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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.2025 - 4 StR 29/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,12456
BGH, 26.03.2025 - 4 StR 29/25 (https://dejure.org/2025,12456)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2025 - 4 StR 29/25 (https://dejure.org/2025,12456)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2025 - 4 StR 29/25 (https://dejure.org/2025,12456)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 86 StPO; § 247 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
    Ausschluss des Angeklagten von einer Zeugenvernehmung (Ausschluss auch von der Inaugenscheinnahme des äußeren Erscheinungsbildes des Zeugen: Anwesenheitsrecht des Angeklagten, Anspruch auf rechtliches Gehör, Recht auf angemessene Verteidigung, Schutz des Zeugen vor ...

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Der Begriff der Vernehmung im Lichte des Anwesenheitsrechts des Angeklagten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    HV: Enfernung des Angeklagteaus der HV ok??Vernehmung und Augenscheinseinnahme der Zeugin

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2025, 762
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der …

    Auszug aus BGH, 26.03.2025 - 4 StR 29/25
    Rn. 7 a) Dem Recht des Angeklagten auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung, das ihm aufgrund seines Anspruchs auf rechtliches Gehör und angemessene Verteidigung in Art. 103 Abs. 1 GG sowie durch Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK garantiert wird, kommt eine hohe Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, BGHSt 55, 87 Rn. 14; Urteil vom 22. August 2017 - 1 StR 216/17, NStZ 2018, 156, 157; jew. mwN).

    Grundsätzlich ist jedoch mit Blick auf die Bedeutung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten eine restriktive Auslegung geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, BGHSt 55, 87 Rn. 14 mwN).

    Der mit einem Ausschluss zwangsläufig verbundene Eingriff in die Autonomie des Angeklagten ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf solche Verfahrenshandlungen zu beschränken, bei denen der Schutzzweck den Ausschluss unbedingt erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, BGHSt 55, 87 Rn. 15 mwN).

    Rn. 10 Ein anderes Prozedere, das zugleich das Anwesenheitsrecht des Angeklagten gewährleistet und eine Begegnung zwischen Zeugen und Angeklagtem vermeidet, ist durch das Gericht, wenn es die Person des Zeugen unmittelbar zum Gegenstand eines Augenscheins machen will, nicht zu gestalten (anders beim Ausschluss von der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen: vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, BGHSt 55, 87 Rn. 16 ff.; vgl. auch Urteil vom 31. Mai 1990 - 4 StR 112/90, BGHSt 37, 48, 49 (§ 247 Satz 2 StPO entsprechend auf die Vereidigung)).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …

    Auszug aus BGH, 26.03.2025 - 4 StR 29/25
    Eines förmlichen Augenscheins bedarf es dazu nicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1973 - 3 StR 183/73, bei Dallinger MDR 1974, 367 f.: die Entscheidung betraf die visuelle Wahrnehmung der Narbe eines Angeklagten, bezieht sich aber auf die allgemeine Abgrenzung zwischen Vernehmung und Augenschein, die insoweit auch für Zeugen gilt, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5. März 1954 - 5 StR 661/53, BGHSt 5, 354, 356; Hanack, JR 1989, 254, 256;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 86 Rn. 14;… MüKo-StPO/Trück, 2. Aufl., § 86 Rn. 23;… BeckOK-StPO/Goers, 54. Ed., § 86 Rn. 12.).
  • BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen …

    Auszug aus BGH, 26.03.2025 - 4 StR 29/25
    Rn. 7 a) Dem Recht des Angeklagten auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung, das ihm aufgrund seines Anspruchs auf rechtliches Gehör und angemessene Verteidigung in Art. 103 Abs. 1 GG sowie durch Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK garantiert wird, kommt eine hohe Bedeutung zu (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, BGHSt 55, 87 Rn. 14; Urteil vom 22. August 2017 - 1 StR 216/17, NStZ 2018, 156, 157; jew. mwN).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 26.03.2025 - 4 StR 29/25
    Rn. 10 Ein anderes Prozedere, das zugleich das Anwesenheitsrecht des Angeklagten gewährleistet und eine Begegnung zwischen Zeugen und Angeklagtem vermeidet, ist durch das Gericht, wenn es die Person des Zeugen unmittelbar zum Gegenstand eines Augenscheins machen will, nicht zu gestalten (anders beim Ausschluss von der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen: vgl. BGH…, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, BGHSt 55, 87 Rn. 16 ff.; vgl. auch Urteil vom 31. Mai 1990 - 4 StR 112/90, BGHSt 37, 48, 49 (§ 247 Satz 2 StPO entsprechend auf die Vereidigung)).
  • BGH, 12.09.2007 - 2 StR 187/07

    Abwesenheit des Angeklagten (Ausschluss); Augenscheinseinnahme; Inbegriff der …

    Auszug aus BGH, 26.03.2025 - 4 StR 29/25
    Denn konsequenterweise müsste dem Angeklagten als Prozessbeteiligtem dann auch das Recht zugesprochen werden, den Augenschein selbst vorzunehmen und sich zu diesem Zweck dem Zeugen zu nähern (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 2 StR 187/07 Rn. 17).
  • BGH, 05.03.1954 - 5 StR 661/53
    Auszug aus BGH, 26.03.2025 - 4 StR 29/25
    Eines förmlichen Augenscheins bedarf es dazu nicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1973 - 3 StR 183/73, bei Dallinger MDR 1974, 367 f.: die Entscheidung betraf die visuelle Wahrnehmung der Narbe eines Angeklagten, bezieht sich aber auf die allgemeine Abgrenzung zwischen Vernehmung und Augenschein, die insoweit auch für Zeugen gilt, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5. März 1954 - 5 StR 661/53, BGHSt 5, 354, 356; Hanack, JR 1989, 254, 256;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 86 Rn. 14;… MüKo-StPO/Trück, 2. Aufl., § 86 Rn. 23;… BeckOK-StPO/Goers, 54. Ed., § 86 Rn. 12.).
  • BGH, 28.11.1973 - 3 StR 183/73

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Ausschluss des …

    Auszug aus BGH, 26.03.2025 - 4 StR 29/25
    Eines förmlichen Augenscheins bedarf es dazu nicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1973 - 3 StR 183/73, bei Dallinger MDR 1974, 367 f.: die Entscheidung betraf die visuelle Wahrnehmung der Narbe eines Angeklagten, bezieht sich aber auf die allgemeine Abgrenzung zwischen Vernehmung und Augenschein, die insoweit auch für Zeugen gilt, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5. März 1954 - 5 StR 661/53, BGHSt 5, 354, 356; Hanack, JR 1989, 254, 256;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 86 Rn. 14;… MüKo-StPO/Trück, 2. Aufl., § 86 Rn. 23;… BeckOK-StPO/Goers, 54. Ed., § 86 Rn. 12.).
  • BGH, 09.07.2025 - 3 StR 194/25

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen …

    Einem solch weiten Begriffsverständnis in § 247 StPO steht zudem entgegen, dass mit Blick auf die hohe Bedeutung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten, das ihm aufgrund seines Anspruchs auf rechtliches Gehör und angemessene Verteidigung in Art. 103 Abs. 1 GG sowie durch Art. 6 Abs. 3 Buchst. c EMRK garantiert wird, grundsätzlich eine restriktive Auslegung geboten ist (…s. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, BGHSt 55, 87 Rn. 8; vom 26. März 2025 - 4 StR 29/25, juris Rn. 6 mwN).
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