Rechtsprechung
| BGH, 22.01.2004 - 4 StR 554/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 250 StGB; § 253 StGB
Konkurrenzverhältnis zwischen schwerem Raub und versuchter schwerer räuberischen Erpressung (mitbestrafte Vortat) - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Andauern und Fortwirken einer vor Fassung eines Raubvorsatzes und einer Wegnahmehandlung ausgeübten Gewalt; Rücktritt einer räuberischen Erpressung als mitbestrafte Vortat im Wege der Gesetzeskonkurrenz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 52 Abs. 1 § 249 Abs. 1 § 255
Verhältnis zwischen vollendetem Raub und versuchter räuberischer Erpressung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64
Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung
Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 4 StR 554/03
Rn. 3 2. Danach ist zwar die wegen schweren Raubes erfolgte Verurteilung rechtlich nicht zu beanstanden, da zum Zeitpunkt der Fassung des Raubvorsatzes und der Wegnahme des Geldes die zuvor ausgeübte Gewalt ersichtlich andauerte und fortwirkte (vgl. BGHSt 20, 32;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 3). - BGH, 12.08.1992 - 3 StR 358/92
Begründung einer Tateinheit durch Handlungen zwischen Vollendung und Beendigung …
Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 4 StR 554/03
Rn. 3 2. Danach ist zwar die wegen schweren Raubes erfolgte Verurteilung rechtlich nicht zu beanstanden, da zum Zeitpunkt der Fassung des Raubvorsatzes und der Wegnahme des Geldes die zuvor ausgeübte Gewalt ersichtlich andauerte und fortwirkte (vgl. BGHSt 20, 32; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 3). - BGH, 20.11.2003 - 4 StR 250/03
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung: Beschränkung der …
Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 4 StR 554/03
Daß das Landgericht eine Strafbarkeit nach § 316 a StGB verneint hat (vgl. zum Angriff auf einen Mitfahrer Senatsurteil vom 20. November 2003 - 4 StR 250/03), beschwert den Angeklagten hingegen nicht. - BGH, 21.10.1997 - 4 StR 464/97
Abgrenzung des Raubes von räuberischer Erpressung - Verfahrensbeschwerde auf …
Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 4 StR 554/03
Jedoch tritt gegenüber dem vollendeten schweren Raub die tateinheitlich verwirklichte versuchte (schwere) räuberische Erpressung, die auf denselben Gegenstand, nämlich einen Teilbetrag des schließlich durch den Raub erbeuteten Geldbetrages gerichtet war, als mitbestrafte Vortat zurück (vgl. BGH NJW 1967, 60, 61; Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1997 - 4 StR 464/97;… Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 253 Rdn. 31). - BGH, 18.11.1966 - 4 StR 120/66
Annahme einer prozessualten Tat - Änderung eines Schuldspruches
Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 4 StR 554/03
Jedoch tritt gegenüber dem vollendeten schweren Raub die tateinheitlich verwirklichte versuchte (schwere) räuberische Erpressung, die auf denselben Gegenstand, nämlich einen Teilbetrag des schließlich durch den Raub erbeuteten Geldbetrages gerichtet war, als mitbestrafte Vortat zurück (vgl. BGH NJW 1967, 60, 61; Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1997 - 4 StR 464/97;… Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 253 Rdn. 31).
- BGH, 25.02.2025 - 2 StR 21/25
Konkurrenzen (räuberische Erpressung; Raub; mitbestrafte Vortat); Jugendstrafe …
Die tateinheitlich verwirklichte versuchte schwere räuberische Erpressung tritt jedoch gegenüber dem vollendeten schweren Raub, da sie auf denselben Gegenstand - nämlich die schließlich durch den Raub erbeutete (...)-Umhängetasche - gerichtet war (UA S. 7), als mitbestrafte Vortat zurück (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 4 StR 554/03, juris Rn. 3; …und Urteil vom 18. November 1966 - 4 StR 120/66, juris Rn. 6;… MüKoStGB/Sander, 4.Aufl., § 249 Rn. 43, § 255 Rn. 12;… Fischer, StGB, 72. Aufl., § 249 Rn. 23)". - BGH, 07.11.2012 - 5 StR 511/12
Lückenhafte Beweiswürdigung (unzulässige Berücksichtigung einer nicht sicher dem …
Gegenüber dem vollendeten besonders schweren Raub tritt die tateinheitlich verwirklichte versuchte besonders schwere räuberische Erpressung, die auf denselben Gegenstand gerichtet war, als mitbestrafte Vortat zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 4 StR 554/03 mwN).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".