Rechtsprechung
| BGH, 28.08.2003 - 4 StR 318/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 253; ; StGB § 255; ; StGB § 240; ; StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 357; ; StPO § 264
- Wolters Kluwer
Normatives Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit der Bereicherung; Erstreckung der Änderung des Schuldspruchs auch auf einen Mitangeklagten als Haupttäter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 253 Abs. 1
Rechtswidrigkeit der Bereicherung bei bestehendem zivilrechtlichem Anspruch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 45
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.12.1994 - VI ZR 80/94
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus BGH, 28.08.2003 - 4 StR 318/03
Die Strafkammer hat bei der rechtlichen Würdigung der Tat nicht bedacht, daß der Mitangeklagte den Geschädigten K. K. überfiel, um von diesem die Herausgabe von Geld zu erzwingen, welches der Tilgung einer noch nicht beglichenen, im Wege der Erbfolge auf die Mutter des Mitangeklagten und/oder ihn selbst übergegangenen, titulierten Schmerzensgeldforderung des verstorbenen Vaters des Mitangeklagten gegen K. K. dienen sollte (zur Vererblichkeit des Schmerzensgeldanspruchs vgl. BGH NJW 1995, 783). - BGH, 02.05.1995 - 5 StR 135/95
Erpressung - Raub - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Bereicherung …
Auszug aus BGH, 28.08.2003 - 4 StR 318/03
Dieses wird nicht dadurch rechtswidrig, daß zu seiner Verwirklichung rechtswidrige Mittel angewendet werden (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 7). - BGH, 30.01.1990 - 1 StR 690/89
Erpressung: Fehlende Absicht, sich zu Unrecht zu bereichern
Auszug aus BGH, 28.08.2003 - 4 StR 318/03
Es fehlt deshalb an dem für die Erpressung erforderlichen normativen Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit der Bereicherung (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 6; BGH, Beschluß vom 21. März 2002 - 4 StR 48/02), da das mit der Handlung des Mitangeklagten Ü. verfolgte Endziel der Rechtsordnung entsprach. - BGH, 21.03.2002 - 4 StR 48/02
Versuchte schwere räuberische Erpressung (Absicht rechtswidriger Bereicherung); …
Auszug aus BGH, 28.08.2003 - 4 StR 318/03
Es fehlt deshalb an dem für die Erpressung erforderlichen normativen Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit der Bereicherung (…vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 6; BGH, Beschluß vom 21. März 2002 - 4 StR 48/02), da das mit der Handlung des Mitangeklagten Ü. verfolgte Endziel der Rechtsordnung entsprach. - BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95
Strafverfolgungsbehörden - Verfahrensverzögerung - Vertretenmüssen - …
Auszug aus BGH, 28.08.2003 - 4 StR 318/03
Der Senat ist trotz des insoweit entgegenstehenden Aufhebungsantrags des Generalbundesanwalts nicht gehindert, im Beschlußwege zu entscheiden (BGHR StPO § 349 Abs. 5 Entscheidung 1).
- BGH, 23.02.2016 - 3 StR 5/16
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei in Betracht kommendem Rücktritt …
Auch wenn sie sich irrig ein Recht auf eigenmächtige Befriedigung ihrer (berechtigten) Geldforderungen nur vorgestellt haben sollten, hätten sie sich im Hinblick auf die räuberische Erpressung gemäß §§ 253, 255 StGB in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum befunden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - 4 StR 346/61, BGHSt 17, 87, 90 f.; Beschlüsse vom 17. Juni 1999 - 4 StR 12/99, StV 2000, 79 und vom 28. August 2003 - 4 StR 318/03, NStZ-RR 2004, 45). - BGH, 25.06.2024 - 3 StR 93/24
Einziehung des Wertes von Taterträgen (faktische Verfügungsgewalt); Einziehung …
§ 349 Abs. 5 StPO schließt lediglich eine Beschlussentscheidung zu Ungunsten des revidierenden Angeklagten gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft aus (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07, NStZ 2008, 565 Rn. 10;… vom 6. August 2007 - 4 StR 431/06, juris Rn. 17; vom 28. August 2003 - 4 StR 318/03, NStZ-RR 2004, 45, 46). - LG Ravensburg, 18.12.2025 - 6 NBs 25 Js 4939/23
Vorliegen der Zueignungsabsicht und Kenntnis über die Rechtswidrigkeit der …
Dass er mit Nötigungsmitteln durchgesetzt werden soll, macht den begehrten Vermögensvorteil nicht rechtswidrig (BGH NStZ-RR 2004, 45; BGH NStZ-RR 2022, 47;… TK-StGB/Bosch, 31. Aufl. 2025, StGB § 253 Rn. 19, beck-online). - BGH, 10.01.2024 - 2 StR 478/23
Besonders schwere räuberische Erpressung (Beweiswürdigung: Bereicherung, …
In diesem Fall fehlt es bereits an einem Vermögensnachteil im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 1 StR 467/17, NStZ-RR 2018, 316, 317) bzw. an dem zur Tatbestandserfüllung erforderlichen normativen Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit der Bereicherung und damit an der Bereicherungsabsicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2003 - 4 StR 318/03, NStZ-RR 2004, 45).
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