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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2024 - 4 StR 317/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,25857
BGH, 11.09.2024 - 4 StR 317/24 (https://dejure.org/2024,25857)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2024 - 4 StR 317/24 (https://dejure.org/2024,25857)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2024 - 4 StR 317/24 (https://dejure.org/2024,25857)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 34 KCanG
    Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen: Einfuhr von Cannabis)

  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.06.2024 - 4 StR 111/24

    Handeltreiben mit Cannabis (bandenmäßiges Handeltreiben; nicht geringe Menge)

    Auszug aus BGH, 11.09.2024 - 4 StR 317/24
    Dieses Gesetz hat der Senat gemäß § 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO bei der Revisionsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Juli 2024 ? 4 StR 72/24 Rn. 2; Beschluss vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24 Rn. 4).

    Dass sich die Taten auf Cannabis in nicht geringer Menge beziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24 Rn. 5 mit weiteren Nachweisen zum Grenzwert der nicht geringen Menge), stellt lediglich ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall dar (§ 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG), das im Schuldspruch keinen Ausdruck findet (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 637/23 Rn. 6).

  • BGH, 16.07.2024 - 5 StR 296/24

    Konkurrenzverhältnis zwischen Handeltreiben mit und Einfuhr von Cannabis nach …

    Auszug aus BGH, 11.09.2024 - 4 StR 317/24
    Die erhöhte Strafbarkeit des Einfuhrvorgangs (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, die Grund für eine tateinheitliche Verurteilung mit dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 BtMG) ist, wurde nicht in das Konsumcannabisgesetz übernommen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 5 StR 296/24 Rn. 5 f.;… Beschluss vom 22. Mai 2024 - 2 StR 41/24 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 22.05.2024 - 2 StR 41/24

    Handeltreiben mit Cannabis (unerlaubte Einfuhr: Handeln mit Betäubungsmitteln, …

    Auszug aus BGH, 11.09.2024 - 4 StR 317/24
    Die erhöhte Strafbarkeit des Einfuhrvorgangs (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, die Grund für eine tateinheitliche Verurteilung mit dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 BtMG) ist, wurde nicht in das Konsumcannabisgesetz übernommen (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 5 StR 296/24 Rn. 5 f.; Beschluss vom 22. Mai 2024 - 2 StR 41/24 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 30.07.2024 - 4 StR 72/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 11.09.2024 - 4 StR 317/24
    Dieses Gesetz hat der Senat gemäß § 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO bei der Revisionsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2024 ? 4 StR 72/24 Rn. 2;… Beschluss vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24 Rn. 4).
  • BGH, 24.04.2024 - 5 StR 637/23
    Auszug aus BGH, 11.09.2024 - 4 StR 317/24
    Dass sich die Taten auf Cannabis in nicht geringer Menge beziehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24 Rn. 5 mit weiteren Nachweisen zum Grenzwert der nicht geringen Menge), stellt lediglich ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall dar (§ 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG), das im Schuldspruch keinen Ausdruck findet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 637/23 Rn. 6).
  • BGH, 14.01.2025 - 4 StR 351/24

    Einfuhr von Cannabis (Formulierung des Schuldspruchs); Unterbringung in einer …

    Dass sich die Tat auf Cannabis in nicht geringer Menge bezieht, stellt lediglich ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall dar (§ 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG), der im Schuldspruch nicht zum Ausdruck zu bringen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. November 2024 - 4 StR 470/23 Rn. 5; Beschluss vom 11. September 2024 - 4 StR 317/24 Rn. 4).
  • BGH, 30.10.2024 - 1 StR 235/24

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis (Verhältnis zum Erwerb, der Veräußerung …

    Die Notwendigkeit, in Ausnahme zum allgemeinen Grundsatz die Einfuhr gegenüber dem Handeltreiben jedenfalls zur Klarstellung hervorzuheben, wenn sie sich auf eine nicht geringe Menge bezieht, ist im Anwendungsbereich des § 34 KCanG daher nicht gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. September 2024 - 4 StR 317/24 Rn. 5;… vom 17. Juli 2024 - 2 StR 127/24 Rn. 5 …und vom 18. Juli 2024 - 5 StR 623/23 Rn. 23; jeweils mwN).
  • BGH, 21.05.2025 - 4 StR 63/25

    Korrektur eines Schuldspruchs (Handeltreiben mit Cannabis; Verkündungsversehen); …

    Dass der Angeklagte bei diesen Taten gewerbsmäßig handelte und sich die Taten D.17 - D.26 zugleich jeweils auf Cannabis in nicht geringer Menge beziehen, erfüllt - wie das Landgericht in den schriftlichen Urteilsgründen zutreffend ausführt - lediglich die Regelbeispiele für einen besonders schweren Fall nach § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 4 KCanG, der im Schuldspruch nicht zum Ausdruck zu bringen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. November 2024 - 4 StR 470/23 Rn. 5; Beschluss vom 11. September 2024 - 4 StR 317/24 Rn. 4).
  • BGH, 07.11.2024 - 4 StR 470/23

    Handeltreiben mit Cannabis; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung …

    Dass sich die Taten auf Cannabis in nicht geringer Menge beziehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24 Rn. 5 mwN), stellt lediglich ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall dar (§ 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG), das im Schuldspruch keinen Ausdruck findet (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2024 - 4 StR 317/24 Rn. 4;… Beschluss vom 7. Mai 2024 - 5 StR 115/24 Rn. 10).
  • BGH, 04.02.2025 - 1 StR 499/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Dies gilt auch dann, wenn sich die Einfuhrhandlungen zum Zwecke des Handeltreibens - so wie hier beim Verbringen des Marihuanas aus Tschechien - auf eine nicht geringe Menge beziehen (§ 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG; BGH, Beschlüsse vom 11. September 2024 - 4 StR 317/24 Rn. 5;… vom 5. August 2024 - 5 StR 243/24 Rn. 7 f. …und vom 16. Juli 2024 - 5 StR 296/24 Rn. 5-11; jeweils mwN).
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