die knappen Ausführungen zur Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Unna vom 27. November 2020 gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1, § 105 Abs. 2 JGG lassen die gebotene neue, selbstständige und am Erziehungsgedanken orientierte Gesamtwürdigung aller der Einbeziehung unterliegenden Delikte vermissen (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 27. Oktober 2022 - 4 StR 184/22 Rn. 3; Beschluss vom 10. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683; Beschluss vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43; Beschluss vom 14. April 1988 - 1 StR 139/88, StV 1989, 308;… Kölbel in Eisenberg/Kölbel, JGG, 24. Aufl., § 31 Rn. 63b mwN).
- BGH, 28.11.2024 - 3 StR 493/23
Revisionsbeschränkung (konkludente Beschränkung trotz unbeschränkter Anträge); …
Wurde in eine einzubeziehende Entscheidung - wie hier - bereits eine frühere Entscheidung einbezogen, sind sämtliche Entscheidungen in den Blick zu nehmen (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Februar 2024 - 3 StR 385/23, NStZ 2024, 619 Rn. 17 mwN;… Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - 2 StR 57/23, juris Rn. 4;… vom 22. März 2023 - 3 StR 51/23, juris Rn. 4 f.; vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683 Rn. 4; vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43; vom 3. März 2004 - 1 StR 71/04, BGHSt 49, 90, 91 f.;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Aufl., § 31 Rn. 40 f., 63b mwN).Derart beschränkte Strafzumessungserwägungen, die sich allein auf das neu abzuurteilende tatsächliche Geschehen beziehen, sind rechtlich defizitär (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Februar 2024 - 3 StR 385/23, NStZ 2024, 619 Rn. 18;… Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - 2 StR 57/23, juris Rn. 4 f.; vom 11. Januar 2022 - 6 StR 591/21, juris; vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683 Rn. 4; vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Aufl., § 31 Rn. 40 f., 63b).
- BGH, 27.10.2022 - 4 StR 184/22
Absehen von der Verfolgung wegen versuchter Nötigung
Zwar lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, dass das Landgericht, wie es bei der Einbeziehung eines anderen auf Jugendstrafe lautenden und noch nicht erledigten Urteils gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG geboten gewesen wäre, eine neue, selbstständige Rechtsfolgenbemessung für die früheren und jetzt abgeurteilten Taten vorgenommen hat (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20 Rn. 4;… Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 2 StR 274/15 Rn. 5 mwN).Die früheren abgeurteilten Taten stehen zu den neuen Taten in einem engen Zusammenhang, der insbesondere durch die fortdauernde hohe Aggressionsbereitschaft des Angeklagten geprägt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20 Rn. 5).
- BGH, 07.03.2024 - 3 StR 220/23
Beschränkung der Revision (Einheitlichkeit der Sanktionsbestimmung im …
Die Taten aus den einzubeziehenden Entscheidungen und die aktuellen Delikte sind im Rahmen einer Gesamtbewertung neu zu beurteilen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43; vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683 Rn. 4). - BGH, 22.03.2023 - 3 StR 51/23
Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Bedeutung des Erziehungsgedankens bei …
b) Dem Gesamtzusammenhang des angefochtenen Urteils ist außerdem noch hinreichend zu entnehmen, dass sich die Jugendkammer bei der Strafzumessung der aus § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG folgenden Notwendigkeit bewusst war, auch die bereits rechtskräftig abgeurteilten Straftaten aus den einbezogenen Entscheidungen eigenständig neu zu bewerten (vgl. zu diesem Erfordernis die st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683 Rn. 4 mwN). - BGH, 23.04.2025 - 4 StR 529/24
Strafzumessung (Jugendstrafe: minder schwerer Fall, Erörterungsmangel, kein …
Danach hätte eine differenzierte Betrachtung des dem einbezogenen Urteil zugrundeliegenden Tankstellenüberfalls im Rahmen der gebotenen Neubewertung zu keiner geringeren als der ausgesprochenen Einheitsjugendstrafe geführt, zumal sich aus den Ausführungen der Jugendkammer schon für sich ein erheblicher Erziehungsbedarf ergibt (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Oktober 2022 - 4 StR 184/22 Rn. 3; Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20 Rn. 5). - BGH, 28.01.2026 - 4 StR 605/25
Erforderliche Ermessensentscheidung der Jugendkammer über eine Anrechnung der vom …
Der Senat berichtigt die Urteilsformel deshalb entsprechend § 354 Abs. 1 StPO und stellt klar, dass die vorherigen Urteile einbezogen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20 Rn. 5). - BGH, 11.01.2022 - 6 StR 591/21
Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Strafzumessung
Dies lässt besorgen, dass das Landgericht nicht - wie erforderlich - die Gesamtheit der Straftaten neu gewertet und zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539; vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683; und vom 30. Juli 2020 - 6 StR 191/20). - BGH, 10.03.2021 - 6 StR 69/21
Verwerfung der Revision als unbegründet
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