Rechtsprechung
| BGH, 13.08.2025 - 4 StR 308/25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 242 Abs. 1 StGB; § 252 StGB; § 261 StPO
Räuberischer Diebstahl (Zueignungsabsicht: Aneignungsabsicht, Wegnahme eines Mobiltelefons zur Löschung oder Überprüfung gespeicherter Daten, Einstecken als Indiz, Beweiswürdigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 357 Satz 1 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs 2 StPO, § 252 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Smartphones zur Beweissicherung
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StGB: Zueignungsabsicht bei Handy-Wegnahme, man muss es "behalten" wollen
- lto.de (Kurzinformation)
BGH hebt Entscheidung mangels Zueignungsabsicht auf: Diebstahl, wenn Handy wegen Verdacht auf Affäre entwendet?
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Handy als Beweis für Affäre eingesteckt: Kein räuberischer Diebstahl
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Kurzinformation)
Beweise sichern, Zueignung beabsichtigen?
Besprechungen u.ä. (2)
- Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist strafbar?
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Essen, 17.12.2024 - 65 KLs 31/24
- BGH, 13.08.2025 - 4 StR 308/25
Papierfundstellen
- NStZ 2026, 237
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84
Transport von Diebesgut aus dem Ausland
Auszug aus BGH, 13.08.2025 - 4 StR 308/25
Rn. 6 1. Zueignungsabsicht ist gegeben, wenn der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich oder einen Dritten erlangen und sie der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen oder dem eines Dritten "einverleiben" oder zuführen will (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 Rn. 20; Urteil vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84, juris Rn. 14; Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61, BGHSt 16, 190, 192).Desgleichen kann die Zueignungsabsicht auch bei einer Wegnahme mit dem Willen vorhanden sein, die Sache zunächst zu behalten und sich erst später darüber schlüssig zu werden, wie über sie zu verfügen sei (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84, juris Rn. 14).
Dagegen fehlt es an dieser Voraussetzung in Fällen, in denen der Täter die fremde Sache nur wegnimmt, um sie zu zerstören, zu vernichten, preiszugeben, wegzuwerfen, beiseitezuschaffen oder zu beschädigen, wie ferner bei bloßer Gebrauchsanmaßung, also in der Regel dann, wenn er schon bei der Wegnahme den bestimmten Willen hat, die Sache dem Berechtigten unverändert zurückzugeben und so den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. April 2024 - 1 StR 75/24 Rn. 5;… Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 501/20 Rn. 3;… Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 16;… Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18 Rn. 8;… Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15 Rn. 3;… Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 Rn. 21; Urteil vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84, juris Rn. 14;… Urteil vom 10. Mai 1977 - 1 StR 167/77, juris Rn. 15).
- BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10
Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf …
Auszug aus BGH, 13.08.2025 - 4 StR 308/25
Rn. 6 1. Zueignungsabsicht ist gegeben, wenn der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich oder einen Dritten erlangen und sie der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen oder dem eines Dritten "einverleiben" oder zuführen will (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 Rn. 20;… Urteil vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84, juris Rn. 14; Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61, BGHSt 16, 190, 192).Dagegen fehlt es an dieser Voraussetzung in Fällen, in denen der Täter die fremde Sache nur wegnimmt, um sie zu zerstören, zu vernichten, preiszugeben, wegzuwerfen, beiseitezuschaffen oder zu beschädigen, wie ferner bei bloßer Gebrauchsanmaßung, also in der Regel dann, wenn er schon bei der Wegnahme den bestimmten Willen hat, die Sache dem Berechtigten unverändert zurückzugeben und so den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. April 2024 - 1 StR 75/24 Rn. 5;… Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 501/20 Rn. 3;… Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 16;… Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18 Rn. 8;… Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15 Rn. 3; Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 Rn. 21;… Urteil vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84, juris Rn. 14;… Urteil vom 10. Mai 1977 - 1 StR 167/77, juris Rn. 15).
- BGH, 11.12.2018 - 5 StR 577/18
Keine Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Mobiltelefons in der Absicht, dort …
Auszug aus BGH, 13.08.2025 - 4 StR 308/25
Dagegen fehlt es an dieser Voraussetzung in Fällen, in denen der Täter die fremde Sache nur wegnimmt, um sie zu zerstören, zu vernichten, preiszugeben, wegzuwerfen, beiseitezuschaffen oder zu beschädigen, wie ferner bei bloßer Gebrauchsanmaßung, also in der Regel dann, wenn er schon bei der Wegnahme den bestimmten Willen hat, die Sache dem Berechtigten unverändert zurückzugeben und so den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. April 2024 - 1 StR 75/24 Rn. 5;… Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 501/20 Rn. 3;… Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 16; Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18 Rn. 8;… Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15 Rn. 3;… Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 Rn. 21;… Urteil vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84, juris Rn. 14;… Urteil vom 10. Mai 1977 - 1 StR 167/77, juris Rn. 15).Eine Zueignungsabsicht ist in solchen Konstellationen nur dann zu bejahen, wenn der Täter das Mobiltelefon zum Zeitpunkt der Wegnahme - wenn auch nur vorübergehend - über die für die Löschung der Bilder benötigte Zeit hinaus behalten will (BGH…, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 18; Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18 Rn. 9;… Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15 Rn. 4;… Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15 Rn. 4; zur Zueignungsabsicht bei Durchsuchung und Kopieren vom Speicher des entwendeten Handys auch BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 392/11 Rn. 4).
- BGH, 17.10.2019 - 3 StR 536/18
Aneignungsabsicht beim Raub (Einverleiben in das Vermögen; Substanzwert; …
Auszug aus BGH, 13.08.2025 - 4 StR 308/25
Dagegen fehlt es an dieser Voraussetzung in Fällen, in denen der Täter die fremde Sache nur wegnimmt, um sie zu zerstören, zu vernichten, preiszugeben, wegzuwerfen, beiseitezuschaffen oder zu beschädigen, wie ferner bei bloßer Gebrauchsanmaßung, also in der Regel dann, wenn er schon bei der Wegnahme den bestimmten Willen hat, die Sache dem Berechtigten unverändert zurückzugeben und so den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. April 2024 - 1 StR 75/24 Rn. 5;… Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 501/20 Rn. 3; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 16;… Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18 Rn. 8;… Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15 Rn. 3;… Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 Rn. 21;… Urteil vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84, juris Rn. 14;… Urteil vom 10. Mai 1977 - 1 StR 167/77, juris Rn. 15).Eine Zueignungsabsicht ist in solchen Konstellationen nur dann zu bejahen, wenn der Täter das Mobiltelefon zum Zeitpunkt der Wegnahme - wenn auch nur vorübergehend - über die für die Löschung der Bilder benötigte Zeit hinaus behalten will (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 18;… Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18 Rn. 9;… Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15 Rn. 4;… Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15 Rn. 4; zur Zueignungsabsicht bei Durchsuchung und Kopieren vom Speicher des entwendeten Handys auch BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 392/11 Rn. 4).
- BGH, 09.06.2015 - 3 StR 146/15
Zueignungsabsicht beim (besonders schweren) Raub eines Mobiltelefons zum Zwecke …
Auszug aus BGH, 13.08.2025 - 4 StR 308/25
Dagegen fehlt es an dieser Voraussetzung in Fällen, in denen der Täter die fremde Sache nur wegnimmt, um sie zu zerstören, zu vernichten, preiszugeben, wegzuwerfen, beiseitezuschaffen oder zu beschädigen, wie ferner bei bloßer Gebrauchsanmaßung, also in der Regel dann, wenn er schon bei der Wegnahme den bestimmten Willen hat, die Sache dem Berechtigten unverändert zurückzugeben und so den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. April 2024 - 1 StR 75/24 Rn. 5;… Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 501/20 Rn. 3;… Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 16;… Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18 Rn. 8; Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15 Rn. 3;… Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 Rn. 21;… Urteil vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84, juris Rn. 14;… Urteil vom 10. Mai 1977 - 1 StR 167/77, juris Rn. 15).Eine Zueignungsabsicht ist in solchen Konstellationen nur dann zu bejahen, wenn der Täter das Mobiltelefon zum Zeitpunkt der Wegnahme - wenn auch nur vorübergehend - über die für die Löschung der Bilder benötigte Zeit hinaus behalten will (BGH…, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 18;… Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18 Rn. 9; Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15 Rn. 4;… Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15 Rn. 4; zur Zueignungsabsicht bei Durchsuchung und Kopieren vom Speicher des entwendeten Handys auch BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 392/11 Rn. 4).
- BGH, 14.02.2012 - 3 StR 392/11
Raub (Zueignungsabsicht); räuberische Erpressung (Vermögensvorteil); …
Auszug aus BGH, 13.08.2025 - 4 StR 308/25
Eine Zueignungsabsicht ist in solchen Konstellationen nur dann zu bejahen, wenn der Täter das Mobiltelefon zum Zeitpunkt der Wegnahme - wenn auch nur vorübergehend - über die für die Löschung der Bilder benötigte Zeit hinaus behalten will (BGH…, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 18;… Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18 Rn. 9;… Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15 Rn. 4;… Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15 Rn. 4; zur Zueignungsabsicht bei Durchsuchung und Kopieren vom Speicher des entwendeten Handys auch BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 392/11 Rn. 4). - BGH, 28.04.2015 - 3 StR 48/15
Strafbarkeit wegen Raubes: Erzwingung der Herausgabe eines Mobiltelefons zur …
Auszug aus BGH, 13.08.2025 - 4 StR 308/25
Eine Zueignungsabsicht ist in solchen Konstellationen nur dann zu bejahen, wenn der Täter das Mobiltelefon zum Zeitpunkt der Wegnahme - wenn auch nur vorübergehend - über die für die Löschung der Bilder benötigte Zeit hinaus behalten will (BGH…, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 18;… Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18 Rn. 9;… Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15 Rn. 4; Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15 Rn. 4; zur Zueignungsabsicht bei Durchsuchung und Kopieren vom Speicher des entwendeten Handys auch BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 392/11 Rn. 4). - BGH, 03.04.2024 - 1 StR 75/24
Raub (Zueignungsabsicht: Aneignungsabsicht im Zeitpunkt der Wegnahmehandlung, …
Auszug aus BGH, 13.08.2025 - 4 StR 308/25
Dagegen fehlt es an dieser Voraussetzung in Fällen, in denen der Täter die fremde Sache nur wegnimmt, um sie zu zerstören, zu vernichten, preiszugeben, wegzuwerfen, beiseitezuschaffen oder zu beschädigen, wie ferner bei bloßer Gebrauchsanmaßung, also in der Regel dann, wenn er schon bei der Wegnahme den bestimmten Willen hat, die Sache dem Berechtigten unverändert zurückzugeben und so den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2024 - 1 StR 75/24 Rn. 5;… Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 501/20 Rn. 3;… Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 16;… Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18 Rn. 8;… Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15 Rn. 3;… Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 Rn. 21;… Urteil vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84, juris Rn. 14;… Urteil vom 10. Mai 1977 - 1 StR 167/77, juris Rn. 15). - BGH, 12.01.2021 - 4 StR 501/20
Raub (Zueignungsabsicht: Fehlen bei bloßer Zerstörung der weggenommenen fremden …
Auszug aus BGH, 13.08.2025 - 4 StR 308/25
Dagegen fehlt es an dieser Voraussetzung in Fällen, in denen der Täter die fremde Sache nur wegnimmt, um sie zu zerstören, zu vernichten, preiszugeben, wegzuwerfen, beiseitezuschaffen oder zu beschädigen, wie ferner bei bloßer Gebrauchsanmaßung, also in der Regel dann, wenn er schon bei der Wegnahme den bestimmten Willen hat, die Sache dem Berechtigten unverändert zurückzugeben und so den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. April 2024 - 1 StR 75/24 Rn. 5; Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 501/20 Rn. 3;… Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 16;… Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18 Rn. 8;… Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15 Rn. 3;… Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 Rn. 21;… Urteil vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84, juris Rn. 14;… Urteil vom 10. Mai 1977 - 1 StR 167/77, juris Rn. 15). - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61
Auszug aus BGH, 13.08.2025 - 4 StR 308/25
Rn. 6 1. Zueignungsabsicht ist gegeben, wenn der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich oder einen Dritten erlangen und sie der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen oder dem eines Dritten "einverleiben" oder zuführen will (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 Rn. 20;… Urteil vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84, juris Rn. 14; Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61, BGHSt 16, 190, 192). - BGH, 10.05.1977 - 1 StR 167/77
entwendete Strafakte - § 248a StGB ist unanwendbar bei Sachen ohne Verkehrswert
- BGH, 08.05.2025 - 4 StR 477/24
Besonders schwerer Raub (Verwenden des gefährlichen Werkzeugs bei der Tat: Drohen …
- BGH, 08.07.2026 - 3 StR 591/25
Kriminelle Vereinigung von sog. Ultra-Fans eines Fußballvereins
Dagegen fehlt es an dieser Voraussetzung in Fällen, in denen der Täter die fremde Sache nur wegnimmt, um sie zu zerstören, zu vernichten, preiszugeben, wegzuwerfen, beiseitezuschaffen oder zu beschädigen (st. Rspr.;… s. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18, NStZ 2019, 344 Rn. 8; vom 13. August 2025 - 4 StR 308/25, NStZ 2026, 237 Rn. 5; jeweils mwN).Die vorliegende Konstellation ist damit anders gelagert als etwa diejenigen, in denen ein Täter ein fremdes Mobiltelefon an sich nimmt, allein um es auszulesen (s. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 13. August 2025 - 4 StR 308/25, NStZ 2026, 237 Rn. 6 mwN), oder einen Tresor, an dessen Inhalt er gelangen will (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14 Rn. 4;… vom 19. Dezember 2017 - 2 StR 479/17, juris Rn. 5 mwN).
- BGH, 17.12.2025 - 2 StR 153/25
Beruhen des Tatnachweises im Wesentlichen auf einem Wiedererkennen eines …
Rn. 39 Sowohl Zueignungs- (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 15 Rn. 16 f.; Beschluss vom 13. August 2025 - 4 StR 308/25, Rn. 5 f.; jew. mwN) als auch Bereicherungsabsicht (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. April 2024 - 1 StR 75/24, NStZ 2024, 543, 544 Rn. 9 mwN) setzen voraus, dass es dem Täter darauf ankommt, sich durch die Tat einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.
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