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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,102
BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54 (https://dejure.org/1954,102)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1954 - 4 StR 350/54 (https://dejure.org/1954,102)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1954 - 4 StR 350/54 (https://dejure.org/1954,102)
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Textilvertreter

§ 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft - Beihilfe;

Diebstahlsgehilfe kann i.R.v. § 252 StGB nur dann Täter sein, wenn er Besitz an der gestohlenen Sache hat (im Falle von Mittäterschaft hingegen kann dem Mittäter der Besitz zugerechnet werden)

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 248
  • NJW 1954, 1495
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (2)

  • RG, 23.09.1924 - I 54/24

    1. Welche Bedeutung hat der Begriff des mittelbaren Täters für die …

    Auszug aus BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54
    Erforderlich ist vielmehr, daß jeder Beteiligte seine eigene Tätigkeit durch die Handlung des anderen vervollständigen und auch diese sich zurechnen lassen will, daß somit alle , in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken handeln (RGSt 58, 279; 71, 24 f).
  • RG, 03.07.1933 - III 1164/32

    Kann sich der Geschäftsführer einer GmbH. eine fremde Sache im Sinne des § 246 …

    Auszug aus BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54
    Dieses Merkmal kann nicht den klaren Worten des Gesetzes zuwider dahin ausgelegt werden, daß auch die Absicht genüge, einen anderen im Besitze der Beute zu erhalten (vgl. RGSt 67, 266; BGHSt 4, 238 f).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Er hat nicht nur fremdes Tun gefördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat eingefügt, daß sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; 8, 393, 396; BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGH StV 1985, 106,107;… BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 3, 4 und Mittäter 2).
  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Mörder oder Mordgehilfe? - Der Streit um das Staschynskij-Urteil

    Dieser sogenannten subjektiven Teilnahmelehre hat sich im Grundsatz auch der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung von vornherein angeschlossen (BGHSt 2, 150, 156; 2, 169, 170; 4, 20, 21; 6, 226, 228; 6, 248, 249; 8, 70, 73).
  • BGH, 16.09.2014 - 3 StR 373/14

    Räuberischer Diebstahl (Vollendung der Wegnahme bei kleinen Gegenständen; …

    b) Indes kann nach allgemeiner Ansicht - bei Unterschieden im Einzelnen (…umfassend Weigend, GA 2007, 274) - Täter des § 252 StGB nicht derjenige sein, der weder selbst im Besitz der entwendeten Sache ist (vgl. zum Gehilfen BGH, Urteil vom 8. Juli 1954 - 4 StR 350/54, BGHSt 6, 248, 250;… hiergegen LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 252 Rn. 14 ff.), noch am Diebstahl mittäterschaftlich beteiligt war.
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