Rechtsprechung
| BGH, 11.01.2016 - 1 StR 435/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 44 Satz 1 StPO
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (unverschuldete Fristversäumnis: keine Zurechnung von Verteidigerverschulden) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Verschulden des Verteidigers bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 S 1 StPO, § 345 Abs 1 StPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Verschulden des Verteidigers bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - IWW
§ 44 Satz 1 StPO, § 346 Abs. 1 StPO, § 45 StPO, § 345 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Frist zur Begründung der Revision; Hinderung des Angeklagten ohne eigenes Verschulden an der rechtzeitigen Einlegung der Revision
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44 S. 1; StPO § 345 Abs. 1
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Frist zur Begründung der Revision; Hinderung des Angeklagten ohne eigenes Verschulden an der rechtzeitigen Einlegung der Revision - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wenn der Verteidiger die Revisionsbegründung vergisst…..
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Strenger Maßstab bei einem Wiedereinsetzungsantrag im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 18.05.2015 - 5 KLs 203 Js 16799/12
- BGH, 11.01.2016 - 1 StR 435/15
- LG Mannheim, 02.02.2016 - 1 StR 435/15
- BGH, 02.02.2016 - 1 StR 435/15
Papierfundstellen
- StV 2016, 771 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.02.1989 - 4 StR 67/89
Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Abwicklung eines Rechtsmittels durch einen …
Auszug aus BGH, 11.01.2016 - 1 StR 435/15
Zu einer Überwachung seines Verteidigers ist ein Angeklagter grundsätzlich nicht verpflichtet (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1989 - 4 StR 67/89, BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 6).
- BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20
Bemessung der Tagessatzhöhe bei einer Geldstrafe (Begriff des Einkommens); …
Ob dieses Verschulden des Verteidigers dem Angeklagten zuzurechnen ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15 Rn. 7;… vom 8. April 1992 - 2 StR 119/92 Rn. 4; vom 16. Februar 1990 - 4 StR 663/89;… vom 12. April 1989 - 4 StR 71/89 Rn. 2 f.;… vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 Rn. 4 …und vom 12. Januar 1984 - 4 StR 762/83 Rn. 2;… vgl. auch: BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99 Rn. 3 …und vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 Rn. 2), kann indes offenbleiben. - BGH, 27.08.2019 - 4 StR 330/19
Versuch; Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch); …
Damit ist der gemäß § 346 Abs. 1 StPO ergangene Verwerfungsbeschluss des Landgerichts Hagen vom 15. Mai 2019 gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2019 - 4 StR 41/19, NStZ 2019, 460; vom 24. Januar 2017 - 3 StR 447/16, NStZ-RR 2017, 148; vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163, 164). - BGH, 23.04.2019 - 4 StR 41/19
Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen (Prinzip der stellvertretenden …
Damit ist der gemäß § 346 Abs. 1 StPO erfolgte Verwerfungsbeschluss des Landgerichts Zweibrücken vom 4. Januar 2019 gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 447/16, NStZ-RR 2017, 148; vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163, 164).
- BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16
Mögliche Anordnung mehrerer Maßregeln (Vorrang der Anordnung der Unterbringung in …
Durch die Wiedereinsetzung ist der die Revision gemäß § 346 Abs. 1 StPO verwerfende Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 7. April 2016 gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163). - OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19
Widerruf einer Bewährung bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Der Angeklagte darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass der von ihm rechtzeitig beauftragte und bevollmächtigte Verteidiger die Frist zur Rechtsmitteleinlegung wahrt (vgl. BGH, Beschluss vom 11.01.2016 - 1 StR 435/15, juris Rn. 7; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 26.11.2004 - Ws 113/04). - BGH, 24.01.2017 - 3 StR 447/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Revisionsbegründungsfrist bei …
Dadurch ist der Verwerfungsbeschluss des Landgerichts Duisburg vom 19. September 2016 gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163, 164). - BGH, 12.07.2017 - 1 StR 240/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung …
Auch wenn ein Angeklagter seinen Verteidiger grundsätzlich hinsichtlich der zugesagten Einlegung von Rechtsmitteln und deren Begründung nicht zu überwachen braucht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163), bestand wegen der dargelegten Veränderung der Situation hier die Obliegenheit des Angeklagten zu einer Klarstellung gegenüber seinem Verteidiger, gegen das verkündete Urteil Rechtsmittel einzulegen. - BGH, 26.05.2020 - 2 StR 54/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Grundsatz der …
Damit ist der gemäß § 346 Abs. 1 StPO ergangene Verwerfungsbeschluss des Landgerichts Hanau vom 14. Januar 2020 gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 447/16, NStZ-RR 2017, 148, und vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163, 164). - OLG Bremen, 16.07.2025 - 1 Ws 63/25
Strafrecht; Reststrafenaussetzung; Bewährung; unzureichende oder falsche Angaben …
Ein Fristversäumnis, das allein auf dem Verschulden des Verteidigers beruht, wird dem Angeklagten nicht zugerechnet (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Mai 1960 - 4 StR 193/60, juris Rn. 10; Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, juris Rn. 7). - BGH, 08.11.2017 - 1 StR 168/17
Verwerfung der Revision als unzulässig
Zwar wäre der Angeklagten ein Verschulden ihrer Verteidigerin an der Fristversäumnis nicht zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163 mwN).
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Rechtsprechung
| BGH, 03.02.2016 - 4 StR 448/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung des Antrags: Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 44 Satz 1 StPO, § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 341 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision mangels hinreichender Begründung; Angaben zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses im Wiedereinsetzungsantrag
- ra.de
- rechtsportal.de
Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision mangels hinreichender Begründung; Angaben zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses im Wiedereinsetzungsantrag
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Unzureichend begründeter Wiedereinsetzungsantrag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wiedereinsetzungsantrag - und die erforderliche Begründung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung von …
Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 4 StR 448/15
Maßgeblich für den Wegfall des Hindernisses und damit den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist ist die Kenntnis des Angeklagten, nicht die seines Verteidigers (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, aaO; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277).Eines entsprechenden Vortrags bedarf es selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11 aaO).
- BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …
Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 4 StR 448/15
Der innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO anzubringende und zu begründende Wiedereinsetzungsantrag muss nicht nur Angaben zur versäumten Frist und zum Hinderungsgrund, sondern auch zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7; vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54 f.; vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541).Maßgeblich für den Wegfall des Hindernisses und damit den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist ist die Kenntnis des Angeklagten, nicht die seines Verteidigers (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, aaO; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277).
- BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Voraussetzungen: Angabe des Zeitpunkts, …
Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 4 StR 448/15
Der innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO anzubringende und zu begründende Wiedereinsetzungsantrag muss nicht nur Angaben zur versäumten Frist und zum Hinderungsgrund, sondern auch zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7; vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54 f.; vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541). - BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90
Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses
Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 4 StR 448/15
Der innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO anzubringende und zu begründende Wiedereinsetzungsantrag muss nicht nur Angaben zur versäumten Frist und zum Hinderungsgrund, sondern auch zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7; vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54 f.; vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541).
- BGH, 26.09.2018 - 4 StR 224/18
Tateinheit (Deliktsserie mit mehreren Beteiligten)
Dass sich der Antrag nicht dazu verhält, wann dem Angeklagten die Versäumung der Frist und damit der Wegfall des Hindernisses bekannt geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 4 StR 448/15, Rn. 3 mwN), steht dem Erfolg seines Begehrens hier nicht entgegen, weil sich aus den Akten und dem Zeitablauf ohne weiteres ergibt, dass die Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gewahrt worden ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 671/16, Rn. 4). - BGH, 05.04.2016 - 3 StR 104/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Wegfalls …
Der innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO anzubringende und zu begründende Wiedereinsetzungsantrag muss nicht nur Angaben zur versäumten Frist und zum Hinderungsgrund, sondern auch zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 4 StR 448/15).
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