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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2024 - 4 StR 401/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,11862
BGH, 27.02.2024 - 4 StR 401/23 (https://dejure.org/2024,11862)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2024 - 4 StR 401/23 (https://dejure.org/2024,11862)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2024 - 4 StR 401/23 (https://dejure.org/2024,11862)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 27 StGB; § 25 StGB
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Beihilfe: Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Beteiligung am Transport, Selbstständigkeit, eigenes Interesse am Gesamtgeschäft, faktische Handlungsspielräume)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Täterschaftliche Begehung eines bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Täterschaftliche Begehung eines bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, §§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 27 StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 354 Abs. 1 StPO, § 27 StGB, § 265 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung der Grundsätze des allgemeinen Strafrechts für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de

    Täterschaftliche Begehung eines bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 252
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 195/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (zwei Verteidiger: einheitliches …

    Auszug aus BGH, 27.02.2024 - 4 StR 401/23
    Beschränkt sich die Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, so kommt es nach der neueren Rechtsprechung darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. Juni 2022 - 3 StR 136/22, juris Rn. 6; Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21, juris Rn. 9;… Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, juris Rn. 3; Beschluss vom 22. August 2012 ? 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375).

    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21, juris Rn. 9; Urteil vom 14. Dezember 2006 ? 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 25. April 2007 ? 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531).

    Dabei kann eine Beteiligung am Transport als mittäterschaftliches Handeltreiben einzuordnen sein, wenn der Beteiligte über diesen hinaus erhebliche Tätigkeiten entfaltet, am An- und Verkauf der Betäubungsmittel unmittelbar beteiligt ist, selbständig den Umfang des Geschäfts bestimmt oder sonst ein eigenes Interesse am Gesamtgeschäft hat, weil er einen Anteil am Umsatz oder zu erzielenden Gewinn erhalten soll (BGH…, Beschluss vom 29. Juni 2022 ? 3 StR 136/22, juris Rn. 6; Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21, juris Rn. 9).

    Beschränkt sich der Tatbeitrag eines Drogenkuriers auf den bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt selbst dann keine Täterschaft vor, wenn ihm faktische Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21, juris Rn. 9;… Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, juris Rn. 3;… Beschluss vom 18. Mai 2021 - 1 StR 72/21, juris Rn. 4).

  • BGH, 12.08.2014 - 4 StR 174/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft: Beteiligung eines …

    Auszug aus BGH, 27.02.2024 - 4 StR 401/23
    Beschränkt sich die Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, so kommt es nach der neueren Rechtsprechung darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. Juni 2022 - 3 StR 136/22, juris Rn. 6;… Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21, juris Rn. 9; Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, juris Rn. 3; Beschluss vom 22. August 2012 ? 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375).

    Beschränkt sich der Tatbeitrag eines Drogenkuriers auf den bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt selbst dann keine Täterschaft vor, wenn ihm faktische Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21, juris Rn. 9; Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, juris Rn. 3;… Beschluss vom 18. Mai 2021 - 1 StR 72/21, juris Rn. 4).

    Ein Täter- oder Tatherrschaftswille folgt hieraus nicht (vgl. die st. Rspr. zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Transporttätigkeiten, etwa BGH…, Beschluss vom 29. Juni 2022 - 3 StR 136/22, juris Rn. 9; Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, NStZ 2015, 225).

  • BGH, 29.06.2022 - 3 StR 136/22

    Abgrenzung von täterschaftlichem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Beihilfe …

    Auszug aus BGH, 27.02.2024 - 4 StR 401/23
    Beschränkt sich die Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, so kommt es nach der neueren Rechtsprechung darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - 3 StR 136/22, juris Rn. 6;… Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21, juris Rn. 9;… Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, juris Rn. 3; Beschluss vom 22. August 2012 ? 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375).

    Dabei kann eine Beteiligung am Transport als mittäterschaftliches Handeltreiben einzuordnen sein, wenn der Beteiligte über diesen hinaus erhebliche Tätigkeiten entfaltet, am An- und Verkauf der Betäubungsmittel unmittelbar beteiligt ist, selbständig den Umfang des Geschäfts bestimmt oder sonst ein eigenes Interesse am Gesamtgeschäft hat, weil er einen Anteil am Umsatz oder zu erzielenden Gewinn erhalten soll (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 ? 3 StR 136/22, juris Rn. 6;… Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21, juris Rn. 9).

    Ein Täter- oder Tatherrschaftswille folgt hieraus nicht (vgl. die st. Rspr. zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Transporttätigkeiten, etwa BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - 3 StR 136/22, juris Rn. 9; Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, NStZ 2015, 225).

  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06

    Bandenmitgliedschaft (Feststellungen) und Täterschaft und Teilnahme bei …

    Auszug aus BGH, 27.02.2024 - 4 StR 401/23
    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21, juris Rn. 9; Urteil vom 14. Dezember 2006 ? 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 25. April 2007 ? 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531).
  • BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12

    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …

    Auszug aus BGH, 27.02.2024 - 4 StR 401/23
    Beschränkt sich die Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, so kommt es nach der neueren Rechtsprechung darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. Juni 2022 - 3 StR 136/22, juris Rn. 6;… Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21, juris Rn. 9;… Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, juris Rn. 3; Beschluss vom 22. August 2012 ? 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von …

    Auszug aus BGH, 27.02.2024 - 4 StR 401/23
    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21, juris Rn. 9; Urteil vom 14. Dezember 2006 ? 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 25. April 2007 ? 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531).
  • BGH, 18.05.2021 - 1 StR 72/21

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und …

    Auszug aus BGH, 27.02.2024 - 4 StR 401/23
    Beschränkt sich der Tatbeitrag eines Drogenkuriers auf den bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt selbst dann keine Täterschaft vor, wenn ihm faktische Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21, juris Rn. 9;… Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, juris Rn. 3; Beschluss vom 18. Mai 2021 - 1 StR 72/21, juris Rn. 4).
  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 50/00

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …

    Auszug aus BGH, 27.02.2024 - 4 StR 401/23
    Eine Beihilfe zum bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 27 StGB liegt nicht vor, weil es keine Hinweise darauf gibt, dass der in Betracht kommende Haupttäter ("D. ") von der Bewaffnung des Angeklagten Kenntnis hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 50/00, NStZ 2000, 431;… weitere Nachweise bei Maier in Weber, BtMG, 6. Aufl., § 30a Rn. 185).
  • BGH, 29.01.2025 - 4 StR 265/24

    Mitwirkung an Selbsttötung ohne freiverantwortlichen Willensentschluss (Totschlag …

    Die Urteilsgründe tragen jedoch die Bewertung, dass der Angeklagte das Tatgeschehen in der erforderlichen Weise mit steuerndem Willen in den Händen hielt, ohne dass es darauf ankäme, ob dem Tatgericht bei der Prüfung von Täterschaft und Teilnahme in Grenzfällen ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist (vgl. in diesem Sinne für die Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Teilnahme z.B. noch BGH…, Beschluss vom 19. November 2019 - 4 StR 449/19 Rn. 8; in zunehmender Abkehr hiervon indes BGH…, Urteil vom 27. November 2024 - 6 StR 210/24 Rn. 11;… Urteil vom 23. März 2023 - 3 StR 363/22 Rn. 9 mwN; Beschluss vom 27. Februar 2024 - 4 StR 401/23 Rn. 6 f.;… Beschluss vom 24. März 2020 - 4 StR 29/20 Rn. 5 f.).
  • BGH, 30.07.2024 - 4 StR 221/24

    Anbau von Cannabis (Aufzucht; Anbauzyklus; Konkurrenzen); Besitz von Cannabis; …

    Beschränkt sich die Beteiligung am Handeltreiben auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, so kommt es darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2024 - 4 StR 401/23 Rn. 6 mwN;… Beschluss vom 29. Juni 2022 - 3 StR 136/22 Rn. 6;… Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21 Rn. 9).
  • LG Essen, 09.07.2025 - 26 KLs 10/25

    Bandenmäßig, Handeltreiben, Betäubungsmittel

    Beschränkt sich der Tatbeitrag eines Drogenkuriers auf den bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt selbst dann keine Täterschaft vor, wenn ihm faktische Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2024 - 4 StR 401/23 -, juris).
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