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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.2022 - 4 StR 455/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,3489
BGH, 02.02.2022 - 4 StR 455/21 (https://dejure.org/2022,3489)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2022 - 4 StR 455/21 (https://dejure.org/2022,3489)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2022 - 4 StR 455/21 (https://dejure.org/2022,3489)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 30a BtMG; § 51 WaffG; § 52 WaffG; § 52 StGB
    Betäubungsmitteldelikte (Sich-Verschaffen; Besitz; Konkurrenzen: Tateinheit, Bewertungseinheit, Verstöße nach dem Waffengesetz, funktionaler Zusammenhang, Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorrätighalten von Amphetamin zum Eigenverbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Vorrätighalten von Amphetamin zum Eigenverbrauch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.12.2014 - 4 StR 473/14

    Gleichzeitiger unerlaubter Besitz von Waffen und Munition (Tateinheit)

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 4 StR 455/21
    Darüber hinaus verbindet das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen die verschiedenen waffenrechtlichen Verstöße zur Tateinheit (st. Rspr.; siehe BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2013 - 4 StR 258/12; vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14 mwN).
  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit; …

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 4 StR 455/21
    Eine Bewertungseinheit kommt nicht nur in Betracht, wenn die Betäubungsmittel aus einem einheitlichen Erwerbsvorgang stammen, sondern auch dann, wenn Drogen aus verschiedenen Erwerbsvorgängen zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11; vom 16. November 2021 - 3 StR 200/21 mwN).
  • BGH, 15.01.2013 - 4 StR 258/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Schusswaffen (Tateinheit: Klammerwirkung durch das …

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 4 StR 455/21
    Darüber hinaus verbindet das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen die verschiedenen waffenrechtlichen Verstöße zur Tateinheit (st. Rspr.; siehe BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2013 - 4 StR 258/12; vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14 mwN).
  • BGH, 16.11.2021 - 3 StR 200/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen; …

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 4 StR 455/21
    Eine Bewertungseinheit kommt nicht nur in Betracht, wenn die Betäubungsmittel aus einem einheitlichen Erwerbsvorgang stammen, sondern auch dann, wenn Drogen aus verschiedenen Erwerbsvorgängen zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11; vom 16. November 2021 - 3 StR 200/21 mwN).
  • BGH, 31.05.2006 - 1 StR 202/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit und Erwerb von Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 4 StR 455/21
    Insoweit greift der Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 StR 202/06; vom 8. April 2020 - 3 StR 535/19).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 353/10

    Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an Personen …

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 4 StR 455/21
    Innerhalb dieser Tat geht der Unrechtsgehalt des Grunddelikts gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vollständig im Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG auf (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 353/10).
  • BGH, 08.04.2020 - 3 StR 535/19

    Verhältnis von Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 4 StR 455/21
    Insoweit greift der Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 StR 202/06; vom 8. April 2020 - 3 StR 535/19).
  • BGH, 18.02.2014 - 3 StR 9/14

    Teileinstellung wegen fehlender Sachentscheidungsvoraussetzung (keine wirksame …

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 4 StR 455/21
    Aus den Feststellungen ergibt sich nicht, dass sich der Angeklagte die Betäubungsmittel in sonstiger Weise - anders als durch Erwerb - verschaffte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 3 StR 9/14), sondern lediglich, dass er das Amphetamin zum Eigenverbrauch vorrätig hielt.
  • BGH, 06.05.2024 - 2 StR 480/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: wiederholtes Auffüllen eines …

    Eine Bewertungseinheit kommt zwar dann in Betracht, wenn die Betäubungsmittel aus verschiedenen Erwerbsvorgängen zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint werden (…BGH, Beschlüsse vom 17. August 2023 - 2 StR 200/23, juris Rn. 6;… vom 24. Mai 2022 - 5 StR 133/22, juris Rn. 5; vom 2. Februar 2022 - 4 StR 455/21, juris Rn. 6), im Sinne einer jedenfalls teilweisen gemeinsamen Veräußerung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. August 2023 - 2 StR 200/23;… vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 18).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: wiederholtes Auffüllen eines …

    Eine Bewertungseinheit kommt allerdings dann in Betracht, wenn die Betäubungsmittel aus verschiedenen Erwerbsvorgängen zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2022 - 5 StR 133/22, Rn. 5; vom 2. Februar 2022 - 4 StR 455/21, Rn. 6; kritisch und den Begriff des "Verkaufsvorrats" einschränkend Patzak, NStZ 2023, 17, 21).
  • BGH, 24.05.2022 - 5 StR 133/22

    Konkurrenzrechtliche Einordnung von Betäubungsmitteldelikten

    Rn. 5 Danach führte der Angeklagte die beiden Mengen von 10 und 40 Kilogramm zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat zusammen und verband sie damit zu einer Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2021 - 3 StR 200/21; vom 2. Februar 2022 - 4 StR 455/21).
  • BGH, 05.04.2022 - 1 StR 72/22

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Verjährung: in dubio pro reo …

    Da, wie unter 1. b) angedeutet, nicht gänzlich auszuschließen ist, dass der Angeklagte die veräußerten Mengen von 25 Gramm Heroin und 30 Gramm Heroin einem einheitlichen Verkaufsvorrat entnahm (Bewertungseinheit; st. Rspr.; zuletzt BGH, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 4 StR 455/21 Rn. 6 mwN), verschließt sich der Senat dem entsprechenden Antrag des Generalbundesanwalts nicht und ändert den Schuldspruch insoweit auf Tateinheit ab.
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