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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2014 - 4 StR 537/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6732
BGH, 13.03.2014 - 4 StR 537/13 (https://dejure.org/2014,6732)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2014 - 4 StR 537/13 (https://dejure.org/2014,6732)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2014 - 4 StR 537/13 (https://dejure.org/2014,6732)
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  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 337 StPO
    Aufhebung einer Einzelstrafe bei Aufrechterhaltung des Gesamtstrafausspruchs

  • lexetius.com

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 222
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.11.2004 - 4 StR 392/04

    Anwendbarkeit des § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO auch bei Teileinstellung nach § 154 …

    Auszug aus BGH, 13.03.2014 - 4 StR 537/13
    Eine Verweisung auf das Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO kann auch dann erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren eine oder mehrere Einzelstrafen durch Einstellung in Wegfall kommen und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 StR 390/13; Beschluss vom 16. November 2004 - 4 StR 392/04, NStZ 2005, 223).
  • BGH, 15.10.2013 - 1 StR 390/13

    Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs bei Teileinstellung i.R.e. Verurteilung …

    Auszug aus BGH, 13.03.2014 - 4 StR 537/13
    Eine Verweisung auf das Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO kann auch dann erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren eine oder mehrere Einzelstrafen durch Einstellung in Wegfall kommen und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 StR 390/13; Beschluss vom 16. November 2004 - 4 StR 392/04, NStZ 2005, 223).
  • BGH, 19.05.2021 - 4 StR 654/19

    Zurückverweisung (Entscheidung über den Gesamtstrafenausspruch im Nachverfahren)

    Eine Verweisung in das Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO kann auch dann erfolgen, wenn ? wie hier ? im Revisionsverfahren eine oder mehrere Einzelstrafen durch Einstellung in Wegfall kommen und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. März 2014 ? 4 StR 537/13, NStZ-RR 2014, 222 (Ls);… vom 6. Dezember 2017 ? 4 StR 395/17 Rn. 6).
  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 550/18

    Treffen einer nachträglichen gerichtlichen Entscheidung über die Gesamtstrafe …

    Eine Verweisung auf das Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO kann auch erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren eine Einzelstrafe in Wegfall gerät und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. März 2014 - 4 StR 537/13; vom 16. November 2004 - 4 StR 392/04, NStZ 2005, 223).
  • BGH, 06.12.2017 - 4 StR 395/17

    Konkurrenzen (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …

    Eine Verweisung in das Beschlussverfahren kann auch dann erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren eine Einzelstrafe durch Einstellung in Wegfall kommt und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2017 - 4 StR 275/17, Rn. 4; vom 13. März 2014 - 4 StR 537/13, NStZ-RR 2014, 222 (Ls.
  • BGH, 05.02.2020 - 5 StR 532/19

    Teileinstellung aus verfahrensökonomischen Gründen

    H. macht der Senat von der Möglichkeit des § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO Gebrauch, die Entscheidung über den Gesamtstrafenausspruch dem Nachverfahren nach §§ 460, 462 StPO zuzuweisen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2017 - 4 StR 275/17, Rn. 4; vom 13. März 2014 - 4 StR 537/13, NStZ-RR 2014, 222 (Ls)).
  • BGH, 09.01.2020 - 2 StR 482/19

    Einstellung des Verfahrens i.R.d. unerlaubten Handeltreibens mit …

    Eine Verweisung auf das Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO kann auch dann erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren eine oder mehrere Einzelstrafen durch Einstellung in Wegfall kommen und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 2006 - 1 StR 252/06 Rn. 3; vom 16. November 2004 - 4 StR 392/04, NJW 2005, 376, 377; vom 13. März 2014 - 4 StR 537/13 Rn. 4).
  • BGH, 01.08.2017 - 4 StR 275/17

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Eine Verweisung in das Beschlussverfahren kann auch dann erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren eine Einzelstrafe durch Einstellung in Wegfall kommt und nur deshalb über die 1 2 3 4 Gesamtstrafe neu zu befinden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2014 - 4 StR 537/13, NStZ-RR 2014, 222).
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