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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2020 - 4 StR 23/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,15631
BGH, 20.05.2020 - 4 StR 23/20 (https://dejure.org/2020,15631)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2020 - 4 StR 23/20 (https://dejure.org/2020,15631)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 4 StR 23/20 (https://dejure.org/2020,15631)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 27 Abs. 1 StGB
    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen; Deliktsserien)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Konkurrenzrechtliche Bewertung von Beihilfehandlungen zum Straßenhandel mit Kokain

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 261 StPO, § 267 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Konkurrenzrechtliche Bewertung von Beihilfehandlungen zum Straßenhandel mit Kokain

  • IWW

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Zusammenfassen der Beihilfehandlungen zu einer Handlungseinheit und damit zu einer Tat im Rechtssinne i.R.d. Förderung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als Gehilfe einer Deliktserie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Zusammenfassen der Beihilfehandlungen zu einer Handlungseinheit und damit zu einer Tat im Rechtssinne i.R.d. Förderung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als Gehilfe einer Deliktserie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 35 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 340/14

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des "Handeltreibens"; …

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 4 StR 23/20
    Fördert ein Gehilfe das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, bestimmt sich die Frage, ob insoweit eine oder mehrere Taten im Rechtssinne vorliegen, nach den Grundsätzen zur tatbestandlichen Bewertungseinheit, also danach, ob verschiedene Betätigungen des Haupttäters auf die Förderung ein und desselben Güterumsatzes abzielen (BGH…, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12 Rn. 12; BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14 Rn. 5).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum …

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 4 StR 23/20
    Fördert ein Gehilfe das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, bestimmt sich die Frage, ob insoweit eine oder mehrere Taten im Rechtssinne vorliegen, nach den Grundsätzen zur tatbestandlichen Bewertungseinheit, also danach, ob verschiedene Betätigungen des Haupttäters auf die Förderung ein und desselben Güterumsatzes abzielen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12 Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14 Rn. 5).
  • BGH, 18.06.2024 - 2 StR 522/23

    Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen: Einfuhr, Beihilfe zum Handeltreiben, …

    Sind an mehreren Taten mehrere Personen als Mittäter, mittelbare Täter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt, so ist die Frage, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, zwar für jeden Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2019 ? 1 StR 267/19, NStZ 2020, 403; vom 20. Mai 2020 - 4 StR 23/20).

    Wegen der Akzessorietät der Beihilfe gilt jedoch, dass dann, wenn mehrere an sich selbständige Beihilfehandlungen dieselbe Haupttat fördern, die Beihilfehandlungen zu einer Handlungseinheit und damit zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 23/20).

  • BGH, 06.10.2020 - 4 StR 251/20

    Beihilfe (Konkurrenzen bei Deliktserie, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln)

    Fördert ein Gehilfe das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, bestimmt sich die Frage, ob insoweit eine oder mehrere Taten im Rechtssinne vorliegen, nach den Grundsätzen zur tatbestandlichen Bewertungseinheit, also danach, ob verschiedene Betätigungen des Haupttäters auf die Förderung ein und desselben Güterumsatzes abzielen (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 23/20, Rn. 4;… Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, Rn. 5).
  • LG Bonn, 18.12.2020 - 21 KLs 13/20
    Rn. 161 Zugleich folgt hieraus, dass sämtliche seitens der Beteiligten auf den Absatz dieses Vorrats gerichteten Tat- oder Beihilfehandlungen zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen sind (BGH; Beschl. v. 20.05.2020, 4 StR 23/20, Rn. 4 - juris).
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