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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.1951 - 4 StR 307/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,273
BGH, 17.08.1951 - 4 StR 307/51 (https://dejure.org/1951,273)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1951 - 4 StR 307/51 (https://dejure.org/1951,273)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1951 - 4 StR 307/51 (https://dejure.org/1951,273)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 17.08.1951 - 4 StR 307/51
    Falls auf Grund der neuen Hauptverhandlung nicht die volle Überzeugung von der Vereinigung der Geschlechtsteile zu gewinnen ist, wird der Angeklagte wegen versuchter Notzucht in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung (§§ 177, 43, 223, 73 StGB) sowie gegebenenfalls in Tateinheit mit vollendeten Verbrechen gegen § 176 Abs. 1 Ziff 1 (RG HRR 1934, Nr. 610; 1941 Nr. 220; BGHSt 1, 152 ff) oder, sofern er nicht den Beischlaf, sondern nur eine äusserliche Berührung der Geschlechtsteile erstrebt hat, nur wegen Verbrechens gegen § 176 Abs. 1 Ziff 1 StGB in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu verurteilen sein, vorausgesetzt, dass die sonstigen Tatbestandsmerkmale festgestellt werden können.
  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60

    Auslegung des Begriffs des Beischlafs - Erfordernis eines Eindringens des …

    Für ihre abweichende Meinung kann sich allerdings die Revision auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs berufen, in denen ausgesprochen ist, daß das Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof zur Erfüllung des Tatbestandes des § 173 Abs. 1 StGB nicht genüge, weil es dann an einer Vollziehung des Beischlafs fehle [Urteile 4 StR 307/51 vom 17.8.1951; 1 StR 792/52 vom 16.6.1953; 2 StR 269/53 vom 25.6.1954; 4 StR 44/59 vom 13.3.1959 (NJW 1959, 1091)].
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 792/52

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. GA Bd. 40 S 39; LZ 1921 Sp 109 Nr. 1; LZ 1922 Sp 721 Nr. 4; JW 1930 S 916 Nr. 17; JW 1934 S 2335 Nr. 7 a; JW 1937 S 756 Nr. 18), der sich der 1. Ferienstrafsenat des Bundesgerichtshofs in dem Urteil 4 StR 307/51 vom 17. August 1951 angeschlossen hat und der auch der erkennende Senat beitritt, ist in diesem Sinne der Beischlaf vollendet, sobald der Täter mit seinem Glied in die Scheide einzudringen begonnen hat, gleichgültig in welchem Umfang.
  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 44/59
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. GA Bd. 40 S. 39; LZ 1921 Sp. 109 Nr. 1; LZ 1922 Sp. 721 Nr. 4; JW 1930, 916 Nr. 17; JW 1934, 2335 Nr. 7 a; JW 1937, 756 Nr. 18), der sich auch der 1 Ferienstrafsenat des Bundesgerichtshofs in dem (nichtveröffentlichten) Urteil 4 StR 307/51 vom 17. August 1951 sowie der 1 Strafsenat des Bundesgerichtshofs in dem (ebenfalls nichtveröffentlichten) Urteil 1 StR 792/52 vom 16. Juni 1953 angeschlossen hat und der auch der erkennende Senat beitritt, ist in diesem Sinne der Beischlaf vollendet, sobald der Täter mit seinem Glied in die Scheide einzudringen begonnen hat, gleichgültig in welchem Umfange.
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