Rechtsprechung
| BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01 |
Mit Zeugenverhaftung drohender Staatsanwalt
§ 24 StPO, §§ 176, 183 GVG, Abgrenzung der Aufgabenbereiche des Vorsitzenden und des Staatsanwalts in der Hauptverhandlung
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 78c Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB; § 338 Nr. 3 StPO; § 29 Abs. 1 und 2 StPO; § 238 Abs. 2 StPO
Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (formlose Bekanntmachung der Ermittlungen); Besorgnis der Befangenheit (faires Verfahren; verständige Würdigung); Maßnahmen vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs; Herbeiführung der Unerreichbarkeit eines Zeugen durch eine ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GVG § 176; ; StGB § ... 78 c Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 29 Abs. 1; ; StPO § 29 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 229 Abs. 1; ; StPO § 238 Abs. 2; ; StPO § 238 Abs. 1; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 245 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 29 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 3; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Gefährliche Körperverletzung - Nötigung - Vergewaltigung - Verfolgungsverjährung - Bekanntmachung der Ermittlungseinleitung - Gebot des fairen Verfahrens - Besorgnis der Befangenheit - Unaufschiebbare Amtshandlung - Unerreichbarkeit der Beweismittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1; StPO § 29 Abs. 1, Abs. 2
Verjährungsunterbrechung durch Bekanntgabe der Einleitung von Ermittlungen; Wieterführung der Verhandlung trotz eines Befangenheitsantrags - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 429
- StV 2002, 429
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95
Beweisverwertungsverbot für die Aussage eines Arztes, nachdem der Patient die …
Auszug aus BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01
Einer der Ausnahmefälle, in denen die Revision unbeschadet der Nichtanrufung des Gerichts zulässig ist (vgl. hierzu BGHSt 42, 73, 77 f.;… Tolksdorf aaO § 238 Rdn. 18), liegt ersichtlich nicht vor. - BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00
Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe …
Auszug aus BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01
Besondere Umstände, die die Annahme rechtfertigen könnten, daß die Beweiskraft des Protokolls entfällt, (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 3794) sind nicht ersichtlich; die Revision trägt solche auch nicht vor. - BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82
Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter - …
Auszug aus BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01
Es entspricht allgemeiner Rechtsauffassung, daß die Entscheidung, die Hauptverhandlung nach Stellung eines Befangenheitsgesuchs fortzusetzen, eine Maßnahme im Sinne des § 238 Abs. 1 StPO darstellt mit der Folge, daß sie mit der Revision in zulässiger Weise nur beanstandet werden kann, wenn hierüber eine Entscheidung des Gerichts herbeigeführt worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 210/82;… Wendisch aaO § 29 Rdn. 33;… Pfeiffer aaO § 29 Rdn. 14;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 29 Rdn. 16). - BGH, 23.09.1952 - 1 StR 750/51
Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'
Auszug aus BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01
Die Beanstandung von Maßnahmen der Verhandlungsleitung stellt jedoch eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 Abs. 1 StPO dar und ist daher in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen (KM., vgl. BGHSt 3, 199, 202;… Gollwitzer aaO § 238 Rdn. 37;… Engelhardt in KK 4. Aufl. § 273 Rdn. 4;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 238 Rdnr. 16).
- BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22
Wartepflicht bei Selbstablehnung (Besorgnis der Befangenheit; weitere Mitwirkung …
a) Nach § 29 Abs. 1 StPO gilt der Grundsatz, dass "ein abgelehnter Richter" sich aller Amtshandlungen zu enthalten hat, die nicht unaufschiebbar sind (BGH, Urteile vom 19. Mai 1953 - 2 StR 445/52, BGHSt 4, 208 f.; vom 14. Februar 2002 - 4 StR 272/01). - BGH, 03.04.2003 - 4 StR 506/02
Ablehnung (Besorgnis der Befangenheit; Revisibilität des Verstoßes gegen die …
Unaufschiebbar im Sinne dieser Vorschrift sind Handlungen, die wegen ihrer Dringlichkeit nicht anstehen können, bis ein Ersatzrichter eintritt (vgl. BGH NStZ 2002, 429, 430;… Wendisch in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 29 Rdn. 14;… Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 29 Rdn. 3;… Meyer-Goßner aaO § 29 Rdn. 4, jeweils m. w. Nachw.).Unbeschadet der aus der unterbliebenen Beanstandung der Anordnungen des Vorsitzenden resultierenden Bedenken gegen die Zulässigkeit der erhobenen Rüge (vgl. BGH NStZ 2002, 429, 430), bleibt die Verfahrensbeschwerde jedoch schon deshalb ohne Erfolg, weil das Urteil auf dem allein gerügten formalen Verstoß gegen § 29 Abs. 1 StPO nicht beruht (§ 337 StPO).
- BGH, 24.02.2015 - 4 StR 444/14
Fortsetzung der Hauptverhandlung nach einem Befangenheitsgesuch
Denn die Entscheidung der Vorsitzenden, von § 29 Abs. 2 Satz 1 StPO Gebrauch zu machen und die Hauptverhandlung fortzusetzen, lässt angesichts des ersichtlich unbegründeten Befangenheitsgesuchs einen Ermessensfehler nicht erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2002 - 4 StR 272/01, NStZ 2002, 429 Rn. 10).Auf die Frage, ob der Angeklagte H. diese Rüge überhaupt noch zulässig erheben konnte, nachdem er die Fortsetzungsentscheidung der Vorsitzenden - anders als der Angeklagte G. - in der Hauptverhandlung nicht nach § 238 Abs. 2 StPO beanstandet hat, kommt es bei dieser Sachlage nicht mehr an (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2002 - 4 StR 272/01, NStZ 2002, 429 Rn. 9 mwN).
- OLG Saarbrücken, 31.07.2026 - 1 Ws 119/26
Pflichtverteidiger, Rechtsmittel, Ausschluss der sofortigen Beschwerde
Rn. 16 (1) Keinen Aufschub gestatten Handlungen, die wegen ihrer Dringlichkeit nicht anstehen können, bis ein Ersatzrichter eintritt (BGH, Urteil vom 14. Februar 2002 - 4 StR 272/01 -, juris; BGH NJW 2003, 2396) oder das Ablehnungsgesuch verworfen wird (…Nicknig in: Claus/Erb/Nicknig in: Löwe-Rosenberg, StPO, 28. Aufl., § 29 Rn. 13).Soweit für das Revisionsverfahren die Auffassung vertreten wird, dass dem Tatrichter bei der Beurteilung der Unaufschiebbarkeit einer Handlung ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen sei, der nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle darauf unterliege, ob die Entscheidung vertretbar und nicht ermessenfehlerhaft ist (…Nicknig in: Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 29 Rn. 14;… Heil in: KK-StPO, 9. Aufl., § 29 Rn. 13; vgl. auch BGH NStZ 2002, 429 zu § 29 StPO a.F.), gilt dies jedenfalls für das Beschwerdeverfahren aufgrund der umfassenden Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts (…vgl. hierzu Matt in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 309 Rn. 7) nicht.
- LG Köln, 14.09.2023 - 321 Ks 1/23
Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung, grob prozessordnungswidriges …
Rn. 94 Abgesehen davon wird dem Richter bei der Beurteilung des Begriffs "Unaufschiebbarkeit" ein Spielraum dahingehend eingeräumt, dass seine Entscheidung vertretbar und ermessensfehlerfrei zu sein hat (BGH NStZ 2002, 429). - BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03
Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl
c) Der Senat, dem nur die Ermittlungsakten ohne Fallakten und Beiakten vorgelegen haben, kann angesichts entsprechender konkreter Anhaltspunkte (vgl. EA Bd. I Bl. 3, 15, 20, 104; Bd. II Bl. 279) nicht ausschließen, daß bezüglich der von der Aufhebung betroffenen Fälle verjährungsunterbrechende Maßnahmen erfolgt sind, insbesondere eine mit Verfolgungswillen von den Strafverfolgungsbehörden gegenüber dem Angeklagten bewirkte Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nach § 78 c Abs. 1 Nr. 1 StGB, die sich etwa aus anderen als den dem Senat vorliegenden Akten ergeben könnte (vgl. BGHSt 30, 215, 217, 219, BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 1, 2, 3). - BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04
Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen (Vorsitzender; Sachleitung; …
Damit haben sie insoweit das Recht auf Revision verloren (BGHR StPO § 238 Abs. 1 Verhandlungsleitung 2). - BGH, 02.10.2013 - 1 StR 386/13
Grundsatz des fairen Strafverfahrens und Verständigung (Zulässigkeit getrennt …
Zwar lässt sich der Revisionsbegründung noch die erforderliche (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2002 - 4 StR 272/01, NStZ 2002, 429, 430 mwN) Beanstandung (§ 238 Abs. 2 StPO) der Fortsetzung der Zeugenvernehmung entnehmen. - OLG Rostock, 25.09.2018 - 20 Ws 180/18
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Unaufschiebbar im Sinne dieser Vorschrift sind Handlungen, die wegen ihrer Dringlichkeit nicht anstehen können, bis ein Ersatzrichter eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 14.02.2002, Az. 4 StR 272/01, zitiert nach Juris;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. Rdn. 4). - OLG Stuttgart, 12.09.2007 - 4 Ws 305/07
Untersuchungshaft: Anordnung der Haftfortdauer bei einem umfangreichen und …
Bei der Beurteilung, ob eine Amtshandlung unaufschiebbar im Sinne der vorgenannten Vorschrift ist, hat der Richter einen Spielraum dahingehend, dass die Entscheidung vertretbar und ermessensfehlerfrei sein muss (…Meyer-Goßner, a.a.O., § 29 Rn. 16; BGH NStZ 2002, 429 m.w.N.). - BGH, 24.08.2006 - 5 StR 238/06
Strafverfolgungsverjährung
- AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10
Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung erkennender Richter ist statthaft; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".