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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2023 - 4 StR 495/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,22269
BGH, 12.07.2023 - 4 StR 495/22 (https://dejure.org/2023,22269)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2023 - 4 StR 495/22 (https://dejure.org/2023,22269)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2023 - 4 StR 495/22 (https://dejure.org/2023,22269)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Härteausgleich: drohende Vollstreckung von Strafen, Strafverhängung von Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, mangelnde Gesamtstrafenfähigkeit, aus zufälligen Gründen nicht mehr berücksichtigungsfähige ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverurteilung wegen Mordes u.a.: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Härteausgleich bei Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe und vorangegangener Strafverurteilungen im Ausland

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 1 S 1 StGB, § 54 Abs 2 S 2 StGB, § 55 Abs 1 S 1 StGB, Art 3 Abs 1 EURaBes 675/2008
    Strafverurteilung wegen Mordes u.a.: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Härteausgleich bei Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe und vorangegangener Strafverurteilungen im Ausland

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 55 StGB, Art. 3 Abs. 3, 4 des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI, Art. 3 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI, § 57a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 54 Abs. 1 Satz 1 StGB, Art. 8 Abs. 2 bis 4 des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung etwaiger Härten bei der Strafzumessung bei einer drohenden zusätzlichen Vollstreckung von durch Gerichte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängte Strafen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung etwaiger Härten bei der Strafzumessung bei einer drohenden zusätzlichen Vollstreckung von durch Gerichte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängte Strafen

  • datenbank.nwb.de

    Strafverurteilung wegen Mordes u.a.: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Härteausgleich bei Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe und vorangegangener Strafverurteilungen im Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 652
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 406/19

    Berücksichtigung gesamtstrafenfähiger EU-ausländischer Strafen bei Verhängung …

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 4 StR 495/22
    a) Bei der Strafzumessung sind etwaige Härten in den Blick zu nehmen, die durch die zusätzliche Vollstreckung von Strafen drohen, welche von Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängt wurden, wenn diesbezüglich in zeitlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB erfüllt wären (vgl. (jeweils unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 21. September 2017 - C-171/16 Rn. 26) BGH…, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 3 StR 461/21 Rn. 4 mwN;… Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 15/20, BGHSt 65, 5 Rn. 17; Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19, BGHSt 65, 1 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19; Beschluss vom 3. Juli 2019 - 4 StR 256/19; vgl. vor EuGH, Urteil vom 21. September 2017 - C-171/16 enger BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08; ebenso weiterhin Sander/Dietsch, NStZ 2022, 449, 454).

    Derartige Härten werden in vergleichbaren Fällen vorausgegangener Verurteilungen durch deutsche Gerichte nach § 55 StGB durch eine nachträglich zu bildende Gesamtstrafe vermieden, während ausländische Strafen wegen des mit einer Gesamtstrafenbildung verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit grundsätzlich nicht gesamtstrafenfähig sind (vgl. Art. 3 Abs. 3 und 4 des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI sowie BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19, BGHSt 65, 1 Rn. 9 mwN; anders zu einer - hier nicht gegebenen - Ausnahmekonstellation EuGH, Urteil vom 15. April 2021 - C-221/19).

    Die Mitgliedstaaten müssen jedoch grundsätzlich sicherstellen, dass ihre Gerichte frühere, in anderen Mitgliedstaaten ergangene Verurteilungen in dem Maße berücksichtigen wie im Inland ergangene frühere Verurteilungen und ihnen gleichwertige Rechtswirkungen zuerkennen (Art. 3 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI; EuGH…, Urteil vom 21. September 2017 - C-171/16 Rn. 26; BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19, BGHSt 65, 1 Rn. 11 mwN).

    Eine Verlagerung der Kompensation auf das Vollstreckungsverfahren, namentlich auf die bei festgestellter besonderer Schuldschwere durch das Vollstreckungsgericht zu treffende Entscheidung über die Verlängerung der Mindestverbüßungsdauer (vgl. zu Fällen der festgestellten besonderen Schuldschwere BGH…, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, NStZ-RR 2018, 320 Rn. 26;… Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 4 StR 358/08, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 26; zur Berücksichtigung einer EU-ausländischen Vorstrafe auch BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19, BGHSt 65, 1 Rn. 12 ff.), scheidet hier aus.

  • BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09

    Härteausgleich durch Vollstreckungslösung bei der Verhängung lebenslanger …

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 4 StR 495/22
    Hat das Tatgericht die besondere Schwere der Schuld verneint, kann die Kompensation nicht anders als im Wege der so genannten Vollstreckungslösung, nämlich durch Anrechnung des als vollstreckt geltenden Teils der Strafe auf die Mindestverbüßungsdauer im Sinne des § 57a Abs. 1 Nr. 1 StGB, erfolgen (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1 Rn. 6;… Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09, BGHSt 54, 259 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. August 2022 - 6 StR 201/22;… Beschluss vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15).

    bb) Ein Fall, in dem ohne den die Unanwendbarkeit des § 55 StGB begründenden Umstand die Feststellung der besonderen Schuldschwere auf der Hand gelegen hätte und deshalb ein ausgleichspflichtiger Nachteil zu verneinen ist (vgl. zu solcher Konstellation BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1 Rn. 8 f.; Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 184/09;… Beschluss vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15), liegt nicht vor.

  • BGH, 26.01.2022 - 3 StR 461/21

    Härteausgleich wegen von Gerichten anderer Mitgliedstaaten verhängter Strafen …

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 4 StR 495/22
    a) Bei der Strafzumessung sind etwaige Härten in den Blick zu nehmen, die durch die zusätzliche Vollstreckung von Strafen drohen, welche von Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängt wurden, wenn diesbezüglich in zeitlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB erfüllt wären (vgl. (jeweils unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 21. September 2017 - C-171/16 Rn. 26) BGH, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 3 StR 461/21 Rn. 4 mwN;… Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 15/20, BGHSt 65, 5 Rn. 17;… Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19, BGHSt 65, 1 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19; Beschluss vom 3. Juli 2019 - 4 StR 256/19; vgl. vor EuGH, Urteil vom 21. September 2017 - C-171/16 enger BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08; ebenso weiterhin Sander/Dietsch, NStZ 2022, 449, 454).

    b) Auf welche Weise dies geschieht, ist unionsrechtlich nicht vorgegeben (EuGH…, Urteil vom 12. Januar 2023 - C-583/22 PPU Rn. 79; s.a. BGH…, Beschluss vom 8. März 2023 - 1 StR 130/22 Rn. 19 ff.; Beschluss vom 26. Januar 2022 - 3 StR 461/21 Rn. 10 ff.).

  • EuGH, 21.09.2017 - C-171/16

    Beshkov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 4 StR 495/22
    a) Bei der Strafzumessung sind etwaige Härten in den Blick zu nehmen, die durch die zusätzliche Vollstreckung von Strafen drohen, welche von Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängt wurden, wenn diesbezüglich in zeitlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB erfüllt wären (vgl. (jeweils unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 21. September 2017 - C-171/16 Rn. 26) BGH…, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 3 StR 461/21 Rn. 4 mwN;… Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 15/20, BGHSt 65, 5 Rn. 17;… Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19, BGHSt 65, 1 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19; Beschluss vom 3. Juli 2019 - 4 StR 256/19; vgl. vor EuGH, Urteil vom 21. September 2017 - C-171/16 enger BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08; ebenso weiterhin Sander/Dietsch, NStZ 2022, 449, 454).

    Die Mitgliedstaaten müssen jedoch grundsätzlich sicherstellen, dass ihre Gerichte frühere, in anderen Mitgliedstaaten ergangene Verurteilungen in dem Maße berücksichtigen wie im Inland ergangene frühere Verurteilungen und ihnen gleichwertige Rechtswirkungen zuerkennen (Art. 3 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI; EuGH, Urteil vom 21. September 2017 - C-171/16 Rn. 26; BGH…, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19, BGHSt 65, 1 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 293/08

    Härteausgleich im Wege der Vollstreckungslösung bei lebenslanger Freiheitsstrafe …

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 4 StR 495/22
    Hat das Tatgericht die besondere Schwere der Schuld verneint, kann die Kompensation nicht anders als im Wege der so genannten Vollstreckungslösung, nämlich durch Anrechnung des als vollstreckt geltenden Teils der Strafe auf die Mindestverbüßungsdauer im Sinne des § 57a Abs. 1 Nr. 1 StGB, erfolgen (BGH…, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1 Rn. 6;… Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09, BGHSt 54, 259 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. August 2022 - 6 StR 201/22; Beschluss vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15).

    bb) Ein Fall, in dem ohne den die Unanwendbarkeit des § 55 StGB begründenden Umstand die Feststellung der besonderen Schuldschwere auf der Hand gelegen hätte und deshalb ein ausgleichspflichtiger Nachteil zu verneinen ist (vgl. zu solcher Konstellation BGH…, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1 Rn. 8 f.; Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 184/09; Beschluss vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15), liegt nicht vor.

  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 599/19

    Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger …

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 4 StR 495/22
    a) Bei der Strafzumessung sind etwaige Härten in den Blick zu nehmen, die durch die zusätzliche Vollstreckung von Strafen drohen, welche von Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängt wurden, wenn diesbezüglich in zeitlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB erfüllt wären (vgl. (jeweils unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 21. September 2017 - C-171/16 Rn. 26) BGH…, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 3 StR 461/21 Rn. 4 mwN;… Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 15/20, BGHSt 65, 5 Rn. 17;… Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19, BGHSt 65, 1 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19; Beschluss vom 3. Juli 2019 - 4 StR 256/19; vgl. vor EuGH, Urteil vom 21. September 2017 - C-171/16 enger BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08; ebenso weiterhin Sander/Dietsch, NStZ 2022, 449, 454).

    Das Landgericht hat der aus der nicht möglichen Gesamtstrafenbildung resultierenden Härte auch nicht bereits in anderer Weise Rechnung getragen (vgl. zu einem solchen Fall BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19, NStZ-RR 2020, 122).

  • EuGH, 15.04.2021 - C-221/19

    AV (Jugement global) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 4 StR 495/22
    Derartige Härten werden in vergleichbaren Fällen vorausgegangener Verurteilungen durch deutsche Gerichte nach § 55 StGB durch eine nachträglich zu bildende Gesamtstrafe vermieden, während ausländische Strafen wegen des mit einer Gesamtstrafenbildung verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit grundsätzlich nicht gesamtstrafenfähig sind (vgl. Art. 3 Abs. 3 und 4 des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI sowie BGH…, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19, BGHSt 65, 1 Rn. 9 mwN; anders zu einer - hier nicht gegebenen - Ausnahmekonstellation EuGH, Urteil vom 15. April 2021 - C-221/19).

    d) Ob eine Entscheidung über einen Härteausgleich dann entbehrlich gewesen wäre, wenn sicher zu erwarten wäre, dass die vom Landgericht verhängte lebenslange Freiheitsstrafe in Polen vollstreckt und in dem zu diesem Zweck dort zu führenden Verfahren zum Erlass eines Gesamturteils der Nachteil - unter Beachtung des Art. 8 Abs. 2 bis 4 des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI - ausgeglichen werden könnte (vgl. zu dem polnischen Verfahren zum Erlass eines Gesamturteils EuGH, Urteil vom 15. April 2021 - C-221/19, NJW 2021, 3107 mit Schlussantrag des Generalanwalts de la Tour vom 8. Oktober 2020, BeckRS 2020, 26217), kann dahinstehen.

  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18

    Plauener Mordfall von 1987

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 4 StR 495/22
    Eine Verlagerung der Kompensation auf das Vollstreckungsverfahren, namentlich auf die bei festgestellter besonderer Schuldschwere durch das Vollstreckungsgericht zu treffende Entscheidung über die Verlängerung der Mindestverbüßungsdauer (vgl. zu Fällen der festgestellten besonderen Schuldschwere BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, NStZ-RR 2018, 320 Rn. 26;… Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 4 StR 358/08, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 26; zur Berücksichtigung einer EU-ausländischen Vorstrafe auch BGH…, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19, BGHSt 65, 1 Rn. 12 ff.), scheidet hier aus.
  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 15/20

    Berücksichtigung einer EU-ausländischen Strafe bei der Strafzumessung (konkrete …

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 4 StR 495/22
    a) Bei der Strafzumessung sind etwaige Härten in den Blick zu nehmen, die durch die zusätzliche Vollstreckung von Strafen drohen, welche von Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängt wurden, wenn diesbezüglich in zeitlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB erfüllt wären (vgl. (jeweils unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 21. September 2017 - C-171/16 Rn. 26) BGH…, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 3 StR 461/21 Rn. 4 mwN; Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 15/20, BGHSt 65, 5 Rn. 17;… Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19, BGHSt 65, 1 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19; Beschluss vom 3. Juli 2019 - 4 StR 256/19; vgl. vor EuGH, Urteil vom 21. September 2017 - C-171/16 enger BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08; ebenso weiterhin Sander/Dietsch, NStZ 2022, 449, 454).
  • BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08

    Einschränkung des Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung in Fällen …

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 4 StR 495/22
    a) Bei der Strafzumessung sind etwaige Härten in den Blick zu nehmen, die durch die zusätzliche Vollstreckung von Strafen drohen, welche von Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängt wurden, wenn diesbezüglich in zeitlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB erfüllt wären (vgl. (jeweils unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 21. September 2017 - C-171/16 Rn. 26) BGH…, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 3 StR 461/21 Rn. 4 mwN;… Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 15/20, BGHSt 65, 5 Rn. 17;… Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 406/19, BGHSt 65, 1 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19; Beschluss vom 3. Juli 2019 - 4 StR 256/19; vgl. vor EuGH, Urteil vom 21. September 2017 - C-171/16 enger BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08; ebenso weiterhin Sander/Dietsch, NStZ 2022, 449, 454).
  • BGH, 08.12.2009 - 5 StR 433/09

    Härteausgleich; lebenslange Freiheitsstrafe; Mindestverbüßungsdauer; …

  • BGH, 09.12.2008 - 4 StR 358/08

    Festsetzung der Verlängerungsdauer der Mindestverbüßungszeit bei verhängter …

  • EuGH, 12.01.2023 - C-583/22

    MV (Confusion des peines) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, …

  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 130/22

    Berücksichtigung EU-ausländischer Verurteilungen (fiktive Gesamtstrafenbildung: …

  • BGH, 28.05.2009 - 5 StR 184/09

    Verurteilung wegen eines im Jahr 1987 begangenen Mordes an einer Bremer …

  • BGH, 03.07.2019 - 4 StR 256/19

    Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger …

  • BGH, 23.08.2022 - 6 StR 201/22

    Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-221/19

    AV (Jugement global) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

  • BGH, 22.09.2026 - 2 StR 377/26
    Rn. 4 2. Während das angefochtene Urteil zum Schuldspruch keinen Rechtsfehler aufweist, hält der Rechtsfolgenausspruch insoweit der rechtlichen Nachprüfung nicht stand, als eine Entscheidung über einen im Wege der Vollstreckungslösung durchzuführenden Härteausgleich aufgrund der vollstreckten und aus an sich gesamtstrafenfähigen Einzelstrafen gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Bonn vom 22. Februar 1995 unterblieben ist (…vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09, BGHSt 54, 259, 262 f. Rn. 8 ff.;… vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1 ff. Rn. 4 ff.;… vom 23. August 2022 - 6 StR 201/22, Rn. 2, und vom 12. Juli 2023 - 4 StR 495/22, JR 2024, 104, 105 f. Rn. 5 ff.).
  • BGH, 31.07.2024 - 2 StR 44/24

    Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftlich: Eigenhändigkeit, bewusste …

    Dies gilt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig davon, ob ein Gerichtsstand in Deutschland eröffnet gewesen wäre (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18, Rn. 6;… vom 23. April 2020 - 1 StR 15/20, BGHSt 65, 5, 9 Rn. 17;… vom 26. Januar 2022 - 3 StR 461/21, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 29 Rn. 4; vom 12. Juli 2023 - 4 StR 495/22, Rn. 6 mwN).
  • BGH, 07.12.2023 - 4 StR 302/23

    Urteil des Landgerichts Mainz zum "Raser" in Worms rechtskräftig

    Grundsätzlich sind bei der Strafzumessung zwar etwaige Härten in den Blick zu nehmen, die durch die zusätzliche Vollstreckung von Strafen drohen, welche von Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängt wurden, wenn diesbezüglich in zeitlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB erfüllt wären (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - 4 StR 495/22 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 22.01.2026 - 6 StR 245/25

    Beurteilung der Annahme einer einheitlichen Tat im konkreten Fall durch die …

    Dies gilt - entgegen der Ansicht des Landgerichts - unabhängig davon, ob ein Gerichtsstand in Deutschland für diese Taten eröffnet wäre (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18, NJW 2019, 1159, Rn. 6 mwN; vom 23. April 2020 - 1 StR 15/20, BGHSt 65, 5, 9;… vom 26. Januar 2022 - 3 StR 461/21, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 29; vom 12. Juli 2023 - 4 StR 495/22, Rn. 6; Urteil vom 31. Juli 2024 - 2 StR 44/24, StV 2025, 463, 465).
  • BGH, 10.12.2025 - 6 StR 467/25

    Bildung einer "fiktiven Gesamtstrafe" im Zuge eines vorzunehmenden …

    Es gelten daher dieselben Grundsätze wie bei einer an sich gesamtstrafenfähigen, aus zufälligen Gründen aber nicht mehr berücksichtigungsfähigen inländischen Vorstrafe (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - 4 StR 495/22, Rn. 7 mwN).
  • BGH, 08.04.2025 - 4 StR 67/25

    Strafzumessung (Gesamtstrafenbildung: Härteausgleich bei Verurteilung durch …

    Rn. 3 a) Grundsätzlich sind bei der Strafzumessung etwaige Härten in den Blick zu nehmen, die durch die zusätzliche Vollstreckung von Strafen drohen, welche von Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängt wurden, wenn diesbezüglich in zeitlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB erfüllt wären, eine solche aber wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Vollstreckungshoheit der Mitgliedstaaten nicht erfolgen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 31. Juli 2024 - 2 StR 44/24 Rn. 24; Beschluss vom 12. Juli 2023 - 4 StR 495/22 Rn. 6).
  • BGH, 24.06.2025 - 2 StR 227/25

    Strafzumessung (Berücksichtigung einer ausländischen Verurteilung: …

    Es gelten daher dieselben Grundsätze wie bei einer an sich gesamtstrafenfähigen, aus zufälligen Gründen aber nicht mehr berücksichtigungsfähigen inländischen Vorstrafe (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - 4 StR 495/22, Rn. 6 f. mwN).
  • BGH, 26.03.2025 - 2 StR 642/24

    Strafzumessung (Härtefallausgleich für Verurteilungen in anderen Mitgliedstaaten …

    Es gelten daher dieselben Grundsätze wie bei einer an sich gesamtstrafenfähigen, aus zufälligen Gründen aber nicht mehr berücksichtigungsfähigen inländischen Vorstrafe in Form eines Härteausgleichs (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - 4 StR 495/22, Rn. 6 f. mwN).
  • LG Aachen, 26.10.2023 - 99 KLs 2/22
    Die Kompensation erfolgt nicht anders als im Wege der so genannten Vollstreckungslösung, nämlich durch Anrechnung des als vollstreckt geltenden Teils der Strafe auf die Mindestverbüßungsdauer im Sinne des § 57a Absatz 1 Nummer 1 StGB (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - 4 StR 495/22 -, juris; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 2 StR 310/23 -, juris, Rn. 5).
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