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Rechtsprechung
   BGH, 06.10.2015 - 4 StR 352/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30444
BGH, 06.10.2015 - 4 StR 352/15 (https://dejure.org/2015,30444)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2015 - 4 StR 352/15 (https://dejure.org/2015,30444)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - 4 StR 352/15 (https://dejure.org/2015,30444)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 StGB
    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag: Rücktrittshorizont des Täters, Unzulänglichkeit bisheriger Drohungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Versuchte räuberische Erpressung: Abgrenzung zwischen fehlgeschlagenem Versuch und freiwilligem Rücktritt vom unbeendeten Versuch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 StGB, § 255 StGB
    Versuchte räuberische Erpressung: Abgrenzung zwischen fehlgeschlagenem Versuch und freiwilligem Rücktritt vom unbeendeten Versuch

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 154a Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 24 Abs. 1 StGB, § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 69 Abs. 3 Satz 2 StGB, § 69a StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf der räuberischen Erpressung; Wegfall einer tateinheitlichen Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs bei der Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf der räuberischen Erpressung; Wegfall einer tateinheitlichen Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs bei der Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der fehlgeschlagene Versuch - und die Vorstellung des Täters

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz); …

    Auszug aus BGH, 06.10.2015 - 4 StR 352/15
    Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NJW 2015, 2898, 2899;… Beschluss vom 15. Januar 2015 - 4 StR 560/14, Rn. 6 zitiert nach juris; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 541/11

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; strafbefreiender Rücktritt …

    Auszug aus BGH, 06.10.2015 - 4 StR 352/15
    Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NJW 2015, 2898, 2899;… Beschluss vom 15. Januar 2015 - 4 StR 560/14, Rn. 6 zitiert nach juris; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91).
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06

    Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden …

    Auszug aus BGH, 06.10.2015 - 4 StR 352/15
    Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NJW 2015, 2898, 2899;… Beschluss vom 15. Januar 2015 - 4 StR 560/14, Rn. 6 zitiert nach juris; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91).
  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 560/14

    Rücktritt vom Versuch des Diebstahls (Fehlschlag)

    Auszug aus BGH, 06.10.2015 - 4 StR 352/15
    Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NJW 2015, 2898, 2899; Beschluss vom 15. Januar 2015 - 4 StR 560/14, Rn. 6 zitiert nach juris; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91).
  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20

    Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten - …

    Maßgeblich dafür ist nicht der ursprüngliche Tatplan, dem je nach Fallgestaltung aber Indizwirkung für den Erkenntnishorizont des Täters zukommen kann, sondern die Vorstellung des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung und damit der sog. Rücktrittshorizont (st.Rspr.; vgl. nur jüngst BGH, Beschluss vom 29.01.2020 - 1 StR 637/19 = StV 2020, 464; aber auch BGH, Beschluss vom 19.09.2018 - 2 StR 153/18; 15.01.2015 - 4 StR 560/14 bei juris; 22.09.2015 - 4 StR 359/15 = NStZ 2016, 332 = StV 2017, 671; 06.10.2015 - 4 StR 352/15 = StraFo 2015, 521; 19.09.2018 - 2 StR 153/18 = NStZ-RR 2019, 44 sowie OLG Bamberg, Beschluss vom 22.11.2017 - 3 OLG 130 Ss 120/17 = OLGSt StGB § 22 Nr. 5;… ferner Fischer StGB 67. Aufl. § 24 Rn. 6 ff. und MüKo/Hoffmann-Holland StGB 4. Aufl. § 24 Rn. 52 ff., jeweils m.w.N.).
  • LG Münster, 26.05.2021 - 22 KLs 5/21
    Zur Beantwortung der Frage, ob ein Fehlschlag vorliegt, kommt es somit lediglich auf die weiteren Vorstellungen des Angeklagten nach dem Misslingen des zunächst ins Auge gefassten Tatablaufs an (BGH, Beschluss vom 06.10.2015, Az. 4 StR 352/15; BGH, Beschluss vom 22.03.2012, Az. 4 StR 541/11).
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