Rechtsprechung
| BGH, 05.07.2023 - 4 StR 33/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 51 WaffG; § 52 WaffG; § 2 WaffG; § 25c AWaffV; § 22a Abs. 1 Nr. 6 a) KrWaffKontrG; § 13a Satz 2 KrWaffKontrG
Unerlaubter Waffenbesitz (Repetiergewehr: Umgang mit dem Gewehr, Erlaubnispflicht, Berechtigung zum Besitz); Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe (Unbrauchbarmachung: technischen Veränderungen, Art der Kriegswaffe, Maschinengewehre, Veränderung des ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 2 Abs. 3 WaffG, § ... 2 Abs. 2 WaffG, § 349 Abs. 2 StPO, § 72, § 57 StPO, § 51 Abs. 1 WaffG, § 52 Abs. 3 Nr. 2 a) Var. 2 WaffG, Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 zum WaffG, § 52 Abs. 1 Nr. 2 a) oder b) WaffG, § 52 Abs. 3 Nr. 2 WaffG, § 2 Abs. 4 WaffG, § 25c Abs. 1 Satz 1 AWaffV, § 25c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 AWaffV, § 25c Abs. 1 AWaffV, Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4 zum WaffG, § 57 Abs. 1 WaffG, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 52 Abs. 3 WaffG, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Vorsätzlicher unerlaubter Besitz einer Schusswaffe in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Vorsätzlicher unerlaubter Besitz einer Schusswaffe in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Hagen, 12.10.2022 - 46 KLs 7/22
- BGH, 05.07.2023 - 4 StR 33/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrages …
Auszug aus BGH, 05.07.2023 - 4 StR 33/23
Ein Verstoß gegen § 72, § 57 StPO begründet die Revision nicht, weil § 57 StPO nur eine Ordnungsvorschrift ist, die allein dem Schutz des Zeugen beziehungsweise des Sachverständigen, nicht den Belangen des Angeklagten dient (BGH, Urteil vom 7. Juli 1997 - 5 StR 17/97, NStZ 1998, 158, 159).
- BGH, 14.01.2025 - 5 StR 709/24 Rn. 2 1. Der Schuldspruch war hinsichtlich des ausgeurteilten Waffendelikts dahingehend zu präzisieren, dass sich der Angeklagte B. des unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe (Flinte), einer halbautomatischen Kurzwaffe (Pistole) sowie von Munition schuldig gemacht hat (vgl. zur Tenorierung BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2023 - 4 StR 33/23; vom 22. Mai 2024 - 2 StR 24/24).
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