Rechtsprechung
| BGH, 17.11.1994 - 4 StR 492/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Geldstrafe - Gesamtgeldstrafe - Einzelgeldstrafe - Festsetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 178
- StV 1995, 299
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58
Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 17.11.1994 - 4 StR 492/94
Die neu entscheidende Strafkammer wird Gelegenheit haben, die mit dem Urteil des Kreisgerichts Leipzig Stadt vom 2. Mai 1991 (3 DS 192 Js 55050/91) mögliche und gebotene (vgl. BGHSt 12, 1, 10 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; BGH NJW 1975, 126; BGH, Urteil vom 16. November 1978 - 4 StR 506/78) Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 StGB nachzuholen. - BGH, 16.11.1978 - 4 StR 506/78
Bewertung eines Täterverhaltens nach freiem Ermessen eines Richters - Bildung …
Auszug aus BGH, 17.11.1994 - 4 StR 492/94
Die neu entscheidende Strafkammer wird Gelegenheit haben, die mit dem Urteil des Kreisgerichts Leipzig Stadt vom 2. Mai 1991 (3 DS 192 Js 55050/91) mögliche und gebotene (vgl. BGHSt 12, 1, 10 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; BGH NJW 1975, 126; BGH, Urteil vom 16. November 1978 - 4 StR 506/78) Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 StGB nachzuholen.
- BGH, 07.08.2024 - 3 StR 313/24
Freiheitsstrafe unter sechs Monaten (Gesamtwürdigung; Erörterung in den …
Die gleichzeitige Verurteilung des Angeklagten zu einer hohen weiteren Freiheitsstrafe oder - wie hier - zu einer sechs Monate erreichenden oder übersteigenden Gesamtfreiheitsstrafe macht die Erörterung nicht entbehrlich; die Prüfung ist vielmehr für jede einzelne Tat vorzunehmen (BGH…, Beschluss vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 453/89, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4; vgl. ferner BGH, Urteil vom 17. November 1994 - 4 StR 492/94, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 9).Nach allem ist die Festsetzung von Einzelgeldstrafen (vgl. auch BGH, Urteil vom 17. November 1994 - 4 StR 492/94, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 9) nicht sicher ausgeschlossen.
- LG Aurich, 05.02.2021 - 12 Qs 28/21
Pflichtverteidiger, Schwere der Rechtsfolgen, Einziehung, Steuerstrafverfahren
Die im Falle des Schuldspruches vom Strafgericht zu bildende Gesamtstrafe ist mithin höchstwahrscheinlich eine Geldstrafe, da das Gericht aus einzelnen Geldstrafen nicht eine Gesamtfreiheitsstrafe bilden darf (BGH, Urteil vom 17.11.1994 -4 StR 492/94 = NStZ 1995, 178). - BGH, 08.04.2025 - 1 StR 522/24
Bildung einer Gesamtstrafe (keine Gesamtfreiheitsstrafe bei ausschließlicher …
Setzt das Gericht - wie hier geschehen - ausschließlich Einzelgeldstrafen fest (UA S. 205-208), kann es nachfolgend auch nur auf eine Gesamtgeldstrafe erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1994 - 4 StR 492/94, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 9, Rn. 3).".
- BGH, 05.05.1999 - 1 StR 133/99
Einzelstrafen; Geldstrafen; Gesamtstrafenbildung; Ermessen nach § 53 Abs. 2 Satz …
Sie hat nicht bedacht, daß das Gericht aus Einzelstrafen, die nur aus Geldstrafen bestehen, nicht auf eine Gesamtfreiheitsstrafe, sondern nur auf eine Gesamtgeldstrafe erkennen kann (BGH NStZ 1995, 178). - BGH, 09.04.2025 - 1 StR 522/24
Bildung einer Gesamtstrafe (keine Gesamtfreiheitsstrafe bei ausschließlicher …
Setzt das Gericht - wie hier geschehen - ausschließlich Einzelgeldstrafen fest (UA S. 212-213), kann es nachfolgend auch nur auf eine Gesamtgeldstrafe erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1994 - 4 StR 492/94, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 9, Rn. 3).". - BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvR 323/00
Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Begründung - Subsidiarität - Rechtliches …
Rn. 3 Hätte der Beschwerdeführer bereits im Beschwerdeverfahren insbesondere geltend gemacht, dass die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus Einzelgeldstrafen nach § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht möglich ist (vgl. BGH, NStZ 1995, S. 178), dann läge in der Nichterörterung dieser Frage durch das Landgericht vor allem eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), die der Beschwerdeführer gegebenenfalls noch im Nachverfahren gemäß § 33a StPO geltend machen kann. - OLG Koblenz, 26.06.2000 - 1 Ws 337/00
nachträgliche Anhörung, rechtliches Gehör, letztinstanzliche Entscheidung, …
Nach dem Gesetzeswortlaut in § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB, bestätigt durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NStZ 95, 178) und allgemeine Auffassung in der Literatur (…vgl. nur Ruth Rissing-van Saan LK, § 53 Rdnr. 13;… Stree in: Schönke-Schröder § 53 Rdnr. 15), darf jedoch bei Bildung einer Gesamtstrafe aus Einzelgeldstrafen auch nur auf eine Gesamtgeldstrafe und nicht auf eine Gesamtfreiheitsstrafe erkannt werden. - BayObLG, 11.01.1996 - 3St RR 105/95
- LG Aurich, 05.02.2021 - 21 Qs 28/21 Die im Falle des Schuldspruches vom Strafgericht zu bildende Gesamtstrafe ist mithin höchstwahrscheinlich eine Geldstrafe, da das Gericht aus einzelnen Geldstrafen nicht eine Gesamtfreiheitsstrafe bilden darf (BGH, Urteil vom 17.11.1994 ‒ 4 StR 492/94 = NStZ 1995, 178).
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