Rechtsprechung
| BGH, 13.09.2016 - 4 StR 370/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Einziehung eines Kokaingemischs im Rahmen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Einziehung eines Kokaingemischs im Rahmen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2
Einziehung eines Kokaingemischs im Rahmen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15
Versuchtes Einschleusen von Ausländern (Hilfeleisten; Tatvorsatz; unmittelbares …
Auszug aus BGH, 13.09.2016 - 4 StR 370/16
Der Senat nimmt die vom Generalbundesanwalt beantragte Präzisierung der Einziehungsentscheidung im Rahmen der Verwerfung der Revision des Angeklagten gemäß § 349 Abs. 2 StPO vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2015 - 3 StR 84/15, NStZ-RR 2015, 303, vom 3. September 2015 - 3 StR 236/15). - BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15
Grenzen der Notwehr unter Benutzung einer Schusswaffe (erreichbares Abwehrmittel …
Auszug aus BGH, 13.09.2016 - 4 StR 370/16
Der Senat nimmt die vom Generalbundesanwalt beantragte Präzisierung der Einziehungsentscheidung im Rahmen der Verwerfung der Revision des Angeklagten gemäß § 349 Abs. 2 StPO vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2015 - 3 StR 84/15, NStZ-RR 2015, 303, vom 3. September 2015 - 3 StR 236/15).
- BGH, 18.11.2020 - 4 StR 372/20
Kriegswaffenkontrollgesetz (Anwendbarkeit auf Munition mit Hartkerngeschossen)
Der Senat nimmt die vom Generalbundesanwalt angeregte Präzisierung der irrtümlich auf § 73 Abs. 1 StGB - richtig: § 33 Satz 1 BtMG i.V.m. § 74 Abs. 2 StGB - gestützten Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich vor, auch wenn sich die Einziehungsgegenstände insoweit eindeutig aus einer Zusammenschau von Urteilsformel und Gründen ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2016 - 4 StR 370/16; vom 20. Dezember 2016 - 4 StR 484/16 und vom 20. November 2018 - 4 StR 466/18), so dass auch ohne die vorgenommene Präzisierung bei allen Beteiligten und bei der Vollstreckungsbehörde Klarheit über Art und Menge der eingezogenen Betäubungsmittel besteht (BGH, Beschlüsse vom 29. August 2018 - 4 StR 56/18 und vom 5. November 2014 - 2 StR 418/14). - BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17
Recht auf ein faires Verfahren (Tatprovokation bei Einsatz einer polizeilichen …
Der Senat hat die Einziehungsentscheidung hinsichtlich der Betäubungsmittel, deren Art und Menge sich aus den Urteilsgründen eindeutig ergibt, präzisiert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2016 - 4 StR 370/16; und vom 20. Dezember 2016 - 4 StR 484/16). - BGH, 20.12.2016 - 4 StR 484/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Der vom Generalbundesanwalt angeregten Klarstellung der Urteilsformel bezüglich Art und Menge der sichergestellten Betäubungsmittel bedurfte es hier nicht, da sich der Einziehungsgegenstand aus den Gründen ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2016 - 4 StR 370/16); im Übrigen hat der Angeklagte ausweislich der Urteilsgründe sein Einverständnis mit der Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel und damit seinen Verzicht auf deren Rückgabe erklärt (UA S. 18). - OLG Hamburg, 24.07.2018 - 1 Rev 29/18
Verlesbarkeit von Behördengutachten; Gewerbsmäßigkeit beim Handeltreiben mit …
Wird der Urteilstenor diesen Anforderungen nicht gerecht, kann das Revisionsgericht die Entscheidung selbst treffen (§ 354 Abs. 1 StPO) oder den Urteilstenor präzisieren, vorausgesetzt die Urteilsgründe enthalten die erforderlichen Angaben und legen die sachlichrechtlichen Einziehungsvoraussetzungen dar (vgl. BGH, Beschl. v. 13. September 2016 - 4 StR 370/16, BeckRS 2016/20939;… BGH, Urt. v. 3. September 2015-3 StR 236/15, BeckRS 2015, 19556; BGH, Beschl. v. 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13, NStZ-RR 2015, 16, 17;… MünchKomm- StPO/Maier, § 260 Rn. 323).
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