Rechtsprechung
| BGH, 20.07.2021 - 4 StR 31/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 354 Abs .1 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
Änderung des Schuldspruchs (Urteilstenor; Verschlechterungsverbot); Nebenklagerevision (Prüfungsumfang: keine Überprüfung der Fehlerfreiheit der Strafzumessung) - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 177 Abs. 7 Nr. 2 StGB, § 265 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 400 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Besitz kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit Besitz jugendpornographischer Schriften; Schuldspruchänderung auf die Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Besitz kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit Besitz jugendpornographischer Schriften; Schuldspruchänderung auf die Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 28.08.2020 - 2 KLs 10/20
- LG Bochum, 28.08.2020 - 36 Js 315/19
- BGH, 20.07.2021 - 4 StR 31/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Öffentlichkeit eines Verkehrsraumes: …
Auszug aus BGH, 20.07.2021 - 4 StR 31/21
Soweit der Schuldspruch auf die Revision des Angeklagten geändert wird, verletzt dies nicht das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2020 ? 4 StR 519/19, NStZ-RR 2021, 116). - BGH, 25.11.2010 - 3 StR 364/10
Versuchter Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche …
Auszug aus BGH, 20.07.2021 - 4 StR 31/21
Dies folgt daraus, dass der Strafausspruch des abgeurteilten Nebenklagedeliktes gemäß § 400 Abs. 1 StPO selbst nicht Gegenstand einer zulässigen Revisionsrüge eines Nebenklägers sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 20. November 2019 - 2 StR 554/18; vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10 mwN). - BayObLG, 17.11.2020 - 201 ObOWi 1385/20
Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Ersatzzustellung unter dem Nebenwohnsitz; …
Auszug aus BGH, 20.07.2021 - 4 StR 31/21
Soweit der Schuldspruch auf die Revision des Angeklagten geändert wird, verletzt dies nicht das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2020 ? 4 StR 519/19, NStZ-RR 2021, 116).
- BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18
Notwehr (Gebotenheit: sozialethisch begründete Einschränkung im Einzelfall, …
Auszug aus BGH, 20.07.2021 - 4 StR 31/21
Dies folgt daraus, dass der Strafausspruch des abgeurteilten Nebenklagedeliktes gemäß § 400 Abs. 1 StPO selbst nicht Gegenstand einer zulässigen Revisionsrüge eines Nebenklägers sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 20. November 2019 - 2 StR 554/18; vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10 mwN). - BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 20.07.2021 - 4 StR 31/21
Eine Auslagenerstattung zwischen einem Angeklagten und einem Nebenkläger findet dann nicht statt, wenn beide Rechtsmittel erfolglos geblieben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 2 StR 381/20; Beschluss vom 14. Januar 1992 ? 4 StR 629/91, BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1). - BGH, 26.02.2003 - 5 StR 27/03
Körperverletzung mit Todesfolge (Fahrlässigkeit; Vorhersehbarkeit; objektive …
Auszug aus BGH, 20.07.2021 - 4 StR 31/21
Der allein zugunsten des Angeklagten bestehende Schutzzweck der Regelung des § 349 Abs. 4 StPO, wonach eine Urteilsaufhebung durch Beschluss zuungunsten des Angeklagten auf eine Revision der Staatsanwaltschaft oder eines Nebenklägers nicht vorgesehen ist, wird bei der hier vorliegenden bloßen Schuldspruchänderung nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2017 ? 1 StR 340/17; Beschluss vom 26. Februar 2003 ? 5 StR 27/03, NStZ-RR 2004, 162). - BGH, 12.05.2021 - 2 StR 381/20
Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (zulässiges Anfechtungsziel)
Auszug aus BGH, 20.07.2021 - 4 StR 31/21
Eine Auslagenerstattung zwischen einem Angeklagten und einem Nebenkläger findet dann nicht statt, wenn beide Rechtsmittel erfolglos geblieben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 2 StR 381/20;… Beschluss vom 14. Januar 1992 ? 4 StR 629/91, BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1). - BGH, 10.10.2017 - 1 StR 340/17
Rechtsmittelbefugnis der Nebenklage
Auszug aus BGH, 20.07.2021 - 4 StR 31/21
Der allein zugunsten des Angeklagten bestehende Schutzzweck der Regelung des § 349 Abs. 4 StPO, wonach eine Urteilsaufhebung durch Beschluss zuungunsten des Angeklagten auf eine Revision der Staatsanwaltschaft oder eines Nebenklägers nicht vorgesehen ist, wird bei der hier vorliegenden bloßen Schuldspruchänderung nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2017 ? 1 StR 340/17; Beschluss vom 26. Februar 2003 ? 5 StR 27/03, NStZ-RR 2004, 162).
- BGH, 02.02.2022 - 2 StR 41/21
Wirkung einer Revision der Nebenklage (unbegründete Revision der Nebenklage: …
(2) Für die - aus § 400 Abs. 1 StPO folgende - Kontrollbefugnis hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, dass sich diese weder auf den Strafausspruch, noch auf Taten, die den Nebenkläger nicht zum Anschluss berechtigen, erstreckt (vgl. Senat…, Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 554/18, juris Rn. 29; BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2021 - 4 StR 31/21, juris Rn. 7; vom 9. Februar 2021 - 3 StR 382/20, NStZ-RR 2021, 138; vom 17. Mai 2018 - 3 StR 622/17, NStZ-RR 2018, 272;… vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11, juris Rn. 52; Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10, NStZ-RR 2011, 73, 74; vgl. auch BGH…, Urteil vom 21. Februar 2018 - 1 StR 351/17, juris Rn. 11;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, aaO). - BGH, 08.12.2021 - 4 StR 224/20
Verbotene Kraftfahrzeugrennen (Kraftfahrzeugrennen: besondere Gefährlichkeit, …
Der Senat kann die gebotene Schuldspruchänderung und die Teilaufhebung des Strafausspruchs im Beschlusswege nach § 349 Abs. 4, § 354 Abs. 1 StPO analog auch auf die Revision der Nebenkläger hin vornehmen, denn der Angeklagte wird dadurch nicht beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130;… Wiedner in BeckOK-StPO, 41. Edition, § 349 Rn. 52 mwN; siehe auch BGH, Beschluss vom 20. Juli 2021 - 4 StR 31/21 Rn. 5). - BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (fehlende Feststellungen zum …
Eine "Verböserung" des Schuldspruchs auf die Revision des Angeklagten verletzt nicht das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2021 ? 4 StR 31/21 Rn. 4 mwN).
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