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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9277
BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19 (https://dejure.org/2020,9277)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2020 - 4 StR 523/19 (https://dejure.org/2020,9277)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19 (https://dejure.org/2020,9277)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 67 Abs. 2 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen); Reihenfolge der Vollstreckung (Vorwegvollzug)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenz mit bandenmäßiger Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln bei Eigenkonsummenge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 1 BtMG
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenz mit bandenmäßiger Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln bei Eigenkonsummenge

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 1 BtMG, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 29 BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 1, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 265 StPO, § 357 StPO, § 67 Abs. 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. bandenmäßiger Einfuhr und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Vorliegen einer einzigen Tat im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. bandenmäßiger Einfuhr und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Vorliegen einer einzigen Tat im ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; BtMG § 30a Abs. 1
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. bandenmäßiger Einfuhr und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Vorliegen einer einzigen Tat im ...

  • datenbank.nwb.de

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenz mit bandenmäßiger Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln bei Eigenkonsummenge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 179
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 38/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Auszug aus BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19
    Die Einfuhr erweist sich dann nicht als unselbständiger Teilakt des Handeltreibens, wenn - wie hier - die durch einen einheitlichen Vorgang erworbene Menge des Betäubungsmittels teils für den gewinnbringenden Weiterverkauf und teils für den Eigenkonsum bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, Rn. 13 bzgl. § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; vgl. bereits BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - 3 StR 55/07, NStZ 2007, 529 bzgl. § 29 BtMG; siehe auch BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 60/08, NStZ 2008, 471 bzgl. § 29 Abs. 1 Nr. 1 und § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG).

    Mit Blick auf die gleichzeitige Einfuhr einer Eigenkonsummenge steht das bandenmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge insoweit in Tateinheit mit der bandenmäßigen Einfuhr von Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, Rn. 12 und 14).

  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 60/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen); Kognitionspflicht …

    Auszug aus BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19
    Die Einfuhr erweist sich dann nicht als unselbständiger Teilakt des Handeltreibens, wenn - wie hier - die durch einen einheitlichen Vorgang erworbene Menge des Betäubungsmittels teils für den gewinnbringenden Weiterverkauf und teils für den Eigenkonsum bestimmt ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, Rn. 13 bzgl. § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; vgl. bereits BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - 3 StR 55/07, NStZ 2007, 529 bzgl. § 29 BtMG; siehe auch BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 60/08, NStZ 2008, 471 bzgl. § 29 Abs. 1 Nr. 1 und § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG).
  • BGH, 25.11.2009 - 2 StR 344/09

    Konkurrenzen unter den Betäubungsmitteldelikten (Besitz und Einfuhr in nicht …

    Auszug aus BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19
    Hinsichtlich der Eigenverbrauchsmenge tritt jedoch der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hinter der bandenmäßigen Einfuhr von Betäubungsmitteln zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 1992 - 5 StR 628/91, NStZ 1992, 320, 322; Beschluss vom 25. November 2009 ? 2 StR 344/09, NStZ-RR 2010, 119).
  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19
    a) Soweit die einzuführenden Heroinmengen zum gewinnbringenden Verkauf bestimmt waren, verbindet der hierdurch erfüllte Tatbestand des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne von § 30a Abs. 1 BtMG alle im Rahmen desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung einschließlich der unerlaubten Einfuhr zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94, BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 385/03).
  • BGH, 22.03.2018 - 1 StR 93/18

    Teilweiser Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Berücksichtigung …

    Auszug aus BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19
    Bei der Bestimmung des teilweisen Vorwegvollzugs der Strafe nach § 67 Abs. 2 StGB hat die erlittene Untersuchungshaft außer Betracht zu bleiben, weil sie im Vollstreckungsverfahren auf den vor der Unterbringung zu vollziehenden Teil der Strafe anzurechnen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 1 StR 93/18, Rn. 4).
  • BGH, 01.03.2007 - 3 StR 55/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Bewertungseinheit; …

    Auszug aus BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19
    Die Einfuhr erweist sich dann nicht als unselbständiger Teilakt des Handeltreibens, wenn - wie hier - die durch einen einheitlichen Vorgang erworbene Menge des Betäubungsmittels teils für den gewinnbringenden Weiterverkauf und teils für den Eigenkonsum bestimmt ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, Rn. 13 bzgl. § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; vgl. bereits BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - 3 StR 55/07, NStZ 2007, 529 bzgl. § 29 BtMG; siehe auch BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 60/08, NStZ 2008, 471 bzgl. § 29 Abs. 1 Nr. 1 und § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG).
  • BGH, 10.12.2008 - 5 StR 551/08

    Anordnung des Vorwegvollzugs der Maßregel (Maßgeblichkeit der …

    Auszug aus BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19
    Der Senat sieht davon ab auszusprechen, dass der Vorwegvollzug entfällt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. März 2016 - 3 StR 37/16; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08, NStZ-RR 2009, 233).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 385/03

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit)

    Auszug aus BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19
    a) Soweit die einzuführenden Heroinmengen zum gewinnbringenden Verkauf bestimmt waren, verbindet der hierdurch erfüllte Tatbestand des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne von § 30a Abs. 1 BtMG alle im Rahmen desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung einschließlich der unerlaubten Einfuhr zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94, BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 385/03).
  • BGH, 06.11.2012 - 4 StR 440/12

    Bewertungseinheit beim unerlaubten bandenmäßigen Handeltreiben mit …

    Auszug aus BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19
    Hinsichtlich des auf die Handelsmengen entfallenden Anteils der Betäubungsmittel ist deshalb eine tateinheitliche Verurteilung wegen bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2012 - 4 StR 440/12, Rn. 4).
  • BGH, 24.11.2015 - 1 StR 494/15

    Vorwegvollzug (Dauer des Vorwegvollzugs bei einer Freiheitsstrafe von über drei …

    Auszug aus BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19
    Der Senat kann den Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern, da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2015 ? 1 StR 494/15, Rn. 5).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 37/16

    Rechtsfehlerhafte Bemessung des Vorwegvollzugs von Freiheitsstrafe bei der …

  • BGH, 08.01.1992 - 5 StR 628/91

    Schuldumfang - Menge der Betäubungsmittel - Feststellungen des Tatrichters - …

  • BGH, 10.09.2026 - 5 StR 220/26
    Rn. 5 b) Die bewaffnete Einfuhr von Cannabis gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 4 iVm Abs. 1 Nr. 5 KCanG, die wie hier dem gewinnbringenden Umsatz dient, ist als unselbständiger Teilakt eines grenzüberschreitenden Cannabisgeschäfts vom Tatbestand des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 4 iVm Abs. 1 Nr. 4 KCanG umfasst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2025 - 5 StR 482/25;… vom 17. Dezember 2024 - 1 StR 62/24 Rn. 7, 11, StV 2025, 550; vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19 Rn. 4 zu § 30a BtMG).
  • BGH, 16.07.2024 - 5 StR 296/24

    Konkurrenzverhältnis zwischen Handeltreiben mit und Einfuhr von Cannabis nach …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verbindet der Handel mit Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes unterhalb des Grenzwertes der nicht geringen Menge (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte, insbesondere auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28 ff.; vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172 f.; vom 5. März 2013 - 1 StR 35/13; ebenso für das Verhältnis zwischen bandenmäßiger Einfuhr und bandenmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: BGH, Beschlüsse vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19; vom 24. Oktober 2007 - 2 StR 232/07; vom 3. Februar 1998 - 4 StR 631/97).
  • BGH, 18.06.2024 - 2 StR 522/23

    Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen: Einfuhr, Beihilfe zum Handeltreiben, …

    Zwar verbindet der Tatbestand des bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis - wie auch im Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes - alle im Rahmen desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung einschließlich der Einfuhr zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14, NStZ 2015, 589 mwN; vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19; zur neuen Rechtslage BGH, Beschluss vom 16. Mai 2024 - 2 StR 487/23).

    Indes kommt der täterschaftlichen bandenmäßigen Einfuhr von Cannabis neben der Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Cannabis ein eigener Unrechtsgehalt zu, so dass Tateinheit anzunehmen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03; vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19 Rn. 4; vgl. auch BGH…, Urteil vom 23. September 1986 - 5 StR 330/86, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1;… siehe auch Patzak/Volkmer/Fabricius/Patzak, BtMG, 10. Aufl., BtMG § 30a Rn. 24).

  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 419/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und …

    Hinsichtlich des auf die Handelsmengen entfallenden Anteils der Betäubungsmittel kommt eine tateinheitliche Verurteilung wegen bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge deshalb nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19, und vom 6. November 2012 - 4 StR 440/12; vgl. zur Beihilfe BGH, Beschluss vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03 mwN, NStZ-RR 2003, 186).
  • BGH, 12.03.2024 - 4 StR 59/24

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (neue Fassung; Zurückgehen auf den …

    Die Nachprüfung des Urteils hat zum Schuld- und Strafausspruch - obgleich die Strafkammer nicht wie geboten zwischen den zum Eigenkonsum und den zum Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmittelmengen differenziert hat (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19 Rn. 5 mwN) - aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 16. Februar 2024 keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
  • BGH, 17.12.2024 - 1 StR 62/24

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    (3) Im Falle bandenmäßiger Eingliederung hätte sich der Angeklagte in den Fällen II. 1. - 6. der Urteilsgründe nach dem Tatzeitrecht jeweils wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30a Abs. 1 BtMG, § 27 StGB schuldig gemacht (zur Bewertungseinheit zwischen bandenmäßigem Handeltreiben und bandenmäßiger Einfuhr, jeweils betreffend Betäubungsmittel in nicht geringer Menge, vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 16.05.2024 - 2 StR 487/23

    Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen: Bandenmäßigkeit); Unterbringung in …

    Diese zu § 30a Abs. 1 BtMG in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätze (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14, NStZ 2015, 589; vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19, juris, je mwN) beanspruchen auch hier Geltung.
  • BGH, 03.04.2025 - 1 StR 62/25

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft; Konkurrenzverhältnis zum …

    Hinsichtlich des auf die eigene Handelsmenge entfallenden Anteils der Betäubungsmittel ist deshalb eine tateinheitliche Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19 Rn. 4 mwN).
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