Rechtsprechung
| BGH, 09.10.2012 - 4 StR 381/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 176 Abs. 5 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
Sexueller Missbrauch von Kindern (Tathandlung des Anbietens: kein Erfordernis der Ernstlichkeit des Angebots); Doppelverwertungsverbot - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Kindesmissbrauch: Strafzumessung beim schweren Missbrauch eines Säuglings; Voraussetzungen des Anbietens eines Kindes zur Vornahme sexueller Handlungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 3 StGB, § 174 Abs 1 Nr 3 StGB, § 176 Abs 1 StGB, § 176 Abs 2 StGB, § 176 Abs 3 StGB
Kindesmissbrauch: Strafzumessung beim schweren Missbrauch eines Säuglings; Voraussetzungen des Anbietens eines Kindes zur Vornahme sexueller Handlungen - Wolters Kluwer
"Anbieten" als Zurverfügungstellen eines Kindes für sexuelle Handlungen durch einen Täter gegenüber Personen (hier: Säugling) gem. § 176 Abs. 5 StGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nicht ernst gemeintes Anbieten eines Kindes für sexuelle Handlungen strafbar - Anschein der Ernsthaftigkeit des Anbietens genügt
Verfahrensgang
- LG Essen, 12.03.2012 - 23 KLs 148/11
- BGH, 09.10.2012 - 4 StR 381/12
- BGH, 30.01.2013 - 4 StR 381/12
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 224
- NStZ-RR 2013, 362
- StV 2013, 744
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.04.1998 - 1 StR 801/97
S/M-Studio - §§ 30, 211 StGB, Verabredung nur bei Ernsthaftigkeit; § 111 StGB, …
Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 4 StR 381/12
Der vom Bundesgerichtshof bestätigte Freispruch erfolgte, weil sich das Landgericht nicht davon überzeugen konnte, dass das Angebot tatsächlich ernst gemeint war und auch eine Bestrafung nach § 111 StGB ausschied (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 1998 - 1 StR 801/97, NStZ 1998, 403 f.). - BGH, 10.08.2000 - 1 StR 343/00
Strafschärfung (Herabwürdigung zum Sexualobjekt); Strafzumessung; Sexueller …
- BGH, 21.05.2003 - 2 StR 143/03
Verjährung; strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten; …
Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 4 StR 381/12
Zwar sind derartige Formulierungen grundsätzlich nicht unbedenklich (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 2 StR 143/03), doch durfte hier die sich von üblichen Missbrauchsfällen abhebende, die gesamte Existenz des Tatopfers umfassende Herabwürdigung durch den Angeklagten strafschärfend berücksichtigt werden.
- BGH, 16.05.2024 - 3 StR 112/23
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Verbreitung, Erwerb und Besitz …
Ein tatbestandsmäßiges Anbieten - sowohl im Sinne des § 176 Abs. 5 Variante 1 StGB aF als auch im Sinne der inhaltsgleichen Nachfolgevorschrift § 176 Abs. 1 Nr. 3 Alternative 1 StGB nF - liegt vor, wenn der Täter gegenüber einer anderen Person ausdrücklich oder konkludent erklärt, er sei willens und in der Lage, ein bestimmtes - allerdings nicht notwendigerweise anhand der Erklärung identifizierbares - Kind für sexuelle Handlungen zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 4 StR 381/12, BGHR StGB § 176 Abs. 5 Anbieten 1 Rn. 5;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 176 Rn. 10).Es genügte und genügt, wenn das Angebot als ernst gemeint erscheinen kann und der Täter dies in seinen - zumindest bedingten - Vorsatz aufgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 4 StR 381/12, BGHR StGB § 176 Abs. 5 Anbieten 1 Rn. 5;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 176 Rn. 10).
- LG Wuppertal, 11.07.2022 - 24 KLs 24/21 Ein tatbestandsmäßiges Anbieten lag vor, wenn der Täter gegenüber einer oder mehreren Personen ausdrücklich oder konkludent erklärte, dass er willens und in der Lage sei, ein bestimmtes - allerdings nicht notwendig anhand der Erklärung identifizierbares - Kind für sexuelle Handlungen i.S.d. § 176 Abs. 1 bis 4 StGB zur Verfügung zu stellen; dabei war es nicht erforderlich, dass er sein Versprechen auch erfüllen wollte, sondern es genügte, wenn das Angebot als ernst gemeint erscheinen konnte und der Täter dies in seinen zumindest bedingten Vorsatz aufgenommen hatte (BGH, Beschl. v. 09.10.2012, 4 StR 381/12, NStZ 2013, 224 [225] m.w.N.).
- VG Schleswig, 07.09.2021 - 22 B 1/21
Vorläufige Dienstenthebung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Der Tatbestand des § 176 Abs. 5 StGB in der Alternative des "Anbietens" ist dann erfüllt, wenn der Täter gegenüber einer oder mehreren Personen ausdrücklich oder konkludent erklärt, dass er willens und in der Lage ist, ein Kind für sexuelle Handlungen im Sinne der Absätze 1 bis 4 zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - 4 StR 381/12 - juris Rn. 5 m.w.N.).Es reicht aus, wenn das Angebot als ernst gemeint erscheinen kann und der Täter dies in seinen (bedingten) Vorsatz aufgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 09.10.2012 a.a.O. unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung).
Dieser Gesetzesentwurf liegt § 176 Abs. 5 StGB in der geltenden Fassung zugrunde (vgl. zu allem: BGH, Beschluss vom 09.10.2012 a.a.O. m.w.N.).
- OLG Braunschweig, 26.11.2025 - 1 ORs 62/25
Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs von Kindern bei dem Angebot eines bloß …
Anlass für die Vorschrift des § 176 Abs. 5 StGB in der ab 1. April 2004 gültigen Fassung, die das Anbieten erstmals gesondert unter Strafe stellte, war gerade der Fall eines nicht erweislich ernst gemeinten Angebotes, das - da von § 30 StGB nicht erfasst - zu einem Freispruch führte (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012, 4 StR 381/12, juris, Rn.5). - KG, 04.07.2025 - 3 ORs 23/25
Anbieten eines Nachweises eines Kindes zur Vornahme einer sexuellen Handlung
Es genügte und genügt, wenn das Angebot als ernst gemeint erscheinen kann und der Täter dies in seinen - zumindest bedingten - Vorsatz aufgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2024 - 3 StR 112/23 -, juris; NStZ 2013, 224 [für die inhaltsgleiche Vorgängervorschrift § 176 Abs. 5 Var. 1 StGB in der vor dem 01. Juli 2021 geltenden Fassung];… Fischer, StGB 72. Aufl., § 176 Rn. 10). - KG, 04.07.2025 - 3 ORbs 23/25
Sexueller Missbrauch durch Anbieten eines Kindes ohne Zugriffsmöglichkeit des …
Es genügte und genügt, wenn das Angebot als ernst gemeint erscheinen kann und der Täter dies in seinen - zumindest bedingten - Vorsatz aufgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2024 - 3 StR 112/23 -, juris; NStZ 2013, 224 [für die inhaltsgleiche Vorgängervorschrift § 176 Abs. 5 Var. 1 StGB in der vor dem 01. Juli 2021 geltenden Fassung];… Fischer, StGB 72. Aufl., § 176 Rn. 10).
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| BGH, 30.01.2013 - 4 StR 381/12 |
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§ 356a StPO
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StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a
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Verfahrensgang
- LG Essen, 12.03.2012 - 23 KLs 148/11
- BGH, 09.10.2012 - 4 StR 381/12
- BGH, 30.01.2013 - 4 StR 381/12
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