Rechtsprechung
| BGH, 21.06.2017 - 4 StR 386/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 316 StGB; § 328 Abs. 2 StPO; § 331 Abs. 1 StPO
Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern); Verbot der Verschlechterung (Geltung nach Verweisung an eine große Strafkammer als erstinstanzliches Gericht; Berücksichtigung im Revisionsverfahren von Amts wegen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 331 Abs. 1 StPO, § 328 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern; Herabsetzung der Einzelfreiheitsstrafe; Gerichtliche Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots i.R. des Strafausspruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern; Herabsetzung der Einzelfreiheitsstrafe; Gerichtliche Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots i.R. des Strafausspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.01.2008 - 4 StR 626/07
Geltung des Verschlechterungsverbotes beim Strafausspruch und bezüglich der …
Auszug aus BGH, 21.06.2017 - 4 StR 386/16
Denn das Verbot der reformatio in peius nach § 331 Abs. 1 StPO gilt auch dann, wenn - wie hier - das Landgericht die Sache gemäß § 328 Abs. 2 StPO an eine große Strafkammer verwiesen hat, die sodann als erstinstanzliches Gericht entscheidet (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2014 - 2 StR 235/14 Rn. 9; vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 141/09, NStZ-RR 2010, 284; vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140;… aA Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 331 Rn. 4a).Der Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07 aaO).
- BGH, 17.07.1986 - 4 StR 543/85
Absolute Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers
Auszug aus BGH, 21.06.2017 - 4 StR 386/16
Die vom Landgericht festgestellten Tatgeschehen zu den Trunkenheitsfahrten - Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer mit Blutalkoholkonzentrationen von mindestens 2, 40 bzw. 2,41 ‰ - geben dem Senat keine Veranlassung, die obergerichtliche Rechtsprechung zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1986 - 4 StR 543/85, BGHSt 34, 133; BayObLGSt 1992, 22; OLG Karlsruhe, VRS 94, 109;… vgl. Ernemann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 316 Rn. 11 mwN) einer näheren Prüfung zu unterziehen. - BGH, 29.10.2009 - 3 StR 141/09
Verweisung einer Sache an ein Gericht höherer Ordnung durch das Berufungsgericht …
Auszug aus BGH, 21.06.2017 - 4 StR 386/16
Denn das Verbot der reformatio in peius nach § 331 Abs. 1 StPO gilt auch dann, wenn - wie hier - das Landgericht die Sache gemäß § 328 Abs. 2 StPO an eine große Strafkammer verwiesen hat, die sodann als erstinstanzliches Gericht entscheidet (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2014 - 2 StR 235/14 Rn. 9; vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 141/09, NStZ-RR 2010, 284; vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140;… aA Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 331 Rn. 4a).
- OLG Karlsruhe, 28.07.1997 - 2 Ss 89/97
Absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern bei BAK von 1,6 &permil
Auszug aus BGH, 21.06.2017 - 4 StR 386/16
Die vom Landgericht festgestellten Tatgeschehen zu den Trunkenheitsfahrten - Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer mit Blutalkoholkonzentrationen von mindestens 2, 40 bzw. 2,41 ‰ - geben dem Senat keine Veranlassung, die obergerichtliche Rechtsprechung zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1986 - 4 StR 543/85, BGHSt 34, 133; BayObLGSt 1992, 22; OLG Karlsruhe, VRS 94, 109;… vgl. Ernemann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 316 Rn. 11 mwN) einer näheren Prüfung zu unterziehen. - BayObLG, 28.02.1992 - 1St RR 30/92
Herabsetzung des Grenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit für Radfahrer
Auszug aus BGH, 21.06.2017 - 4 StR 386/16
Die vom Landgericht festgestellten Tatgeschehen zu den Trunkenheitsfahrten - Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer mit Blutalkoholkonzentrationen von mindestens 2, 40 bzw. 2,41 ‰ - geben dem Senat keine Veranlassung, die obergerichtliche Rechtsprechung zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1986 - 4 StR 543/85, BGHSt 34, 133; BayObLGSt 1992, 22; OLG Karlsruhe, VRS 94, 109;… vgl. Ernemann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 316 Rn. 11 mwN) einer näheren Prüfung zu unterziehen. - BGH, 24.09.2014 - 2 StR 235/14
Schuldunfähigkeit (auf Wahnvorstellung basierender Verlust der Einsichts- oder …
Auszug aus BGH, 21.06.2017 - 4 StR 386/16
Denn das Verbot der reformatio in peius nach § 331 Abs. 1 StPO gilt auch dann, wenn - wie hier - das Landgericht die Sache gemäß § 328 Abs. 2 StPO an eine große Strafkammer verwiesen hat, die sodann als erstinstanzliches Gericht entscheidet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2014 - 2 StR 235/14 Rn. 9; vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 141/09, NStZ-RR 2010, 284; vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140;… aA Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 331 Rn. 4a).
- BGH, 21.06.2018 - 4 StR 638/17
Anrechnung (keine Aussetzung zur Bewährung nach vollständiger Erledigung durch …
Denn das Verbot der reformatio in peius nach § 331 Abs. 1 StPO gilt auch dann, wenn das Landgericht die Sache gemäß § 328 Abs. 2 StPO an eine große Strafkammer verwiesen oder - wie hier - in entsprechender Anwendung des § 225a StPO vorgelegt hat, die sodann als erstinstanzliches Gericht entscheidet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2017 - 4 StR 386/16 Rn. 3;… vom 24. September 2014 - 2 StR 235/14 Rn. 9; vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 141/09, NStZ-RR 2010, 284, 285;… vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07 Rn. 3 f.;… aA Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 331 Rn. 4a). - BGH, 15.05.2025 - 1 StR 189/25
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (erforderliche Feststellung des Zeitpunkts der …
Rn. 7 4. Der Senat weist darauf hin, dass das Verschlechterungsverbot (§ 331 Abs. 1 StPO) auch gilt, wenn - wie hier - im Berufungsverfahren ein amtsgerichtliches Urteil aufgehoben und die Sache an die erstinstanzlich zuständige Strafkammer des Landgerichts verwiesen worden ist (§ 328 Abs. 2 StPO;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2021 - 5 StR 564/20 Rn. 2 und vom 21. Juni 2017 - 4 StR 386/16 Rn. 3; jeweils mwN). - BGH, 03.03.2021 - 5 StR 564/20
Revision gegen Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in …
Denn das Verbot der reformatio in peius nach § 331 Abs. 1 StPO gilt auch dann, wenn - wie hier - die Berufungssache von einer großen Strafkammer übernommen wird, die sodann als erstinstanzliches Gericht entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 4 StR 386/16).".
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